Beiträge von Djino

    Im Rahmen von Abordnungen im Bereich des Ganztagsschulangebots (= Arbeitsgemeinschaften) ist das möglich. In NDS. Im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen. Also ganz viele besondere Rahmenbedingungen. Üblich ist es hier nicht.

    (Wir hatten als Feuerwehrlehrkraft mal jemanden mit GS Ausbildung, die wir dann bis Klasse 8 eingesetzt hatten. Besser als Unterrichtsausfall ist das auf jeden Fall. Dauerhaft behalten durften wir diese Lehrkraft leider nicht.)

    In Niedersachsen laufen die meisten Unterrichtsbesuche durch Schulleiter reibungslos ab. Zumeist sind sie angekündigt, es folgt irgendwann auch mal ein Personalentwicklungsgespräch.

    Eine seltene Ausnahme ist, dass die Probezeit verlängert wird (weil weder Unterrichtsbesuche noch die Arbeit "drumrum", also das tägliche Geschäft stimmen). Da kenne ich einen, bei dem das mal so war - aus sehr gutem Grund (der Kollege ist leider auch heute noch manchmal zu "kreativ" und verursacht Zusatzarbeit für Klassenlehrkräfte, Beratungslehrer, Schulleitung, ...).

    Ein "erfolgreiches" Referendariat kann ja durchaus gerade noch so bestanden worden sein. Dann sind da Baustellen, an denen man arbeiten sollte. (Wer beratungsresistent war, ist, bleibt, kann halt bei der Verbeamtung Probleme bekommen.) Aber nicht jede/r mit "schlechter" Einstellungsnote ist eine schlechte Lehrkraft.

    Das "Problem" an Französisch ist, dass es in der Aussprache ganz anders ist als auf dem Papier (anders als z. B. Deutsch oder Spanisch).

    Ich habe (aufgrund von Bedarf) ebenfalls Französisch im Selbststudium erlernt (Seminare an der Uni etc. waren hoffnungslos überbelegt). Als Grundlage hatte ich Kenntnisse in Englisch, Latein, Italienisch. Das hilft.

    Mit Duolingo, Babbel etc. kann man einen Einstieg in eine Sprache bekommen. Gerade auch in die Aussprache. Das geht zu Anfang recht langsam, zieht im Wortschatz aber schnell an. Wenn man es ernst meint, dann legt man sich ein Heft neben den PC und schreibt jede neue Wendung, jede Vokabel mit.

    Online lernen kann man bei der VHS und beim Institut Francais . Immer mal wieder hineinschauen lohnt sich, weil es regelmäßig neue Angebote gibt. Wenn man Glück hat, gibt es bei einer VHS, bei einem Institut in der eigenen oder einer anderen Stadt einen "Bildungsurlaub" während der Schulferien. Dann kann man das auch in Präsenz in einem "Crashkurs" mal anwenden.

    Wenn man ein paar Grundkenntnisse hat, gibt es noch viele weitere spannende, unterhaltsame Angebote online z.B. Gymglish (gibt es für FR, IT, EN, SN, DE; kann man einen Monat gratis testen)

    Kolleg*inn*en, die ihre Unterrichtsverpflichtung (aus welchen Gründen auch immer) reduziert haben (z.B. um 50%), denken oft, dass sie bei Klassenleitungen, Klassenfahrten, ... zu 100% ausfallen.

    Dem ist nicht so. (Sollte sich schon beim einfachen Vergleich der Zahlen "50" und "100" so erschließen.)

    Wollte man es nur mit Prozenten der Unterrichtsstunden rechnen, dann

    fährt eine Vollzeitkraft jedes Jahr auf Klassenfahrt, die 50%-Kraft jedes zweite Jahr.

    Ist die Vollzeitkraft "immer" Klassenlehrkraft. Die 50%-Lehrkraft setzt immer mal wieder für ein Jahr aus / oder ist je nach Schulorganisation ab und zu mal nur Stellvertreter*in (ansonsten hauptverantwortliche Klassenlehrkraft).

    Was eine Reduzierung NICHT bedeutet:

    Vollzeitlehrkraft = immer und zu 100% Klassenlehrkraft, auf Klassenfahrten etc.

    Reduzierte Lehrkraft (und wenn es nur zwei Stunden sind) = nie Klassenlehrkraft, nie auf Klassenfahrt

    Informationen zur Organisation, Inhalten etc. finden sich teilweise im Erlass (§§7-9: http://www.schure.de/22410/weschvo.htm , http://www.schure.de/22410/eb-weschvo.htm ).

    Z.B. heißt es dort "Das Thema der mündlichen Prüfung muss im betreffenden Schuljahr eingehend behandelt worden sein."

    Die Organisation ähnlich wie beim mdl. Abitur erscheint mir sinnvoll. Inklusive des Erwartungshorizonts. Der macht es dem Protokollanten einfacher, am Rand abzuhaken und ergänzende Kommentare hinzuzufügen.

    Der EWH macht es auch leichter, mit der Prüfungskommission zu diskutieren, ob die Leistung nun ausreichend war oder nicht (mehr muss nicht wirklich entschieden werden - wenn ausreichend, dann erfolgt die Versetzung). Insbesondere, wenn die Leistung NICHT ausreichend war, ist so ein EWH eine gute "Gesprächsgrundlage", was alles gefehlt hat, wieso nur mit 5 oder 6 bewertet wurde.

    So eine Nichtversetzung bedeutet ja ein ganzes Schuljahr zusätzlich, manche Eltern fragen da nochmal "intensiver" (manchmal auch mit "Unterstützung") nach. Die Arbeit, die man in einen EWH steckt, macht sich mindestens beim Protokoll, ggf. auch danach noch sehr bezahlt.

    Zumindest ist es interessant.

    Man sollte wohl nicht versuchen, das zu verstehen. Zu viele, die sich intensiv mit "'der' Unendlichkeit" (א 1א 0אn) beschäftigt haben, sind an die Grenzen ihres Wahnsinns gestoßen (leider von der falschen Seite...).

    (Aber was weiß schon ich darüber. Gut, dass ich nur Sprachen unterrichte. Manchmal ist das echt sicherer. - Und irgendwie hilft das in diesem Hotel aber auch beim Verständnis. (Did I just say that?))

    Es wurde die Nichtversetzung abgestimmt.

    Richtig. Bis zum Bestehen der Nachprüfung gilt erst mal die Nichtversetzung.

    Unser Schulleiter setzt jetzt aber einfach eine Nachprüfung fest

    Lt. Erlass (für dieses Schuljahr, nicht immer) haben der Schüler / seine Eltern die Auswahl, in welchem der zwei mit 5 benoteten Fächer die Nachprüfung stattfinden soll. Es sei denn, eines dieser beiden Fächer wurde in den letzten Zeugnissen bereits mit 5 bewertet. Dann kann die Prüfung nur in dem anderen Fach stattfinden.

    Des Weiteren setzt er nur eine mündlich Nachprüfung fest, obwohl in dem Fach der Nachprüfung auch schriftliche Arbeiten geschrieben wurden.

    Richtig so. Achtet darauf, dass normalerweise die mdl. Prüfung (nach der schriftlichen) nur 15 Minuten dauert. Gibt es nur eine mündliche Prüfung, so dauert diese 20 Minuten (natürlich zzgl. der Vorbereitungszeit).

    Für den aktuellen Einstellungstermin sind in NDS nachträglich Refs zugelassen und in den letzten Tagen den Schulen angeboten/zugeteilt worden (mit mehreren Wochen "Verspätung").

    Auf welcher Grundlage das geschehen ist, kann ich nicht sagen. Möglich scheint aber so manches zu sein. Deshalb bei der entsprechenden Behörde nachfragen.

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Könnte mir nicht passieren ;)

    Ich grabe aus gegebenem Anlass

    Ich bezog mich aber grundsätzlich auf die „normale“ mündliche Prüfung

    Du bist aber schon in Niedersachsen, oder?

    Der "gegebene Anlass" wären doch eigentlich die morgigen Nachprüfungen. So hatte ich die erste Anfrage zumindest verstanden. Die "normalen" Prüfungen sind mittlerweile schon eine Weile her, sodass ein gegebener Anlass kaum noch so aktuell wäre.

    (Kann ja sein, dass es in anderen Bundesländern (a) andere Herangehensweisen bzgl. Themenabsprachen und (b) jetzt erst die regulären mdl. Prüfungen gibt.)

    bei uns gibt es keine Gespräche mit den SuS vor ihren mündlichen Abiprüfungen

    Die jetzt noch anstehenden mündlichen Prüfungen sind allesamt Nachprüfungen. Ich halte es durchaus für legitim, mit den SuS vor ihrer (freiwilligen) Meldung zu diesen Prüfungen Beratungsgespräche zu führen, ob sie überhaupt in einem Fach in die Nachprüfung gehen und wie diese mündliche Prüfung aussehen könnte.

    Die SuS haben von der Mitteilung der Ergebnisse der Klausuren bis zum Meldeschluss nur sehr wenige Tage Zeit, sich zu entscheiden. Von der Meldung bis zur Prüfung sind es wiederum nur wenige Tage. Insgesamt läuft das alles innerhalb einer Woche. Wenn SuS (insbesondere "Wackelkandidaten") in diesen 6,5 Tagen den Inhalt von 4 Semestern komplett und in aller Tiefe wiederholen sollen für eine mdl. Prüfung, ist das "sportlich". Natürlich werden keine genauen Themen mit SuS abgesprochen. Dennoch kann man inhaltliche Hinweise geben (z.B., dass die Themen der schriftlichen Prüfung nicht identisch in der mdl. Prüfung drankommen können).

    Unterricht am Samstag ist in NDS grundsätzlich noch zulässig. In diesem Erlass zur Ferienregelung wird z.B. darauf Bezug genommen: "2. Unterricht am Samstag: Für diejenigen Schulen, die nicht die Fünftagewoche gem. Bezugserlass zu a) eingeführt haben, ist bei einem Ferienbeginn an einem Montag der davorliegende Samstag unterrichtsfrei." (Dieser Erlass tritt am 31.12.2024 außer Kraft.)

    Die Arbeitstage der Lehrkräfte sind alle Schultage (also auch Samstage) und alle Ferientage(!), die über die reguläre Anzahl von Urlaubstagen (+1) hinausgehen.

    "Spannend" am geschilderten Fall ist, dass der Schüler erst einen Tag vor der Nachschreibklausur mitgeteilt hat, dass er bereits eine Urlaubsreise gebucht hätte. Eine frühzeitigere Mitteilung, um gemeinsam einen anderen Nachschreibtermin zu finden, wäre angemessen gewesen.

    Mein letzter Besuch im Restaurant war spannend:

    Im Laufe des Abends stand ein Koch auf einmal mit einer größeren Verletzung im Gesicht in der Küche.

    Es fuhr ein Krankenwagen mit Notarzt vor, zwei Wagen der Polizei. Im Krankenwagen wurde der eine Koch verhört, währenddessen wurde in der Küche durch das zweite Polizeiteam ermittelt und verhört.

    Heißt das: 2 von 3 Köchen sind gewalttätig? Oder mag das vielleicht doch zu pauschal sein?

    (Das, was das verbliebene Küchenteam dann versucht hat, auf die Teller zu bringen, war übrigens nicht genießbar. Schade um die schönen Zutaten. Oder um bei pauschalen Aussagen zu bleiben: 1/3 aller Köche sind unfähig.)

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Teekesselchen

    Das könnte natürlich Queen sein (zu offensichtlich?). Stattdessen ein Murmeltier:

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Finale (aber NICHT Fußball)

    Klassenchaoten (bei dem du natürlich vorab bereits geprüft hast, ob dieser zuverlässig genug ist, um überhaupt mitfahren zu dürfen)

    Zumindest in NDS gilt der Ausschluss von einer Klassenfahrt als Ordnungsmaßnahme & muss durch Klassenkonferenz beschlossen werden.

    (Wenn sich eine Fahrt und mögliche Probleme langfristig andeuten, kann man natürlich auf eine solche Maßnahme "hinarbeiten". Der Klassenchaot wird das Unterfangen (unfreiwillig) auf jeden Fall tatkräftig unterstützen.)

    Manchmal kann man natürlich auch mit Eltern absprechen, dass es für ihren Chaoten "sicherer" ist, nicht mit auf Klassenfahrt zu fahren. (Andere Eltern wiederum freuen sich, dass sie ihren Chaoten ein paar Tage los sind...) Ähnliches gilt auch für chronisch kranke SuS (wobei gerade für diese eine Klassenfahrt sich sehr positiv auf Selbstständigkeit und Integration in die Klassengemeinschaft auswirken kann).

    Die Affenpocken werden aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zur Pandemie führen. [...]

    Sie übertragen sich bislang zumindest nicht so leicht wie z.B. Coronaviren, sondern eher über Schmierinfektionen und enge körperliche Kontakte.

    Mal so ganz dumm (und natürlich nicht ernst) gefragt: Halten die SuS bei euch derzeit Abstand voneinander? Habt ihr sie in den letzten zwei Jahren tatsächlich voneinander fernhalten können? Gefühlt saßen sie einander auf dem Schoß, umarmten sich zur Begrüßung, ..., sobald man als Lehrkraft ihnen auch nur ansatzweise den Rücken zuwandte.

    (Hat man natürlich angesprochen. Aber irgendwann waren sie z.B. auf dem Schulweg doch allein.)

    Insofern: Enge körperliche Kontakte kann ich mir bei Jüngeren (= Ungeimpften) durchaus vorstellen :(

    (Trotzdem halte ich dies als die nächste Pandemie für unwahrscheinlich.)

    Eine wichtige(?) Zutat:

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Musical

Werbung