Beiträge von Djino

    Niedersachsen:
    Erlass: Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen:

    Zitat

    7. Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind die für Zeugnisse geltenden Vorschriften über Notenbezeichnungen(*) und über das Verbot von Zwischennoten (Nrn. 3.4.1 und 3.4.2 des Bezugserlasses zu a) entsprechend anzuwenden. Sind für einen Schuljahrgang nach dem Bezugserlass zu a) Berichtszeugnisse anstelle von Notenzeugnissen vorgeschrieben oder zugelassen, so kann auch die Bewertung der schriftlichen Arbeiten in freier Form erfolgen.

    (*) -> entspricht dem Hamburger Abkommen

    Zwischennoten für Klassenarbeiten sind somit (erst einmal...) ausgeschlossen - im Rahmen der Einführung der eigenverantwortlichen Schule gab's aber den "Deregulierungserlass": Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverantwortliche Schulen, der es den Schulen ermöglicht zu beschließen, Zwischennoten (+ / -) in Klassenarbeiten (nicht Zeugnissen) zu verwenden:

    Zitat

    7.3 Nr. 7 (Bewertung schriftlicher Arbeiten) so weit dort das Verbot von Zwischennoten anzuwenden ist

    Zur Praxis:
    Es gibt immer wieder mal Kollegen, die kenntlich machen, dass eine Note z.B. nur "knapp" erreicht wurde - es wird aber auch immer wieder daran erinnert, dass das "unzulässig" ist.
    Zulässig ist es, im Verbalurteil die Notentendenz "durchscheinen" zu lassen - aber es sollte nicht zu deutlich formuliert sein...

    In Anbetracht dessen, dass in 5./6./7. Klassen bei Jungen eine sehr häufig gebrauchte (die häufigste?) Beleidigung "schwul" (etwa in "Der ist doch schwul", "Bist du schwul oder was?", "Ey, ist das schwul" etc.) ist & die Selbstmordrate bei homosexuellen Jugendlichen deutlich höher liegt als bei heterosexuellen Jugendlichen, ist frühzeitige "Aufklärung" und Erziehung zu Toleranz / gegen (bewusstes oder unbewusstes) Herabsetzen/Mobbing ...auch oder gerade in jüngeren Klassen ...auch oder gerade im Religionsunterricht mehr als sinnvoll.

    Zitat

    Gerade bin ich es ja ein bisschen Leid, dass hier wohl immer nur die Überschriften gelesen werden.

    Wie kommst du darauf?

    Zitat

    Und dabei hab ich mich ja schon extra sehr kurz gehalten in meiner Anfrage.

    Offensichtlich zu kurz. Wenn ich das hier vergleiche

    Zitat

    Kinderbücher (Adressatenkreis 8-12 Jahre)
    Thema Homosexualität
    Nicht bzgl. des kindlichen Protagonisten selbst
    vielmehr in Form der Eltern, Freunde von Eltern etc.


    mit dem hier:

    Zitat

    Broschiert, 120 Seiten
    Ab 10 Jahren
    Paul lernt endlich seinen Vater Ben kennen! Den kannte er bisher nur von Fotos. Die
    Sommerferien in New York fangen richtig gut an. Doch Ben hat eine Überraschung parat, die
    Paul völlig umwirft, Ben ist schwul und lebt mit seinem Partner zusammen...


    dann hört sich das für mich passend an.
    Aber vielleicht scheitert jeder Vorschlag hieran:

    Zitat

    Es muss auch nicht unbedingt ausschließlich um das Thema gehen im Buch. Es kann auch eingebettet sein.

    Dann solltest du aber deutlicher formulieren, dass du das Thema nur gaaaaannnz unterschwellig drinhaben möchtest...

    Oder noch ein Problemfeld: Wie definierst du "Kinderbuch" (bei der Altersklasse)?

    Du meinst also sowas: Väter und Sohn [Anzeige], König & König [Anzeige], Alles Familie!: Vom Kind der neuen Freundin vom Bruder von Papas früherer Frau und anderen Verwandten [Anzeige], Heather Has Two Mommies [Anzeige] , Mommy, Mama, and Me [Anzeige] , Daddy, Papa, and Me [Anzeige] , Und was sagen die Kinder dazu?: Gespräche mit Töchtern und Söhnen lesbischer und schwuler Eltern [Anzeige] , Donovan's Big Day [Anzeige], ... (Nur so als Anregung - Amazon zeigt ja immer ähnliche Bücher an, klick dich einfach mal durch...)
    Ansonsten könntest du bei Konnys Lesbenseiten durch die Büchervorstellungen stöbern...
    Man kann nicht erkennen, wo du herkommst - es gibt einige schwul-lesbische Jugendorganisationen, die für Aufklärungsarbeit auch in die Schule eingeladen werden können (SchLau, Lambda könnten Ansprechpartner sein).

    Wenn du organisiert bist & dort eine kostenlose Rechtsberatung eingeschlossen ist, dann lass dich dort beraten (ruf an & lass dir einen Termin geben...). Eine Kostenübernahme wird meist dann gegeben, wenn Aussicht auf Erfolg besteht (sie finanzieren also nicht "Streitlustige", aber das ist bei dir ja nicht der Fall...).
    Wie im Schulrecht auch: Ein Anwalt wird zunächst prüfen, ob Entscheidungen "justizibel" getroffen wurden, ob z.B. die Wortwahl eines Gutachtens der abschließenden Note entspricht etc. Eine inhaltliche Überprüfung (z.B. ob eine Staatsexamensarbeit tatsächlich / richtigerweise mit Note 5 bewertet werden sollte) ist in den allermeisten Fällen nicht möglich.

    Ohne Vertrag (bzw. je nach Bundesland etwas anderem "Schriftlichem") sollte man allerdings nicht arbeiten. Dass der Vertrag irgendwann kommt, daran habe ich keinen Zweifel. Aber du bist "versicherungstechnisch" nicht abgesichert, wenn du als "Privatperson" mit Schülern / in der Schule arbeitest... (Deine Schulleiterin scheint ja auch noch nichts Schriftliches zu haben, die Beteiligung hat also auch noch nicht stattgefunden. Zu ihrer eigenen Absicherung sollte deine Schulleiterin ebenfalls auf eine schriftliche Nachricht bestehen...)
    (Ich hoffe, ich bin verständlich... ich meine hier jetzt nicht deine eigene Krankenversicherung...)

    Fragebögen werden hier im Forum immer kritisch "auseinandergenommen" ;) Diesmal will ich auch mal:
    Wie man die Fragen beantwortet, hängt sicher auch von den unterrichteten Fächern ab.
    Weniger interessant: Ob man eine Klassenleitung hatte. Denn: In einer 10. Klasse (das sind immerhin drei Unterrichtsstunden, die man als Klassenlehrer in der Klasse verbringt) oder als Tutor im Seminarfach (noch zwei Stunden pro Woche...), wird man weniger auf Gesprächsverhalten etc. eingehen als in einer 5. Klasse (ohne Klassenlehrerschaft je nach Fach bis zu fünf Stunden), in der grundlegende Techniken noch erarbeitet & geübt (& deshalb regelmäßig thematisiert) werden müssen.

    Hallo,
    ich greife einfach mal ein paar Fragen raus & fange mal an...

    Zitat

    Wie haltet ihr das mit dem Vokabellernen und Vokabeltests?
    Wie viele Vok. gebt ihr am Stück über welchen Zeitraum auf?
    Wie und wann thematisiert ihr Vok.-Lernstrategien? Welche thematisiert ihr?
    Gebt ihr in den Vok-Test auch halbe Fehler?
    Wie viele Vok. fragt ihr ab?


    Die Vokabeln, die an dem Tag neu eingeführt wurden (z.B. im Lesetext) sind Hausaufgabe. Das können mal nur 5 sein, mal 15 (auch abhängig, ob Doppelstunde oder nicht). Schließlich werden die Vokabeln ja als bekannt vorausgesetzt in der Progression der Unit, deshalb immer direkt nach Einführung.
    Strategien werden häufig in den Lehrwerken angeboten. Dann folge ich auch dort (steht Technik1 in Unit 1, dann eben dort. Kommt Variante xy in Unit xy, dann dort - so können die Schüler leichter nochmal die Info-Seite wiederfinden...).
    In Vok-Tests will ich abprüfen, ob die Schüler das Wort kennen. Sie beherrschen die deutsche Rechtschreibung eher schlecht als recht. Ich gebe nur volle Fehler: Wort erkennbar = kein Fehler; Wort nicht erkennbar oder kann mit anderem Wort verwechselt werden (selbst bei Abweichen von nur einem Buchstaben (house/mouse) = voller Fehler [Beispiel für ältere SuS: 'sled' war gefragt, Schüler erinnerte sich so ungefähr, und wollte deshalb (im thematischen Kontext) eine 'slut' mieten...]
    Ich schreibe wöchentlich / zweiwöchentlich Voc-Tests. Immer angekündigt. Immer an ein- und demselben Tag. Ist die Motivation für die SuS, die Vokabeln zu diesem Tag zu lernen. (Und das ist eigentlich alles, was ich will: Dass sie die Vokabeln lernen. Ohne bestimmtes Ziel / ohne Termin wird das Lernen schnell "beliebig".)
    Da kurze Intervalle, frage ich meist max. 15 Vokabeln ab.

    So was ähnliches war hier schon mal Thema. Da gab es eine klare Antwort (die ich mir auch prompt - ohne Quellenangabe ... - gespeichert hatte). Deshalb jetzt Zitat von "Unbekannt":

    Zitat

    Die Beschaffung, Finanzierung und Verwaltung der Liegenschaften inklusive des zugehörigen Inventars (Möbel, Lampen, audiovisuelle Geräte, Tafeln, Kopierer und Verbrauchsmaterial), wie auch deren Reparatur, Wartung und Reinigung (in anderen Worten Putzen) liegen in der Verantwortung des Schulträgers, d.h. der Kommunalverwaltung. Verbeamtete und angestellte Lehrer sind Landespersonal für didaktisch-pädagogische Tätigkeiten sowie für die zugehörigen Verwaltungs- und Dokumentationsarbeiten zuständig. Lehrer sind deshalb nicht für den Möbeltransport zuständig und können auch nicht per Dienstanweisung dafür verpflichtet werden. Dieser Grundsatz ist auf Beschluss der Kultusministerkonferenz schon "seit immer" für alle Bundesländer gültig und ist in den jeweiligen Landesschulgesetzen und der Kommunalgesetzgebung festgeschrieben.

    Wir hatten vorher an einem Tag eine (oder waren es zwei?) Stunde reserviert, in der die "Eintragung per Füße" stattfand. Die "Projektanbieter" hatten ihren Raum, die Schüler hatten vorher Informationen zu den Projekten und konnten sich in der "Einschreibestunde" genauer zu den Projekten informieren & bei Gefallen eintragen. War das Projekt voll, mussten sie "weiterziehen". Das erspart der Planungsgruppe die Zuordnung von hunderten von Schülern mit tausenden von Projektwünschen... und Schüler können sich selbst den Kompromiss (1, 2, 3, ...) aussuchen... Wer nicht gewählt hatte, wurde dann passend "zugeordnet".

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