Beiträge von Djino

    Eine Online-Petition, bei der sich nicht nur Lehrkräfte und nicht nur Menschen aus Niedersachsen beteiligen dürfen: Für die Stärkung des Bildungsstandortes Niedersachsen & den Verzicht auf Mehrbelastungen für Lehrer!
    (Eine Unterzeichnung der Petition wird entweder namentlich oder anonym angezeigt - wer seinen eigenen Namen nicht im Internet sehen möchte, kann an einer - ganz leicht zu findenden Stelle - einfach ein Häkchen setzen.)

    Worum geht es? Hier der Beginn der bei der Petition vorhandenen ausführlichen Erläuterung:
    "Die niedersächsische Landesregierung plant entgegen früherer Zusagen, die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte an Gymnasien um eine Stunde zu erhöhen und die den älteren Lehrkräften bereits zugesagte Altersermäßigung um eine Stunde (ab 55 Jahre) bzw. 2 Stunden (ab 60 Jahre) wieder zurückzunehmen..."
    (Die Konsequenzen nicht nur für Lehrkräfte (aktive und angehende) sondern auch für Schüler und Eltern muss man in diesem Forum sicher nicht weiter erläutern.)

    Statt einer Antwort eine Nachfrage: Welche Gründe gab es denn (falls es sie gab), dass die Arbeit unbedingt zu dem Zeitpunkt geschrieben werden musste (statt, wie durch den FE angeboten, einige Tage später)? Ist dies durch den Schulleiter (SL) mitgeteilt worden, hat irgendwer mal danach gefragt? (Mein spontaner Gedanke: In den nächsten Wochen häufen sich Klassenarbeiten, so dass kaum noch ein Termin gefunden werden kann. Oder/Und: Es steht sehr bald ein Elternsprechtag an, zuvor sollte die erste Arbeit geschrieben worden sein, um entsprechend fundiert argumentieren zu können.Eventuell, das habe ich auch schon erlebt, ist die FE auch wesentlich stärker erkrant als es den Fachkollegen bekannt ist. So ist zwar die Bereitschaft, die Arbeiten demnächst zu schreiben, "nett gemeint", aber gesundheitlich für den betroffenen Kollegen (selbst wenn er an die Schule zurückkehrt) nicht zu verantworten.
    (Zu einem "Streit" gehören ja immer zwei Seiten - und viel zu oft ein Missverständnis oder eine Wissenslücke auf einer der beiden Seiten - oder bei beiden...)

    Ansonsten gilt der Fachleiter Englisch natürlich bei Eltern und Schülern als ein "besonderer" Experte, der vielleicht leichter anerkannt wird als "Ersatzersteller" einer Klassenarbeit. Das macht die Argumentation "Warum gerade der?" in Richtung Schüler/Eltern um einiges leichter. (Und noch etwas in Richtung Elternhaus: Manche (SuS und Eltern) empfinden es als unangenehm, wenn der Klassenarbeitsplan umgeworfen wird/Arbeiten verlegt werden (man sucht manchmal vielleicht auch nur nach einer Ausrede für (konstant) schlechte Leistungen. Krankheiten der Lehrkräfte sind einfach lästig... Wie ist das in der betroffenen Klasse (was ist dem Klassenlehrer, was der SL bekannt? - Und wie ist das mit dem "Ruf" der FE - manch ein Kollege hat ja den Ruf, eine FS (Faule Socke) zu sein, ohne dass dies dem Kollegen bekannt ist - sollte hier evtl. sogar besagte FE, die eigentlich FS ist, geschützt werden? [Off topic: Abkürzungen machen manchmal viel zu viel Spaß... ;) ]

    Vielleicht passend zum Thema:

    Zitat von Nele

    Die Beschaffung, Finanzierung und Verwaltung der Liegenschaften inklusive des zugehörigen Inventars (Möbel, Lampen, audiovisuelle Geräte, Tafeln, Kopierer und Verbrauchsmaterial), wie auch deren Reparatur, Wartung und Reinigung (in anderen Worten Putzen) liegen in der Verantwortung des Schulträgers, d.h. der Kommunalverwaltung. Verbeamtete und angestellte Lehrer sind Landespersonal für didaktisch-pädagogische Tätigkeiten sowie für die zugehörigen Verwaltungs- und Dokumentationsarbeiten zuständig. Lehrer sind deshalb nicht für den Möbeltransport zuständig und können auch nicht per Dienstanweisung dafür verpflichtet werden. Dieser Grundsatz ist auf Beschluss der Kultusministerkonferenz schon "seit immer" für alle Bundesländer gültig und ist in den jeweiligen Landesschulgesetzen und der Kommunalgesetzgebung festgeschrieben.

    (Quelle: Möbeltransport )

    So eine von Paulchen beschriebene Putzaktion haben wir übrigens auch, "funktioniert" in der Schülerschaft eigentlich ganz gut.

    Als kleiner "Erfahrungsbericht": Wir haben eine solche Typisierungsaktion mal als Schule durchgeführt. Neben freiwilligen Externen konnten sich auch die Schüler unserer Schule und der Nachbarschulen bei einem Vortrag am Vormittag informieren und alle ab 17 (Schüler ab dem Alter finden sich ja z.B. in der Oberstufe der Gymnasien oder in BBSen) konnten sich typisieren lassen - war von den Zahlen her ein voller Erfolg. Nebenbei wurde noch eine Spendenaktion organisiert und mit einem Service-Club zusammengearbeitet.

    Zitat

    nur leider kommt im Theater nichts, was ich irgendwie mit dem Lehrplan in Beziehung setzen kann


    Nun ja, wenn nicht das klassische Drama Thema im Lehrplan ist, vielleicht ist das Schreiben von Rezensionen, Erörterungen o.ä. Thema? Vielleicht ist das moderne Drama Thema, und im Kontrast hierzu wird die klassische Theaterauffassung betrachtet? (Man kann ja die entsprechende Vor- und Nachbereitung relativ kurz halten, wenn die thematische Einbettung in den (auch kontrastiven) Rahmen gegeben ist...)
    (Vielleicht könnte der Rechercheauftrag in der Biblliothek auch den Theaterbesuch vorbereiten?)
    Grundsätzlich ist ein Theaterbesuch im Rahmen des Unterrichts doch nur zu begrüßen. Sinnvoll ist natürlich die langfristigere Ankündigung, damit private und finanzielle Planungen entsprechend angepasst werden können...

    Ist denn statt Sport Sporttheorie erteilt worden (vielleicht auch integriert durch belegbare, mitgeteilte Anwesenheitspflicht und Übernahme von Schiedsrichtertätigkeit oder ähnlichem?) Hat der betroffene Schüler rechtzeitig den Hinweis bekommen, dass er einen Ersatzkurs hätte belegen müssen? Fehlt jetzt etwa irgendein Kurs, der ins Abitur eingebracht werden muss (wurde also nur die Mindestbelegungsverpflichtung ausgewählt, die durch den fehlenden Sportkurs unterschritten wird)? Scheitert das (Fach-) Abitur also eigentlich an den Versäumnissen des Fachlehrers in Sport/der Fachgruppe/des Oberstufenkoordinators o.ä.?
    Dann würde ich dringend anraten, entsprechende Theorie-Inhalte mit den Schülern nachzuarbeiten (falls noch nicht geschehen) und entsprechend zu bewerten... [OT: Gibt es eigentlich einen Smilie für "Teufels Küche"?]

    Hallo,

    dank dir für die Antwort & den Hinweis auf gpaed - kannte ich noch nicht (Persen dagegen durchstöbere ich seit einigen Jahren immer wieder mal - viele der Materialien dort sind aber zu weit "fortgeschritten" :( )

    In gewisser Weise beruhigt mich dein Kommentar, dass du viele Materialien selbst erstellst oder abwandelst ... dann bin ich mit meinen "Bastel-Sessions" also nicht allein (wobei ich hoffte, irgendwo einen florierenden Austausch dieser selbsterstellten Materialien zu finden... ob nun in einem Forum, einer Mailingliste o.ä.)

    Und ja, wir inkludieren seit einigen Jahren GB-Schüler (zieldifferent, muss ich es extra erwähnen?). Meine "Bewertung" der Erfahrungen ist, wie ich feststelle, auch abhängig davon, wie weit vorangeschritten das Schuljahr ist, wie viele Frustrationserfahrungen man mit z.B. der Materialbeschaffung hat (schließlich "stümper" ich ohne entsprechende Ausbildung nur so rum und benötige für die Planung einer einzigen Stunde & der Erstellung der verschiedenen differenzierenden Materialien auf unterschiedlichen Niveaus wesentlich länger als für die Wochenplanung & -nachbereitung der restlichen Klasse... dafür lassen sich die Klassenarbeiten dieser I-Schüler (ja, wir schreiben KAs und bewerten diese, denn in der Beobachtung der Regelschüler wird dies durch I-Schüler und I-Eltern eingefordert) schneller korrigieren - wenn auch nicht bewerten.) Eigentlich hat sich das ganze über die Jahre hinweg eingespielt - und lebt vom persönlichen Einsatz der meist teilzeitbeschäftigen Klassenlehrer... Was ansonsten noch benötigt wird, sind die (fast) ständig im Unterricht vorhandenen I-Helfer. Und wenn ausreichend viele (~4) GB-Schüler in einer Klasse sind, hat man in fast allen Stunden eine Förderschullehrkraft als Abordnung in der Klasse. Dann kann das System recht gut funktionieren - aber für die parallele Arbeit an ein und demselben Themen sind dann doch die gymnasialen Fachlehrkräfte zuständig. Und wenn man nur einen GB-Schüler in der Klasse hat, ist man eben an vier Tagen ohne Förderschullehrkraft, aber hoffentlich mit I-Helfer.)

    Die Klassen (also die Regelschüler in den I-Klassen, aber auch die "Schulgemeinschaft") gehen wirklich souverän mit der Inklusion um. Die GB-I-Schüler werden (im Rahmen der nach und nach stärker divergierenden Interessen) akzeptiert und beteiligt. So gehört es in der 5. Klasse vielleicht noch dazu, ein I-Kind zum Geburtstag einzuladen, in höheren Jahrgängen wird eher Verantwortung übernommen und bei Klassenfahrten eine unbekannte Stadt durchforstet, um eine rollstuhltaugliche Toilette zu finden, in der man Windeln wechseln kann.

    Unsere anderen I-Klassen (wenn sie denn überhaupt offiziell diesen Status erreichen...) etwa in den Bereichen Wahrnehmung oder emotionale / soziale Entwicklung (zielgleich) sind einerseits auch nicht perfekt (Förderzentren haben keine Stunden zur Verfügung, kennen sich nicht aus mit dem Gymnasium, haben hohe Krankenstände, liefern als Info-Material nur Ausdrucke der offiziellen Internetseiten, ... manches also systemisch bedingt, anderes bedingt durch die Personen, die in eine solche "Abordnung" geschickt werden...), andererseits hat sich auch das über die Jahre hinweg eingespielt. Insofern gibt es bei der Inklusion der (mir bekannten) verschiedenen Schwerpunkte keine Unterschiede in den "Möglichkeiten". Was auch auffällt: Die Regelschüler. Die sind (teilweise) in den letzten Jahren wesentlich auffälliger geworden. Wenn man in einer Klasse einen Besucher / Beobachter hat & hinterher das Gespräch sucht & erst dann erwähnt, dass einer der Schüler einen festgestellten Förderbedarf hat, dann wird dieser Schüler aus der Beobachtung heraus bei weitem (!) nicht als erstes als irgendwie auffällig benannt...

    Warum immer das Rad neu erfinden? (Tu ich leider viel zu oft...)
    Vielleicht kann jemand zu den folgenden Themengebieten Material digital (kostenlos oder kostenpflichtig) oder als Printausgabe empfehlen?
    "Zielgruppe": Lese-/ Schreibfähigkeiten im "unteren Grundschulbereich", vielleicht maximal Fördermaterialien bis Klasse 3 (Lesen: (sehr) kurze, einfache Texte; schreiben: abschreiben, Sätze sortieren, ...); inhaltliches / fachliches Anspruchsniveau gerne niedriger
    inklusiv in Ende Sekundarstufe I / Anfang Sekundarstufe II (-> gemeinsames Arbeiten am Thema - und nicht nur nebenher - wäre schön. Aber eben gleichzeitig auf dem Niveau der Grundschule Klasse 1-2 und des Gymnasiums Klasse 10-11...) [Ja, ich weiß, das ist die "eierlegende Wollmilchsau", die sich nicht so einfach finden lässt... insofern nehm ich auch gern Hinweise auf "Huhn, Schaf, Kuh und Schwein" als Einzelmaterial entgegen...]

    gesuchtes Material zum Oberthema "Kommunikation" - weitere Vorschläge willkommen ;)
    - Wortfeldarbeit (z. B. "sprechen")
    - evtl. Wörterbucharbeit
    - nonverbale Kommunikation (Gestik, Mimik, Körperhaltung, ...)
    - Ironie, Redensarten, ... (?)
    - "ritualisierte" Körpersprache (wie Kopfnicken, verschiedene Handzeichen, ...)
    - Streit / Konflikte
    - ... ?

    Wenn im Betreff steht "Deutsch", dann ist das zwar mein Unterrichtsfach - aber Materialien könnten auch fächerverbindende Elemente (mit Bezug zu Deutsch), Lebenspraxis, Hauswirtschaft o.ä. aufgreifen...

    Würde mich über Vorschläge freuen...

    Mehrfach wurde hier schon nach Belegen etc. gefragt. Wie wär’s mit den folgenden?

    Handy-Verbot

    • Warum?
      In diesem Fall http://openjur.de/u/145026.html war das andauernde Fehlverhalten unter anderem auch begründet durch mehrfache Verstöße gegen das Handy-Verbot in der Schulordnung.
    • Generelles Verbot?
      „Ein generelles Handyverbot in der Schule ist rechtlich nicht haltbar. Es gibt durchaus berechtigte Interessen, ein Mobiltelefon mit sich zu führen. Es muss möglich sein, das Handy vor und nach dem Unterricht sowie auf dem Schulweg zu benutzen. Ein generelles Verbot ist deswegen nur dann ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn in anderer Weise kein ordnungsgemäßer Unterricht mehr durchgeführt werden kann.“ van den Hövel, PaedF 2011, 31


    "Verlorenes" Handy
    Zur Frage von abhanden gekommenen Handys (und anderen Wertgegenständen) – und der evtl. daraus resultierenden Zahlungsverpflichtung einer Lehrkraft:
    Kommt ein Handy abhanden, stellt sich die Frage ob eine Amtspflichtverletzung vorliegt…
    …sie liegt nur dann vor, wenn eine Pflicht schuldhaft verletzt wird.
    Dann gilt zunächst Artikel 34 GG (http://dejure.org/gesetze/GG/34.html ). Der Dienstherr kann bei Vorsatz oder grober(!) Fahrlässigkeit die Lehrkraft in Regress nehmen.
    Ob dann auch die Lehrkraft in Regress genommen wird, ist immer vom Einzelfall abhängig.
    Ob überhaupt & in welcher Höhe Ersatz geleistet werden muss für verloren gegangenes oder beschädigtes Schülereigentum, ist ebenfalls vom Einzelfall abhängig.
    Zum Beispiel wird eine Mitschuld der Schüler, die unzulässigerweise ihr Handy verwendet haben (und somit die Wegnahme des unterrichtsstörenden Gegenstandes in Kauf genommen haben), mit „eingerechnet“.
    Beispielurteil: kein Ersatzanspruch hier: http://openjur.de/u/125248.html

    Verfahren bei Amtspflichtverletzung
    § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG (http://dejure.org/gesetze/GVG/71.html ) - gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs vor dem zuständigen Landgericht (Anwaltszwang), Beweislast liegt beim Geschädigten

    Zitat von DeadPoet

    und soweit ich weiß, können wir die SuS nicht zwingen, uns zu zeigen, was auf dem Handy gespeichert ist.


    Nein, das ist ähnlich wie beim Briefgeheimnis. Aber wenn der dringende Verdacht besteht, dass das Handy missbräulich für entsprechende Fotos / Filme / Tonaufnahmen verwendet wurde, bittet man die Polizei um Amtshilfe. (Da mittlerweile so manches Foto direkt nach der Aufnahme automatisch in der Cloud gespeichert wird, wäre nur die Löschung auf dem Handy sowieso nicht ausreichend...)

    Zitat

    Das Verbot gilt für Handys, MP3 Player, iPods sowie andere kommunikationsfähige Geräte.


    +1

    Zur Begrenzung der Nutzung auf einzelne Bereiche:
    Wir haben uns entschieden, eine Handy-Regelung zu finden, die auch kontrolliert (und somit durchgesetzt) werden kann. Deshalb gilt ganz einfach: Handys (und vergleichbare Geräte) sind im Gebäude auszuschalten (eine Nutzung während des Unterrichts nach Genehmigung durch die Lehrkraft ist gestattet). Wir hätten sowieso kaum die Möglichkeit, zu kontrollieren, wer auf den Bänken am Ende des Schulgrundstücks sein Handy nutzt oder nicht, welcher Schüler (kennt man sie nicht alle persönlich) tatsächlich in Klasse 10 (o.ä.) ist.

    Zitat

    dass anscheinend in Niedersachsen die Schulleitung einen gar nicht abordnen darf.


    Zum Statistiktermin liefern alle Schulen ihre aktuellen Schülerzahlen (aufgesplittet z.B. nach Klassenstufen, nach Fremdsprachen, nach Religion / Werte und Normen, Inklusion, ...) - und ihre im nächsten Schuljahr erwarteten Schülerzahlen - an die Landesschulbehörde. Aufgrund dieser Zahlen und des Klassenteilers für die jeweiligen Schulformen etc. wird die Unterrichtsversorgung an allen Schulen / an allen Schulen einer Region ermittelt.

    Eine gleichmäßige Unterrichtsverteilung an allen Schulen soll erreicht werden. In der Landesschulbehörde wird diese gleichmäßige Verteilung rechnerisch ermittelt. Es wird dort festgestellt, dass Schule A im Verhältnis zu viele, Schule B zu wenige Lehrerstunden zur Verfügung stehen. Also wird bei Schule B angefragt, welchen Fächerbedarf sie hätte, mit der Mitteilung, dass sie eine Abordnung von 4, 14, 40, ... Stunden erhalten solle. Schule B benennt Wünsche, Schule A muss auf Anordnung der Landesschulbehörde schauen, welche dieser Wünsche sie erfüllen kann. Sie kann einzelne Fächer (wegen eigener Unterversorgung) ablehnen, aber nicht die Abordnung an sich.

    Die "Auserkorenen" werden der Landesschulbehörde mitgeteilt. Dort im Hause wird der Bezirkspersonalrat informiert, der Bezirkspersonalrat schickt das ganze an den Schulpersonalrat weiter. Beide Personalräte können sich zur Sache äußern / innerhalb einer Frist nicht zustimmen. Reagieren sie gar nicht innerhalb der Frist (antworten also weder mit Zustimmung noch mit Ablehnung), gilt die Zustimmung als erteilt.

    Insofern: Nein, die Schulleitung kann gar nicht abordnen (wie sollte sie auch wissen, wo welcher Bedarf besteht etc.). Sie tut dies auf Anweisung der Landesschulbehörde. Und die darf & tut das...
    Solltest du schwerwiegende Bedenken haben, solltest du dich an den Bezirkspersonalrat und den Schulpersonalrat wenden. Aber bevor man "schwere Geschütze" von außerhalb auffährt, ist es immer sinnvoll, als allererstes das direkte (sachliche, nicht emotional aufgeladene, nicht mit der rechtlichen Keule schwingende, ...) Gespräch zu suchen. Wenn das nicht klappt, kann man wenigstens gut damit argumentieren, dass man versucht hat, die Sache "vernünftig" zu regeln - und dass der "Gesprächspartner" eben zu einem Dialog leider nicht willig / fähig ist...

    Drei Tage Klassenlehrerunterricht sind zwar "viel" - aber auch nicht so viel... neben dem, was du Organisatorisches benennst, hat die Schule einiges, was organisiert werden muss. Da das von Schule zu Schule etwas unterschiedlich sein kann: Gibt es eine vorherige Dienstbesprechung der Klassenlehrer, bei der dies besprochen wird? Gibt es eine Checkliste, die abgearbeitet werden muss? -> Bei Bedarf nachfragen...
    (Hier eine kurze Auswahl:
    - Kontrolle der Unterschriften auf den Zeugnissen des letzten Schuljahres
    - Kontrolle der Klassenliste (Anschriften, Telefonnummern, ...)
    - Erläuterungen zum Epochalunterricht
    - Einladungen zum Elternabend, Verteilung von Elternbriefen
    - Einteilung Klassendienst, Klassenbuchdienst
    - Wahl des Klassensprechers, des Stellvertreters und dreier Vertreter bei Klassenkonferenzen (sowie drei Vertreter für die Vertreter; Klassensprecher kann auch Vertreter sein)
    - Kenntnisnahme / Übung Fluchtwegplan
    - Ausgabe der Fahrkarten, Bücher, ...
    - Einsammeln des Kopierkostenzuschusses
    - Übersicht über die Arbeitsgemeinschaften
    - alle möglichen weiteren Mitteilungen, die in der nächsten Zeit wichtig sind (z.B. Hinweise zum Busverkehr, zu aktuellen Bauarbeiten, ...) )

    Ich denke, dass auch nichts dagegen spricht, in dem Fach, mit dem man in der Klasse unterrichtet, bereits mit dem Unterricht zu beginnen. Die Schüler haben sechs Wochen lang "nichts" getan - da wird sich so mancher bedanken, wenn sie noch drei Tage lang nur "Spielchen spielen". Ebenso könnte man ein Methodentraining, geeignet für Klasse 9 und 10, mit Blick auf die Zukunft / Abscchlüsse beginnen (und so klar machen, dass "der Ernst des Lebens" beginnt und mit dem Einstieg in Klasse 9 eben nicht mehr das teils recht "locker" gesehene "süße Leben" der Klasse 7/8 weiterhilft...)
    Falls du einen Stellvertreter in der Klassenlehrerschaft hast, solltet ihr euch überlegen, ob ihr ein, zwei Stunden auch mal im Teamteaching organisiert oder der Stellvertreter komplett übernimmt. Klassenlehrerunterricht kann echt anstrengend werden (Anstrengung ist natürlich von der Klasse / der Klassenstufe abhängig).

    Mal so ganz nebenbei gefragt: Du bist ja gerade erst an die neue Schule versetzt worden - und hast, so kann man aus deinen Beiträgen herauslesen, an deiner alten Schule so manchen "kreativen" Umgang mit dem rechtlich (Un-)Möglichen erlebt.

    Ich weiß, dass an einigen Schulen ganz haarsträubende Dinge laufen - aber auch, dass es an anderen Schulen ganz anders läuft. Und wenn an einer solchen "Idealschule" jemand abgeordnet wird, gibt es dafür gute Gründe, die im Gespräch (nicht eben zwischen Tür und Angel) auf Nachfrage auch dargelegt werden...

    Insofern: Könnte es sein, dass du aufgrund deiner schlechten Erfahrungen aus der Vergangenheit vielleicht viel zu "ängstlich" / "aufgeregt" an die Sache ran gehst?

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