Häufiges Fehlen - Attest und Bewertung

  • Hallihallo,


    in meiner Klasse (Sek.1) ist eine Schülerin, die sehr häufig fehlt. Es haben sich bereits im ersten Halbjahr über 30 Fehltage angesammelt und ich befürchte, dass sie das im 2. Halbjahr noch toppen wird.
    Allerdings ist kein einziger unentschuldigter Fehltag dabei. Meistens ist es gleich eine ganze Woche am Stück. Ich will der Schülerin nichts unterstellen, aber ich denke, dass ein großer Teil der Fehltage aus einer Schulunlust resultieren und sie von ihren Eltern dabei indirekt unterstützt wird.


    Jetzt zu meinen Fragen:
    1. Kann ich verlangen, dass ab sofort nur noch ärtzliche Atteste als Entschuldigung vorgelegt werden dürfen?
    2. Thema mündliche Note: Wie muss/kann ich das bewerten? Im Grunde genommen ist die Schülerin mündlich ganz gut dabei, aber ich empfinde es als unfair, wenn sie tatsächlich die gleiche Note bekommt, obwohl sie 6 Wochen gar nicht anwesend war. Wie kann man das regeln und vor allem ist das rechtlich erlaubt?
    Gruß Phoenix

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann hier nur Vorschläge machen, da ich nur für Bayern sprechen kann.
    Als erstes würde ich Rücksprache mit den Eltern halten- bei so vielen Fehltagen kann der Schülerin ja auch wirklich was Ernsteres fehlen. Sollte deine Vermutung allerdings zutreffen, dann muss die SL ein ärztliches Attest verlangen.
    Zu den mündlichen Noten: Sofern du wirklich nicht dazu gekommen bist, genügend mündliche Leistungsbewertungen zu machen, kannst du hier in By eine Feststellungsprüfung ansetzen. Die wird meist am Ende durchgeführt und kann den gesamten Stoff des Halbjahres abprüfen.

  • Mit den Eltern habe ich schon gesprochen. Anhand der Entschuldigungen sehe ich ja, dass es oftmals Kleinigkeiten sind. Ich merke aber auch, dass sie z.B. oft fehlt, wenn Sport ist oder wenn wir mit der Klasse etwas zusammen unternehmen wollen. Sie hat m.M.n. dann einfach keine Lust darauf. Deswegen würde ich das Ganze durch das Attest etwas einschränken, weil ich dann glaube, dass die Eltern nicht jedes Mal zum Arzt latschen wollen und ihre Tochter dann vielleicht nicht mehr so schnell einfach zuhause lassen.


    Zu den mündlichen Noten würde mich auch interessieren, ob sich häufiges Fehlen prinzipiell negativ auf die mündliche Note auswirken kann.

  • Ich hatte an der Grundschule auch so einen Fall, da waren es aber im Halbjahr schon mindestens 60 Fehlstunden.
    Nach Rücksprache mit der Schulleitung musste dann auch immer ein ärztliches Attest vorgelegt werden.


    Wenn die Schülerin aber gerade beim Sport oder bei Klassenausflügen fehlt, würde ich erstmal hinterfragen, wie sie mit ihren MitschülerInnen auskommt.
    Ist sie ein Außenseiter? Ist sie gut integriert?
    Vielleicht kann man da dann erstmal ansetzen.

    • Offizieller Beitrag

    In meiner alten Schule hatten wir mal eine Schülerin, bei der es ähnlich war: Sie fehlte sehr häufig und die Mutter entschuldigte alles und ließ sie wegen jeder Kleinigkeit zu Hause. Es war so, dass das Mädchen schon in der 5. Klasse sehr häufig fehlte, sehr intelligent war, aber durch ihr häufiges Fehlen überhaupt nicht mehr mitkam.


    Erst als die Schule eine Attestpflicht verhängte, wurde es besser. Dieses Kind damals wäre ohne Einschalten der Schule - es ging auch noch um andere Dinge, die zu Hause nicht funktionierten und bei denen sich mehrere Stellen einschalteten, ich will hier nichts ins Detail gehen - nie im Leben schulisch so weit gekommen, wie es dann doch noch gekommen ist.


    Ich denke, falls es wirklich so ist, dass das Kind schon im 1. Schuljahr extrem oft fehlt und die Eltern das Kind wegen allem zu Hause lassen und keine anderen Gründe (Schulangst o.ä. vorliegen), dann müsst ihr unbedingt handeln. Wie soll das sonst weitergehen, wenn das Kind irgendwann mal in der Pubertät ist und die Eltern dann tatsächlich weniger Handlungsmöglichkeiten haben als jetzt.

  • also in nrw ist es ganz klar.
    wenn ein schüler entschuldigt fehlt darf du für das Fehlen keine Noten aufschreiben.
    Also logischerweise hat das dann auch keine negativen Konsequenzen.
    Bzgl. der Attestpflicht ist das nicht so leicht wie du dir das vorstellst.
    Du selbst darfst das nicht beschließen.
    Normal bedarf es dazu einen Konferenzbeschluss. Das auch nur in begründeten Ausnahmefällen (naja.. meist geht das in der Konferenz schnell durch, wenn der Kl das möchte).

  • Um mal nach Niedersachsen zurückzukommen:
    Im entsprechenden Erlass heißt es, dass die Schulleiterin/der Schulleiter für die Verhängung der Attestpflicht zuständig ist:

    Zitat

    3.3 Fernbleiben vom Unterricht
    Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler mehrere Stunden, an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am stundenplanmäßigen Unterricht teil, ist der Schule der Grund des Fernbleibens spätestens am dritten Versäumnistag mitzuteilen. Diese Mitteilung obliegt den Erziehungsberechtigten und den außer ihnen nach §71 NSchG Verantwortlichen, solange die Schülerin oder der Schüler das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es genügt zunächst eine mündliche oder fernmündliche Benachrichtigung. Die Schulleitung kann eine schriftliche Mitteilung, bei längeren Erkrankungen oder in sonstigen besonderen Fällen auch den Nachweis der Erkrankung durch eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Im Einzelfall kann die Bescheinigung einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers als ausreichender Nachweis angesehen werden. Die Kosten der Bescheinigung tragen die Erziehungsberechtigten. In der Regel wird jedoch eine schriftliche Mitteilung ausreichen. Nach Vollendung des 18.Lebensjahres obliegen die vorstehend genannten Pflichten der Schülerin oder dem Schüler selbst. Treffen gleichwohl die nach §71 NSchG Verantwortlichen für eine Schülerin oder einen Schüler auch nach Vollendung des 18.Lebensjahres die erforderlichen Maßnahmen, so kann die Schulleitung dies als ausreichend ansehen. Treffen die nach §71 NSchG Verantwortlichen die erforderlichen Maßnahmen nicht, so ist bei länger als dreitägigem Fehlen eine ärztliche Bescheinigung beizubringen. In besonderen Fällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter auch bei kürzerem Fehlen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. (http://www.schure.de/2241001/0035074.htm)


    Mit deiner SL kannst du auch das Thema "Bewertbarkeit" besprechen - langfristig bevor es zum Zeugnistermin kommt. Denn bei so vielen Fehlzeiten stellt sich ja die Frage, ob du überhaupt bewerten kannst (einfach nur die schriftliche Noten zu verwenden und die mündliche zu ignorieren ist nicht zulässig, damit würde die schriftliche ja doppelt gewertet / ein Teil der Bewertung nicht vorgenommen werden, wäre also nicht erlasskonform):

    Zitat

    3.1 Die in den Zeugnissen festgehaltenen Bewertungen erfolgen auf der Grundlage von Beobachtungen im Unterricht sowie von mündlichen, schriftlichen und anderen fachspezifischen Lernkontrollen. Sie beziehen sich auf die Lernentwicklung und die Leistungen der Schülerin oder des Schülers in dem auf dem Zeugnis angegebenen Berichtszeitraum. Berichtszeitraum der am Ende eines Schuljahres angegebenen Zeugnisnoten ist das gesamte Schuljahr. Einzelne Lernkontrollen dürfen kein unangemessenes Gewicht bei der Erteilung der Zeugnisnoten erhalten. (http://schure.de/22410/33,83203.htm)


    Genausowenig kannst du für Stunden, in denen die Schülerin gefehlt hat, schlechte Noten vergeben... Bleibt also nur: Allgemeine Mitteilung an die Eltern, dass aufgrund der hohen Unterrichtsversäumnisse zu befürchten ist, dass eine Beurteilung nicht mehr möglich ist:

    Zitat

    4.18 Schülerinnen und Schüler, die nicht während des überwiegenden Teils des Schulhalbjahres am Unterricht eines Faches teilgenommen haben, erhalten nur dann im Halbjahrszeugnis eine Note in diesem Fach, wenn der unterrichtenden Lehrkraft eine Beurteilung möglich ist. Ist keine Beurteilung möglich, ist anstelle der Bewertung „kann nicht beurteilt werden” zu vermerken. (http://schure.de/22410/33,83203.htm)


    Der "überwiegende Teil" wird (insbesondere in der Sek II) wohl meist als "Fehlzeiten über 50%" ausgelegt. Du kannst ja mal durchzählen... und die Argumentation deiner Schulleitung dann schriftlich / "wasserdicht" vorlegen...
    Interessant wäre auch (für die Schülerin bzw. deren Eltern), in welcher Klasse sie sich befindet und welche Auswirkungen ein "kann nicht beurteilt werden" haben könnte. Wird sie sich mit dem Zeugnis mal bewerben müssen? Könnte der Hauptschulabschluss gefährdet sein? (Vielleicht verweist du sie auch an die 2. Chance...)

  • Bei uns an einer gewerblichen Berufsschule, im ersten Jahr Berufsfachschule, hätte diese Schülerin schon lange Attestzwang.
    Zuerst genügt die Androhung, meistens gesunden die Schüler dann wie durch ein Wunder und wenn's eben nicht besser wird, wird er durchgesetzt.
    Ich sage Eltern auch immer wieder am Telefon, dass ich bitte eine ärztliche Bescheinigung benötige, wenn ihre "Kinder" eine ganze Woche fehlen.
    Bei einer Krankheit, die eine Woche dauert, sucht man in der Regel einen Arzt auf.


    Vor kurzem habe ich von einem Schüler gelesen, der seinen Eltern heute vorwirft, dass sie ihn zu oft zuhause gelassen hätten. Sie hätten einfach auch mal sagen sollen, dass er auch mit Kopfschmerzen oder einer kleinen Erkältung in die Schule gehen kann.


    Viele Grüße
    Super-Lion

  • Bzgl. der Attestpflicht ist das nicht so leicht wie du dir das vorstellst.
    Du selbst darfst das nicht beschließen.
    Normal bedarf es dazu einen Konferenzbeschluss.

    Das entnimmst du -- bezogen auf NRW -- welcher Regelung? Im nordrhein-westfälischen Schulgesetz steht in §43, (2)

    Zitat

    [...], kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.

    Von einer Konferenz lese ich da nichts. "Die Schule" ist im Außenverhältnis im Zweifelsfall der Schulleiter.


    Im niedersächsischen Schulgesetz habe ich beim Überfliegen übrigens eine entsprechende Klausel nicht gefunden. Aber der passende Erlass wurde ja hier schon zitiert.



    Pausi

  • Attestzwang

    Nennt sich bei uns Attestpflicht. Zwang ist doch ein gar unschönes Wort. Insbesondere bei volljährigen Schülern wirkt sich diese Pflicht tatsächlich positiv auf die Gesamtgesundheit aus. Womöglich reicht der Weißkittel-Placeboeffekt beim häufigeren Arztbesuch dafür.


    Pausi

  • Bear stellt die Situation in Niedersachsen schon sinnvoll dar. Ergänzend ist allerdings zu sagen, dass schure als Quelle mittlerweile mit Vorsicht zu genießen ist, da es sich wohl um eine privat geführte Seite handelt, die auch nicht mehr aktualisiert wird. Die "offizielle" und unübersichtlichere Variante VORIS ergibt aber in diesem Fall die selben Ergebnisse:


    http://www.nds-voris.de/jporta…ramfromHL=true#focuspoint


    und
    http://www.nds-voris.de/jporta…ramfromHL=true#focuspoint


    Dieser Teil

    Zitat

    4.18 Schülerinnen und Schüler, die nicht während des überwiegenden Teils des Schulhalbjahres
    am Unterricht eines Faches teilgenommen haben, erhalten nur dann im
    Halbjahrszeugnis eine Note in diesem Fach, wenn der unterrichtenden
    Lehrkraft eine Beurteilung möglich ist. Ist keine Beurteilung möglich,
    ist anstelle der Bewertung „kann nicht beurteilt werden“ zu vermerken.

    wird bei uns ergänzend so gehandhabt, dass die Schüler vorher eine schriftliche Verwarnung erhalten, da zumindest am Gymnasium (ich vermute aber an anderen Schulen der Sek I auch) der Erlass vorgibt, denn "Die Leistungsbewertung darf sich nicht in punktueller Leistungsmessung erschöpfen, sondern muss den Ablauf eines Lernprozesses einbeziehen."
    siehe: http://www.nds-voris.de/jporta…t=F&paramfromHL=true#ivz6
    Ich habe auch gerade einen solchen Fall in der Klasse und das Problem ist, dass die Situation sich im zweiten Halbjahr noch zugespitzt hat. Da im ersten Halbjahr sich aber noch die meisten Kollegen durchgerungen haben, eine Note zu geben, wird es evtl. schwierig zu begründen, warum für das gesamte Schuljahr jetzt keine Bewertungsgrundlage mehr da ist...

  • Letztes Jahr wurde uns von unserer Schulleitung mitgeteilt, dass es an Berufsschulen in Sachsen-Anhalt immer eine Bewertung zu erfolgen hat. Und wenn jemand ständig fehlt und man hat nur eine Note ist diese Note dann die Jahresnote. Und wenn es eine 6 ist, dann ist es eben so.

  • Und was macht der Schulleiter, wenn die einzige Note eine 1 ist? :P

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

Werbung