Beiträge von Susannea

    Sie bekommt genau das was sie hatte, als sie nicht in Elternzeit war.

    Nein, das ist genau falsch, sie bekommt das, was sie ohne Mutterschutz bekommen müsste, wie sie vorher gearbeitet hat, interessiert niemanden mehr!

    Ich würde mich sehr wundern, wenn eine TZ Kraft auf einmal im Mutterschutz ein VZ Gehalt bekäme.. das wäre mir absolut neu und mir auch nicht schlüssig.

    Ja, genau das ist so und habe ich auch von profitiert. Die befristete Teilzeit (eben Schuljahresrhythmus ist während des Mutterschutzes ausgelaufen, ich habe keine neue Teilzeit beantragt und somit obwohl ich außer im Ref noch nie in meinem Leben in der Schule Vollzeit gearbeitet habe, diese bezahlt bekommen.

    Zitat

    (4) Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 zugrunde zu legen, und zwar1.für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird,
    2.ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird.

    §21 MuSchG

    ob sie dann wirklich Vollzeitgehalt oder genau das Gehalt - aus der "normalen" TZ - von VOR der Einreichung der Teilzeit in Elternzeit bekäme,

    Wenn sie normal Vollzeit beschäftigt ist, dann bekommt sie genau dieses Geld auch im Mutterschutz, wenn sie die Elternzeit für den Mutterschutz beendet, was problemlos möglich ist.

    Soweit ich weiß - Achtung nicht unbedingt rechtlich richtig - bekommt man im Mutterschutz immer das Geld der letzten Tätigkeit vor Beginn der Elternzeit.

    Genau das ist leider völlig falsch, das würde ja bedeuten, dass ich benachteiligt wäre, weil eine Vertragsänderung, die im Mutterschutz normaler Weise wirksam wird, dann nicht eintritt.

    Also nein, bei einer "Vertragsänderung" o.ä. im Mutterschutz bekommt man das, was man dann ohne Mutterschutz erhalten würde (sogar inklusive Schichtzulagen usw.)

    Da der Mutterschutz vor Geburt freiwillig ist, könnte sie darauf verzichten und dann 70 % erhalten. Allerdings ist die Frage ob sie es sich wirklich zumuten möchte bis zum Schluss zu arbeiten.

    Das kann sie natürlich machen, da sie damit aber nicht nur Freizeit, sondern auch Geld verschenkt, ist das nicht sehr sinnvoll.

    Elternzeit ist innerhalb der ersten 3 Lebensjahre 7 Wochen vorher für einen Zeitraum von 2 Jahren festzulegen, nicht zwangsläufig die ersten 2 Jahre (Lebensjahre)

    Das habe ich mehrmals geschrieben, dass es 2 Jahre nach der ersten Anmeldung sind. Es geht also nicht, nach 6 Monaten einfach zu sagen, ich nehme nun doch den 7.+8. Lebensmonat auch, weil man auf die verzichtet hat und da gelten auch keine 7 Wochen.

    Auch wenn nach den 2 gemeldeten Jahren, aber vor dem 3. Lebensmonat Elternzeit genommen werden soll, gelten die 7 Wochen.

    DAs ist totaler murks, was du da schreibst, denn 2 gemeldete Jahre können nicht vor dem 3. Lebensmonat beendet sein.

    Du meinst sicherlich vor Ende des 3. Lebensjahres, das ist korrekt, aber eben erst nach dem Abschluss der 2 Jahre nach der ersten Anmeldung (egal wann die liegt!!!)

    Die Eltern wurden nicht angeklagt. Es gab keine Hinweise auf strafbares Verhalten der Eltern. Hinzu kommt, dass mögliches Fehlverhalten der Eltern keine Rechtfertigung für Fehlverhalten der Lehrerinenn wäre.

    Ja, das ist meiner Meinung nach auch ein Fehler, dass die Eltern nicht angeklagt wurden, denn sie haben immerhin das Kind auch in eine Gefahr gebracht, die nun einmal tödlich endete und sind somit meiner Meinung nach auch mit Schuld an dem ganzen Drama.
    Und nein, das rechtfertig in keiner Weise das Verhalten der Lehrer vor Ort, das geht so auch überhaupt nicht,. aber hätte eine extra Anklage sein sollen, meiner Meinung nach.

    Wenn die Eltern Krankheiten nicht angeben - aus welchen Gründen auch immer - hast du als Lehrkraft trotzdem deine Pflicht erfüllt.

    Nee, wenn du vor Ort dich nicht um das Kind kümmerst, dann ist das mindestens unterlassene Hilfeleistung, also hast du deine Pflicht nicht erfüllt. Das muss völlig unabhängig von der Abfrage sein.

    Ohnehin ist aber anzumerken: Anspruch besteht nur auf 3 Zeitabschnitte(je Elternteil).

    Ein neuer Abschnitt beginnt aber nicht mit einer neuen Anmeldung, sondern nur mit einer Unterbrechung der Elternzeit, deshalb kommen sehr wenige Eltern überhaupt auf 3 oder mehr Abschnitte.

    Das Gesetz sagt: Elternzeit ist innerhalb der ersten 3 Lebensjahre 7 Wochen vorher für einen Zeitraum von 2 Jahren festzulegen.

    Ja und dann sollte man den Satz darunter lesen, der nämlich sagt, für die ersten 2 Jahre ab der ersten Anmeldung muss man sich bereits festlegen:

    Zitat


    Verlangt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Elternzeit nach Satz 1 Nummer 1, muss sie oder er gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.

    §16 Absatz 1 BEEG

    Deine Auskunft ist leider also völlig falsch und was ich geschrieben habe stimmt hingegen, man kann dann erst wieder nach 2 Jahren neue Elternzeit anmelden, denn Veränderungen innerhalb der 2 Jahre sind eben nicht zulässig, weder mit 7 noch mit 13 Wochen Vorlauf!

    Ehrlich gesagt fällt es uns schwer, gleich 2 Jahre im Voraus zu planen.

    Das sieht das Gesetz aber nun einmal so vor, denn wenn du dich nicht für 2 Jahre festlegst, hast du offiziell auf die restliche Elternzeit innerhalb der 2 Jahre verzichtet und darfst erst danach wieder welche nehmen. Seid ihr beide verbeamtet? Da wird das meist etwas weniger streng genommen, aber rein rechtlich ist darf dann eben keine Elternzeit mehr bis zum 2. Geburtstag genommen werden (und der Antrag auf Elterngeld dann auch nicht beliebig geändert werden).


    Wer hat Erfahrungen damit, die Elternzeit zu verlängern? Geht das frühestens nach 1 Jahr oder darf ich das, wie eben beschrieben, z.B. schon nach 6 Monaten oder so machen?

    Nach 2 Jahren geht das offiziell erst wieder. Gilt aber nur für die ersten zwei Jahre, danach kannst du auch im Wochenrhythmus theoretisch verlängern.

    Wurde bei jemanden von euch der Antrag auf Verlängerung ggf. abgelehnt? Und falls ja, mit welcher Begründung?

    Das muss nicht begründet werden, weil man sich für sämtliche Elternzeit innerhalb der nächsten 2 Jahre in der ersten Anmeldung festlegen muss (für ein Elternteil) und man also somit zugesagt hat, keine Elternzeit dann bis zum Ende der 2 Jahre zu nehmen (also das so bereits angemeldet hat)

    Hat das mal jemand versucht?

    Ja, damals wurde es versucht, das eine war wohl so mit dem Personalrat abgesprochen und beim anderen ist das ganze nachdem sie nach Jahren die Belege für die Erfahrungen nachgefordert haben, kassiert worden, weil wohl zu spät für die Anerkennung (und vorher gab es auch da eine Vereinbarung, dass man Stufe 1 einträgt, weil eh alle 5 kriegen und es nicht höher geht).

    Genau das war aber schon das Problem bei der generellen Vorabgewährung von Stufe 5.

    Die gibt es ja trotzdem immer noch und wird es auch weiterhin geben, weil wir nämlich Bestandsschutz haben ;)

    Aber mal ehrlich, dann müsstest du ja auch sagen, dass die Verbeamtung in Bundesländern ein Zusatz über den Tarifvertrag hinaus ist, der nicht zulässig ist.

    Susannea

    Gibt es den immer noch? Das verstößt doch auch gegen den TdL und die Berliner hatten doch irgendwie eine Frist das einzustellen?

    Wie immer noch, den Nachteilsausgleich, weil man nicht verbeamtet wird, den gibt es doch erst neu und ich wüsste nicht, was da gegen den TVL verstoßen sollte.

    Unabhängig von irgendwelchen Zulagen (s.o.) ist es tarifrechtlich ein neuer Vertrag. Die Berufserfahrung sollte Dir bis maximal zur Stufe 3 als einschlägig anerkannt werden, so dass ich von EG 13 Stufe 3 ausgehe.

    Das mag in anderen Bundesländern klappen, Berlin ist da etwas merkwürdig. Die erkennen kaum etwas an, bei Stufe 5 die sie früher gezahlt haben, haben sie z.B. gar nichts anerkannt, man fing immer mit Stufe 1 an, war so mit dem Personalrat vereinbart :autsch:


    Ich drücke die Daumen, dass da was anerkannt wird, aber mache wenig Hoffnung.
    Ich habe ja vor dem Ref bereits Stufe 3 gehabt und nach dem Ref wieder bei 1 angefangen. Genauso wie zu E13 hoch meine Stufe 3 auch wieder weg war und ich tiefer anfangen musste (obwohl diese Einstufungsmatrizen was anderes besagt haben).

    Bausparvertrag oder Banksparen lohnen sich nicht. Es gibt auch die Möglichkeit den Betrag der VWL in Aktionfonds zu stecken. Damit habe ich über die Jahre immer gut Gewinn gemacht,

    Genau so machen wir das auch, von Anfang an in Aktien und das lohnt sich, ist inzwischen ein nettes Sümmchen, ich muss nichts dazuzahlen, kann aber, bei meinem Mann gehen genau die 22 Euro, die der AG zahlt rein, nicht mehr. Und somit hat er auch keinerlei Verluste oder sonst was. Zulagen bekommen wir schon lange keine mehr.

    Riester übrigens genauso, solange ich nicht oder nur wenig gearbeitet habe, hat sich Riester immer gelohnt, volle Zulagen bei 60 Euro eigener Einzahlung (und die Zulagen waren ja mehr als das Zehnfache von den Einzahlungen) da war dann der Zinssatz völlig nebensächlich, denn so hohe Zinsen auf meine 60 Euro bekam ich nirgends.
    Nun arbeite ich mehr und dann ist echt fraglich, ob sich das lohnt, wenn man mehr als die Zulagen einzahlen muss.

    Ich habe endlich ein Panel im PC-Raum. Es war immer so absurd, außer inzwischen zwei seitlichen Whiteboards, die wir nachträglich eingetragen haben, gab es keinerlei Möglichkeit etwas zu zeigen, schon gar nicht, was am PC gemacht wird im PC-Raum, das haben wir nun mit den letzten Digitalpakt Geldern ändern können.
    Auch wenn der PC-Raum gerade aussieht als ob eine Bombe eingeschlagen ist, weil die zur Installation alles wegrücken und abstöpseln mussten.

    Wenn das vorrangige Dienstgeschäft bei diesem Nachmittagsprogramm die Beaufsichtigung und eben nicht der Unterricht ist, dürfen Beamte auch nicht im Rahmen der Beaufsichtigung als Streikbrecher eingesetzt werden, auch nicht für die Notbetreuung.

    Ich weiß ja nicht, wie das bei euch ist, bei uns ist das natürlich nicht die vorrangige Aufgabe in der Regel, sondern vielfältiges Programm, Hausaufgabenzeit, AGs usw. Das sollen dann die Beamte ja nicht übernehmen, somit ist Betreuung/Beaufsichtigung keine Streikbrechertätigkeit.

    Also dürfen sie eingesetzt werden ... zur Aufsicht. Plattyplus These geht also wohl auch bei euch nicht auf.

    Genau, es tut dann immer noch nicht weh, weil die Schulen nicht geschlossen sind. Wobei es in der Regel den Nachmittagsbereich viel härter trifft, den haben wir teilweise dann schon geschlossen, aber das ist eben nur halb so schlimm, wenn ab 13:30 Uhr bis 18 Uhr nur noch Notbetreuung ist als wenn ganztägig Notbetreuung wäre.

    Wenn da keine angestellten Lehrer eingesetzt werden ... spielt es ja keine Rolle für den Streik.

    Nicht ganz, bei uns sind ja für die verlässliche Grundschule Lehrer und Erzieher zuständig, die alle dem selben Tarifvertrag unterstehen, also kann man da problemlos streiken, ohne das da vorher Lehrer eingesetzt waren, aber ja, weder dürfen die dann angehalten werden das Nachmittagsprogramm zu übernehmen noch den Unterricht, denn nein, für angestellte Lehrer dürfen keine verbeamteten Lehrer während eines Streiks vertreten, die dürfen nur beaufsichtigen.

    Also wenn man z.B. in der „verlässlichen Grundschule“ ganz gezielt die Nachmittagsaufsicht von 13-13.30 Uhr bestreiken würde,

    Da werden einfach die Kollegen eingesetzt, die 6./7. oder 8. Stunde Unterricht haben und schon ist es keine Nachmittagsaufsicht mehr.
    Bei uns endet da der Unterricht nämlich noch nicht.

    … und gemäß Gerichtsurteil ist es verboten Beamte als Streikbrecher einzusetzen.

    Naja, sie dürfen/müssen die Kinder in der Zeit aber betreuen, damit sind sie keine Streikbrecher, weil kein Unterricht stattfindet, aber damit tut der Streik auch erstmal nicht sichtbar weh (denn bis die Eltern merken, dass auch fehlende Stoffvermittlung Auswirkungen hat, dauert das leider meist lange bis sehr lange).

    Und somit bleiben anders als bei der IG Metall die Schulen eben offen!

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