Beiträge von Susannea

    Dafür zahlt man entsprechend mehr.

    Meist aber nicht soviel mehr, wie man zurück bekommt, so dass man eben als Auftraggeber doch einen Vorteil davon hat.

    Gibt es bei uns nicht. In Berlin ist mal wieder alles anders.

    Nicht nur in Berlin, denn ich wohne ja nicht in Berlin, aber ja unsere Putzhilfe kommt sogar aus Berlin zu uns und ja, sie hat sich genau wie einige Bekannte von ihr und von uns damit selbstständig gemacht.

    Ist also hier wirklich nicht so ungewöhnlich und ich glaube nicht, dass es das bei euch nicht gibt, sondern das du es evtl. in deiner Blase es noch nicht erlebt hast.

    Wenn die Person 30 Euro für zwei Stunden Arbeit bekommt, haben alle etwas davon.

    Die Bude ist sauber, die Putzkraft hat mit wenig Aufwand 30 Euro in der Tasche, der Beauftrager hat keinen Aufwand und keine zusätzlichen Kosten, die 30 Euro werden in Konsum umgesetzt.

    Die Alternative ist, eine Putzkraft über ein Reinigungsunternehmen zu beauftragen. Diese kann man sich dann nicht aussuchen, die Putzkraft verdient weniger, der Einsatz ist teurer für den Auftraggeber, die Putzkraft hat keine Vorteile.

    Wie kommst du denn schon wieder darauf, wie gesagt gibt es diverse Leute, die keinem Reinigungsunternehmen angeschlossen sind bzw. wenn ein "Ein-Personen"-Betrieb sind und damit diverse Vorteile hat.

    Mal abgesehen für die Vorteile für mich als Auftraggeber, dass ich eben 20% der Kosten über die Steuer zurück bekomme.

    Wenn es der Gleichberechtigung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf dient, warum bekommen dann nur Frauen die Broschüre?

    Weil es in Berlin nur eine Frauenvertretung und keine Gleichstellungsbeauftragten in den Schulen bisher gibt.

    Der Frauenförderplan heißt ja auch Frauenförderplan obwohl er genau das genannte fördern soll und somit auch auf Männer angewandt wird.

    Außerdem hat doch jeder Mann darauf auch Zugriff, wenn es in den Schulen aushängt.

    Leider scheint dir der Unterschied zwischen "eine Horde von Rumänen" und "polnisches Schwarzarbeiterkommando" zu "eine Rumänin, die jeden Samstag zum putzen kommt" noch immer nicht klar zu sein.

    Naja, auch "die Rumänien" ist eine völlig unnütze Kategorisierung, die man gut weglassen könnte. "Die Person" wäre wohl besser gewählt gewesen.

    Eine "Fraueninfo" , die nicht öffentlich allen bekannt gemacht und einsehbar ist, ist wohl kaum eine Rechtsquelle, sondern kann höchstens als Sammelbroschüre an entsprechende Rechtsquellen verweisen. Im Übrigen erstrecken sich Regeln für Teilzeitkräfte - selbst mit der Beschränkung auf das Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf - sicher nicht nur auf die Zielgruppe von teilzeitbeschäftigten Frauen.

    Wieso, sie wird doch öffentlich allen bekannt gemacht. Was verstehst du denn daran nicht, nur eben noch mit Aushang usw. So laufen übrigens die Stellenausschreibungen für Schulleiter usw. auch immer noch ab, mit Aushang, genau wie die Walergebnisse usw.

    Im Übrigen erstrecken sich Regeln für Teilzeitkräfte - selbst mit der Beschränkung auf das Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf - sicher nicht nur auf die Zielgruppe von teilzeitbeschäftigten Frauen.

    Das habe ich doch auch gesagt, wo liegt also dein Problem?!?

    Fälsche ich dann meine Steuererklärung?

    Na dafür musst du doch aber Verständnis haben.

    Und selbst wenn das alles nicht klappt, ist eine Erhöhung des Kreditbetrages um 15k bei einer verbeamten Lehrkraft eigentlich nie ein Problem.

    Sollte man meinen

    oder notfalls wird die neue EBK-Küche ein Jahr später angeschafft.

    Genau so.

    Da ging es dann nicht mehr um billigere Fliesen, da ging es nach Ausfall des Bauträgers und der Fortführung des Baus in Eigenregie (selber die Habdwerker beauftragt) ums Wesentliche.

    Ja, ging es bei uns auch und dann wurde eben einiges nicht fertig gemacht.

    Wirklich fertig gebaut habe ich das Gebäude dann 30 Jahre später.

    Naja, dann weiß ich ja, was unser Ziel ist, bei uns sind nach fast 17 Jahren die wir hier wohnen bestimmte Sachen immer noch nicht fertig. Aber klar haben wir Sachen zum Schluss auch über "Nachbarschaftshilfe" machen lassen, die bestand dann aber in der Regel daraus, dass wir das Material kaufen, der die Arbeit macht (2-3 h) und wir eine andere Arbeit für ihn. Das ist soviel ich weiß dann in Ordnung.

    Aber wenn ich dich richtig verstehe, betrifft es doch alle Teilzeitkräfte. Oder gilt nur weibliche Teilzeitkräfte? Warum werden dann männliche Teilzeitkräfte nicht darüber informiert? Und wenn ich nun jetzt neu einsteige und Teilzeit mache, woher bekomme ich dann die Information? Das muss doch irgendwo einsehbar sein.

    Ja, es wird in der Regel auf alle Teilzeitkräfte angewendet, ist aber offiziell zur Gleichberechtigung und von Vereinbarkeit Familie und Beruf von der Frauenvertretung gemacht.

    Und die Information bekommt jede Frau, egal ob Vollzeit oder Teilzeit und sie hängt in den Schulen aus.

    lso wird die Fraueninfo von der zuständigen Dienststelle herausgegeben? Das wäre in NRW bspw. die Bezirksregierung oder das MSB. Und zwar nicht irgendwer, sondern mindestens der zuständige Dezernent. Und wenn es eine Dienstanweisung wäre, müsste man die doch noch finden?

    Klar findet man, aber noch total oldschool vermutlich in einem Ordner auf Papier ;) Und ja genau diese Dienststelle und genau diese zuständigen Leute.

    Du stellst irgendwelche Behauptungen auf ohne sie zu belegen

    Wieso, ich habe es doch belegt, dass es nun nicht mehr abrufbar ist o.ä. dafür kann ich doch nichts. Es war eine öffentliche Info, die damals abrufbar war.

    Sie ist natürlich an alle beim Bezirk beschäftigenten Frauen rausgegangen, genauso wie an alle Schulleiter, also sollte eigentlich jeder wissen, was er für Rechte hat und was er beachten muss.

    Die Schulleitungen müssen übrigens die zur Kenntnisgabe der Beschäftigten schriftlich bestätigen (und ihren Aushang in den Schulen) Also ist es ergo damit für alle einsehbar.

    Laut deiner Aussage steht es in der "Fraueninfo 2020". Okay, kann durchaus sein, ist zwar immer noch kein Beleg, auch nicht online abrufbar, ist auch kein Frauenförderplan, die Rechtsgrundlage dafür ist mir auch unklar.

    Na dann hast du es doch, wo es steht. Mehr brauche ich dazu wohl nicht sagen, ob du die Rechtsgrundlage dann verstehst oder nicht (ist die Dienstanweisung für die Schulleiter ;) ) ist dann ja auch egal.

    Aber die Grenze ist doch nicht 1800 Euro, sondern weniger, weil es ja Wohngeld usw. trotzdem noch gibt, die gibt es dann ja einzeln. Damit auch den Bezug von BuT (also z.B. Klassenfahrten usw.), sie war damit jedenfalls damals dann raus. Vermutlich, mit Kindergeld, Wohngeld, Unterhalt und ihrem Einkommen.

    Stellt euch doch nicht blöder als ihr seid.. die meisten bekommen Bürgergeld und machen das schwarz nebenbei mit der Putzerei..

    Aber auch die Leute mit Bürgergeld müssen ja Bemühungen z.T. für Arbeit nachweisen. Unsere vorletzte Putzkraft musste es also genau deshalb anmelden, weil sie es so beim Jobcenter belegen konnte und so keinerlei weitere Arbeit suchen musste (mit Kind und Alleinerziehend zuhause), als das Kind dann größer war reichten dem Jobcenter die Stunden nicht mehr, sie suchte sich einen Halbtagsjob und oh Wunder, somit war sie plötzlich aus dem Bürgergeldbezug sogar raus und hatte mehr als vorher.

    Und wie viel müsstest du draufzahlen, damit die Anmeldung für die Putzkraft von Interesse wird?

    Frage ist ja, wann ist die Differenz für mich so gering, dass ich sogar Gewinn mit mache über die Steuererstattung ;)

    Letztendlich wollen sie meistens nicht soviel mehr haben, wie es einen spart, das absetzen zu können, aber das ist nur meine persönliche Erfahrung.

    Das steht in dem Auszug unter 2.

    "Eine für Betroffene ungünstige Regelung in der Stunden- oder Dienstplanung ist von der Schulleitung frühzeitig zu begründen."

    Aber ein Studientag bei Angestellten ist weder ein Stunden- noch Dienstplanung und vor allem geht es meine ich darunter weiter.

    Es steht jedenfalls irgendwo wortwörtlich, dass für Studientage usw. ein Ausgleich geschaffen werden muss.

    Wie du jetzt schon wieder auf die Idee kommst, dass ich das das sogar habe "anerkennen müssen" obwohl ich damals deine Behauptungen widerlegt habe, ist mir absolut unklar.

    Wie kommst du denn auf die Idee, dass nur du aus NRW kommst?!?

    Wo du übrigens das "ist nur zu begründen" rausliest, ist fraglich, denn das ist gar nicht der betreffende Passus dazu. Aber ich habe damals schon einmal gesagt, mit dir führe ich darüber keinerlei Diskussion und du warst auch nicht gemeint, andere haben es nämlich sehr wohl rausgelesen!

    bzgl des Themas. Ist beim Januargehalt die Inflationsprämie (120 €) mit dabei? Es geht um Nds.

    Da ja die Übertragung auf Beamte noch später war als der Beschluss für die Angestellten und das da schon nicht geklappt hat, ist das eher unwahrscheinlich. Bei uns ist meine ich z.B. Kassenschluss schon am 9. da war das noch nicht mal überall durch.

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