Sie bekommt genau das was sie hatte, als sie nicht in Elternzeit war.
Nein, das ist genau falsch, sie bekommt das, was sie ohne Mutterschutz bekommen müsste, wie sie vorher gearbeitet hat, interessiert niemanden mehr!
Ich würde mich sehr wundern, wenn eine TZ Kraft auf einmal im Mutterschutz ein VZ Gehalt bekäme.. das wäre mir absolut neu und mir auch nicht schlüssig.
Ja, genau das ist so und habe ich auch von profitiert. Die befristete Teilzeit (eben Schuljahresrhythmus ist während des Mutterschutzes ausgelaufen, ich habe keine neue Teilzeit beantragt und somit obwohl ich außer im Ref noch nie in meinem Leben in der Schule Vollzeit gearbeitet habe, diese bezahlt bekommen.
Zitat(4) Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 zugrunde zu legen, und zwar1.für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird,
2.ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird.
§21 MuSchG