Ich kann klar von der Debeka abraten. Es muss ja auch einen Grund haben, dass die einen so aufdringlich werben, dass sie das nötig haben. Hier ist das die einzige Versicherung, die es wagt bei der Verbeamtung aufzutauchen und einen bis ins Schulhaus verfolgt und mitteilt, man wäre jetzt verbeamtet und sie die einzige sinnvolle Versicherung.
Unsere Erfahrungen mit ihr sind schlecht, daher kam sie für mich nicht in Frage.
Aber auch bei der Hansemerkur habe ich die Erfahrungen gemacht, es hängt viel an dem Berater, meine war nach dem Vertragsabschluss plötzlich untergetaucht, das machte alles total schwer. Nun ist mir eine neue zugeteilt worden und damit ist viel mehr auch schnell möglich.
Beiträge von Susannea
-
-
Ersten habe ich keinen Grund am Wahrheitsgehalt dieser Aussage zu zweifeln, und zweitens nützt es mir nicht, wenn ich weiß, WO genau das steht.
Naja, du weißt ja auch nicht, ob das wirklich irgendwo steht und glaubst es, weil du es vom hörensagen kennst, warum sollte es nicht dem SL auch so gehen? Evtl. merkt er mit nachforschen, dass es diese starre Regelung gar nicht gibt und dann kannst du weiter beschäftigt werden.
-
Und unser Personalrat ist von der "Geschenkkorb"-Fraktion.
Auch da habe ich schon vorgefühlt, aber immer heißt es: "Bei so einer Entscheidung werden wir nicht gefragt."
Na dann nimmst du eben die nächst-höhere Stelle Personalrat. Ich verstehe nicht, wie man sich dann mit solchen Antworten abgeben kann. Hast du denn den SL konkret mal nach dem Standort der Regelung mit den 5 Jahren gefragt?
Und warum wendest du dich nicht an die Rechtsberatung einer Gewerkschaft? Das lohnt sich ziemlich sicher. -
Genau deshalb sollst du ja bei entsprechenden Schulen nachfragen, wo das steht.
Denn ja, es wird vermutlich kein "darf nicht", sondern eher ein sollte, damit ein Einklagen evtl. nicht passieren kann. Aber wenn du das nicht nachfragst bei Stellen, die dir dabei helfen können, wirst du nie Sicherheit haben. -
-
-
Ich frage mich, warum ein Antrag auf Entfristung überhaupt abgelehnt wird.
Derjenige, der diesen Antrag stellt, hat sich doch etwas dabei gedacht.
Keine Vertretungslehrkraft wird nach Ablauf des zweiten vollen Jahres den Antrag stellen, bloß weil man in der freien Wirtschaft nach zwei oder drei Jahren fest angestellt werden muss.
Ich denke genau da liegt dein Denkfehler, denn doch, genau das ist der Punkt, man klagt sich dann eher wegen Formfehlers ein, ohne einen Antrag zu stellen.
-
Naja, beim TVL werden vor allem ja auch Rückstufungen beim Aufstieg vorgenommen, das gibts bei der Beamtenbesoldung nicht, da zählt die Zeit wohl mit.
Also so etwas wie im TVL, dass man vor dem Ref bereits E11 Stufe 3 hat und nach dem Ref wieder bei E11 Stufe 1 anfängt gibt es in der A-Besoldung nicht (und damit es sich lohnt haben sie mich mehrmals zurückgestuft, auch beim Wechsel von E11 zu E13 waren die Erfahrungsstufen ja wieder zurückgesetzt). -
Solange die Befristungen immer einen Sachgrund haben, sollte das eigentlich kein Problem sein, dich weiter zu beschäftigen. Hast du mal vorsichtig bei der neuen SL angefragt? Oder lässt du es einfach laufen und hoffst, dass du weiter beschäftigt wirst?
Evtl. fragst du mal beim Personalrat nach, ob es so eine Sperre wirklich gibt oder bei einer Gewerkschaft deines Vertrauens. -
oder dass das sog. "Einklagen" auch gut überlegt sein will -
Beziehst du das auch explizit nur auf Bayern?
Ansonsten ist der Fall ja meist, dass ein befristeter Vertrag mit z.B. 13 Stunden da ist, wenn man sich dann einklagt (weil zuviele Befristungen, weil zuviele Stunden unterrichtet oder oder oder), dann hat man nicht nur oft Leute vor sich, die evtl. deutlichen Stress deswegen bekommen haben (auch wenn sie den Fehler gemacht haben), aber man hat auch nur die Stundenzahl und keinen Anspruch darauf diese zu erhöhen -
Ich schon. Der von meinem Mann z.B. Gleitzeit und jederzeit (auch spontan) Home office möglich.
Das ist der Grund warum mein Mann Vollzeit arbeitet und nicht ich, weil er Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit hat und 99% Homeoffice, er kann sogar problemlos aus der Sporthalle arbeiten, somit ist er viel viel flexibler und wuppt trotzdem noch die Hälfte der Kinderbetreuung.
-
Ich dachte schon, nur mich verwirrt es so, denn ja, wir sind Regel-Grundschule und trotzdem inklusiv und zwar sowohl für körperliche als auch geistige Einschränkungen (weil ein Teil der Klassenräume ebenerdig gebaut ist)
-
ach sooo, daher werden also Sonderrechte erwartet.
OmGWarum besser gestellt, da sind wir dann wieder beim Frauenförderplan, der ja, da er die Gleichstellung zum Ziel hat, dann auch für Männer gelten muss (sonst wäre es ja eine Bevorteilung, keine Gleichstellung)
ZitatBei unausweichlichen Situationen sollen Beschäftigte mit kleinen Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen von Konferenzen oder sonstigen dienstlichen Veranstaltungen freigestellt werden.
Gilt bei uns sowohl für Angestellte als auch Beamte und das hat wie gesagt, bisher immer geklappt.
Ich würde also wohl mal beim Personalrat oder der Gleichstellungsstelle anfragen, ob es da nicht auch was gibt bei euch @Mitsch -
Nein, selbst im von dir zitierten Frauenförderplan ist von "unterrichtsfreie Tage" die Rede,
Ja, aber nicht in Elternzeit, denn die TZ in EZ habe ich angemeldet für die Tage x, y, z und der Ag kann dies nur aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb einer bestimmten Zeit ablehnen, sonst gilt es nach dem BEEG als genehmigt und da er dies nicht getan hat, waren nur dies meine Arbeitstage, eine Veränderung dieser kann nur in einer gemeinsamen Einigung erfolgen.
Also hatte ich Arbeitstage und freie Tage, weil das BEEG für Angestellte nunmal wichtiger ist als der Rest
Deshalb wollte die Personalstelle mir ja die Teilzeit gar nicht nach dem BEEG genehmigen, weil sie wusste, dass man damit noch viel mehr Vorteile hat als normal Teilzeit. -
Wie soll es allein technisch möglich sein, ein 1 jähriges Kind nach dem Unterricht von zu Hause abzuholen, um mit ihm gemeinsam wieder in die 46 km entfernte Schule zurückzufahren und dort einer Konferenz beizuwohnen? :))))
Ins Auto steigen, die eine Stunde nach Hause fahren, Kind einladen, eine Stunde wieder zurück fahren. Je nachdem, wann die Konferenz beginnt, kein Problem.
Machen bei uns auch Leute ohne Kinder, weil sie nicht die 3 Stunden oder so in der Schule rumsitzen wollen. -
Nein überhaupt nicht. Aber es gibt durchaus passende und unpassende Anlässe für ein Zusammenkommen. Eine Zeugniskonferenz ist meiner Meinung überhaupt nicht der Ort für Externe.
Aber es sind ja keine Externen
DA ist eben das Problem, du musst begreifen, dass Schule nur in Kooperation ordentlich funktionieren kann, solange man Eltern als extern betrachtet und nicht zugehörig, kann das nichts werden.
-
Nein, kein Denkfehler, genau so kannst du es machen.
-
-
-
Ich dachte immer, mit Teilzeit verzichtet man auf einen Teil der Arbeit und damit auf einen Teil des Geldes.
Ja, dann kann es eben genau nicht sein, dass ich diese Arbeit immer jede Tag die Woche machen soll, wenn ich nur einen Teil des Geldes bekomme.
Bei einigen Schulleitern sollst du aber nur auf einen Teil des Geldes verzichten, aber genauso immer zur Verfügung stehen, wie Vollzeit und das kann und darf eben nicht sein!
Werbung