Beiträge von Susannea

    Es geht also nicht um irgendwelche zusätzlichen Heftchen, sondern um so etwas Elementares, wie einen Schreiblehrgang... daran zu sparen finde ich tatsächlich daneben.

    Wie gesagt, bei uns sparen sie gerade die Fibeln ein, auch nicht sehr sinnvoll. Da hat irgendjemand nicht so richtig weit gedacht, andererseits haben hier auch diverse Kollegen alle Arbeitshefte ungebraucht zurückgegeben, weil sie nie mit dem Material arbeiten wollten und man es ihnen aufgezwungen hat. Nunja, da hätte man dann auch den Schreiblehrgang einsparen können, wenn eh ein anderer kopiert wird.

    Ich hatte es so verstanden, dass es ein Prozentsatz ist, der für IT ausgegeben werden muss (also ein Minimum).

    Genau, offiziell muss das so ausgegeben werden, aber auch da hat noch nie jemand nach gekräht, wenn die IT nicht selber drauf besteht.

    Aber der Prozentsatz war so hoch, dass damit der Rest bei uns schon gar nicht mehr für die Bücher reichen würde, also völlig utopisch.

    das Geld reicht aber trotzdem problemlos dafür, dass die Klassen 1 uns 2 Arbeitshefte anschaffen können... ich habe das echt noch nie gehört, dass das an einer Grundschule in Frage gestellt wird.

    Naja, müssten ja die Klassen 1-6 sein. Dann will die Deutsch FK gerade in Klasse 4 ein neues Buch einführen, das würde bedeuten drei Klassensätze Bücher, die auch noch finanziert werden müssen, in Klasse 1 fällt uns jede zweite Fibel schon auseinander, es wird wohl darauf hinaus laufen, dass meine 6 Prüfexemplare, die hier noch stehen und die meiner Kollegin, die auch einen ganzen Stapel hat (eben jedes Jahr gut gesammelt) an die Schüler unserer Klasse gehen werden, dann ist wenigstens unsere Klasse mit nutzbaren Fibeln ausgestattet, dass die Arbeitshefte zu den vorhandenen Fibeln schon nicht mehr hundertprozentig passen, das interessiert schon eine Weile keinen mehr.

    In Berlin wird in den Grundschulen kein Geld eingesammelt (weiterführende Schule weiß ich grad gar nicht).

    Die weiterführenden Schulen lassen die Bücher selber von den Eltern kaufen, habe ich gerade wieder für die Patenkinder zum Schuljahresbeginn gemacht.

    Aber wie gesagt: bei uns reicht das durchaus für analoges Material und den sukzessiven Aufbau einer digitalen Ausstattung.

    Das wäre eben bei uns bei dem Prozentsatz nicht mehr so, durchaus aber, wenn wir eben weniger digital nehmen. Ich würde gerne schon seit Jahren Lizenzen für die Englischbücher haben, damit man die Dateien mit den Kindern teilen kann usw. dafür reicht das Geld nie, zwischendurch haben wir dann schon überlegt das einfach mal zum Ausprobieren selber zu finanzieren, aber eigentlich ist das unmöglich.

    Gibt es da Vorgaben zur Aufteilung?

    Jein, für viele Bereiche nicht, aber ja für die IT schon, da gibt es einen bestimmten Prozentsatz, der für Grundschulen, die aber ja auch aus ihrem Budget Bücher usw. bezahlen müssen total unrealistisch ist.

    Welches Mitspracherecht haben die Kolleginnen und was können sie tun, wenn es dabei zu ganz offensichtlichen Ungerechtigkeiten kommt?

    Bei uns haben eher die Fachkonferenzleiter noch ein Mitspracherecht.

    Entscheiden tut aber bei uns die Verwaltungsleitung im Zweifel (und manchmal findet die dann auch noch andere Mittel und Wege, dass es doch geht).

    Wenn also z.B. einzelnen Klassenstufen die Bestellung von Arbeitsheften und Büchern komplett verwehrt wird, weil das Geld für die Digitalisierung anderer Klassenstufen benötigt wird...

    Das ist genau der Punkt, Digitalisierung gehört zur IT und die muss einen bestimmten Prozentsatz bekommen in der Theorie.

    Ich kenne das von meiner Schule so, dass die Fachkonferenzen absprechen, was gebraucht wird, die Liste der Bestellwünsche an die Schulleitung geht und diese dann guckt, ob das Geld dafür reicht. Wenn nicht, kürzt sie in Absprache mit den Fakoleitungen.

    So wird es bei uns auch durchgeführt, da sitzen dann alle Fachkonferenzleitungen, die Schulleitung und die Verwaltungsleitung einen Nachmittag gemeinsam da und schauen sich die bereits gelieferten Zahlen an und verhandeln darüber. Heißt aber, dass diverse Preise bereits bekannt sein müssen, die Bücherkosten bereits durchgerechnet sind (nach den Fako-Beschlüssen) und ich mit der IT da auch drin sitze und nicht auf meinen Prozentsatz poche (alleine dadurch, dass wir über Digitalpaktgelder ja 6-stellige Summen im letzten Jahr bekommen haben und auch dieses Jahr noch bekommen werden, wäre das auch ganz schön unverschämt mit den, ich meine mindestens 1/3, zu rechnen.

    12 Stunden neben einem Vollzeitstudium :staun: - ich hoffe, du bist bereits äußerst erfahren in der Unterrichtsplanung. Immerhin ist das fast die Stundenverpflichtung, die man regulär im Vollzeitref hat, also ohne "nebenbei" noch zu studieren...

    Das ist ja sehr unterschiedlich, wieviel man im Master noch zu tun hat und wie man das verteilt, ich war nur zwei Tage die Woche in der Uni, da waren also 12 Stunden daneben problemlos möglich und es waren vor allem genügend Stunden, um auch wirklich ALGI erhalten zu können.

    ich musste trotz Ende des Elterngeld Plus Bezugs länger Elternzeit nehmen, da mein Sohn in den Ferien 2 wird, wegen der "Regelung" Ferien dürften nicht ausgespart werden)

    Und das hast du dir so gefallen lassen?!? Das geht nämlich mal gar nicht.

    Rechtlich bin ich da doch sicher, oder können die mir mehrere Wochen Leerlauf aufbrummen?

    Nein, können sie nicht.
    Wenn du also direkt die Teilzeit in Elternzeit beantragst können sie ja eh nicht viel machen. Ablehnung verpassen sie meistens eh zeitlich und dann bist du safe. Also lass sie ruhig nachfragen usw. aber lass dich auf keinerlei Änderungen ein und gucke, dass sie keine Ablehnung der Teilzeit innerhalb von 8 Wochen (weil ja nach dem 3. Geburtstag)zustande bekommen.

    Wie man bei den soweit bekannten Tatsachen zu dieser Einschätzung kommen kann, ist mir absolut unverständlich.

    Was ist dir denn bekannt, was uns nicht bekannt ist. Hier ging es darum, dass die Eltern keine Information zur Krankheit gemacht haben (und dafür ist für mich unerheblich, ob gefragt oder ungefragt) und damit sehe ich da schon eine Schuld und mir ist da eher unverständlich, wie man da auf eine andere Einschätzung kommen kann.

    Und ich empfinde es als unangenehm, dass hier die Tatsache, dass die Eltern eine Information nicht noch einmal geliefert haben, nach der sie gar nicht gefragt wurden, hier herangezogen wird, um die Schule von den Folgen einer ganzen Reihe schwerwiegender und ganz objektiv vorgefallener Versäumnisse zu entbinden.

    Wer tut denn das?!?

    Das die Lehrer eine Schuld tragen ist doch außer Frage, dass die Eltern aber auch eine Schuld haben, weil sie auch ungefragt auf Besonderheiten hinweisen müssen, sollte es auch sein!

    Der Dienstherr muss dann dienstliche Interessen und die Interessen des Beschäftigten gegeneinander abwägen und im Falle der Ablehnung diese begründen. Ob dann bei dir im konkreten Einzelfall hinreichende Ablehnungsgründe vorliegen oder nicht, können wir hier wohl kaum beurteilen.

    Meine Erfahrung sagt, dass die Begründung, man hat verzichtet auf die Zeit (weil man sich ja für zwei Jahre festlegen muss) in der Regel ausreicht, aber der Mangel aktuell so groß ist, dass sie es selten machen.

    Nein, der Satz gilt nur für den ersten Abschnitt, weil danach meist gar keine 2 Jahre mehr da sind, auf die man sich festlegen kann.

    Und ja, die Verlängerung nach den 2 Jahren, aber nein, für die gilt auch immer die 7 Wochenfrist und nein, es benötigt keinerlei Zustimmung in den ersten 3 Jahren.

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