Ich dachte nach der StiKo ist so ziemlich jeder auf der Liste.
Ja, wir vier schon, ob der 9 jährige mit der 4. Impfung auch dazu gehört ist denke ich, nicht klar geklärt.
Ich dachte nach der StiKo ist so ziemlich jeder auf der Liste.
Ja, wir vier schon, ob der 9 jährige mit der 4. Impfung auch dazu gehört ist denke ich, nicht klar geklärt.
Wie kommst du denn darauf, dass eine Einnahmen- Ausgabenaufstellung und eine Gewinnberechnung bei Lehrern vorgenommen wird? Ich glaube du bist am ganz falschen Ende des EStG.
Die EÜR mache ich für mein Gewerbe, ja, aber doch nicht für meine angestellte Tätigkeit.
Also ich habe keine Möglichkeit gefunden, überall wird nur nach Stiko geimpft und ich falle nicht unter die Risikogruppen. (Bei der Grippe-Impfung war das bisher allerdings nie ein Problem, die bekomme ich überall problemlos).
Wir stehen zumindest alle 5 auf der Warteliste, ob das nun nach Stiko ist oder nicht, wird sich schwer klären lassen, ist mir aber auch egal ![]()
Nicht im Monat! Das ist die "Kappungsgrenze" fürs Jahr! Die erreicht man also beispielsweise bei 10qm, 10€ warm inkl. Strom pro qm und 12 Monaten bereits (nahezu).
Hier hatte aber jemand die These aufgestellt, dass man das in einem Monat problemlos erreichen könnte.
1. Und trotzdem bleibt das in diesem Fall sehr hohe Risiko, dass die Fahrt am Ende dennoch ausfällt. Da ist es dann schon ärgerlich, wenn man vorher alles geplant hat und das umso mehr, wenn man nur Teilzeitkraft ist.
Bei uns ist noch nie eine ausgefallen, im Zweifelsfall sind Eltern mitgefahren.
2. Ich habe ja eine Kollegin, die gerne mit würde und die Klasse gut kennt. Sie darf aber nicht.
Dann soll die Schulleitung, die das untersagt eben entsprechenden Ersatz besorgen.
Und ich sehe es auch nicht als meine Aufgabe, die Leitung darauf aufmerksam zu machen, dass man jemanden auch per Dienstanweisung dazu „zwingen“ kann.
Kann sie ja eben auch nicht, genauso wenig wie der Schulleiter eine Lehrkraft zwingen kann, die Dienstanweisung wäre auch nicht erlaubt und wird trotzdem manchmal gemacht. Aber ja, ein externer Träger ist ein Problem, das haben wir eben überhaupt nicht mit genauso beim Land Berlin angestellten Erziehern.
das noch als Teilzeitkraft mit 65%.
Naja, die Planungszeit ist ja das eine, während der FAhrt wirst du ja aber 100% bezahlt, da sollte das keinen Unterschied machen.
ch kenne das eigentlich nur so, dass in der Jahrgengsstufe zusammen geplant und entschieden wird, bevor die SL die Verträge unterzeichnet. Wie war das denn bisher bei euch?
Sowas gibt und gab es bei uns noch nie und auch nicht, dass auch nur ansatzweise die Schulkonferenz befragt wird.
Aber wie auch geschrieben: dann musst du mit der Begleitung leben, die er dir aussucht.
Bei uns sucht sich jeder selber die Begleitungen, findet man keine, kann man nicht fahren, denn es ist freiwillig.
Vom angeschlossenen Hort hat sich kein Erzieher bereit erklärt, mit zu fahren und es darf auch niemand gezwungen werden.
Naja, genauso wenig wie Lehrer, aber ansonsten kann das natürlich auch eine Dienstanweisung sein, sie gehören ja in Berlin zum Schulpersonal und sind genauso beim Schulamt beschäftigt (in der Regel) wie die Lehrer.
Nein, wie du sagst, das kommt ganz aufs Finanzamt an.
Es gab ja in einigen Länder und Landkreisen während Corona sogar ein Betretungsverbot der Schulen, also evtl. kannst du damit argumentieren für die Monate. Wobei Arbeitsmittel eigentlich eh unbegrenzt absetzbar sein sollten, nicht nur beim Arbeitszimmer. Und das sind ja Camera und Headset usw.
Hast du es denn anders eingegeben und es ist abgelehnt worden? Sonst gib es einfach anders ein, das war bisher nie ein Problem, denn wir haben keinen anderen Arbeitsplatz und somit ist es unbegrenzt absetzbar. Ich meine mich zu erinnern, dass es noch nicht mal eine Bescheinigung der Schule bedurfte, damit es das Finanzamt auch so sah.
Bist du Mitglied in einer Gewerkschaft? Da ist das meist kostenlos mit enthalten.
Ich habe meinem Kind damals einfach nur die Anlauttabelle gegeben und damit hat es mehr oder weniger lesen gelernt.
Es gab vom Lük-Kasten auch noch eine Fibel "Mia-Mäusefibel", die mochte sie gar nicht und ob Fibel nutzen oder nicht richtig oder falsch ist, ist dann ja gleich das nächste Drama.
Mein Mann korrigiert mich gerade: er hat eine ältere Dame beim Einkaufen gesehen.
Das ist vermutlich der Punkt, das ganze wurde organisiert von einem fast 80 jährigen und viele seiner Altersgenossen haben wir dementsprechend getroffen, vermutlich wird da dann anders damit umgegangen.
Aber schlimm finde ich ehrlich gesagt, nur weil eben andere das nicht gesehen haben, kann es nicht wahr sein. Zumal man ja nur evtl. eine andere Wahrnehmung hat. Nunja, was erwartet man von manchen Leuten hier?!?
Wo genau in Frankreich hast du diese Maskenflut denn gesehen?
Wie oben bereits erwähnt im Elsass und zwar vor allem außerhalb der Touristenhochburgen wie Straßburg.
Vielleicht ist das in Berlin ja auch wieder anders als überall sonst
DAs ist genauso wie überall anders in Deutschland, dass eine Kündigung (wenn man davon redet, dann meint man in der Regel eine ordentliche) außerhalb der Probezeit (was ich ja explizit erwähnt habe) nicht geht, wenn sie nicht explizit erwähnt ist im Vertrag und der befristet ist.
Naja, das es generell um ordentliche Kündigungen geht, ist doch klar, denn alles andere steht doch eh auf einem anderen Blatt und wird wohl kaum mit Weg zu weit usw. zu klären sein.
Außerordentliche Kündigungen gehen immer irgendwie, sind aber nicht das, was man im Sprachgebrauch mit "Kündigung" meint.
Daher bleibt für mich weiterhin verwirrend, wie man zu außerordentlichen Kündigungen in dem Zusammenhang kommt.
Hey,
ich arbeite derzeit in einer Vertretungsstelle in NRW und plane diese zu kündigen aufgeund einer familiären Notlage und die Stelle zu wechseln.
Muss ich die Kündigung lediglich bei meinem Schulleiter einreichen oder auch bei der Bezirksregierung?
ich bin gespannt auf eure Antworten. danke euch
Ist der Vertrag befristet? Steht ein Kündigungsfrist drin? Befindest du dich noch in der Probezeit? Wenn erst ja und dann zweimal nein, geht er gar nicht zu kündigen.
Guck mal, ob du nicht online eine Anlauttabelle kostenlos findest, da sollte es einige geben.
Ich habe meine damals für meine Tochter aus dem Konfetti gehabt.
Wenn deine Tochter sich nachhaltig dafür interessiert, wirst du kaum verhindern können, dass sie es sich selbst beibringt. Musst du ja auch nicht. Dann kann sie halt lesen, wenn sie in die Schule kommt. Die einzige Gefahr, die ich dabei sehe, ist, dass sie sich am Anfang langweilt, wenn ihre Freunde noch die spannenden Abenteuer im Lesebuch erkunden. Lilo trinkt lila Limo...
In einem guten differenzierten Unterricht stellt das aber keinerlei Problem dar. Wir haben oft Erstklässler, die schon lesen können und die im Unterricht dann genau wie die Zweit- und Drittklässler den anderen dann Sachen vorlesen z.B.
Susannea - Na ja, wenn etwas "die Regel" sein soll, dann soll es ja wohl im Regelfall ebenso sein, und nicht etwa andersherum. Aber ja: Ein Hintertürchen für Ausnahmen wird mit der Wortwahl offengelassen.
Genau, weil sie nämlich gerne die 12 Monate unterschreiten, wenn sie im Herbst eben noch nicht um sind.
Nee, da hab ich dann spontan aufgehört zu lesen.
NATÜRLICH hab ich das gelesen!!!! Meine Güte.
Naja, dann aber scheinbar nicht verstanden, denn da stehen doch weit mehr als nur Ü60jährige drin und viele von uns gehören auch zu den aufgezählten Gruppen.
Ich bin nicht sicher, ob ich über deine Art der Argumentation lachen oder an ihr verzweifeln soll.
Wo argumentiere ich denn gerade, das ist doch Fakt, dass die sich aufs RKI beziehen und genauso wenig Ahnung haben wie Klaus Müller oder Max Mustermann.
Wenn du also wissen willst, warum das RKI bzw. die Stiko anders entscheidet als andere europäische Organisationen wird es dich nicht weiter bringen, jemanden, der sich auf die Empfehlung dieser beiden Organisationen bezieht, zu zitieren.
Hast du denn dein ect. pp mal weiter gelesen?!? Also da fallen mir hier im Forum sofort zwei Hände voll Leute mindestens ein, die darunter fallen, weil sie eben Risikogruppe sind/bestimmte Grunderkrankungen haben, Familienangehörige oder enge Kontaktpersonen von Immunsuprimierten sind
usw.
Und auch für vollständig immunisierte Ü60er nur dann, wenn der letzte Antigen-Kontakt weniger als 1 Jahr zurückliegt.
DAs steht so eindeutig nicht drin, denn da steht schon wieder in der Regel, aber egal, das siehst du vermutlich eh anders.
Gut, schauen wir mal, was die Bundesregierung sagt:
Was willst du uns damit sagen?!? Sie bezieht sich aufs RKI. Also muss man immer noch die fragen.
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