Beiträge von Susannea

    Susannea , wo siehst du eine Altersgrenze in der AV? Aufsichtsperson kann man generell erst werden, wenn man volljährig ist.

    Wo hast du denn diese Behauptung her, warum sollte dann bei minderjährigen Schülern die Zustimmung der Erziehungsberechtigten benötigt werden?

    Das widerspricht deiner Behauptung

    Aufsichtsperson und Lehrpersonen sind zwei verschiedene Dinge und ich habe doch genügend davon zitiert.

    Wo findest du denn den Passus den du hier behauptest, den es gibt?!

    Die AV Aufsicht von 2023 scheinst du ja nicht gelesen zu haben

    Selbstüberschätzung, Fahrlässigkeit, Ignoranz und Dummheit, verstehe, die sind natürlich schlechte Ratgeber in rechtlichen Fragen.

    Und selbst der Hinweis darauf, hat nichts verändert.
    Ich habe dann gedacht, ich bin schön raus, habe meinem Kind die Zustimmung zur Aufsicht als Rettungsschwimmer verweigert und gedacht, ihr Problem. (wobei das nicht ganz so einfach ist, denn mit Rettungsschwimmer bist du ja verpflichtet zu retten, wenn du dich dabei nicht selber richtig in Gefahr bringst).

    die im Brandfall automatisch zugehen und dann eben einzelne Gebäudeteile voneinander trennen. Ich denke, das muss jedes öffentlich zugängliche Gebäude haben.

    Dann sind wir wohl kein öffentliches Gebäude, denn wir haben ganz sicher keine sich selbst schließenden Türen.

    Aber ja, es gibt Türen, die eigentlich nicht verkeilt werden dürfen und Gebäudeteile trennen, aber da sie eben nicht automatisch funktionieren und sonst oft behindern, sind sie natürlich in der Praxis trotzdem verkeilt.

    Unverständlich, dass man als erfahrene Lehrkraft so einen Fehler macht, obwohl man doch wirklich für gefühlt ALLES die schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten benötigt.

    Ach, das ist ganz einfach, die Klassenlehrerin meiner Tochter meinte in Klasse 10, die Kinder müssten langsam mal etwas selbstständig werden, sie hat also vor dem Freibadbesuch nicht mal die Schwimmfähigkeit abgefragt (abgeprüft eh nicht).

    Nochmal zu Berlin, eine Aufsichtsperson muss im Unterricht den Rettungsschwimmer haben, also eine Person ab 18, 14 Jahre reichen natürlich nicht

    Ich weiß ja nicht, wo du das her hast, in der AV Aufsicht ist die Aufsichtsperson nicht auf 18 Jahre begrenzt.

    rotzdem würde mich interessieren, ob man beim Wassersport im offenen Gewässer eine*n volljährige*n Schüler*in zur Aufsichtsperson machen könnte.

    Nochmal, in der AV Aufsicht steht klar, dass sogar minderjährige Schüler die Aufsicht übernehmen können, denn es ist explizit angegeben, dass man dazu die Zustimmung vom Erziehungsberechtigten dieser Schüler braucht.
    Da gibt es keinerlei Altersgrenze, die angegeben ist, also reicht natürlich 14 aus (darunter geht nur nicht, weil du den Rettungsschwimmer Silber nicht erwerben kannst).

    Ich weiß ja nicht, wo du deine anderslautenden Informationen her hast, diese hier verlinkte Tabelle bezieht sich zum einen nur auf den Schwimmunterricht und nicht auf den Ausflug und ist zum anderen veraltet, wie hier ja auch angegeben wurde.

    Bei Verletzungen und temporären Einschränkungen ist es natürlich was anderes, aber man kann doch nicht ernsthaft Schüler aufnehmen, bei denen von vornherein klar ist, dass sie sich tagtäglich nicht eigenständig durchs Gebäude bewegen können.

    Erstmal werden Grundschulkinder ja meist den wohnortnahen Grundschulen zugeordnet, alles soll inzwischen inklusiv sein, man hat also meist keine Chance das zu umgehen.

    Außerdem ist es ja nicht immer von Anfang an klar.
    Bei uns ist Muskelschwund erst in der 2. Klasse bei einem Schüler diagnostiziert worden. Anfangs lief er problemlos noch die Treppen inzwischen sieht man das er damit erhebliche Probleme hat, auch wenn er es immer noch machen will, aber man sieht der Weg zum Rollstuhl ist absehbar, er ist jetzt Klasse 4, er wird also bis Klasse 6 (Ende der Grundschule) wohl im Rollstuhl landen. Sollen wir ihn jetzt bitten die Schule zu verlassen?!?

    Die Klasse ist jetzt schon zweimal umgezogen, seine Jül-Klasse in einen barrierefreien Klassenraum, als er nun in Klasse 4 kam seine 4. Klasse in den Raum, die Jül-Klasse wieder in ihren alten Raum eine Treppe hoch.

    Aber alleine der Musikraum oder auch die Turnhalle sind nicht ebenerdig und das lässt sich auch nicht ändern. Entweder man nutzt sie dann nicht (Turnhallen haben wir glücklicher Weise zwei, eine ebenerdig) oder man muss eben doch irgendwann mit Tragen leben, was hat man für Alternativen? Einen Aufzug gibt es nicht, würde auch nichts bringen, weil wir diverse nicht zusammenhängende Treppenhäuser haben.

    Meine länger erkrankten Kolleg*innen bekommt keinen Zuschuss, so wurde es mir jedenfalls berichtet.

    Das kann nicht sein, wenn er nach den entsprechenden Tarifverträgen beschäftigt ist, es sei denn, er ist kürzer als ein Jahr beschäftigt.

    Übrigens wird sogar der Krankenkassenbeitrag und Pflegeversicherungsbeitrag mit eingerechnet, also auch den bekommt man als Zuschuss auch ausgezahlt.

    Kann also nicht wirklich weniger sein.

    Klassenkameraden, die Patenschaft für einen Rollstuhlfahrer übernommen haben, können diesen ja nicht im Gedränge die Treppe heruntertragen.

    Doch, genau das ist an der Schule meiner Kinder so vorher angesagt worden. Die Klasse ist auch erst zur 2. Stunde gekommen, man hat aber beim Probealarm dann gewartet, dass er auch wirklich drin war.

    Was für eine Schikane.

    Im Falle einer geplanten Übung könnte die SL die beeinträchtigen SchülerInnen oder Lehrkräfte vorab informieren, sodass diese bspw. einige Minuten vor dem Probealarm mit dem Fahrstuhl das Gebäude verlassen; allerdings ist die Übung ja gerade eine Übung für den Ernstfall, insofern würde das die Situation zwar einfacher machen, wäre aber nicht im Sinne des Erfinders.

    Die waren informiert und wussten, sie müssen tragen-

    Ich bin trotzdem froh, dass man es in meinem BL trotz Schwimmmeister in der Halle braucht)

    Siehst du, bei uns gibt es ja nicht mal mehr Schwimmmeister beim Schwimmen. Nur Techniker im Zweifelsfall.

    mein Rettungssilber ist nur gültig, wenn er jünger als 2 Jahre alt.

    Ja, so ist es bei uns im Normalfall auch, nicht für die Schule, da reicht alle 4 Jahre und da reicht sogar nur die Kombi-Übung als Rettungsfähigkeit (das lehnen bei uns die Ausbilder ab).

    Ich (NRW) habe gerade meine Rettungsfähigkeit verlängert. Und ja, alle 2 Jahre muss das passieren.

    Um mein DRSA Silber zu verlängern, hätte ich den gesamten Anforderungskatalog erneut ablegen müssen, darauf hab ich dann verzichtet.

    Genau, wir legen in der Regel alle 4 Jahre (ich weil ich es auch für den Verein brauche alle 2 Jahre den kompletten Rettungsschwimmer in Silber noch einmal ab.

    Wobei ich gerade nochmal geschaut habe, alle 4 Jahre ist für die Rettungsfähigkeit angesagt. Wir machen es turnusmäßig alle 2 Jahre.

    Hier eben auch alle 4 Jahre, bei uns in der Schule gibt es nur eine weitere Kollegin, die macht es auch alle 4 Jahre, aber immer der komplette Rettungsschwimmer.

    Verantwortlich sind letztlich doch immer noch wir, oder?

    Nein, nicht unbedingt.

    Zumindest in NRW gilt: Die Schulveranstaltung beginnt und endet grundsätzlich an der Schule.

    Sowas gibt es bei uns nur in Grundschulen, sonst darf das wo ganz anders beginnen und enden, je nach Alter im selben Bezirk oder nur im selben Bundesland.

    Kann es sein, dass du den Unterschied zwischen "Schwimmunterricht im Hallenbad" und "Kajak fahren auf dem offenen Meer" übersehen hast?

    Anders erschließt es sich mir überhaupt nicht, da kein höheres Risiko zu sehen.

    Definitiv nein, ich bleibe dabei, ich sehe da kein höheres Risiko, denn die Schüler sind deutlich älter und sollten alle Schwimmen können.

    Vielleicht verwechselst du Rettungsschwimmer Bronze und Freischwimmer? Dass SuS Bronze (Kinderabzeichen) brauchen, um im offenen Gewässer schwimmen zu dürfen bedeutet nicht, dass es reicht, ein Kind mit Bronze (Rettungsschwimmabzeichen*) mitzunehmen.

    Entschuldige, diese Unterstellung ist unverschämt, da ich selber die Schwimmbefähigung usw. habe kann ich sehr gut unterscheiden, was ich meine.

    Seit 2022 gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen dem Jugendschwimmschein (Kinder) und dem Schwimmschein (Erwachsene), die Aufgaben sind die selben. Auch dort kommen diese Schwimmscheine vor dem Rettungsschwimmer.

    Und nein, es reicht in bewachten Bädern (egal ob Frei- oder Hallenbad), wenn der beaufsichtigende Lehrer den Schwimmschein Bronze (und nicht den Rettungsschwimmer Bronze) besitzt. Genauso wie in unbewachten, unabgegrenzten Bädern die Kinder mindestens den Schwimmschein Bronze (der genau wie bei Erwachsenen eben mindestens 200m Schwimmen bzw. 15 Minuten DAuerschwimmen beeinhaltet).

    Der Rettungsschwimmer Bronze bringt dich in Berlin nirgends irgendwo bei weiter, der wird nirgends anerkannt. Entweder Rettungsschweimmer Silber (in Halle und Freibad und unbeaufsichtigt) oder aber Schwimmschein Bronze (beaufsichtigt).

    Im freien Gewässern ist das Baden inzwischen als Ausflug in Berlin verboten, es müssen markierte Badestellen sein.

    Letzteres brauchen Lehrkräfte im Schwimmbad. Und im offenen Gewässer brauchen sie Silber, das dürfte wohl überall so sein?

    Nein, da merkt man, wie wenig Ahnung du wirklich davon hast.
    Genaue Aufschlüsselung siehe oben.

    Davon abgesehen würde ich selbst nicht mit meinen SuS zum Paddeln ans Meer fahren, ohne selbst einen Rettungsschein zu haben. Aber Pflicht ist es wahrscheinlich nur für eine Lehrkraft.

    Ja, da reicht einer.

    Meine Kollegen fahren nächstes Jahr mit zwei Klassen ans Meer, unter anderem auch zum Baden, bisher hat niemand einen Rettungsschwimmer. Ist aber kein Problem, wenn der Strand bewacht ist.

    Löst ihr das so in Berlin?

    Ja, das sieht die AV Aufsicht in Berlin so vor, dass dies auch von Schülern zu leisten ist, Brandenburg übrigens genauso.

    An deiner Schule ?

    An einer Grundschule hast du das eher selten, weil der erst ab 14 gemacht werden darf!

    Aber ja, wie gesagt, alle Berlin- und Brandenburger Schulen können dies so lösen.

    Im Schwimmunterricht unserer Schule ist genauso wie an Schwimmtagen natürlich IMMER eine Lehrkraft anwesend, die den Rettungsschwimmer hat.

    Siehst du, das sieht Berlin so nicht vor. Beim Ausflug ins Freibad reicht es, dass die Lehrkraft ein Schwimmabzeichen in Bronze (Freischwimmer) hat, sprich sich 200m bzw. 15 Minuten über Wasser halten kann.

    Und ja, es geht auch jede andere Person, die den Rettungsschwimmer hat, das kann genauso ein Erzieher, ein Schulhelfer, ein Student oder sonst was sein.

    Viele Lehrkräfte haben übrigens durch Corona keine nicht älter als 4 Jahre alten Rettungsschwimmer (und das ist schon nur eine Schulsache, für Vereinsaufsichten wäre schon nach zwei Jahren Schluss), trotzdem müssen die Schulen den Schwimmunterricht durchführen.

    Habt ihr evtl. einen Schüler mit Rettungsschwimmer? Das reicht nämlich in einigen Bundesländern dann auch aus.
    Ehrlich gesagt verstehe ich die Absage nicht so recht, wo auch immer das höhere Risiko liegt.

    Dann müsste man vermutlich Schwimmunterricht eigentlich immer absagen, aber egal, wir wissen alle, das wir da eh immer mit einem Bein im Gefängnis stehen, da gewöhnt man sich dran.

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