Dazu gibt’s spätestens seit 2010 einschlägige Urteile.
Interessiert aber mehrere Finanzämter nicht, wie dir hier ja auch schon Kollegen mitgeteilt haben, bei uns interessiert die sowas eben auch genau gar nicht.
Und ich vermute, dass du, Susannea, noch manches nicht verstanden hast, auch von dem, was ich schrieb - aber lassen wir’s dabei.
Im Link von der GEW
Nein, es zeigt, dass du es nicht verstanden hast, sonst würdest du sehen, dass der Text von der GEW Unsinn ist, denn entweder man kann pauschal 1260 Euro absetzen, dann ist das das abgeschlossene Arbeitszimmer (was laut Haufe z.B. für Lehrer nicht mehr geht) oder man kann pauschal bis 1260 Euro absetzen, dann ist es über die Homeoffice-Pauschale und dann ist es egal wie es ist, was es eben für Lehrer nun eh ist.
Edit: Ist ja auch aus dem März und wie sich auch an anderen Stellen zeigt, längst überholt, wie z.B. mit Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale, aber das wusste man damals vermutlich noch nicht besser.
Danke!
Was heißt "bis zu 1260 Euro als Pauschale"? Pauschale oder nicht Pauschale?
Das ist ja genau das, was die GEW sprachlich eben auch nicht sauber schreibt.
Jemand mit einem richtigen Arbeitszimmer und nicht Lehrer (weil Mittelpunkt der Tätigkeit) kann pauschal 1260 Euro absetzen.
Lehrer können die Homeofficepauschale, sprich 6 Euro je Tag, also nur bis zu 1260 Euro absetzen. Die können eben genau nicht pauschal 1260 Euro absetzen.
Hoffe, das ist jetzt verständlicher.