Beiträge von Susannea

    Zu meiner Zeit gab es die Wehrpflicht noch. Ich habe mich für die Laufbahn als Reserveoffizier entschieden. Wir hatten selbst in der Grundundausbildung mehr Zeit für uns und mehr Platz, als auf jeder Klassenfahrt. Zudem sind alle, rie da sind, aus einem gemeinsamen Grund da.

    Das ändert auch nichts daran, dass Schüler heute außerhalb der Schule nicht in solche Situationen kommen.

    Kommt man in vielen Sportvereinen bei vielen Fahrten. Wir hatten als letztes 100 Kinder in einer Turnhalle zusammen als Unterkunft oder 150 in einer Turnhalle mit zwei Mensaräumen. Dann auch noch Altersunterschied von bis zu 6 Jahren, das haben sich die meisten auch nicht wirklich so ausgesucht. ;)

    Dein eigenes Ipad kannst du nicht über eine eigene Haftpflichtversicherung absichern, falls du das gemeint haben solltest.

    Aber über die Hausratversicherung, da sind bei uns alle Geräte gut mit abgesichert und damit ist dann auch der Sprung in den Pool mit Handy in der Tasche kein wirkliches Ärgernis.

    Packung ob im Fach deponieren (falls weiblich) und ich habe immer einen DIN A4 Unterrichtsplaner, da steht am Ende das ganze Schuljahr komprimiert drin. Hebe die auch alle auf, zur Erinnerung für später.

    Ich nutze z.B. nur A5 und den der GEW in A6 nehmen meine Kinder ab und an, denn mir passt er nicht.

    Ich habe da vor allem alle Schwimmabzeichen notiert in der 3. Klasse und kann somit sogar ohne Zettel darüber Auskunft auch drei Jahre später in der 6. Klasse geben (also natürlich von uns selber abgenommene oder überprüfte) ;)

    Was ich tatsächlich immer mit dabei habe in der Tasche sind Magnete. Die verwende ich nämlich an fast jedem Schultag.

    Falls es noch (magnetische) Tafeln gibt, sind diese kleinen 5mm-Supermagnete klasse und zum saubereren Schreiben ein Kreidehalter in der Größe der Schulkreide (gibt 2 unterschiedliche Größen).

    Genau da ist der Punkt, weshalb man unbedingt schauen sollte, was die Schule hat. Ich hatte früher immer Magneten in Massen in der Tasche, viel verwendet usw. Tja, bei uns sind nun 90% der Tafeln nicht magnetisch. Also liegen sie seit ca. 10 Jahren jetzt zuhause auf meinem Schreibtisch ungenutzt.

    Kreide z.B. haben wir soviel, dass ich eine ganze Packung im PC-Raum habe, Schwämme soviele übrig gehabt, dass wir 1000 Stück zum basteln genutzt haben usw. weil das alles nur noch für einzelne Tafeln genutzt wird aber in Schulmenge da ist und die passte auch nicht in meinen Kreidehalter rein, aber so selten, wie ich sie nutze ist das auch egal.

    Auch wenn du nicht in der Grundschule bist, empfehle ich aus Erfahrung der Sek 1 bei meiner Mutter wirklich immer Taschentücher dabei zu haben ;)

    Aber ansonsten würde ich gucken, was es wo vor Ort gibt, gibt es Whiteboards (dann würde ich wohl einen entsprechenden Stift immer in der Tasche haben) usw. Kugelschreiber bietet sich auch immer an. Also nichts wirklich weltbewegendes, was man oft eh schon zuhause hat.

    Kenne mich ja überhaupt nicht aus, wie das derzeit abläuft. Aber kommt es gar nicht mehr auf das Familieneinkommen an? Sprich, wird jeder als "Single" berechnet? Ich habe damals die vollen 600 DM erhalten, weil mein Mann noch Student war und ich 1 Jahr "Erziehungsurlaub" genommen habe.

    Ja, es wird jeder einzeln berechnet und in einer Familie können auch zwei Leute gleichzeitig Elterngeld erhalten, aber eben jeweils abhängig vom eigenen Einkommen und doch, das Familieneinkommen zählt noch, wenn man als Familie die 150.000 Euro zu versteuernden Einkommen im Jahr überschreitet, dann gibt es gar nichts mehr.

    Ich greife Susannea vor:

    Natürlich nicht immer!!! Es gibt auch Studierende oder Menschen, die gar kein Einkommen hatten, sie haben dann 300 Euro. Also nicht "immer".

    Oder die vorher schon in Teilzeit waren und genau so weiter machen, die bekommen das auch oben drauf, gibt also diverse Fälle, wo das klappt.

    Wobei Leute ohne AG (bei Studierenden wird das inzwischen ähnlich wie bei AN gehandhabt) gar keine Elternzeit haben ;)

    Wo ist mein Denkfehler… in der Elternzeit hat man doch immer weniger Geld … es sind ja nur 65%- maximal 68%.

    Nicht unbedingt, du kannst ja Teilzeit arbeiten und damit eben Einkommen und Elterngeld haben und somit fast das selbe an Geld zur Verfügung (oder sogar mehr, wenn du genauso viel Stunden in Teilzeit wie vorher arbeitest und nur den Sockelbetrag an Elterngeld oben drauf bekommst), wie vorher oder es ist auch möglich einige Tage über die KK als Haushaltshilfe bei GKV-Mitglieder zu erhalten usw. usw. aber ja, der Regelfall ist, dass man weniger hat.
    Der Denkfehler liegt also dabei, dass Elternzeit nicht immer gleichbedeutend mit 100% zuhause oder weniger arbeiten ist.

    Aber es zeigt eben, dass viele völlig erstaunt davon sind, dass 1800 Euro weniger ist als man sonst zur Verfügung hat.

    Das bezog sich auf mein damaliges Gehalt. Oder hatte ich es falsch verstanden, dass es maximal 1800 Euro gibt?

    Nein, alles korrekt und ja, natürlich haben damit einige (so wie du eben) in Elternzeit weniger Gehalt gehabt als vor der Elternzeit und sich somit verschlechtert.
    Ich finde aber traurig, dass manche Leute so scheinbar gar keine Ahnung haben, was welche Berufsgruppen verdienen.

    Bei mir werden nun schon mehrere Jahre gar keine Belege mehr verlangt, ich muss sie halt für Nachfragen vorhalten. Ich dachte das sei bundesweit so, wenn man die Steuererklärung elektronisch macht.

    Bundesweit ist, dass du sie nicht gleich mit einreichen sollst/musst, aber trotzdem darf das Finanzamt ohne auch nur irgendwas weiter zu machen, sagen, sie möchten sie alle, in Teilen oder wie auch immer haben bevor sie einen Bescheid erstellen.

    sonst wurde immer sowas gefragt, ich hab alles geschickt, sie haben die z.T. hunderte Belege geprüft und gut)

    Die Krönung war bei uns, dass sie sich dann darüber beschwert haben, dass ich ihnen die nicht vorsortiert habe bzw. sie die Sortierung anders haben wollten.

    Pech, ist bin nur verpflichtet vorzulegen, das geht auch im Schuhkarton (was es nicht mal war, sondern alle fein säuberlich aufgeklebt und nummeriert, aber eben nicht so, wie sie das erwartet haben, sondern so, wie ich es bei WISO eingegeben habe).

    Was soll denn heißen „Arbeitstage genau benennen“?

    Ich notiere in meiner Steuererklärung immer die Anzahl der Arbeitstage (Entfernungspauschale), das ist doch nicht kompliziert! Da muss man auch nix rechtfertigen.

    Arbeitstage genau benennen heißt eben das du genau sagen musst, wann du gearbeitet hast, es wird damit vermutlich (so steht es jedenfalls drin) nicht mehr reichen einfach zu sagen 210 Tage irgendwann im Jahr.

    Ich fürchte/erwarte aber, dass das einige Jahre lang viel Ärger mit dem FA gibt, bis es dann zu einer sauberen richterlichen Klärung kommt.

    Genau das sage ich ja und damit ist es eben erstmal keinesfalls einfacher für uns.

    Und du schriebst oben ganz klar, dass die Steuerklasse egal sei.

    Nein, genau das habe ich nicht geschrieben!

    Ich schreibe das Netto ist egal, die Steuerklasse ist natürlich wichtig, aber eben nur die überwiegende!

    Und da man sich die letzen 12 Monate anschaut muss man natürlich früh genug wechseln.

    Ja, so früh, dass man eine Steuerklasse überwiegend hat, das sind dann maximal 6 Monate vorher! (da zählt dann nämlich die aktuelle)


    Mich nervt diese Falschberatung!

    Das Problem ist nur, dass du hier die ganze Zeit als einzige falsch berätst, wie dir ja auch andere schon mitgeteilt haben und sogar das Ministerium sagt.

    Ich frag mich wieso man sich dabei verschlechtern kann .. im Endeffekt ( falls man gemeinsam veranlagt) wird am Ende des Jahres doch eh 50:50 gemacht .. Splitting Tarif und so

    Wo verschlechtern? Wenn man zu früh wechselt hat man im Moment erstmal vermutlich weniger Geld und nein, man hat nachher eben nur bei der gemeinsamen Veranlagung dann auf jeden Fall das selbe Geld raus, hilft einen aber für den Moment nicht unbedingt.

    All das ist eh nur interessant, wenn die Frau deutlich weniger verdient bzw. sonst nicht auf den Höchstsatz käme.

    Nein, das ist auch interessant, wenn die Männer auch in Elternzeit gehen usw. Da ist nämlich der richtige Zeitpunkt des Wechsels evtl. sehr entscheidend, weil man im Mutterschutz bereits wieder zurückwechseln kann (als Angestellte) und somit beide im besten Fall mit der besseren Steuerklasse berechnet werden.

    NATÜRLICH macht es daher Sinn frühzeitig die Steuerklasse zu wechseln, falls dadurch mehr Netto generiert wird..

    Nein, das macht keinen Sinn, sondern es macht Sinn erst 6 Monate vor dem Monat der Geburt die bessere Steuerklasse zu haben (zumindest bei Beamten, bei Angestellten muss es 6 Monate vor dem Mutterschutzbeginn sein), damit hat man deutlich mehr als wenn man schon 8 Monate vorher wechselt, zumindest in dem Moment.

    Und nein, das Netto wird nie entscheidend sein, die Steuerklasse ja, das habe ich ja die ganze Zeit gesagt, aber eben nur die überwiegende Steuerklasse, wenn jede weitere entscheidet überhaupt nicht (auch zusätzlich Steuerklasse 6 wird dann mit der überwiegenden berechnet)

    Ich jedenfalls werde demnächst einfach keine Kosten für mein Arbeitszimmer mehr einzeln angeben müssen, statt 1250 € nun 1260 € absetzen und der Rest - also z. B. Entfernungspauschale - bleibt wie gehabt.

    Genau das wird kompliziert, weil du das als Pauschale eben genau nicht darfst (aber ich vermute, dass hast du immer noch nicht verstanden), sondern nur für jeden Arbeitstag 6 Euro angeben darfst und bereits angekündigt wurde, dass die Finanzämter die Tage genau beziffert haben wollen und evtl. noch Nachweise dafür, weil es eben keine Pauschale für Lehrer für 1260 Euro gibt.

    Vorher musste ich keine Arbeitstage genau benennen, das muss ich nun, das ist also schon komplizierter und ich muss sie evtl. auch noch dem Finanzamt glaubhaft machen und dann vermutlich auch noch ihnen erklären, dass ich aber auch die Entfernungspauschale zusätzlich ansetzen darf, weil es wirklich keinen Arbeitsplatz in der Schule gibt.
    Wenn das bei dir alles so easy durchgeht (oder du davon ausgehst) schön, ich gehe davon aus, dass das mindestens 5, wenn nicht 10 Briefe kosten wird an das Finanzamt, an die Schulleitung usw.

    Auch der Rechner auf der Website des Ministeriums fragt übrigens Bruttobeträge ab. Neulich noch mit meiner Schwester durchgespielt.

    Die haben beides und schreiben das eben auch klar, einen Schnellrechner mit Netto-Beträgen, der zum Überschlag gedacht ist (was ich wie gesagt sehr gefährlich finde, weil viele den nicht richtig füllen können) und eine ausführliche Berechnung, die natürlich mit den Brutto-Beträgen rechnet.

    Das heißt, du weißt es besser als das Ministerium?

    Nein, das Ministerium schreibt es ja an anderer Stelle selber, dass die Nutzung des wirklichen Nettos nur für eine grobe Berechnung genutzt werden kann, weil ein Elterngeld-Netto genutzt wird. (wie ich oben verlinkt hatte)

    Es stellt es an der Stelle einfach total blöd da und ja, es ist inhaltlich dann falsch, aber das weiß das Ministerium genauso wie ich und auch viele andere ;)

    Welche riesigen Einmalzahlungen (die ich wie oben beschrieben auch nicht im "normalen" Netto sehen würde) gibt es denn bei Lehrkräften, die solch erhebliche Abweichungen begründen würden?

    Leistungsprämien zum Beispiel, Jahressonderzahlung, also das ist schon einiges. Mag ja bei Angestellten mehr sein als bei Beamten, aber ich meine z.B. die Leistungsprämien hätten da jetzt keinerlei Unterscheidung zwischen Beamten und Angestellten gemacht.

    Und ja, natürlich werden steuerlich geltend gemachte Pauschalen abgezogen, diese führten ja bereits zu einer verminderten Steuerlast.

    Es ist ja schön, dass dir das klar ist, aber vielen anderen nicht und davon schreibst du ja auch nichts und berücksichtigst es gar nicht, wenn du mit dem wirklichen Netto rechnest und wie gesagt den Fall mit den getauschten Steuerklassen (der ja inzwischen fast der Standardfall ist) berücksichtigst du ja auch nicht.

    Auch wenn sich das "Elterngeld-Netto" und das "tatsächliche Netto" aufgrund einiger Detailregelungen im BEEG leicht unterscheiden können, sind die maßgeblichen Abzüge (Steuern entsprechend der gewählten Steuerklasse und Sozialabgaben) die gleichen und führen zu Ergebnissen in der gleichen Größenordnung.

    Nur wenn man die ganze Zeit die selbe Steuerklasse hat, sonst führt das eben genau zu erheblichen Abweichungen (und genau deshalb lohnt sich zum richtigen Zeitpunkt der Steuerklassenwechsel, weil dann eben nicht das Netto was man wirklich hatte, entscheidend ist).

    Außerdem werden eben diverse Einmalzahlungen usw. nicht berücksichtigt, was zu dem gegenteiligen Fall führt, dass man eben viel mehr Netto hatte als das, was wirklich zur Berechnung genommen wird.

    Also nein, vom normalen Netto auszugehen ist nie ein guter Rat, nicht mal überschlagsweise, das Entsetzen ist dann später oft groß, wenn das Elterngeld viel niedriger ausfällt (zumal ja auch die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro auch noch abgezogen wird und nicht als Einkommen angesehen wird).

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