Auch wenn sich das "Elterngeld-Netto" und das "tatsächliche Netto" aufgrund einiger Detailregelungen im BEEG leicht unterscheiden können, sind die maßgeblichen Abzüge (Steuern entsprechend der gewählten Steuerklasse und Sozialabgaben) die gleichen und führen zu Ergebnissen in der gleichen Größenordnung.
Nur wenn man die ganze Zeit die selbe Steuerklasse hat, sonst führt das eben genau zu erheblichen Abweichungen (und genau deshalb lohnt sich zum richtigen Zeitpunkt der Steuerklassenwechsel, weil dann eben nicht das Netto was man wirklich hatte, entscheidend ist).
Außerdem werden eben diverse Einmalzahlungen usw. nicht berücksichtigt, was zu dem gegenteiligen Fall führt, dass man eben viel mehr Netto hatte als das, was wirklich zur Berechnung genommen wird.
Also nein, vom normalen Netto auszugehen ist nie ein guter Rat, nicht mal überschlagsweise, das Entsetzen ist dann später oft groß, wenn das Elterngeld viel niedriger ausfällt (zumal ja auch die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro auch noch abgezogen wird und nicht als Einkommen angesehen wird).