Beiträge von Susannea

    Anschaffungen zur Möblierung u.ä. waren die einmal eingereicht, reichte bei mir in den Folgejahren eine einfache Angabe der Gesamtkosten, nur bei Anschaffungen fürs Mobiliar wurde mal ein Nachweis verlangt.

    Mobiliar war nie mit im Arbeitszimmer drin, sondern immer extra und daher auch über den 1250 Euro, die maximal angesetzt werden konnten.

    Soweit ich weiß konnten Lehrer:innen schon immer bzw. bei mir ab 1992 - bis auf 2007 bis 2010 - ein Arbeitszimmer absetzen, gedeckelt auf 1250 €

    Genau darum geht es ja, dass es jetzt pauschal angesetzt werden kann, aber eben nicht mehr für Lehrer.
    Diese Pauschale wäre in der Regel höher als man tatsächlich an Kosten hat, aber genau wie früher geht das dann nur mit einem abgeschlossenen Raum.
    Man scheint sich aber wohl verständigt zu haben, dass Lehrer nun kein Arbeitszimmer mehr absetzen können ab 2023, sondern "nur" die Homeofficepauschale (und anders als andere Berufe) und gleichzeitig die Entfernungspauschale.

    Forderung

    • Erhöhung der Tabellenentgelte um 10,5 Prozent, mindestens jedoch 500 Euro
    • Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten um 200 Euro sowie eine verbindliche Zusage zur unbefristeten Übernahme der Azubis
    • Laufzeit 12 Monate

    Weiterhin erwarten wir:

    • Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Volumens auf den Bereich der Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes sowie
    • eine Reduzierung der 41-Stunden-Woche im Bereich der Bundesbeamtinnen und -beamten
    • Verlängerung des Tarifvertrags zur Gewährung von Altersteilzeit

    Hm, komisch, bei uns stehen da noch ganz andere Forderungen mit drin:

    Zitat

    Neben der Gehaltsforderung erwarten die Gewerkschaften den Abschluss eines Tarifvertrags für Studentische Beschäftigte (TV Stud), den es bislang nur in Berlin gibt, und die Übernahme der Verbesserungen, die die Gewerkschaften 2022 für die Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst erkämpft haben. Für die GEW ist darüber hinaus wichtig, dass die TdL endlich ihre Verhandlungszusage zur Weiterentwicklung der Lehrkräfte-Entgeltordnung (TV EntgO-L) einlöst.

    oh dann bin ich gespannt, wie es sein wird... es betrifft ja wohl alle Lehrkräfte...

    und ich war schon sooo happy, weil mein Finanzamt die 2022er Erklärung zum ERSTEN Mal sowohl ohne nachgeforderte Unterlagen als auch vollständig anerkannt hat.
    Dann wird es 2023 wieder anders sein.

    So ging es mir auch und ich hatte ähnliche Gedanken, ich bin nicht sicher, ob es für Lehrer nun besser und einfacher wird

    Ich bin jetzt verwirrt: warum die HO-Pauschale bei Lehrer*innen? Du meinst, für diejenigen, die kein Arbeitszimmer haben, oder?

    Leider nein, ab 2023 steht nun überall das bei Lehrern eben das Arbeitszimmer nicht mehr der Mittelpunkt ist und deshalb nur noch die Homeofficepauschale geht.

    Und da bin ich ehrlich: wenn ich kein Büro hätte, wüsste ich nicht, wie ich auf ehrliche Art und Weise HO eintrage (Anzahl der jährlichen gesetzlichen Arbeitstage minus Schultage?).

    Warum, arbeitest du an Schultagen nicht an deinem Schreibtisch zuhause?

    Dann bleibe ich bei meiner nicht ausgeschöpften Arbeitszimmer-Berechnung,

    Genau die fällt aber 2023 weg, entweder eben unbegrenzt absetzbar oder Homeofficepauschale

    und jetzt zu den Lehrkräften: Warum dürften wir dann die Pauschale ansetzen und nicht die (ggf. gedeckelte) Berechnung? Sowohl quantitativ als auch qualitativ liegt der Schwerpunkt an der Schule (von den Abi-Online-Menschen vielleicht abgesehen)

    Also bei uns liegt weder quantitativ noch qualitativ meist der Mittelpunkt an der Schule, sondern zuhause aber ja, es wird wohl bei Lehrern doch die Homeoffice-Pauschale genommen mit dem Unterschied, dass wir an den Schultagen zusätzlich die Entfernungspauschale nutzen dürfen.

    Okay, also keine Möglichkeit der Absetzung der Pauschale für "normale" Arbeitnehmer*innen. (Selbstverständlich hat mein Mann dort einen Platz, nur: er DARF zwei Tage im HO arbeiten. Ja, ich weiß, einige Firmen haben durch die Pandemie Arbeitsplätze rationalisiert, es ist nicht der Fall).

    Dann darf er an den Tagen die Homeofficepauschale nutzen, die bei voller Nutzung auch bei 1260 Euro landet ;)

    Vollständig absetzen kann man ein Arbeitszimmer doch nur, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Das ist doch bei zwei Tagen HO pro Woche doch nicht der Fall, da gibt es die HO-Pauschale, oder verstehe ich das falsch?

    Nur da darf man unbegrenzt absetzen, wenn er zwei Tage vertraglich Homeoffice hat, ist davon auszugehen, dass im Betrieb an diesen Tagen kein anderer Arbeitsplatz für ihn zur Verfügung steht, dann kann man nur begrenzt absetzen.

    Ab 2023 ist auch die zeitliche Komponente gar nicht mehr entscheidend, sondern wo qualitativ der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit liegt.

    Ich dachte, du hättest oben geschrieben, es sei eine Erneuerung ab 2023 und für jede*n. Hab ich einen Denkfehler?

    Ja scheinbar. Denn natürlich könnt ihr mit 2 Arbeitszimmern zwei Pauschalen absetzen, aber das könntet ihr eben auch bei einem. Warum dein Mann das vorher nicht absetzen konnte, sondern nur die HO-Pauschale, wenn es ein abgeschlossener Raum ist, das bleibt aber bei euch offen.

    okay, ich muss jetzt blöd nachfragen: jetzt/ab 2023 kann jede*r Arbeitnehmer*in eine "Büropauschale" absetzen, egal ob mit oder ohne Grund, zusätzlich zu der Pauschale Werbungskosten?

    Jein, jeder der ein abgeschlossenes Arbeitszimmer hat, die Pauschale, wer nicht, der die Homeofficepauschale, die aber nur an Tagen, wo man keine Arbeitswege absetzt.

    Das schließt sich mit dem Arbeitszimmer ja nicht unbedingt aus.

    Das habe ich auch so gelesen, wie Susannea das schreibt. Die Benutzung der Pauschale ist daher sehr erfreulich, da durch ein geschickt getimtes Forward-Darlehen nächstes Jahr die Zinszahlungen in den Keller fallen :) Dadurch wären wir unter den 1260.

    Kommt bei uns auch sehr gut, denn der Hauskredit ist abgezahlt ;)

    Außerdem war ich aktuell schon "nur" noch bei 930 Euro, das sind ja dann noch mal etwas mehr als 300 Euro für mich mehr und 700 Euro für meinen Mann mehr, sind schon mal eben 1000 Euro mehr an Werbungskosten, die wir abziehen können und das sogar ohne Nachweise. Genial.

    Welche andere Regelung zum Arbeitszimmer gibt es sonst im EStG? Wenn es keine andere gibt, auf was sollte denn sonst verwiesen werden als auf diesen Satz? Ich bin offen für Hinweise.

    § 9 Abs. 5 EStG

    Womit du dann allerdings indirekt doch den von dir genutzten Paragraphen hast.



    Aber ganz wichtig, das alles, was du hier benannt hast mit der Pauschale usw. gilt erst ab der Steuererklärung 2023 und ja, da wird dann auch um Monate gekürzt, aber ja, da muss man dann eben bis 1260 Euro gar nichts mehr nachweisen zum Arbeitszimmer (außer evtl. das es das gibt und es abgeschlossen ist usw.), weil sonst nur die Homeofficepauschale gilt.

    Sprich ab der Steuererklärung, die man für dieses Jahr abgibt stimmen deine Annahmen, aber aktuell für die jetzt abzugebende trifft das alles noch nicht zu!

    Also bisher habe ich dazu nur ein "nein" bekommen. Ich höre mich mal bei den Kollegen um, ob es doch jemanden gibt, der nicht nur strikt nach Stiko impft.

    Naja, aber wie gesagt, da gehören ja viele dann irgendwo rein.

    Ich habe also soeben 4 Termine ausgemacht direkt vor den Herbstferien, nur für die Mittlere macht der Tag keinen Sinn, die hat zwei Tage später ein Handballspiel. Sollte die Große auch spielen, sagen wir den Termin ab, genauso beim Papa. Aber der Kleine und ich haben auf jeden Fall vor hinzugehen und das ging jetzt recht zügig und problemlos mit dem Termin (wenn eben auch nicht wählbar das Datum)

    Also ich habe keine Möglichkeit gefunden, überall wird nur nach Stiko geimpft und ich falle nicht unter die Risikogruppen. (Bei der Grippe-Impfung war das bisher allerdings nie ein Problem, die bekomme ich überall problemlos).

    Wir stehen zumindest alle 5 auf der Warteliste, ob das nun nach Stiko ist oder nicht, wird sich schwer klären lassen, ist mir aber auch egal ;)

    1. Und trotzdem bleibt das in diesem Fall sehr hohe Risiko, dass die Fahrt am Ende dennoch ausfällt. Da ist es dann schon ärgerlich, wenn man vorher alles geplant hat und das umso mehr, wenn man nur Teilzeitkraft ist.

    Bei uns ist noch nie eine ausgefallen, im Zweifelsfall sind Eltern mitgefahren.

    2. Ich habe ja eine Kollegin, die gerne mit würde und die Klasse gut kennt. Sie darf aber nicht.

    Dann soll die Schulleitung, die das untersagt eben entsprechenden Ersatz besorgen.

    Und ich sehe es auch nicht als meine Aufgabe, die Leitung darauf aufmerksam zu machen, dass man jemanden auch per Dienstanweisung dazu „zwingen“ kann.

    Kann sie ja eben auch nicht, genauso wenig wie der Schulleiter eine Lehrkraft zwingen kann, die Dienstanweisung wäre auch nicht erlaubt und wird trotzdem manchmal gemacht. Aber ja, ein externer Träger ist ein Problem, das haben wir eben überhaupt nicht mit genauso beim Land Berlin angestellten Erziehern.

    das noch als Teilzeitkraft mit 65%.

    Naja, die Planungszeit ist ja das eine, während der FAhrt wirst du ja aber 100% bezahlt, da sollte das keinen Unterschied machen.

    ch kenne das eigentlich nur so, dass in der Jahrgengsstufe zusammen geplant und entschieden wird, bevor die SL die Verträge unterzeichnet. Wie war das denn bisher bei euch?

    Sowas gibt und gab es bei uns noch nie und auch nicht, dass auch nur ansatzweise die Schulkonferenz befragt wird.

    Aber wie auch geschrieben: dann musst du mit der Begleitung leben, die er dir aussucht.

    Bei uns sucht sich jeder selber die Begleitungen, findet man keine, kann man nicht fahren, denn es ist freiwillig.

    Vom angeschlossenen Hort hat sich kein Erzieher bereit erklärt, mit zu fahren und es darf auch niemand gezwungen werden.

    Naja, genauso wenig wie Lehrer, aber ansonsten kann das natürlich auch eine Dienstanweisung sein, sie gehören ja in Berlin zum Schulpersonal und sind genauso beim Schulamt beschäftigt (in der Regel) wie die Lehrer.

    Nein, wie du sagst, das kommt ganz aufs Finanzamt an.

    Es gab ja in einigen Länder und Landkreisen während Corona sogar ein Betretungsverbot der Schulen, also evtl. kannst du damit argumentieren für die Monate. Wobei Arbeitsmittel eigentlich eh unbegrenzt absetzbar sein sollten, nicht nur beim Arbeitszimmer. Und das sind ja Camera und Headset usw.

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