Elfenlied, ich verstehe deine Überlegungen, bei mir sind die finanziellen Unterschiede allerdings mit drei Kindern schon deutlich größer und vor allem kriege ich die Pension auf meine Rente drauf, wenn auch nur die Mindestpension, aber mehr kann ich eh nicht erreichen und somit wird auch nichts gekürzt bei der Rente.
Also auch da finanzieller Vorteil und dann kommt noch die Beihilfeberechtigung der Kinder trotz GKV dazu und das bei teuer anstehenden Kieferorthopädischen Behandlungen, das ist aktuell für mich der Ausschlag es zu machen, wenn das Angebot stimmt, stimmt es nicht, mache ich es nicht.
Ich weiß allerdings auch, dass mir Brandenburg A13, Stufe 7 anbietet und ich dort jederzeit hin kann (und ich alleine im letzten Monat mehr als 20 Angebote hatte).
Beiträge von Susannea
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Problemlos - wenn die andere Schule Bedarf hat und dich will.
Naja, Bedarf haben aktuell fast alle und jedes Jahr evtl. nicht und natürlich kann man mit Bedingungen an Schulen gehen, es wird so händeringend gesucht, dass alle unsere neuen solche Wünsche erfüllt bekommen (und das bei uns die Schulleitung einen Teufel tun wird, meine Wünsche nicht zu erfüllen).
Aber ja, der Bedarf ist so groß, dass man auch jedes Jahr wechseln könnte. -
Und als Beamter kannst du dich ebenso aus dem Dienst entlassen lassen.
DAs hat aber ganz andere Konsequenzen und da kann man nicht einfach im selben Bundesland an einer anderen Schule wieder anfangen, das geht als Angestellter zumindest in Berlin problemlos.
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Was mich ärgert, ist, dass du für deine Behauptungen niemals irgendwelche handfesten Nachweise lieferst. Du schreibst irgendwas und sagst "das ist eben so!" und andere Personen orientieren sich vielleicht daran.
Wieso, das sind doch handfeste Belege, dass es nach dem TVL geht usw. Daran kann und muss man sich orientieren, denn es ist ja nun mal Fakt.
Und wenn dir das an Belegen nicht reicht, dann suche sie dir doch selber im Netz dazu, TVL ist ja kein Geheimnis.
Wenn du dem nicht folgen kannst, dann ist das doch nicht mein Problem.Achtung, Nähkästchen: bei uns wurde mal der älteste Kollege abgeordnet, obwohl er die meisten Stunden unterrichtet (so ne alte DDR-Lösung). Er hat sehr gelitten. Im Zweifel kriegt einer den Arschtritt, völlig egal, was er oder sie schon geleistet hat und in welchem Arbeitsverhältnis er oder sie zum Land steht.
Das ist ja wohl was komplett anderes, wie gesagt, Abordnung ist eh schwierig, geht ja nur mit Zustimmung des Personalrates und hat bei Angestellten noch viel größere Probleme und wie gesagt, wenn es einem nicht passt, kündigt man.
Und nein, in 5 Jahren sind es nicht weniger Stellen, sondern mehr, weil jedes Jahr aktuell der Bedarf nicht gedeckt werden kann und sich die fehlenden Leute anhäufen, zumal eben in 5 Jahren wieder eine Pensionierungswelle kommt.
Das mag in 15 bis 20 Jahren anders aussehen, aber da kann eh schon alles anders sein.Und da du vermutlich auch dazu keine Quellen suchen magst oder findest, dann hier der Beleg:
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In Berlin ja schon, da man eine Zulage zu Stufe 5 erhält.
Es erhalten weder alle Stufe 5, noch haben alle die selbe Einstufung, also auch in Berlin nicht.
Zumal ja auch verschiedene Teilzeitquoten da sind.
Wir haben Mitglieder des Kollegiums zwischen E10 und E13 und Stufe 2 und 6, also passt das eindeutig nicht

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Weiterhin möchte ich bei all den Gehaltsrechnungen noch ergänzen, dass die Jahressonderzahlung bei Angestellten wesentlich höher ist (2700 Euro) im Vergleich zu Beamten (900 Euro). Das sollte man dann auf das Monatsdurchschnittsnetto noch raufrechnen.
Da das prozentual berechnet wird, können feste Zahlen die von dir genannt werden bei Angestellten eh nicht stimmen.
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Die Anstellung in Berlin erfolgt nach einer Kündigung nie mehr unbefristet. So hieß es zumindest bei meiner Anstellung vor einigen Jahren
Vor einigen Jahren gab es sogar noch eine Frist, ist alles vor Gericht gekippt worden, du wirst genauso wie bei einer totalen Neueinstellung (nur das deine Erfahrungsstufen übernommen werden) wieder angestellt, hast also keinerlei Nachteile mehr bei Kündigung.
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Das ist Blödsinn. Vielleicht ist das ein Deal zwischen dir und deinem Chef, das hat aber überhaupt keine Substanz. Du plauderst einfach aus dem Nähkästchen.
Nein, das ist nicht Blödsinn, das ist Realität, weil ich einfach kündige, wenn es mir nicht passt und dann woanders wieder anfange, gesucht wird immer, Sperren gibt es keine mehr, also keinerlei Problem.
Aber das ist dir vielleicht zu hoch.
Also überhaupt kein Blödsinn, sondern Realität, die andere genauso machen, wie ich. -
- nie gegen ihren Willen versetzt/abgeordnet werden
Naja, man kündigt einfach, wenn einem die Schule nicht gefällt.
- relativ zügig (was immer das bedeutet) auf ihren Wunsch versetzt werden
Nach der Kündigungsfrist, ich kann doch jederzeit kündigen und werde an einer anderen Schule sogar in Berlin und mit der selben Stufe meist, wieder eingestellt.
Das man Problemlos als Angestellte Teilzeit arbeiten kann sagt das Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Also du siehst, problemlos alles zu belegen. -
Die Aufzählung brauche ich dir wohl nicht noch einmal bringen, das habe ich schon zur genüge getan.
Alleine die Freiheit nirgends hin zu müssen, wo ich nicht will oder relativ zügig von einer Schule wegzukommen und auch die Teilzeitoptionen reichen einigen Kollegen schon aus.Beispiel bei mir, der Schulleitung ist bewusst, dass ich sobald sie meine Stunden auf mehr als 3 Tage verteilt weg bin, das geht verbeamtet nicht mehr so einfach und da kann es mir dann passieren, dass sie die auf vier Tage verteilt.
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enn man aber beispielsweise 40 ist und Kinder hat, rechnet sich das Ganze auf jeden Fall.
Geld ist eben nicht alles im Leben

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Naja, da gibt es eben noch andere Gründe sich nicht verbeamten zu lassen, wie gesagt, auch verbeamtete Kollegen würde es in Berlin nicht noch einmal tun und diverse wollen nicht.
Die Info war tatsächlich an mir vorbei gegangen. Ich hatte noch im Mai den Musterbrief der GEW genutzt und dachte, das sei sicher, dass es rückwirkend ab Februar sei. Ich bin frisch in Elternzeit und daher nicht immer auf dem aktuellen Stand der Dinge.
"Immerhin" nimmt das etwas den zeitlichen Druck. Scheiße isses trotzdem.
Du hast den Antrag auf Nachteilsausgleich schon gestellt? Dann erhältst du ihn im Zweifelsfall ab Antragsdatum.
Ich habe übrigens beide Anträge gestellt schon im April, den auf Nachteilsausgleichszahlung und den auf Verbeamtung
Und wie man sieht war das egal was passiert eine gute Entscheidung.
Und auch heute haben mir wieder diverse Kollegen von der Verbeamtung abgeraten, ich warte erstmal ab, was Berlin anbietet.
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Das kann und muss man also als Lehrkraft bewerten, wenn man keine entgegen lautenden Informationen hat.
Weil wir doch gar nicht wissen, welche Informationen noch vorliegen, was uns nicht alles erzählt wurde (wozu hier ja auch niemand verpflichtet ist) usw.
Also für mich ist das wie Stille Post und da finde ich diese Aussagen ohne Kenntnisse von studierten Leuten doch sehr verwirrend bzw. unpassend.
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Wenn nichts schriftlich von den Erziehungsberechtigten dokumentiert ist, landest du genau so beim Vorwurf grober Fahrlässigkeit sollte tatsächlich etwas passieren trotz all deiner Kenntnis der SuS.
In deinem Bundesland? Oder wo?
Jeder aufsichtsführender Mensch eines Schwimmbads (ich komme mit den Wörter durcheinander: Bademeister?) ist zur Abnahme berechtigt.
Nein, darf er nicht.
Sollte man nicht Samstag Nachmittag machen, wenn Vollbetrieb ist, aber man kann grundsätzlich vorher fragen und dann seine paar Bahnen ziehen, irgendwas aus dem Boden holen und Fragen beantworten.
Naja, je nach Bundesland ist da noch die finanzielle Hürde, in Berlin kostet es zwischen 5 und 35 Euro.
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Ja, der Sportlehrer der Fahrt sind zufälligerweise im letzten Jahr der Schwimmlehrer der Klasse und hatte mit den SuS das Abzeichen abgelegt. Komisch nur, dass er dann eine Abfrage gemacht hatte, um Nicht-Schwimmer zu ermitteln, oder?
Aber das sind doch alles Sachen, die nie geschrieben wurden, was und wie er die kennt und ja, diese Abfrage müssten wir trotzdem machen, obwohl wir das Ergebnis kennen. Sieht die AV so vor.
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Ich beantrage hiermit die Aufnahme des Stirnpatsch-Emojis in die Liste möglicher Reaktionen. Ist mindestens so notwendig wie 'verwirrend".
Warum, weil du dir nicht vorstellen kannst, das man Aussagen über die Schwimmfähigkeiten der Klasse ohne Abfrage treffen kann?!?
Tja, soll es aber geben, dass man die Schüler so gut kennt.
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Man kann nicht nur davon ausgehen. Aus rechtlicher Sicht (Aufsicht) MUSS man in dem Fall sogar davon ausgehen, dass Nichtschwimmer dabei sind und entsprechend vorgehen.
Alles andere wäre grob fahrlässig.
Ach, du kennst die Antworten?!?
Und du weißt, was der Kollege über die Schüler weiß?
Ich kann ohne Abfrage davon ausgehen, dass es keine Nichtschwimmer gibt und das ist weder grob noch fahrlässig, das ist Wissen, aber das kannst du eben nicht wissen ohne weitere Infos. -
Hier wird gar nichts interpretiert. LuL sind verpflichtet, die Schwimmfähigkeit zu erheben und zu dokumentieren. Wenn man das nicht macht, kann man nicht davon ausgehen, dass alle schwimmen können.
Aber man kann davon ausgehen wie ihr, dass man Nichtschwimmer dabei hat. Interessant. Euch ist wirklich nicht zu helfen.
Zumal ich sogar ohne Abfrage eine Aussage darüber treffen kann, dass es in einigen Klassen keine Nichtschwimmer mehr gibt, woher wisst ihr, dass der Kollege dies nicht kann?!?
Alles eindeutig Sachen, die ihr gar nicht wissen könnt, aber drüber urteilt.
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