Anschaffungen zur Möblierung u.ä. waren die einmal eingereicht, reichte bei mir in den Folgejahren eine einfache Angabe der Gesamtkosten, nur bei Anschaffungen fürs Mobiliar wurde mal ein Nachweis verlangt.
Mobiliar war nie mit im Arbeitszimmer drin, sondern immer extra und daher auch über den 1250 Euro, die maximal angesetzt werden konnten.
Soweit ich weiß konnten Lehrer:innen schon immer bzw. bei mir ab 1992 - bis auf 2007 bis 2010 - ein Arbeitszimmer absetzen, gedeckelt auf 1250 €
Genau darum geht es ja, dass es jetzt pauschal angesetzt werden kann, aber eben nicht mehr für Lehrer.
Diese Pauschale wäre in der Regel höher als man tatsächlich an Kosten hat, aber genau wie früher geht das dann nur mit einem abgeschlossenen Raum.
Man scheint sich aber wohl verständigt zu haben, dass Lehrer nun kein Arbeitszimmer mehr absetzen können ab 2023, sondern "nur" die Homeofficepauschale (und anders als andere Berufe) und gleichzeitig die Entfernungspauschale.