Man kann nicht nur davon ausgehen. Aus rechtlicher Sicht (Aufsicht) MUSS man in dem Fall sogar davon ausgehen, dass Nichtschwimmer dabei sind und entsprechend vorgehen.
Alles andere wäre grob fahrlässig.
Ach, du kennst die Antworten?!?
Und du weißt, was der Kollege über die Schüler weiß?
Ich kann ohne Abfrage davon ausgehen, dass es keine Nichtschwimmer gibt und das ist weder grob noch fahrlässig, das ist Wissen, aber das kannst du eben nicht wissen ohne weitere Infos.