Beiträge von Susannea
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Die Solarfirma hat einen Termin mit dem Netzbetreiber ausgemacht, gestern, weil sie da eh hier in der Nähe wären. Hat dann uns den mitgeteilt (und nicht wirklich gefragt ob wir da können) und ist dann gestern hier nicht erschienen (haben natürlich auch nicht abgesagt) und der Netzbetreiber hat somit den Zähler nicht gewechselt, weil es wohl leider lauter Mängel gibt.
Die Solarfirma sieht außer in den Mängeln keinen Fehler bei sich.
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Ein deutlicher Hinweis auf die gültigen Rechtsvorschriften ist da nicht selten erfolgversprechender.
Wie wir gerade bei den Regeln besprochen haben eher nicht, sondern oft andersrum, wenn man dies verständlich begründen kann wird es auch eher umgesetzt.
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Frag doch mal, ob du dann nicht auch entscheiden kannst einfach den Unterricht oder die Hausaufgabenbetreuung zu machen, weil du ja sonst Minusstunden bekommst und damit nicht zur Konferenz zu erscheinen.
Evtl. merkt er dann selber, was er da für einen Murks macht.
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Gute Besserung!
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Ansonsten bleibt mir nur, ich gehöre auch zu den Betroffenen, der Klageweg.
Berlin hat es genauso gemacht, ätzend
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da sie kaum mehr ansteckend sei und man als nicht kranke Person zur Arbeit gehen könne.
Na was denn nun, entweder kaum mehr ansteckend oder nicht mehr krank oder wie auch immer.
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Öffentlicher-Dienst.Info - TV-L - Hoehergruppierung (oeffentlicher-dienst.info)
Hier ist die Tabelle, sollte also bei Viel Glück wirklich so bleiben. -
Wird das je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt?
Eigentlich nein, bei solchen großen Sachen leider ja.
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Und genau deshalb werden sie eben teilweise übernommen und teilweise nicht und es gibt dafür eine Tabelle, wie das erfolgen soll (ob das dann auch so passiert ist dann die nächste Frage).
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Alles klar. Dann lag ich ja gar nicht so falsch wenn du es selbst mit "z.T." einschränkst
Ich schränke es nicht ein, ich gebe damit an, dass es mehrere Schreibweisen gibt. Erweitere es also eher

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Nochmal, es gibt für Lehrkräfte kaum etwas anderes als TVL, daher ist in der Regel das Bundesland dafür egal.
Dazu brauchte sie also nicht TVL schreiben.
Und ja, es wird bundesweit eigentlich so z.T. angegeben,
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Leider fehlt die Angabe des Bundeslandes. Also eh müßig darüber zu diskutieren.
Nein, eigentlich nicht, weil der überwiegende Teil der Lehrkräfte (soviel ich weiß nur Heesen nicht) wenn nach dem TVL angestellt ist.
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Ich kann das für Tarifbeschäftige jetzt nicht 100% sagen, aber bei Beamten wird die Erfahrungsstufe ganz normal weiter gezählt. Das sollte bei Tarifbestäftigten auch so sein. Ansonsten wäre ein "Aufstieg" in dem Fall absurd, da man dann weniger Geld verdienen würde.
Nein, das das eben nicht immer und einfach so ist, das kann ich sicher sagen.
Es gibt dazu auch eine Tabelle, wie es normaler Weise sein sollte, aber es halten sich nicht alle Bundesländer daran.
Und ja, die Summe die man an Geld damit erhält darf nicht weniger sein.
Das das nicht genau wie bei den Beamten sein kann ist ja schon deshalb logisch, weil das eine die Dienstzeiten und das andere die Erfahrungsjahre sind. -
Es verwirrt, weil das völlig an der Fragestellung vorbei ist.
Hier wurde nicht gefragt, wann es wieviel Geld gibt, sondern was bei einer Höherstufung der Entgeltgruppe mit der Erfahrungsstufe passiert und das kann niemand aus deinen Links ablesen.
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Mir fällt dazu gerade ein, dass schon unsere Kindergärtnerin Frau A. war und ebenfalls gesiezt wurde.
Das hingegen kenne ich gar nicht.
Die Kinder haben die Erzieher alle mit dem Vornamen angesprochen, die Eltern nicht. -
Du hast also Eltern, die ihr Kind zum Elterngespräch schicken, was du - nachvollziehbar - als "respektlos und unverschämt" empfindest... - aber meine Frage findest du "merkwürdig"?
Das finde ich wiederum sehr merkwürdig.
Natürlich führen wir das Gespräch dann natürlich auch (wie auch mit Eltern, die kein deutsch können, wie schon erwähnt. Aber respektlos finde ich es trotzdem sein Kind zu schickenund deshalb finde ich deine Frage völlig merkwürdig, denn wir sind zu den Gesprächen ja verpflichtet.
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Wie du als Bedenkenträger sicher weißt, ist man bei Covid zu Beginn ansteckend, nach Abklang der Symptome nicht. Ich wiederhole: KEINE. SYMPTOME.
Wenn dem so wäre, dann hätte niemand symptomloser jemanden anstecken können. Ergo, diese Aussage kann nicht zutreffen!
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Stimmt schon, was du sagst. Aber auch mit den unwilligen Eltern muss man ja Gespräche führen. Und der unaussprechliche User hat ja gefragt, warum man sich überhaupt unterhält, wenn das Gegenüber einen nicht siezt.
Naja, das das völlig verwirrend ist, diese Fragestellung, ist doch klar.
Einfach schon, weil bei uns nach der neuen Grundschulverordnung z.B. in jedem Halbjahr mit jedem Elternteil ein Gespräch zu führen ist.
Da stellt sich doch so eine merkwürdige Frage gar nicht.Und wie gesagt, für uns ist das Gespräch dann aber auch erledigt, wenn wir sie einladen und sie ihr Kind alleine schickt, das finde ich dermaßen respektlos und unverschämt, wenn sie das auch nicht vorher so vereinbart hat, dass mir ehrlich gesagt genauso wie der Kollegin auch die Worte dazu fehlten.
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