Eine längere Elternzeit ist leider finanziell derzeit nicht möglich.
Wie gesagt, es ist ja möglich da bis zu 75% zu arbeiten in der Zeit und dann sogar weiter Elterngeld evtl. noch zu erhalten.
Sobald der Kleine geboren ist, muss ich dem Schulamt den "Antrag auf Elternzeit" zusenden.
Du hast nach der Geburt ja 8 Wochen Mutterschutz mindestens, 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit (also eine Woche nach der Entbindung in der Regel) muss die Anmeldung bei der Schule sein.
In diesem Antrag gibt es nicht die Möglichkeit die gewünschte wöchentliche Stundenzahl nach der Rückkehr einzutragen.
Da ja dein Vertrag Vollzeit ist und nur bis dahin ruht, muss das Land davon ausgehen, dass du Vollzeit zurück kommst, auch wenn viele das gerne noch mal bestätigt haben wollen. Das zu vergessen oder zu unterlassen, muss aber unschädlich sein!
Musst dich doch nicht entschuldigen, das nicht schlimm wenn man nicht jahrelang zuhause bleiben will.
Da sieht man wieder wieviel Ahnung du von dem Thema hast 