Beiträge von Susannea

    Und genau deshalb weil das alles so ein Einheitsbrei ist, gelten auch bei der Mehrarbeit für alle die selben Regelungen.


    Ach, ist ja nicht so, es macht einen Unterschied, ob ich Angestellte bin oder Beamtin und ob Teilzeit oder Vollzeit.


    Ist ja komisch! :autsch:

    identische Arbeitszeitregelung ist im Lehrerbereich im TVL festgeschrieben (Verweis auf Beamtenregelungen).

    Ein Tarifvertrag kann keine allgemeinen Arbeitsrechtlichen Regelungen aushebeln.

    Aber damit bin ich dann auch raus aus der Diskussion, das sind alles Dinge, die uns an die Hand gegeben wurden und auch gegeben werden für die Frage nach der Verbeamtung in Berlin, wenn das nur dort gilt, dann ist es ja super.


    Ich finde es immer etwas blauäugig nur die finanzielle Seite zu betrachten.

    Versetzungsregelungen und Freigaberegelungen sind in den Bundesländern quasi (wirkungsgleich) identisch im Beamten- und TB-Bereich

    Für alle Bundesländer? Wohl nicht, in Berlin ist es jedenfalls definitiv anders. Brandenburg wohl auch nach Aussage der GEW.

    Die Sache mit der Versetzung und Freigabe ist z.B. eine andere, dann sind da noch die Sachen mit den Arbeitszeiten und eben auch diverse Regelungen, die für Beamte nicht gelten aus dem Arbeitsrecht.

    aus der Perspektive stellt sich die titelgebende Frage eigentlich gar nicht

    Aber Verbeamtung hat eben doch noch den ein oder anderen anderen Nachteil. Die Frage stellt sich eben nicht nur im Bezug auf die Versicherung. Nicht umsonst rät in Berlin z.B. die Frauenvertreterin davon ab sich verbeamten zu lassen.

    Und dabei geht es nicht nur ums Streikrecht, was die GEW ja gerade auch für Beamten versucht durchzusetzen vor dem europäischen Gerichtshof.

    die Note vom Abitur sagt nur wenig über die Fähigkeit als Grundschullehrer aus

    DAs sehe ich auch so, aber die Grundlagen aus dem Abitur braucht es eben schon und aber noch viel mehr andere Dinge.

    Gucken wir uns an, dass unser Didaktik Prof eben keinerlei Ahnung von Schule hatte in Mathe, nicht mal das Haus der Vierecke sagte ihm was, er wollte uns aber erzählen, was man wie didaktisch in der Grundschule zu tun hat (und da hat auch die Grundschulpädagogik Mathematik die Hände über Kopf zusammengeschlagen, aber genau da hätte das Studium eben verzahnt sein sollen.)

    Aber sollte man das Niveau in Mathe wirklich unter das Niveau eines Mathe LKs senken? In Gesprächen mit angehenden Grundschullehrkräften habe ich häufig die Einstellung wahrgenommen, dass das eigene Beherrschen der Grundrechenarten doch wohl reichen müsse. Dann könnten wir sogar aufs Abitur für die Lehrkräfte verzichten…

    Das ist auch echt eine mutige Forderung.

    Sagen wir es mal so, die Leute, die bei uns Mathe-LK hatten, hatten im Mathe-Studium wenig Probleme, die anderen haben meist vorweg einen "Brückenkurs" besucht und dann hakte es trotzdem ab und an mal.

    Und wer hatte den Frust? Die Schüler mit dem Handy, die gemerkt haben dass sie vom Handy abhängig sind? Und dass sie damit angeben, bringt diese Schüler auch bei den Klassenkameraden bestimmt in kein besseres Licht.

    Ich hörte gestern nur begeisterte Jugendliche, die die Woche ohne Handy als tolle Erfahrung sahen.

    Frust hatten die begleitenden Lehrer und die Kinder ohne Handy, sicher nicht die, die sich nicht an die Vereinbarung gehalten haben.

    Mein Sohn war eine Woche auf Pfingstfreizeit. Die Teilnehmer sollten kein Handy mitnehmen. Heute kamen alle lebend zurück. Keiner hatte heimlich ein Handy dabei. Die Erfahrung, eine Woche ohne Handy fanden die meisten gut. Altersgruppe 15-17.

    Joah und nun? Bei meiner Tochter war auch Handyverbot auf der Klassenfahrt und einige hatten es trotzdem dabei, gab also viel Frust (weil die dummen Nüsse damit auch noch angegeben haben), war auch eine Erfahrung, ob gut, ist fraglich!

    Eine längere Elternzeit ist leider finanziell derzeit nicht möglich.

    Wie gesagt, es ist ja möglich da bis zu 75% zu arbeiten in der Zeit und dann sogar weiter Elterngeld evtl. noch zu erhalten.

    Sobald der Kleine geboren ist, muss ich dem Schulamt den "Antrag auf Elternzeit" zusenden.

    Du hast nach der Geburt ja 8 Wochen Mutterschutz mindestens, 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit (also eine Woche nach der Entbindung in der Regel) muss die Anmeldung bei der Schule sein.


    In diesem Antrag gibt es nicht die Möglichkeit die gewünschte wöchentliche Stundenzahl nach der Rückkehr einzutragen.

    Da ja dein Vertrag Vollzeit ist und nur bis dahin ruht, muss das Land davon ausgehen, dass du Vollzeit zurück kommst, auch wenn viele das gerne noch mal bestätigt haben wollen. Das zu vergessen oder zu unterlassen, muss aber unschädlich sein!

    Musst dich doch nicht entschuldigen, das nicht schlimm wenn man nicht jahrelang zuhause bleiben will.

    Da sieht man wieder wieviel Ahnung du von dem Thema hast :autsch:

    Als gleichwertige Qualifikation sind insbesondere gültige Trainerlizenzen (C-Lizenz oder höher) anzusehen. Bieten Lehrkräfte im Schulsport Sportarten mit besonderen Aufsichtsanforderungen an, müssen sie Kenntnisse und Erfahrungen in der jeweiligen Sportart besitzen.

    Doch, das gibt viel mehr her, du kannst also problemlos auch über den Turnerbund oder den Schwimmverband eine Übungsleiterlizenz für Schwimmen machen und darfst dann unterrichten.


    So bekomme ich eine Lizenz! – Hessischer Schwimm-Verband e.V. (hessischer-schwimm-verband.de) Müsste also für Hessen weiter helfen.

    Die Rettungsfähigkeit wird in der Regel durch das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze oder durch eine andere anerkannte Prüfung nachgewiesen. Sie ist jeweils nach spätestens fünf Jahren erneut nachzuweisen..."

    Das ist ja eine nette Anforderung. Das reicht bei uns nämlich schon lange nicht mehr, Rettungsschwimmer Silber und nicht älter als 4 Jahre sagt Berlin :staun:

    Sowas steht im Erlass für den Sportunterricht. Du brauchst Bronze, musst in Badebekleidung unterrichten und benötigst die Qualifikation, für die du dich hier auf die Warteliste setzen kannst:

    Es muss doch aber noch mehr Möglichkeiten geben, die Qualifikation zu erwerben, bei uns ist es z.B. im Sportstudium erhalten und es gibt Sachen, die anerkannt werden können. Was steht denn dazu in dem Erlass?

    Wobei, wenn der so sinnvoll ist, wie der Hessische Schwimmpass, der Dinge behauptet, die einfach keiner Prüfungsordnung entsprechen, dann steht da vermutlich nichts sinnvolles drin.

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