Ja, aber alle 10 Jahre die Schule wechseln sollte auch als Beamter kein Problem darstellen
Das Bundesland wechseln schon, wenn man nicht gerade 4-5 Jahre Vorlauf hat.
Ja, aber alle 10 Jahre die Schule wechseln sollte auch als Beamter kein Problem darstellen
Das Bundesland wechseln schon, wenn man nicht gerade 4-5 Jahre Vorlauf hat.
Ich habe es übrigens gerade noch mal für Berlin durchgerechnet, ohne Kinder hätte ich definitiv als Angestellter mehr Netto als verbeamtet.
grad bei MS sollte das derzeit doch problemlos möglich sein, weil es eh zu wenige L gibt.
Genau weil es zu wenig gibt, kommen die meisten Kollegen erst raus, wenn die Schulleitung sie gehen lassen muss als Beamter, aber das werde ich natürlich mit der Schulleitung auch noch klären. Als Angestellter gehe ich einfach, bedarf mich einfach einem Schriftstück und gut ist.
Als Beamter kannst du dich ja versetzen lassen
Als Beamter kannst du dich hier nur mit Länderfreigabe versetzen lassen, innerhalb des Bundeslandes auch.
Als Angestellter bekomme ich Erfahrungsstufe 5 unabhängig von meiner Zeit in der Schule als Beamtin nur das was sie mir an Erfahrungsstufen anrechnen und damit ist es eben in Berlin z.B. keinesfalls mehr finanziell deutlich attraktiver.
Als Angestellte habe ich keinerlei Probleme mit Elternzeitende usw. da melde ich das alles nur an, was meine Schulleitung oder das Schulamt davon hält hat mich nicht zu interessieren, es läuft so, wie ich es da will (und da wo sie es anders versucht haben mit Ferien aussparen usw. sind sie auf dem Klageweg dann korrigiert worden, das das sehr wohl alles zulässig ist).
Sabbatjahr geht hier natürlich noch, Teilzeit auch.
Als Angestellte brauche ich mich oft nicht mit irgendwelchen Krankenkassentheatern auseinandersetzen, wenn ich nicht Vollzeit arbeite, dann bin ich nämlich pflichtversichert und das spart viel Stress.
Ich kann streiken (wobei ich das ja auch evtl. als verbeamteter Lehrer kann, das ist ja gerade beim EU-Gericht).
Das kannst du als Beamter auch. Welchen Nachteil hast du da? Das Beamtenverhältnis ist keine Gefangenschaft und kann genauso schnell beendet werden. Neueinstellungen sind aber unter Umständen schwieriger.
Genau da sagst du es, Neueinstellung sind schwieriger und für das spätere Leben hat das auch Nachteile bzgl. Pension usw. beim Angestelltenverhältnis nicht.
Doch, du bist nicht bei der Schule angestellt sondern beim Schulamt.
Ja und trotzdem geht eine Versetzung ohne Zustimmung nicht einfach. Bei Beamten schon.
Du hast als Angestellter im Endeffekt locker 500-800€ weniger netto.
Das rechne ich mir gerade durch und so eindeutig ist das leider so überhaupt nicht je nach Bundesland.
Außerdem hast du (zumindest in BaWü) ein Deputat von 28 Stunden, d.h. 3 Stunden mehr als verbeamtete KuK.
Kenne ich z.B. aus Berlin und Brandenburg gar nicht, da ist die Stundenzahl gleich egal ob angestellt oder verbeamtet und als Beamter muss man im Gegensatz zu Angestellten (zumindest in Teilzeit) auch noch unbezahlte Mehrarbeit leisten.
Ich sehe keinerlei Vorteile, auf den Beamtenstatus zu verzichten.
Ich würde mir das gut überlegen, ich bin immer noch nicht 100%ig überzeugt, dass es immer der bessere Weg ist und überlege daher auch angestellt zu bleiben, denn ja, ich bin flexibler als als Beamter. Ich kann das Bundesland aktuell wechseln, ohne Nachteile, kann ich als Beamter nicht mehr. Ich kann jederzeit kündigen (kann ich als Beamter nicht so einfach).
Ich muss mich nicht von einer Schule an die andere schieben lassen als Angestellte usw.
Und weiter dreht sich die unnötige Diskussion. 😂 Bin echt gespannt wie lange das noch für so viele interessant ist.
Wenn du sie für unnötig hältst, wie wäre es dann, dich einfach rauszuhalten statt hier rumzutrollen?
Wäre die für andere unnötig, würden sie sie wohl nicht führen!
Nur weil Antrag drauf steht, wird es nicht korrekter, steht bei den Angestellten auch und auch da ist sie nur anzumelden.
Es handelt sich aber um einen ersten Abschnitt und es liegt vor dem 3. Geburtstag, also hier keinerlei Möglichkeit irgendetwas abzulehnen, daher wird nur angemeldet!
Nein, das ist alles noch sehr viel besser.
Denn damit ist es ein erster Abschnitt und somit kann keinesfalls abgelehnt werden, da sie schon zwei sind kannst du auch selber festlegen, wie lange du anmeldest, es gibt keine Vorgabe mit Tagen, Wochen, MOnaten
<Und ja, ob in oder außerhalb der Elternzeit ist bei der Höhe des Einkommens egal.
Jogginghosen verbieten? Halte ich für unsinnig. Sollen die doch so asi raumlaufen, wie sie wollen. Aber eine generelle Sensibilisierung für die feinen Unterschiede beim Kleiden finde ich wichtig und gut.
Naja, für die Einschulungsfeier auf der Bühne haben wir es dann schon verboten, weil sie ja da Vorbild für die neuen Erstklässler sind und die nicht denken sollen, dass das eben bei uns die "gute" Kleidung ist. Oder beim Besuch der Philharmonie, denn doch, da fällt dann die Kleidung auf die komplette Klasse und die Lehrkraft zurück.
Hat meist dann auch geklappt.
dass heißt du beantragst erst das zweite mal Elternzeit für ein Kind, dann wird der genehmigt.
Nicht ganz, wenn es der zweite Abschnitt ist, also man nach der Elternzeit schon ohne Elternzeit war und es nun wieder Elternzeit ist, ist es der zweite Abschnitt. Wenn es aneinander anschließt kann es auch in 10 Teilen ANGEMELDET werden, denn Elternzeit wird nicht beantragt!
Ich finde das Argument mit der Stufe 5 bei Angestellten auch etwas naja … Quatsch. Diese Zulage hat man ja eben nur bekommen weil Berlin nicht verbeamtet hat und man einen Anreiz schaffen wollte.
Naja, aber dazu hat man sie eben unwiderruflich an die Leute vergeben, also kann man sie nun auch nicht widerrufen ![]()
Hätte Berlin verbeamtet, wäre man damals ja auch erst mit Stufe 1 gestartet und hätte dem entsprechend „wenig“ verdient.
Nein, genau das eben nicht. Da wären dann die Leute nach ihrer Erfahrung eingestuft worden, genau das ist eben aber nicht passiert, es sind alle mit Erfahrungsstufe 1 eingestellt worden, auch bei 10 Jahren Erfahrung und mit 5 bezahlt worden, alle Vorerfahrungen sind nicht angerechnet worden.
Die personalstelle bestätigte mir das. Soll heißen, wer schon 5 Jahre im Dienst ist, ist eben auf der Erfahrungsstufe die entsprechend bei Beamten nach 5 Jahren erreicht werden usf usw (Siehe besoldungstsbelle mit studenaufstieg)
Nein so einfach ist es eben nicht und kann dir auch kein halbwegs intelligenter Mitarbeiter der Personalstelle so bestätigt haben. Das ist die Mindesteinstufung, die man dann erhält.
Und genau das ist eben jetzt der Punkt, der individuell bei jedem geklärt werden muss, welche Vorerfahrungen, förderlichen Zeiten usw. werden angerechnet und das kann man vorher nicht sagen, also ist völlig unklar, wie man eingestuft wird. Nur die Stufe, die man inzwischen auf der Abrechnung als Angestellter erreicht hat, die sollte einem auf jeden Fall erhalten bleiben, eigentlich müsste es aber mehr sein, weil ja eben bei der Höhergruppierung zurückgestuft wurde und eben z.T. auch bei der Einstellung usw.
Als in jedem Lehramtsjob, wenn du dort als ungelernte Kraft eingestuft wirst?
Ungelernt wäre E6
Bei E9 hast du bei 50% knapp über 1100 Euro (und als "Neuling" und vermutlich fachfremd und schulformfremd) ca. 100% Beschäftigung.
Aber netto, zumindest in Berlin. Und das ohne Vorweggewährung o.ä.
Mit 1500 habe ich ehrlich gesagt schon gerechnet.
Brutto? Das sollte hinhauen.
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv…zkf=&kk=15.5%25
ob symptomlos auch nicht ansteckend heißt.
Das ist traurig, wenn du das in den letzten Jahren nicht verstanden hast.
Symptomlos heißt nicht nicht-ansteckend und erst Recht nicht auch folgenlos!
Du wirst als reine Vertretungskraft leider oft auch bei den Kindern nicht so ernstgenommen und teils auch nicht vom Kollegium.
Der zweite Punkt ist der wesentliche, denn nur so kann es zum ersten kommen. Für uns sind es eben vollwertige Mitglieder im Kollegium und somit nehmen auch die Kinder sie Ernst, weil da genauso der Mond platzt, wenn sie sich bei denen daneben benehmen, wie bei jedem anderen. Wird an den Klassenlehrer in der Regel zurückgemeldet und dann geht es rund.
Kannst ja mal unsere beiden Schätzchen fragen, die die Anweisung des Kollegen beim Essen ignoriert haben, sowohl ich als stellvertretende Klassenlehrerin als auch die Klassenlehrerin haben sie dermaßen gefaltet und sie suchen nun nach "Wiedergutmachung"
aber in Wirklichkeit kannst du auch ohne Bachelor eine Vertretungsstelle bekommen, da hier der Mangel echt extrem ist.
Der war noch nie Voraussetzung, eine Einschreibung an der Uni reicht für PKB, auch Erstsemester.
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