Beiträge von Susannea

    Ich finde das Argument mit der Stufe 5 bei Angestellten auch etwas naja … Quatsch. Diese Zulage hat man ja eben nur bekommen weil Berlin nicht verbeamtet hat und man einen Anreiz schaffen wollte.

    Naja, aber dazu hat man sie eben unwiderruflich an die Leute vergeben, also kann man sie nun auch nicht widerrufen ;)

    Hätte Berlin verbeamtet, wäre man damals ja auch erst mit Stufe 1 gestartet und hätte dem entsprechend „wenig“ verdient.

    Nein, genau das eben nicht. Da wären dann die Leute nach ihrer Erfahrung eingestuft worden, genau das ist eben aber nicht passiert, es sind alle mit Erfahrungsstufe 1 eingestellt worden, auch bei 10 Jahren Erfahrung und mit 5 bezahlt worden, alle Vorerfahrungen sind nicht angerechnet worden.


    Die personalstelle bestätigte mir das. Soll heißen, wer schon 5 Jahre im Dienst ist, ist eben auf der Erfahrungsstufe die entsprechend bei Beamten nach 5 Jahren erreicht werden usf usw (Siehe besoldungstsbelle mit studenaufstieg)

    Nein so einfach ist es eben nicht und kann dir auch kein halbwegs intelligenter Mitarbeiter der Personalstelle so bestätigt haben. Das ist die Mindesteinstufung, die man dann erhält.

    Und genau das ist eben jetzt der Punkt, der individuell bei jedem geklärt werden muss, welche Vorerfahrungen, förderlichen Zeiten usw. werden angerechnet und das kann man vorher nicht sagen, also ist völlig unklar, wie man eingestuft wird. Nur die Stufe, die man inzwischen auf der Abrechnung als Angestellter erreicht hat, die sollte einem auf jeden Fall erhalten bleiben, eigentlich müsste es aber mehr sein, weil ja eben bei der Höhergruppierung zurückgestuft wurde und eben z.T. auch bei der Einstellung usw.

    Du wirst als reine Vertretungskraft leider oft auch bei den Kindern nicht so ernstgenommen und teils auch nicht vom Kollegium.

    Der zweite Punkt ist der wesentliche, denn nur so kann es zum ersten kommen. Für uns sind es eben vollwertige Mitglieder im Kollegium und somit nehmen auch die Kinder sie Ernst, weil da genauso der Mond platzt, wenn sie sich bei denen daneben benehmen, wie bei jedem anderen. Wird an den Klassenlehrer in der Regel zurückgemeldet und dann geht es rund.

    Kannst ja mal unsere beiden Schätzchen fragen, die die Anweisung des Kollegen beim Essen ignoriert haben, sowohl ich als stellvertretende Klassenlehrerin als auch die Klassenlehrerin haben sie dermaßen gefaltet und sie suchen nun nach "Wiedergutmachung"

    contra verbeamtung:

    - wenn man in 6 monaten 3 monate krank ist, kann man zwangspensioniert werden. wenn man dann noch jung ist, bekommt man sehr wenig geld (dachte bisher, beamte könnten so lange krank sein, wie sie "wollen").

    - wenn man als beamter kündigt (z.b. weil einem zu viel aufgebrummt wird), wird man nicht nur notdürftig für die zeit, die man beamter war, nachversichert, sondern die VBL entfällt. weiß jemand von euch, ob sie dann komplett entfällt oder nur für die verbeamtete zeit? fürchte ersteres..

    ob das mit den 5 jahren dann doppelt ist, habe ich auf der veranstaltung auch nicht kapiert.

    1 ist Unsinn, da kommt erst noch Amtsarzt usw. da hat man schon mehr Leute nicht rausbekommen.

    2. VBL bleibt einem natürlich erhalten und die bekommt man auch nachher parallel zur Pension gezahlt, wenn man nicht den Höchstsatz erhält. Aber ja, es wird eben zwischendurch nicht in die VBL bezahlt, das würde einem bei einer Kündigung dann fehlen und ob danach weiter eingezahlt wird, ist dann sicher eine Frage bei welchem AG usw.


    Was übrigens auch anders ist als es einige Verstanden haben, bleibt man angestellt bekommt man natürlich weiterhin die Vorweggewährung der Stufe 5. Als Beamter ist völlig unklar, wie eingestuft wird, es gibt keine feste Stufe, sondern es wird individuell entschieden.

    Also ich habe gerade mal geguckt: im Unternehmensportal gibt es ActivInspire

    Na dann ist es jetzt endlich neu drauf, ich habe das letzte Mail zum 1.2. nachschauen lassen, da hatten es die Kollegen immer noch nicht drauf. Ist ja zu schön, um wahr zu sein. Hat ja gar nicht lange gedauert :autsch:

    Habe es auch gleich ans Kollegium weitergegeben, vielen Dank für den Hinweis.

    In der Sekundarstufe II gilt ein Kurs, der aufgrund sehr hoher Fehlzeiten nicht beurteilt werden kann, folgerichtig als "nicht belegt". Wer nicht da war, hat halt nicht teilgenommen. Das gilt zumindest in NDS und würde mich wundern, wenn das in den anderen Bundesländern im Bereich der Qualifikationsphase anders liefe. In der E-Phase kann trotz eines nicht bewertbaren Fachs dennoch eine Versetzung in die Q-Phase erfolgen, wenn von einer erfolgreichen Mitarbeit im nächsthöheren Jahrgang ausgegangen werden kann. Ich vermute, dass das analog auch auf die Sek I anwendbar wäre, müsste da aber noch einmal schauen.

    In Berlin zählt ein Kurs, der belegt werden muss, aber o.B. hat (was ja nicht unbedingt zuviele Fehlzeiten heißen muss, sondern auch ein Sportverbot sein kann usw.) als belegt im Gegensatz zu einer 6 die als nicht belegt gilt!

    https://www.berlin.de/sen/bildung/fa…e/quereinstieg/

    Das hier habe ich für Berlin gefunden.

    Kann das jemand kommentieren? Ist das tatsächlich so?

    Welchen Teil davon meinst du?!? Es ist die offizielle Bewerberseite, also ja, ist so (wenn da auch nicht steht, dass du z.B. zwei Jahre nach Abschluss an die Schule/das Land gebunden bist z.B.)

    Aber in Berlin kannst du als Student schon als PKB-Kraft arbeiten, je nach aktuellem Abschluss dann auch schon mit E10 (Bachelor oder Master reichen dafür, egal wo) und kannst dabei eben weiter studieren, das ist deutlich entspannter und nicht schlechter bezahlt.

    Man kann auch mit o.B. Abitur machen ;)

    Übrigens werde ich genau jetzt meinen Kollegen anschreiben, der sich letzte Woche die Achillessehne gerissen hat und ihn fragen, wie die OP verlaufen ist usw. und ob er online an der Regionalkonferenz teilnehmen kann.

    Einfach, weil er seine Hilfe von zuhause angeboten hat und wir uns eigentlich die FK-Leitung teilen und es nun das zweite Schuljahr ist, wo ich wieder alleine damit dastehe (und er das nicht will).

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