Ich finde das Argument mit der Stufe 5 bei Angestellten auch etwas naja … Quatsch. Diese Zulage hat man ja eben nur bekommen weil Berlin nicht verbeamtet hat und man einen Anreiz schaffen wollte.
Naja, aber dazu hat man sie eben unwiderruflich an die Leute vergeben, also kann man sie nun auch nicht widerrufen 
Hätte Berlin verbeamtet, wäre man damals ja auch erst mit Stufe 1 gestartet und hätte dem entsprechend „wenig“ verdient.
Nein, genau das eben nicht. Da wären dann die Leute nach ihrer Erfahrung eingestuft worden, genau das ist eben aber nicht passiert, es sind alle mit Erfahrungsstufe 1 eingestellt worden, auch bei 10 Jahren Erfahrung und mit 5 bezahlt worden, alle Vorerfahrungen sind nicht angerechnet worden.
Die personalstelle bestätigte mir das. Soll heißen, wer schon 5 Jahre im Dienst ist, ist eben auf der Erfahrungsstufe die entsprechend bei Beamten nach 5 Jahren erreicht werden usf usw (Siehe besoldungstsbelle mit studenaufstieg)
Nein so einfach ist es eben nicht und kann dir auch kein halbwegs intelligenter Mitarbeiter der Personalstelle so bestätigt haben. Das ist die Mindesteinstufung, die man dann erhält.
Und genau das ist eben jetzt der Punkt, der individuell bei jedem geklärt werden muss, welche Vorerfahrungen, förderlichen Zeiten usw. werden angerechnet und das kann man vorher nicht sagen, also ist völlig unklar, wie man eingestuft wird. Nur die Stufe, die man inzwischen auf der Abrechnung als Angestellter erreicht hat, die sollte einem auf jeden Fall erhalten bleiben, eigentlich müsste es aber mehr sein, weil ja eben bei der Höhergruppierung zurückgestuft wurde und eben z.T. auch bei der Einstellung usw.