WArum sollte das denn nicht gehen? Ich habe auch meinen Urlaub ausgezahlt bekommen nach den PKB-Verträgen.
Beiträge von Susannea
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Meine FAmilie ist aus Paris zurück (wenn auch völlig am Ende die Mädchen und halb krank die Mittlere) und somit bin ich nicht mehr für den Zwerg alleine verantwortlich, das entlastet ungemein, (Schon alleine heute einfach zu sagen, nimm du den Schlüssel und fahre, meine Schmerzen sind zu stark ist ein deutlicher Unterschied zu heute Nachmittag, wo ich wusste, ich muss noch eine Stunde bis zum BER fahren aushalten).
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Wie viele Einschaltzyklen schafft eine Wärmepumpe? Ich habe gehört, daß die Anzahl der Zyklen DAS entscheidende Kriterium für die Langlebigkeit sei. Also wenn sie sich dreimal täglich einschaltet, hält sie 10 Jahre. Müßte sie sich nur einmal täglich einschalten, weil man sie an einem riesigen Pufferspeicher betreibt, würde sie 30 Jahre halten.
Wir haben nun seit 17 Jahren eine Erdwärmepumpe, mit normalen Heizkörpern und bisher ist da kein Lebensende zu erwarten, Achso, mit Temperaturen um 20° würde ich mich definitiv nicht begnügen, 25° sollten es schon mindestens sein
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Weil das mit dem Eingeständnis sich selbst gegenüber zu tun verbunden wäre, dass man hier seit 3 Seiten eine Nonsensdiskussion geführt hat und den ganz am Anfang gegebenen Rat am besten einfach direkt angenommen hätte. Bekanntlich ein Schicksal, weit schlimmer als der Tod.
Weil es wie gesagt totaler Unsinn ist da etwas zu melden, was bereits 10 Jahre so läuft und nein, das ist sicher keine Nonsensdiskussion, aber wenn es die für dich ist, dann hör doch einfach auf, zu nerven.
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Interessant. Ich habe eben das Formular für Angestellte für Berlin heruntergeladen. Sitze jetzt aber nicht mehr am PC, habe es daher nicht mehr zur Hand.
Formulare kann man viele erstellen, wobei ja die Frage ist, wann es erstellt wurde, aber mir ist keine Verordnung o.ä. bekannt, die das zwingend verlangt.
Elternzeit wollen sie auch in einem Antrag haben, gibt das BEEG nicht her, also habe ich natürlich formlos angemeldet und ihnen ihren Antrag als Formular korrigiert und mitgeteilt, dass ich ihn sicher erst nutzen werde, wenn er inhaltlich korrekt ist. Elternzeit wurde trotzdem genehmigt, wenn auch Teilzeit nicht nach dem BEEG sondern nach dem TVl, da hat man die Dame auch nicht dazu bringen können, den Unsinn zu berichtigen, weder Personalrat noch Frauenvertretung, es wusste dann einfach jeder, sie ist einfach nicht fähig dazu und alles hat sich immer aufs BEEG bezogen in den Fristen usw. da das dann durchging, war mir auch egal, was sie geschrieben hat, nur bestätigt habe ich ihr Schreiben so nie.
Genauso wie sie eine Kopie vom Mutterpass haben wollte und die nie bekommen hat, eine Bescheinigung aber nicht bezahlen wollte. Dann musste sie eben mit der mündlichen Aussage leben. Auch ihr Problem.Okay. Wie geschrieben- ich würde auf Nummer sicher gehen.

Wie gesagt, habe ich im Moment überhaupt keine Veranlassung für irgendwas anderes zu machen als die letzten 10 Jahre.
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Denn weiter oben hast du geschrieben, dass die Infos in der Personalakte vorhanden gewesen seien.
Ja, sie haben eine neue Personalakte während des Refs angelegt (warum auch immer) und wollten mich dann hinterher wieder alles neu ausfüllen lassen, dahaben wir lange drum gestritten, weil ja schon zwei Personalakten da waren und ich gar nicht eingesehen habe, alles neu auszufüllen. Sie haben dann irgendwann aufgegeben und doch die alten Personalakten geholt

Sprich fürs Ref habe ich neu ausgefüllt, als PKB hatte ich es nur in der Tabelle stehen, als Angestellte habe ich gar nichts mehr ausgefüllt, war ja schon zweimal da

anzeigepflichtig: da wurde weiter oben schon geschrieben, dass das "anzeigen" einer gewissen Form bedarf. Dein "Anzeigen in der Tabelle" ist wahrscheinlich immer noch nicht ausreichend.
Nochmal, der TVL gibt keine Form vor und Berlin auch nicht, somit ist das ausreichend.
Nur: warum willst du dich dann jetzt nicht melden.
Weil das verschwendetes Papier ist, ist ja jetzt angezeigt, war vorher genehmigt. Und bis die das bearbeiten bin ich vermutlich entweder nicht mehr da oder verbeamtet

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Für => die Tabelle wird in die Personalakte gelegt.
Von => Die Tabelle wurde der Personalakte entnommen.
Nee, die wird ja erst neu angelegt und das wird alles von einem selbst ausgefüllt, da wurde gar nichts übernommen (wäre viel zu einfach gewesen)
Dann teilst du deine Nebentätigkeit jetzt (noch einmal) mit, und bekommst sie dann auch explizit genehmigt.
Nein, jetzt teile ich gar nichts mit, denn jetzt ist sie ja nur anzeigepflichtig gewesen und das ist geschehen-
Sollte ich mich verbeamten lassen, teile ich dies für den Beamtenstatus mit., dass ich davon ausgehe, dass die Genehmigung weiterhin gilt.
Und nein, ich werde sicherlich keine Genehmigung beantragen, ich bin ja nicht bescheuert

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Du hattest geschrieben, dass es die Tabelle / der Lebenslauf FÜR die Personalakte war.
Korrekt, ist ja auch so.
Und im Ref habe ich es einzeln (übrigens auch formlos) genehmigen lassen.
und die Begründung, dass man in Berlin ja keine zeitnahen rechtlichen Antworten bekommt, hilft dir im Endeffekt auch nicht weiter.
Doch, es sagt mir, dass ich wenn es so formulieren muss, dass es eben keine Frage, sondern eine Mitteilung für die Personalstelle ist.
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Okay, also mache ich genau gar nichts, denn ich bekomme ja in Berlin eh keine zeitnahen sinnvollen Antworten, also reicht es mir so aus.
Bzw. weise ich evtl. nochmal darauf hin, dann bin ich safe, fragen bringt ja gar nichts.
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Evtl. wäre es einfacher, wenn du solche evtl. wichtigen Infos sofort allen bekannt sind ... denn scheinbar war deine Nebentätigkeit bereits genehmigt. Damit steht sie als genehmigt in deiner Personalakte (und ich würde jetzt auch mal annehmen, dass man die Genehmigung dann nicht noch einmal anfragen muss. Allerdings würde ich es sicherheitshalber tun.)
Aber wenn du sie nicht mehr beantragen musst, liegt es daran, dass es bereits in deiner Personalakte stand (wie du schreibst) und nicht, weil sie in deinem Lebenslauf stand.Ich habe doch geschrieben, dass es die Tabelle von der Personalakte war (Lebenslauf war wohl falsch ausgedrückt, obwohl es da natürlich auch stand )
Außerdem war doch das vorher gar nicht das Thema, sondern ich fragte, wie ich es jetzt mache, wenn ich verbeamtet werde, ob man es dann beantragen müsste.
Nach deiner Einlassung gehe ich davon aus, dass nicht, weil bereits im Ref beantragt.
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susannea schreibt;
Ahja, in Brandenburg kann man die Verbeamtungskonditionen aushandeln
(wo schreibste das denn eigentlich mit rein - auf die Urkunde?)Nee, beim Antrag in Berlin und sicher kann man das

Aber ja, in Brandenburg kann man das auch mehr oder weniger, denn nur mit bestimmten Voraussetzungen wechseln die Leute dorthin.
dass da einer die Regeln vorgibt, der am längeren Hebel sitzt.
Das sind zumindest in Berlin aktuell ganz klar die Lehrer

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Weil Zeiten sich auch ändern und niemand unersetzlich ist.
Das sehe ich auch so, sie werden schlechter, denn die Pensionierungswelle kommt hier erst noch und der AG zeigt uns doch gerade, dass wir unersetzlich sind.
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Welchen Nachteil hast du nochmal, wenn du deine Nebentätigkeit ordentlich genehmigen lässt?
Sie ist doch genehmigt (auch wenn du das anders siehst) und bei der Verbeamtung schreibe ich einfach mit rein, dass ich davon ausgehe, dass die Nebentätigkeit weiterhin genehmigt bleibt.
Sonst lasse ich mich eben nicht verbeamten -
Wenn du meinst.
Ja, denn ich habe aktuell ja in Berlin gar keine Anfragen nach offenen Stellen laufen, aber in Brandenburg und vom 22.3. bis gestern alleine habe ich über 50 Stellen angeboten bekommen, warum sollte ich da auf irgendwas eingehen, was mir nicht passt oder mir zum Nachteil ist`?!?
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Die Form legt das Schulamt fest und nicht du. Ich würde mir wegen solcher Kleinigkeiten nicht unnötige Angriffspunkte offen lassen. Genehmigung auf dem Dienstweg machen und dann haste Ruhe.
Ich habe doch Ruhe und nein, die Form legt der Gesetzgeber vor und nicht das Schulamt, habe ich sie schon mehrmals drauf hingewiesen und werden sie immer wieder zu hören bekommen.
Und warum Angriffspunkte, in Berlin sind Grundschullehrer Goldstaub, d.h. wir stellen Bedingungen und nicht andersrum!
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Naja der TV-L sagt dir genauso dass du sowas explizit anzeigen musst. Völlig egal ob das in deinem Lebenslauf drin steht.
Da die Form aber nicht vorgeschrieben ist, ist sie damit doch angezeigt.
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Es geht mir darum, dass du ursprünglich behauptet hast, man müsse eine Nebentätigkeit nicht mehr angeben, wenn man sie bei der Bewerbung im Lebenslauf angegeben hat:
Das habe ich nicht behauptet, ich habe gesagt, dass ich davon ausgehe, dass sie damit stillschweigend genehmigt ist. Und habe angefragt, wie es nun ist, wenn ich verbeamtet werde.
Und da sie ordnungsgemäß vorher als Beamter genehmigt war, bleibe ich dabei und dem AG und den Vorgesetzten ist sie ja auch bekannt.
Und dabei belasse ich es auch, werde aber bei der Verbeamtung das noch einmal mitteilen, dass ich mich nur unter der Voraussetzung verbematen lassen, dass Genehmigungen weiterhin bestand haben.
Und die -245 Euro aus dem letzten Jahr kann mir der AG dann ja gerne geben

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Auch wenn du hier ziemlich pampig auftrittst und es offensichtlich nicht hören willst:
Eine Nebentätigkeit musst du auf dem Wege anmelden, den der Dienstherr dafür vorsieht, genau so wie das bei jedem anderen dienstrechtlichen Vorgang der Fall ist. Alles, was du bei deiner Bewerbung angegeben hast, kann der Dienstherr damit konnten, dass er sagt "wir sind selbstverständlich davon ausgegangen, dass sie mit ihrem erfolgreichen Eintritt in die Stelle ihre anderen Tätigkeiten beenden". Das ist jetzt aber auch wirklich oft genug gesagt worden und eigentlich so trivial, dass man es überhaupt nichts sagen müsste. Wenn du es nicht tun willst, lass es sein, wenn du glaubst, es ist unwahrscheinlich, dass du erwischt wirst und es unangenehme Konsequenzen hat, kann das durchaus stimmen (wir reden immerhin von Berlin). Aber höre bitte auf, hier falsche Dinge zu verbreiten.
Du verbreitest doch hier falsche Dinge, ich habe es angegeben, dass ich es nicht aufgegeben werde, ich habe es als Beamter genehmigen lassen und bin dann ins Angestelltenverhältnis wieder übergegangen, lückenlos und habe da nur noch mal mit der erneuten Eintragung dran erinnert.
Warum hätte ich als Angestellter es noch einmal beantragen sollen?!?
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Sorry, auch wenn du es nicht einsehen magst: Die Erwähnung einer vorherigen Nebentätigkeit im Lebenslauf stellt weder einen Antrag auf Genehmigung und erst Recht keine Genehmigung dieser Nebentätigkeit dar.
Eine Eintragung in der Übersicht der Tätigkeiten in den Bewerbungsunterlagen und der Personalakte stellt natürlich eine Anmeldung dar.
Es ging ja nicht um vorherig, sondern du musstest eintragen, welche Tätigkeit von wann bis wann und ob abgeschlossen, da da fortlaufend stand, ist alles angegeben.
Mag ja bei euch anders sein, bei uns reichte es wie gesagt im Angestelltenverhältnis vollkommen aus, zumal sie ja vorher im Beamtenverhältnis auch genehmigt war.
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Jede andere Tätigkeit muss "angezeigt" werden,
Ist sie doch, stand alles mit drin, es wurde nicht abgelehnt.
Und nee, entlassen wirst du hier gar nicht leicht, selbst beim Kollegen, der durch die Medien ging mit seinem Reichsbürgertum hat es Jahre gedauert, wenn du nicht gerade sowas machst oder goldene Löffel vom Bürgermeister klaust wird hier niemand entlassen, kann man sich gar nicht leisten.
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