Beiträge von Susannea

    Das kannst du als Beamter auch. Welchen Nachteil hast du da? Das Beamtenverhältnis ist keine Gefangenschaft und kann genauso schnell beendet werden. Neueinstellungen sind aber unter Umständen schwieriger.

    Genau da sagst du es, Neueinstellung sind schwieriger und für das spätere Leben hat das auch Nachteile bzgl. Pension usw. beim Angestelltenverhältnis nicht.

    Doch, du bist nicht bei der Schule angestellt sondern beim Schulamt.

    Ja und trotzdem geht eine Versetzung ohne Zustimmung nicht einfach. Bei Beamten schon.

    Du hast als Angestellter im Endeffekt locker 500-800€ weniger netto.

    Das rechne ich mir gerade durch und so eindeutig ist das leider so überhaupt nicht je nach Bundesland.

    Außerdem hast du (zumindest in BaWü) ein Deputat von 28 Stunden, d.h. 3 Stunden mehr als verbeamtete KuK.

    Kenne ich z.B. aus Berlin und Brandenburg gar nicht, da ist die Stundenzahl gleich egal ob angestellt oder verbeamtet und als Beamter muss man im Gegensatz zu Angestellten (zumindest in Teilzeit) auch noch unbezahlte Mehrarbeit leisten.

    Ich sehe keinerlei Vorteile, auf den Beamtenstatus zu verzichten.

    Ich würde mir das gut überlegen, ich bin immer noch nicht 100%ig überzeugt, dass es immer der bessere Weg ist und überlege daher auch angestellt zu bleiben, denn ja, ich bin flexibler als als Beamter. Ich kann das Bundesland aktuell wechseln, ohne Nachteile, kann ich als Beamter nicht mehr. Ich kann jederzeit kündigen (kann ich als Beamter nicht so einfach).

    Ich muss mich nicht von einer Schule an die andere schieben lassen als Angestellte usw.

    Nein, das ist alles noch sehr viel besser.

    Denn damit ist es ein erster Abschnitt und somit kann keinesfalls abgelehnt werden, da sie schon zwei sind kannst du auch selber festlegen, wie lange du anmeldest, es gibt keine Vorgabe mit Tagen, Wochen, MOnaten

    <Und ja, ob in oder außerhalb der Elternzeit ist bei der Höhe des Einkommens egal.

    Jogginghosen verbieten? Halte ich für unsinnig. Sollen die doch so asi raumlaufen, wie sie wollen. Aber eine generelle Sensibilisierung für die feinen Unterschiede beim Kleiden finde ich wichtig und gut.

    Naja, für die Einschulungsfeier auf der Bühne haben wir es dann schon verboten, weil sie ja da Vorbild für die neuen Erstklässler sind und die nicht denken sollen, dass das eben bei uns die "gute" Kleidung ist. Oder beim Besuch der Philharmonie, denn doch, da fällt dann die Kleidung auf die komplette Klasse und die Lehrkraft zurück.


    Hat meist dann auch geklappt.

    Ich finde das Argument mit der Stufe 5 bei Angestellten auch etwas naja … Quatsch. Diese Zulage hat man ja eben nur bekommen weil Berlin nicht verbeamtet hat und man einen Anreiz schaffen wollte.

    Naja, aber dazu hat man sie eben unwiderruflich an die Leute vergeben, also kann man sie nun auch nicht widerrufen ;)

    Hätte Berlin verbeamtet, wäre man damals ja auch erst mit Stufe 1 gestartet und hätte dem entsprechend „wenig“ verdient.

    Nein, genau das eben nicht. Da wären dann die Leute nach ihrer Erfahrung eingestuft worden, genau das ist eben aber nicht passiert, es sind alle mit Erfahrungsstufe 1 eingestellt worden, auch bei 10 Jahren Erfahrung und mit 5 bezahlt worden, alle Vorerfahrungen sind nicht angerechnet worden.


    Die personalstelle bestätigte mir das. Soll heißen, wer schon 5 Jahre im Dienst ist, ist eben auf der Erfahrungsstufe die entsprechend bei Beamten nach 5 Jahren erreicht werden usf usw (Siehe besoldungstsbelle mit studenaufstieg)

    Nein so einfach ist es eben nicht und kann dir auch kein halbwegs intelligenter Mitarbeiter der Personalstelle so bestätigt haben. Das ist die Mindesteinstufung, die man dann erhält.

    Und genau das ist eben jetzt der Punkt, der individuell bei jedem geklärt werden muss, welche Vorerfahrungen, förderlichen Zeiten usw. werden angerechnet und das kann man vorher nicht sagen, also ist völlig unklar, wie man eingestuft wird. Nur die Stufe, die man inzwischen auf der Abrechnung als Angestellter erreicht hat, die sollte einem auf jeden Fall erhalten bleiben, eigentlich müsste es aber mehr sein, weil ja eben bei der Höhergruppierung zurückgestuft wurde und eben z.T. auch bei der Einstellung usw.

    Du wirst als reine Vertretungskraft leider oft auch bei den Kindern nicht so ernstgenommen und teils auch nicht vom Kollegium.

    Der zweite Punkt ist der wesentliche, denn nur so kann es zum ersten kommen. Für uns sind es eben vollwertige Mitglieder im Kollegium und somit nehmen auch die Kinder sie Ernst, weil da genauso der Mond platzt, wenn sie sich bei denen daneben benehmen, wie bei jedem anderen. Wird an den Klassenlehrer in der Regel zurückgemeldet und dann geht es rund.

    Kannst ja mal unsere beiden Schätzchen fragen, die die Anweisung des Kollegen beim Essen ignoriert haben, sowohl ich als stellvertretende Klassenlehrerin als auch die Klassenlehrerin haben sie dermaßen gefaltet und sie suchen nun nach "Wiedergutmachung"

    contra verbeamtung:

    - wenn man in 6 monaten 3 monate krank ist, kann man zwangspensioniert werden. wenn man dann noch jung ist, bekommt man sehr wenig geld (dachte bisher, beamte könnten so lange krank sein, wie sie "wollen").

    - wenn man als beamter kündigt (z.b. weil einem zu viel aufgebrummt wird), wird man nicht nur notdürftig für die zeit, die man beamter war, nachversichert, sondern die VBL entfällt. weiß jemand von euch, ob sie dann komplett entfällt oder nur für die verbeamtete zeit? fürchte ersteres..

    ob das mit den 5 jahren dann doppelt ist, habe ich auf der veranstaltung auch nicht kapiert.

    1 ist Unsinn, da kommt erst noch Amtsarzt usw. da hat man schon mehr Leute nicht rausbekommen.

    2. VBL bleibt einem natürlich erhalten und die bekommt man auch nachher parallel zur Pension gezahlt, wenn man nicht den Höchstsatz erhält. Aber ja, es wird eben zwischendurch nicht in die VBL bezahlt, das würde einem bei einer Kündigung dann fehlen und ob danach weiter eingezahlt wird, ist dann sicher eine Frage bei welchem AG usw.


    Was übrigens auch anders ist als es einige Verstanden haben, bleibt man angestellt bekommt man natürlich weiterhin die Vorweggewährung der Stufe 5. Als Beamter ist völlig unklar, wie eingestuft wird, es gibt keine feste Stufe, sondern es wird individuell entschieden.

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