Beiträge von Susannea

    kommt es bei euch häufig vor, dass Geschwisterkinder in einer Klasse sind?

    Ja, das kommt bei uns sehr häufig vor, soviele Klassen könntest du gar nicht haben, wie manche Familien bei uns Kinder haben und da ja 1-3 in einer Klasse sind, trifft es dann doch einige. Mal davon abgesehen, dass wir auch diverse Zwillinge haben und nein, es wird nicht meist geguckt, sondern hängt bei uns immer vom Wunsch der Eltern ab und viele möchten sowohl die Zwillinge als auch die Geschwister in einer Klasse haben. Und sie müssen dafür ja keinesfalls in der gleichen Klassenstufe sein ;)

    Woran dein inhaltliches Problem liegt verstehe ich allerdings gar nicht.

    Ein Elternteil hat nach deiner Logik eine Stimme, selbst wenn beide anwesend sind können sie maximal dann zwei Stimmen nutzen, wenn sie zwei oder mehr Kinder in der Klasse haben, genauso viele Stimmen, wie die Eltern eines "Einzelkindes" in der Klasse. Das ist doch aber nicht gerecht, dass jemand genauso viel entscheiden kann für ein Kind, wie jemand für drei Kinder.

    Das halte ich auch für eine seltsame Regelung.

    Was ist daran seltsam, es sollte schon einen Unterschied machen, ob ich ein oder zwei Kinder in der Klasse habe. Sonst sind ja die mit mehr als einem Kind immer benachteiligt, denn sie können einfach nicht soviele Stimmen wahrnehmen, wie die anderen.

    Wir haben das übrigens aus gegebenen Anlass bei meiner Tochter beim Elternabend mal ganz genau bei der Wahl der Elternvertreter aufgedröselt, weil eben eine Mutter genau nicht Elternvertreterin werden sollte ;)

    Ich hab mich damit ehrlich gesagt noch nie befasst und immer vertrauensvoll antizipiert, dass diejenigen, die an so einem Abend aufschlagen, schon aus gutem Grund und mit Berechtigung dort sind (denn wer tut sich sowas sonst freiwillig an^^)

    Bei uns sitzen da oft Geschwister und die sind z.T. nicht mal volljährig und haben schon gar kein Sorgerecht.

    Selbst beim Elternsprechtag hat gerade eine Mutter ihre ältere Tochter (5. Klasse) für die kleinere geschickt, das finde ich ehrlich gesagt eine Zumutung für alle Beteiligten.

    - es kommen die volljährigen Geschwister statt der Eltern zum Elternabend (z.B. weil sie besser deutsch können)

    Wenn sie volljährig sind, dann wäre das immerhin schon mal etwas.

    Wer von Euch hat einen Überblick, welche Person tatsächlich beim Elternsprechtag einem gegenübersitzt, und ist sich sicher, dass diese Person auch sorge- und somit auskunftsberechtigt ist?

    Das ist bei uns ganz einfach, das steht auf der Klassenliste, die wir bekommen drauf.

    Richtig - und pro Kind haben die Eltern, wenn gemeinsam anwesend, nur eine Stimme, nicht zwei. Das erkläre ich immer (!) zu Beginn des Abends - sowohl in meiner Rolle als Klassenlehrer, als auch ergänzend in der Rolle als Vater. Einige KollegInnen an den Schulen meiner Kinder scheinen das entweder nicht zu wissen, oder sie erläutern das Prozedere nicht korrekt.

    Das ist ja Mal interessant. Hier ist es genau andersrum, für jedes Kind gibt es zwei Stimmen, ich meine aber es ist auf maximal vier für ein Elternteil beschränkt.

    Ich habe allerdings auch nicht in Berlin Referendariat gemacht und in den letzten Jahren niemanden erlebt, der das in völlig anderen Fächern gemacht hat.

    Genau, unsere Quereinsteiger haben es alle in den anerkannten Fächer bzw. nachstudierten Fächern machen müssen. Und dann ist es ja nichts mehr völlig anderes

    ich kenne jemanden, der Englisch jahrelang unterrichtet hat und es niemals studiert hatte, aber so ist es

    Tue ich auch, ist aber sinnvoller als das das die Leute machen die Russisch hatten ;)

    Ich finde es ebenso schlimm, dass man in der GS auch oft fremdunterrichten muss

    Naja, daher studiert man in der Regel ja Grundschulpädagogik mit Mathe, Deutsch und Sachunterricht, dann ist das zumindest alles nicht fachfremd und soviel gibt es dann ja nicht, was fachfremd sein kann.

    Vielen Dank für deine Rückmeldung!

    Ja, in Berlin muss man in der GS auch in der Lage sein, alle Fächer zu unterrichten… selbst die, die man nicht studiert hat.

    Ich frage mich nur, wie es im Refendariat ist… wie in meinem Fall mit Mathe und Sonderpädagogik, und zwar in ich sie begleitend nachstudieren muss und eine Prüfung (eventuell an einer Uni) ablegen odee ob nur die Fachdidaktik vermittelt wird… der Gedanke, eine Mathe-Prüfung an einer Uni abzulegen, schreckt mich schon ab :)

    Bei uns mussten alle die, die weder Mathe noch Deutsch anerkannt bekommen haben eines oder beides noch nachstudieren vor dem Ref und ja, da sind einige in Mathe durchgefallen (wobei die, die mehr als einmal durchgefallen ist auch nicht mal in die p,q-Formel einsetzen konnte, da war das berechtigt und die ist auch nach Klage dann endgültig durchgefallen und nach Brandenburg gegangen, weil es dort ohne Mathe ging).

    Und manche Sachen machen in Präsenz einfach wenig Sinn. ITS learning finde ich digital deutlich sinnvoller, wir hatten beides schon. Präsenz war nett, persönlich e Sachen gut auszutauschen, aber inhaltlich mehr hatten wir digital mit gleich ausprobieren usw.

    Wir sind nicht vor Gericht, da uns zwei Fachanwälte davon abgeraten haben, da eine Klage vermeintlich keinen Erfolg gehabt hätte.

    Das kann ich mir nicht vorstellen und bei uns im Kreis reicht alleine die Drohung schon um sofort dann ein Angebot zu bekommen, was sehr dafür spricht, dass man vor Gericht Erfolg hat.

    5 Tage früher: errechneter Termin 27.12., tatsächlicher Termin 22.12.

    Somit geht, wie du geschrieben hast der Mutterschutz bis zum 21.2. und somit ist es kein Problem, weil der 3. LM ja erst am 22.2. beginnt.

    Also 2 Monate Basiselterngeld und danach sind 20 Monate Elterngeldplus möglich, sprich bis zum 21.10.24 erhaltet ihr noch Elterngeld, wenn ihr dies möchtet.

    Danke, Yestoerty. Das hatte ich tatsächlich gar nicht auf dem Schirm und bin gerade sehr erschrocken. Ich werde gleich morgen einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit stellen. Und wenn es dann zur Versetzung kommt ist das hoffentlich ein Grund die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Ohje, mit dieser Möglichkeit, dass ich die Elternzeit gar nicht verlängern kann habe ich überhaupt nicht gerechnet. Das wäre eine ziemliche Katastrophe, wenn das nun nicht geht.

    Die Elternzeit endet automatisch mit dem AG Wechsel.

    Wie gesagt, eigentlich können sie es nicht verwehren, weil sie es ja selber so empfehlen.

    Bezieht der Vater dann dazwischen EG? Sonst würde der Rest doch verfallen, da EG durchgehend bezogen werden muss meines Wissens. Musste man das nicht auf dem Antrag direkt durchgängig angeben?

    DAs ist falsch, das gilt erst ab dem 15. LM, vorher kann es unterbrochen werden.

    Also wenn jemand wollte, könnte man dir einen weiteren Abschnitt EZ bis zum 2. Geburtstag verwehren.

    Nein, einen zweiten Abschnitt kann man nicht verwehren.

    Echt? Gilt die Versetzung als neuer Arbeitgeber, weil es ein anderes Land ist?

    Ja, weil ja kein Bundesbeamter.

    Beim Elterngeldantrag (ja, ich weiß, das ist jetzt nicht die BezReg) hat man mir über 27 Ecken zu verstehen gegeben, meine Frau müsse die Lebensmonate 1-3 für das Basiselterngeld ankreuzen, da ihr Mutterschutz ab Geburt bis zum 21.02.23 reiche und somit 3 Monate tangiere.

    Bei den Daten ist das falsch, aber wann genau endet denn der Mutterschutz? Vom errechneten Entbindungstermin noch 8 Wochen drauf, wenn das Kind nicht deutlich früher oder nach dem Termin gekommen ist.

    Ist halt so eine NRW Eigenheit...

    Die aber nicht gesetzeskonform ist.

    Ich würde dagegen vorgehen, denn wenn du genau 2 Jahre nimmst, dann dürfte das kein Problem sein laut Gesetz!

    Kann ich nach einer recht kurzen Arbeitsphase, zum Beispiel bis 6 Wochen nach den Sommerferien wieder in Elternzeit gehen? Also besteht die Möglichkeit dann einen Antrag zu stellen? Ob dieser dann abgelehnt wird scheint ja nochmal sehr individuell verschieden zu sein...

    Ja, kannst du, wenn du einen anderen AG hast, denn du konntest dich ja bei dem nicht festlegen, weil Elternzeit auf den aktuellen AG fest ist.

    Ich nehme erstmal 10 Monate (bis zum 09.07), geboren ist mein Kind am 10.09.22. Ich habe also noch 2 Monate "übrig", in denen mir Elterngeld zusteht. Das ist dann mein zweiter Abschnitt.

    Da es auch vor dem 3. Geburtstag ist, sollte es kein Problem sein, da ja die Personalstellen weiterhin sagen, man solle nur ein Jahr anmelden (obwohl man sich eigentlich auf zwei festlegen muss)

    Wenn du zehn Monate angemeldet hast, hast du keinen Anspruch darauf dass dir innerhalb der ersten zwei Jahre noch mal was genehmigt wird.

    Und Elternzeit auf unbestimmte Zeit verlängern geht dann nicht

    Gilt nur für den selben AG.

    Elternzeit endet immer mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses

    Ich kann doch bei einem abgelehnten Versetzungsantrag meine Elternzeit einfach in Niedersachsen verlängern (das wurde mich schon so durch die Blume von meinem Schulleiter bestätigt). Dann bekomme ich natürlich nach 12 Monaten kein Geld mehr, das wäre aber in Ordnung.

    Ich musste versichern, dass ich zum Zeitpunkt des Antritts der neuen Stelle nicht in Elternzeit bin. Deshalb habe ich direkt erstmal nur bis Sommer angegeben.

    Genau das.

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