Beim Elterngeldantrag (ja, ich weiß, das ist jetzt nicht die BezReg) hat man mir über 27 Ecken zu verstehen gegeben, meine Frau müsse die Lebensmonate 1-3 für das Basiselterngeld ankreuzen, da ihr Mutterschutz ab Geburt bis zum 21.02.23 reiche und somit 3 Monate tangiere.
Bei den Daten ist das falsch, aber wann genau endet denn der Mutterschutz? Vom errechneten Entbindungstermin noch 8 Wochen drauf, wenn das Kind nicht deutlich früher oder nach dem Termin gekommen ist.
Ist halt so eine NRW Eigenheit...
Die aber nicht gesetzeskonform ist.
Ich würde dagegen vorgehen, denn wenn du genau 2 Jahre nimmst, dann dürfte das kein Problem sein laut Gesetz!
Kann ich nach einer recht kurzen Arbeitsphase, zum Beispiel bis 6 Wochen nach den Sommerferien wieder in Elternzeit gehen? Also besteht die Möglichkeit dann einen Antrag zu stellen? Ob dieser dann abgelehnt wird scheint ja nochmal sehr individuell verschieden zu sein...
Ja, kannst du, wenn du einen anderen AG hast, denn du konntest dich ja bei dem nicht festlegen, weil Elternzeit auf den aktuellen AG fest ist.
Ich nehme erstmal 10 Monate (bis zum 09.07), geboren ist mein Kind am 10.09.22. Ich habe also noch 2 Monate "übrig", in denen mir Elterngeld zusteht. Das ist dann mein zweiter Abschnitt.
Da es auch vor dem 3. Geburtstag ist, sollte es kein Problem sein, da ja die Personalstellen weiterhin sagen, man solle nur ein Jahr anmelden (obwohl man sich eigentlich auf zwei festlegen muss)
Wenn du zehn Monate angemeldet hast, hast du keinen Anspruch darauf dass dir innerhalb der ersten zwei Jahre noch mal was genehmigt wird.
Und Elternzeit auf unbestimmte Zeit verlängern geht dann nicht
Gilt nur für den selben AG.
Elternzeit endet immer mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses
Ich kann doch bei einem abgelehnten Versetzungsantrag meine Elternzeit einfach in Niedersachsen verlängern (das wurde mich schon so durch die Blume von meinem Schulleiter bestätigt). Dann bekomme ich natürlich nach 12 Monaten kein Geld mehr, das wäre aber in Ordnung.
Ich musste versichern, dass ich zum Zeitpunkt des Antritts der neuen Stelle nicht in Elternzeit bin. Deshalb habe ich direkt erstmal nur bis Sommer angegeben.
Genau das.