Wie gesagt, ich sehe gar keinen Wunsch von ihr, wann anfangen und beenden
Und spontane Vertretungen außerhalb der "normalen" Arbeitszeiten sind eh Grauzone, hier gar nicht zulässig, auch außerhalb der Elternzeit.
Wie gesagt, ich sehe gar keinen Wunsch von ihr, wann anfangen und beenden
Und spontane Vertretungen außerhalb der "normalen" Arbeitszeiten sind eh Grauzone, hier gar nicht zulässig, auch außerhalb der Elternzeit.
Das bedeutet konkret, dass ich gerne 6 Monate Basiselterngeld beziehen würde und mich anschließend 12 Monate lang mit jeweils 12 Stunden/Woche in der Elternzeit in der Schule selbst vertreten möchte (ElterngeldPlus). Mein Mann würde seine Arbeitsstunden auch entsprechend reduzieren, sodass wir gemeinsam 12 Monate lang in Elternzeit sind, denn erst nach 18 Monaten möchten wir unser Kind in eine Kitabetreuung geben.
DAs dein Mann aber vermutlich nur 4 Monate davon Geld erhält oder ihr mit der Stundenzahl euch genau an die Vorgaben für die Partnerschaftsbonusmonate halten müsst, ist klar?
Als Nichteltern-Kollege finde ich die Liste ehrlich gesagt sogar SEHR umfangreich und sehe einen Haufen Mehrbelastung bzw. ungünstiger Stundenpläne für die Kollegen. Der Schule wäre mit einer richtig einsetzbaren Vertretung sicher mehr geholfen.
Übersehe ich was wesentliches?
Sie möchte möglichst kompakt arbeiten und nur drei Tage.
Mehr Wünsche sehe ich nicht.
Mehrarbeit ist nicht erlaubt in Elternzeit, also kein Wunsch, sondern eine Vorgabe.
Ehrlich gesagt finde ich die gar nicht umfangreich, da sind meine viel "spezieller" und die sind sogar ohne Elternzeit immer zu realisieren.
17 Stunden, drei Tag, nie vor der 2. Stunde Unterricht (aktuell fange ich einmal zur 3. und 2xzur 4. Stunde an) usw.
Ich werde mich mit unserer Gleichstellungsbeauftragten in Verbindung setzen und auch den Personalrat kontaktieren!
Mach das auf jeden Fall!
Aber ich bin mir sehr sicher, dass genau das, dass man soviel länger bleibt und soviel früher kommen muss, nicht zulässig ist.
Wie sieht es aus, wenn ich meine Stunden beispielsweise nach einem Jahren erhöhen möchte. Ist dies mit der Ankündigung von 7 Wochen im vorraus möglich?
Ja, ist es.
-Darf man gegen seinen Willen gezwungen werden, Vertretungsstunden zu leisten, obwohl man nicht normal in Teilzweit arbeitet, sondern sich während der Elternzeit stundenweise selbst vertritt?
Nein, darfst du in Elternzeit nicht, weil du dann die Voraussetzungen für Elterngeld-/zeit nicht mehr unbedingt erfüllst.
-Wenn der Fall eintreten würde, dass ich nach sechs Monaten wieder an der Schule arbeite und merke, dass ich statt 12 Stunden plötzlich 18 arbeiten muss und das regelmäßig, kann ich dann wieder ins Basiselterngeld wechseln?
Ja, kannst du und innerhalb recht kurzer Zeit (meine 7 Wochen) auch aus der Schule raus sein.
- Welche Erfahrungen habt ihr/haben Kolleginnen, die sich in Elternzeit vertreten, gemacht? Wie habt ihr mit eurer Schulleitung über die ,,Rahmenbedingungen" gesprochen, unter denen ihr euch in der Elternzeit selbst vertretet? Hattet ihr ein Mitspracherecht bei der Verteilung eurer Stunden oder wurden euch Tage/Stunden willkürlich zugewiesen?
Das ist schwierig, weil andere BL auch andere Bestimmungen haben, bei uns gibt es kein selbst vertreten, sondern man ist eben da, aber jede Änderung usw. darf die Schulleitung nur mit Einverständnis machen, Mehrarbeit gar nicht usw.
-Muss man während der Elternzeit unbedingt an der ,,eigenen" Schule arbeiten oder gäbe es auch die Möglichkeit, für die Dauer eines Jahres (während des Bezugs von ElterngeldPlus) an einer anderen Schule zu arbeiten? (Ich denke schon länger über einen Versetzungsantrag nach und das Gespräch heute hat mich ehrlich gesagt nur wieder darin bestätigt.)
Soviel ich weiß, nein.
"Unnormale" Teilzeit gibt es meines Wissens nicht.
Da fehlt dir dann ein Wissen, denn doch, in Elternzeit hast du deutlich mehr Rechte. s.u.
Du darfst in der Elternzeit in Teilzeit keine Mehrarbeit machen, weil dadurch der Anspruch auf Elterngeld erlischt. Das habe ich gerade letzte Woche nochmal mit der BeZReg und dem/der betroffenen Kolleg:in abgeklärt. Das sollten auch eigentlich alle Stunden- und Vertretungsplaner:innen im Hinterkopf haben (ich habe den/die Kolleg:in darauf hingewiesen, woraufhin er/sie bei der BezReg nachgefragt hat, nicht umgekehrt).
Wenn man flexibel ist bekommt man sicher mit jeder Note und Fächerkombination eine Stelle.
Beim 1. Elternabend müssen sich bei uns alle Fachlehrer vorstellen. Beim 2. sind nur Klassenlehrer und Stellvertreter anwesend, sowie eingeladene Kollegen (oft Hauptfachlehrer).
Siehst du, das ist bei uns sowohl in Brandenburg als auch Berlin nicht so, mag sein, dass einzelne Schulen das so handhaben, aber da muss eben außer dem Klassenlehrer (nicht mal der Stellvertreter) niemand da sein, wenn er nicht möchte.
Vorstellungen sind z.T. jetzt über die Cloud erfolgt, aber auch das macht jeder, wie er möchte.
Wie gesagt, in allen Klassen würde gar nicht gehen, zumal man dann ja auch noch auf Teilzeit Rücksicht nehmen müsste, wie soll das gehen, dass ich bei 10 Elternabenden bin und aber nur ca. 60% der Zeit dort verbringe, die die Vollzeitkollegen da sind?!?
und ja, wenn man Pech hat, muss man mehrfach kommen
Wie gesagt, hier MUSS niemand mehrfach kommen. Er darf, er wird gefragt, er wird eingeladen, aber außer für die Klassenlehrer in ihrer Klasse ist es für niemanden Pflicht an einem Elternabend teilzunehmen.
Aber gerade für mich als "Schwimmlehrer" mit allen 10 Jül-Klassen wäre es manchmal schon sinnvoll, aber mehr als einen habe ich nicht geschafft (in der Klasse, wo ich stellvertretende Klassenlehrerin bin), denn da ging es dann auch so heiß her, weil man ja die Schwimmbusse "vergessen" hat oder was auch immer. Das geht ja inzwischen soweit, dass unsere Eltern mehrmals die Woche beim Senator anrufen usw.
und dann laden die Elternvertreter*innen jeweils zu einem anderen Abend ein und die Hausmeisterin hat jeden Abend Schließdienst? Und die eingeladenen Lehrkräfte haben einfach so zu erscheinen?
Ich weiß ja nicht, was bei euch der Hausmeister damit zu tun hat, bei uns nichts.
Der Hausmeister hat bei uns um 14 Uhr Feierabend, der Schließdienst muss eh jeden Abend kommen ![]()
Bei der Schule meiner Kinder kann jeder Lehrer selber die Schule scharf schließen (dauert es länger als bis 20 Uhr, muss man es anmelden, wird aber meist abgelehnt), da braucht man eh niemanden und im Idealfall spricht man es ja mit dem Klassenlehrer ab, der sich dann um einen Raum bemüht. Ob Fachlehrer kommen oder nicht ist auch eine Absprachesache (macht ja aber keinen Unterschied, wer da einlädt).
Selbst das Stühle stellen für größere Veranstaltungen macht bei uns inzwischen eher der Hort oder jeder holt sich seinen Stuhl selber und bringt ihn wieder weg.
Wie gesagt, wir wollen das ja gar nicht, ich halte das eben für eine ganz schlechte Variante mit zentral (haben auch den zentralen Elternsprechtag glücklicher Weise in der GK abgelehnt) haben uns ja klar dagegen ausgesprochen und nein, man muss nicht von Anfang bis Ende dabei sein, aber wenn es nun mal Sachen gibt, die einen betreffen ist es ziemlich blöd, wenn man mittendrin geht bzw. gehen muss.
Und ja, Klassenlehrer sind von uns von Anfang bis Ende dabei und das finde ich auch richtig so.
Und klar kann das Schulrecht eine Absprache nicht verhindern, wohl aber eine Beschlussfassung in der Schulkonferenz, die ist damit nämlich unzulässig, aber sie vereinfacht es den Elternvertretern eben solche Beschlussfassungen und Absprachen zu verhindern, wenn sie diese nicht haben wollen und das ist gut und richtig so ![]()
Nein, das ist nicht grundschulspezifisch, auch in der Sekundarstufe werden die Elternvertreter in Brandenburg für zwei Jahre gewählt und laden zu den Elternversammlungen ein, da gab es diesmal schon Stress, weil einige Lehrer immer noch meinen, sie könnten das machen (vorzugsweise ohne Absprache mit dem Elternvertretern) das geht aber nach Schulrecht gar nicht, weil sie wie gesagt nur Gast sind und die Elternvertreter einladen und auch den Termin festlegen. Da kann also keiner für alle an einem Tag festgelegt werden ![]()
Susannea wieso liegen bei euch die Elternabende denn nicht zentral an einem Abend? Zwei Abende brauchen wir als große Schule auch, aber an einer Grundschule würde ich davon ausgehen, dass ein zentraler Abend völlig ausreichend ist.
Ein zentraler Elternabend ist vollkommen blöd, hatte die Grundschule meiner Kinder auch, geht maximal noch für Durchschnittseltern mit Paar und maximal einem Kind, besser nur für ein Kind.
Als Eltern kann ich mich genauso wenig teilen, wie als Fachlehrer, was soll das also bringen?!? Es waren zwei der Klassen, wo ich unterrichte parallel, der Erfolg war, dass ich bei dem einen gar nicht war. Bringt also genau gar nichts.
Außerdem, mit welche Begründung sollte ich denn die Elternvertreter auf einen Termin festnageln?!? Das ist rechtlich sehr wacklig, geht in Berlin noch, wo jedes Jahr gewählt wird, aber in Brandenburg, wo die Elternvertreter für zwei Jahre feststehen DARF ich ja gar nichts bestimmen, denn die Elternvertreter laden ein und das "Nur" in Absprache mit den Lehrern, nicht von denen bestimmt , die Lehrer sind ja nur Gast.
Ich frage auch nochmal meine anderen Kolleginnen und Kollegen, die in Elternzeit waren und im Endeffekt hat keiner immer genau das Soll-Deputat. Die müssen es ja eigentlich wissen, wie es gehandhabt wird.
Wie gesagt, würde ich mich nicht darauf verlassen, sondern wirklich nachfragen, denn nicht alles was getan wird, auch nicht in Hessen, ist rechtens.
Wir haben gerade noch einmal den Hinweis vom Personalrat mit dem Verweis auf das Bundesarbeitsgerichtsurteil bekommen, dass bis auf wenige Ausnahmen (und die könnten es natürlich mit dem Blockunterricht sein) nicht über die Monatsgrenzen hinaus gehen darf (mit dem Minus). Wohl aber die Plusstunden nachträglich verrechnet werden dürfen.
Wenn du einmal genau lesen würdest, sollte dir auffallen, dass ich niemals etwas anderes behauptet habe.
Willst du eigentlich stänkern?
Natürlich hast du etwas anderes behauptet, denn meine Aussage war ja nach deiner Antwort falsch ![]()
Es ist mir auch vollkommen schleierhaft, wie du auf das schmale Brett kommst, dass die Abweichungen von der Sollstundenzahl irgendetwas mit der Elternzeit zu tun hat. Der Dienstherr setzt ihn mit 20,33 statt 24 Stunden ein. Die Frage ob das statthaft ist, ist Landesrecht.
Darum ging es gar nicht, sondern du hast gefragt, ob ich meine mich mit bayrischen Dienstrecht auszukennen und bis auf die Frage nach der Stundenzahl (wo ich an den Personalrat verwiesen habe, aber darauf aufmerksam gemacht habe, dass das bundesweit eigentlich doch ziemlich einheitlich sein sollte, denn es gibt dazu ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht, wobei ich vergaß, dass das sicher wieder nicht in Bayern gilt, so wie die meisten Urteile
) brauche ich das dafür nicht, weil es Elternzeit ist und die läuft übers Bundesgesetz und ist anders als eine Reduzierung außerhalb der Elternzeit, die übers Landesrecht läuft.
Aber gut, wenn schon die Personalstellen diesen feinen Unterschied nicht verstehen, wie kann ich das von dir erwarten.
ich müsste ich an den Mitarbeiter XY wenden, aber der sei schon im Feierabend. Er (mein Gesprächspartner) hätte auch schon 20 min. Feierabend. Tja, ich noch lange nicht. Was, wie könne das sein? Da konnte ich mir die Anmerkung nicht verkneifen, dass ich am Abend vorher um 21.30 Uhr die Schule verlassen hätte. (Elternabend)
"Dann waren Sie aber sicher nicht heute früh um 8 Uhr wieder in der Schule."
Ich: "Um halb 8." (Frühaufsicht)
Das passt dazu, dass mich letzte Woche unsere Sekretärin angepampt hat, weil eine Mail von mir "erst" um 8.11 Uhr bei ihr ankam. Nunja, ich hatte 10.40 Uhr Unterrichtsbeginn, da fand ich mich schon nett, so früh etwas vorher zu schicken. Außerdem war ich am Abend davor auch erst um 22 Uhr zuhause, weil wir nämlich bis 20 Uhr beim Elternabend waren und dann musste ich ja meine Kinder erstmal einsammeln, die hatte ich ja zwischendrin verkauft (ein Glück, dass die Oma sie abgeholt hatte, sie betreut hatte, gleich meine Schwimmgruppe mitgemacht hat, sie wieder mit nach Hause genommen hat und da abgefüttert hat, damit ich zum Elternabend konnte).
Hier waren es die ersten 3-4 Wochen, die so anstrengend sind. Jeweils einmal den Schwimm-Schwachsinn getestet. Statt 15.10 Uhr Schluss beide Male 16 Uhr zurück, aber das machen wir doch gerne, nicht!
Elternabende in der einen Woche jeden Tag einen (ja, da waren auch die meiner Kinder dabei, macht es aber nicht weniger anstrengend). Neue Kollegen, die immer das Rad neu erfinden wollen und dann nach 2 Wochen schon erstmal gleich für mindestens eine Woche ausfallen, weil es zuviel ist (naja, wenn man das Rad nicht neu erfinden würde und das auch noch zu Lasten der anderen...)
Heute dann von 9-14.30 Uhr Fortbildungen, immerhin online, so dass ich zwischendurch noch ein bisschen Haushalt machen konnte. Aber Unterrichtsplanung für die nächste Woche habe ich nur für Musik (dank der Fortbildung heute dann umgeplant zu dem eigentlichen Plan), Englisch muss ich umplanen, weil letzte Woche die Schüler verschollen sind, weil ich mich nicht in wenigen Sekunden vom einen Gebäudeteil in den anderen Beamen konnte und dann hat die Sekretärin sie weggeschickt in den Hort. Ähm ja, Leute, wenn um 12.50 Uhr die Stunde davor zu Ende ist und die nächst beginnt, klappt das selbst aus dem Nachbarraum nicht wirklich pünktlich, aber wenn ich dann noch aus dem PC-Raum komme aus dem anderen Gebäude und da auch noch der IT-Experte mir irgendwelchen Unsinn zeigen will (nein, wenn das Internet nur bei einem PC im Switch nicht geht und der PC aber auch direkt aus der LAN-Dose hat, dann KANN es nicht am Switch liegen, auch wenn die Hotline ihm das erzählt wird der Unsinn deshalb nicht weniger unsinnig!)
Nunja, also noch mal alles neu planen und hoffen, dass sie wenigstens einen Teil zuhause nachgearbeitet haben.
Schwimmen lohnt sich nicht zu planen, man weiß ja nie, wer wie wo da ist usw. da muss man spontan sein (nur vom 3m Brett habe ich auch spontan meine Nichtschwimmer letzte Woche noch nicht springen lassen, dazu mag ich erst ein bisschen einschätzen können, ob sie wenigstens wieder mit Schwimmhilfe zum Rand paddeln können).
Bei uns sind das größte Problem die Erstklässler, denn in die Willkommensklassen dürfen nur Kinder, die schon alphabetisiert sind. Denn Lesen und Schreiben wird vorausgesetzt.
Tja, aber in den normalen Klassen wird deutsch vorausgesetzt, das interessiert dann leider nicht. Somit bekommen die Kinder wenig mit, wobei, Moment, ist kein Unterschied zu dem einen Mädchen, was die ersten Wochen kein Wort gesprochen hat, weil sie glaube ich einfach nichts verstanden hat, war in keiner Kita, zuhause wird nur türkisch gesprochen. Aber man sprach davon, dass bei ihr selektiver Mutismus vorliegt. Wohl eher nicht, sondern eher ein riesiges Sprachdefizit, nach 3 Wochen ist sie zumindest in der Gruppe gut integriert, spricht mit allen und vor allem das auf deutsch und versteht auch schon ganz viel.
Abweichungen von den Soll-Deputatsstunden für Lehrkräfte sind im jeweiligen Landesrecht festgelegt und mitnichten bundesweit gleich. So z.B. für Hessen in §17 Abs. 4 der Dienstordnung für Lehrkräfte.
DAs bist du leider falsch, denn es gibt ja einen Unterschied, auch für Beamten zwischen Teilzeit und Teilzeit in Elternzeit und doch, das zweite ist überall eigentlich gleich, weil eben nach dem BEEG geregelt ist.
Und das tun sie mit "0" für keine Abweichung von der geschuldeten Pflichtstundenzahl, egal ob jemand in Voll- oder Teilzeit arbeitet.
Ein deutlicher Unterschied zu dem, was du vorher gesagt hast, sie werden berücksichtigt als ob man voll arbeitet.
Denn genau, die tauchen mit 0 auf.
Elternzeit zählt für dein Stundenkonto so, als hättest du in dieser Zeit gemäß deinem Stundenumfang gearbeitet. +-0. D.h. wenn du vor der Elternzeit zwei Stunden zu viel/zu wenig hattest, bekommst du die in der Zeit nicht mehr angerechnet.
Nein, darf es nicht, weil es ein ruhender Vertrag ist, somit darf diese Zeit einfach gar nicht in der Berechnung auftauchen, weil man ja in der Zeit auch Teilzeit arbeiten könnte, das muss aber dann einzeln berechnet werden. Daher kann nicht wie voll gearbeitet gerechnet werden.
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