Nur wo steht das?
Wo steht was? Das sie nicht nach der Tabelle verfahren sind?!? Na in unseren Abrechnungen.
Nur wo steht das?
Wo steht was? Das sie nicht nach der Tabelle verfahren sind?!? Na in unseren Abrechnungen.
1. Berlin war vielleicht zu dem Zeitpunkt deiner Höhergruppierung nicht Mitglied des TdLs.
Doch, natürlich war Berlin zu dem Zeitpunkt schon Mitglied im TDL, denn das sind sie seit 2013 wieder. Es geschah die Höherstufung 2019.
2. Diese Tabelle ist die Tabelle, die jetzt gilt und für den TV-L. Wie es damals in Berlin zum Zeitpunkt deiner Höhergruppierung war, vermag ich nicht sagen. Diese Info war für die Allgemeinheit.
Ja, demnach hätte sie auch in Berlin gelten müssen, wurde aber nicht genommen, weil es hieß, das gilt nicht für solche Höherstufungen und das kann eben in anderen Bundesländern genauso dann gemacht werden.
War also die Mitteilung an die Allgemeinheit, dass im selben Fall, eben nicht nach der Tabelle verfahren wurde.
Weil du im Personalrat bist: ein Hinweis auf den Verlust der bisherigen Stufenlaufzeiten müßte unbedingt erfolgen.
Darauf bezog ich mich, das ist definitiv nicht erfolgt.
Da die Einstufung eines TB kein Verwaltungsakt ist, muss nicht darauf hingewiesen werden.
Ich weiß also nicht genau, was du mir damit sagen willst!
Diese Matrix traf in Berlin definitiv nicht zu, denn egal, ob ich nun 11/3 oder 11/4 gewesen wäre, ich hätte niemals danach in 13/2 oder 13/1 rauskommen dürfen, so wie geschehen.
Bei uns waren es meine ich wirklich zwei Erfahrungsstufen, die wegfielen, definitiv nicht nur eine.
Und das war bei vielen dann eben gleich die 1 wieder (was sich ja bei uns nicht bemerkbar macht, da eh 5 bezahlt wird).
Müsste ich aber zuhause auf den Abrechnungen genauer angucken, der Hinweis war übrigens nirgends drauf, dass das zu Rückstufungen führt, da bin ich recht sicher.
Bei uns haben alle, die den Abschluss hatten gleich E13 bekommen, alle DDR-Ausbildungen brauchten noch einen Kurs oder ein Jahr "Bewährung" (und sind z.T. dann jetzt vergessen worden. Die damaligen Jugendleiter oder wie das hieß haben einen Brief bekommen, dass sie die Bedingungen nie erfüllen werden, da ist die GEW und der Personalrat noch dran.
Quereinsteiger haben gleich nach dem Ref dann E13 bekommen.
Alles übrigens mit Rückstufung in den Erfahrungsstufen.
Bei uns fällt aktuell dank Covid-19 viel Unterricht aus. Wenn 10 - 20 % erkrankt sind, niemand stellt 120 % Bedarf ein.
Kann doch gar nicht sein, Corona ist doch beendet und man soll wieder normal leben ![]()
Wenn das alles so kompliziert ist, was ja sein kann, warum führt man dann immer als erstes die — reichlich unproblematischen — Trainingszeiten der Sportvereine an?
Die sind oft nicht unproblematisch, weil Hallenzeiten jetzt schon zu wenig sind und der Hallenwart spätestens um 22 Uhr (oft sogar 21.30 oder 20 Uhr) Arbeitsschluss haben muss, weil er sonst Nachtzuschläge gezahlt bekommen muss z.B. also kann man nicht weiter nach hinten schieben.
Nein, aber Aufsichten sind Zusatzaufgaben, die in den meisten Bundesländern nicht mit reinzählen, weil nur nach Unterrichtsstunden abgerechnet wird.
Was für vollklimatisierte Schulen habt ihr, dass ihr im Sommer erst ab halb zehn unterrichten wollt? Ich bin froh über die frühen Stunden, in denen die Räume noch einigermaßen akzeptabel frisch sind.
À+
Hier ist es noch drei Wochen später heiß in den Räumen, da ist morgens in den Räumen nichts frisch, eher draußen ![]()
Genau so steht es da ja meiner Meinung nach.
Wobei bei uns eben einfach das digitale Zertifikat vom Schnelltest auch gereicht hat.
Das kann ich mir schon vorstellen, bei uns wurden monatelang die Schreiben nicht aktualisiert, weil man gar keine Zeit hatte neue Textbausteine zu bauen.
Wie gesagt, das mit dem Schnelltest gilt schon seit einer Weile bundesweit, also auch bei euch.
P.S. DA steht auch nichts davon, dass du den PCR-Test brauchst, denn das Schreiben reicht ja auch aus. Diese Schreiben gibt es ja auch nach einer Meldung aus dem Testzentrum beim positiven Schnelltest inzwischen. Aber das sieht für mich einfach aus wie schlecht formuliert (was man ja daran merkt, dass du was anderes als ich rausliest) und nicht angepasst.
Das steht bei uns im Schreiben vom Gesundheitsamt so drin, dass man für das Genesenenzertifikat das Schreiben vom GA und den Bescheid über den positiven PCR-Test vorlegen muss.
Wie gesagt, das ist lange überholt, weil kein PCR mehr notwendig ist, sondern auch eine Schnelltest für die Quarantäne bundeweit reicht.
DAs hatte ich am letzten Schultag auch, als ich dem IT-Experten per >Telefon das Passwort durchgeben sollte
Meinst du jetzt den "Positivtest" oder den "Negativtest", Susannea ?
Der Positivtest, bei uns kam gleich mit dem positiven Ergebnis dann per Mail als Anhang der Genesenenbescheid.
Du musst keinen PCR-Test machen, aber nur damit bekommst du später ein Genesenenzertifikat
Ähm nein, ein offizieller Schnelltest von der Teststelle reicht dafür auch aus. PCR ist nicht mehr notwendig. Muss aber eben von einem Labor/Teststelle sein.
Gute Besserung @llindarose
Ich liebe ja Online-Fortbildungen, weil man eben mit mehreren eigenen Geräten probieren kann, daneben noch Kochen oder was auch immer und ich keine Kinderbetreuung brauche (wobei ich die ja oft gestellt bekommen würde, wenn ich es verlange, aber dazu die Kinder erst nach Berlin holen müsste).
Vor allem kann ich die teilweise sogar im Auto machen, wenn ich Fahrdienst hatte und auf die Kinder warte
Aber wieso müssten dann die Betreuungszeit nach hinten raus verlängert werden? Die Arbeitszeiten und somit der Betreuungsbedarf der Eltern wird sich ja deswegen nicht ändern. Das heißt, wer morgens Betreuung benötigt, schickt sein Kind wie bisher morgens in den Hort, da würde es dann eine Stunde länger betreut und hätte dafür im Anschluss weniger Zeit im Hort (oder ginge dann gar nicht mehr hin und käme einfach später aus der Schule, ist ja bei den älteren Shcülern auch oft so, dass sie noch 13.30 Unterricht haben). Das würde sich doch ausgleichen, oder habe ich da einen Denkfehler?
Ja, da hast du einen Denkfehler, kostenlose Betreuungszeit ist mindestens 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr, aber mindestens eben bis Unterrichtsschluss. Wenn wir nun später anfangen und damit bis 14.30 oder 15.30 Uhr die Unterrichtszeit haben, dann müssen die Kinder zwei Stunden zusätzlich betreut werden.
Denn ja, die meisten kommen ja trotzdem dann morgens ab 7.30 oder 8 Uhr.
Solange die kostenlosen Betreuungszeiten also nicht den Schulzeiten angepasst werden, kostet es einfach mehr Arbeitszeit.
Wir hatten ja dieses Jahr das Glück, dass der Kleine bis auf einen Tag immer erst 8.55 Uhr anfing. (die Großen mussten alleine aufstehen usw.) Ein Traum, da ich auch erst 10 Uhr mit dem Unterricht begonnen habe, war das toll und hat mir deutlich mehr Schlaf verschafft als sonst. (denn vor 22 Uhr ist er auch bei Schulbeginn 8 Uhr nicht im Bett und bis ich dann was machen kann ist es eh meist nach Mitternacht).
Aber in Berlin wird das nicht kommen (weil 7.30 Uhr bis13.30 Uhr kostenlose Betreuung in der Grundschule ist und man somit länger die Kinder betreuen müsste) und Brandenburg auch nicht, da auch da 7.30 Uhr bis x Unterrichtszeit ist und somit die Hortbetreuung oder Schulbetreuung kostenlos bis Schulbeginn.
Wenn du einen weiterlaufenden Vertrag hast, dann bekommst du natürlich Geld, die Frage ist nur, wann
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