Beiträge von Susannea

    Das kann ich mir schon vorstellen, bei uns wurden monatelang die Schreiben nicht aktualisiert, weil man gar keine Zeit hatte neue Textbausteine zu bauen.

    Wie gesagt, das mit dem Schnelltest gilt schon seit einer Weile bundesweit, also auch bei euch.

    P.S. DA steht auch nichts davon, dass du den PCR-Test brauchst, denn das Schreiben reicht ja auch aus. Diese Schreiben gibt es ja auch nach einer Meldung aus dem Testzentrum beim positiven Schnelltest inzwischen. Aber das sieht für mich einfach aus wie schlecht formuliert (was man ja daran merkt, dass du was anderes als ich rausliest) und nicht angepasst.

    Ich liebe ja Online-Fortbildungen, weil man eben mit mehreren eigenen Geräten probieren kann, daneben noch Kochen oder was auch immer und ich keine Kinderbetreuung brauche (wobei ich die ja oft gestellt bekommen würde, wenn ich es verlange, aber dazu die Kinder erst nach Berlin holen müsste).
    Vor allem kann ich die teilweise sogar im Auto machen, wenn ich Fahrdienst hatte und auf die Kinder warte

    Aber wieso müssten dann die Betreuungszeit nach hinten raus verlängert werden? Die Arbeitszeiten und somit der Betreuungsbedarf der Eltern wird sich ja deswegen nicht ändern. Das heißt, wer morgens Betreuung benötigt, schickt sein Kind wie bisher morgens in den Hort, da würde es dann eine Stunde länger betreut und hätte dafür im Anschluss weniger Zeit im Hort (oder ginge dann gar nicht mehr hin und käme einfach später aus der Schule, ist ja bei den älteren Shcülern auch oft so, dass sie noch 13.30 Unterricht haben). Das würde sich doch ausgleichen, oder habe ich da einen Denkfehler?

    Ja, da hast du einen Denkfehler, kostenlose Betreuungszeit ist mindestens 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr, aber mindestens eben bis Unterrichtsschluss. Wenn wir nun später anfangen und damit bis 14.30 oder 15.30 Uhr die Unterrichtszeit haben, dann müssen die Kinder zwei Stunden zusätzlich betreut werden.

    Denn ja, die meisten kommen ja trotzdem dann morgens ab 7.30 oder 8 Uhr.
    Solange die kostenlosen Betreuungszeiten also nicht den Schulzeiten angepasst werden, kostet es einfach mehr Arbeitszeit.

    Wir hatten ja dieses Jahr das Glück, dass der Kleine bis auf einen Tag immer erst 8.55 Uhr anfing. (die Großen mussten alleine aufstehen usw.) Ein Traum, da ich auch erst 10 Uhr mit dem Unterricht begonnen habe, war das toll und hat mir deutlich mehr Schlaf verschafft als sonst. (denn vor 22 Uhr ist er auch bei Schulbeginn 8 Uhr nicht im Bett und bis ich dann was machen kann ist es eh meist nach Mitternacht).

    Aber in Berlin wird das nicht kommen (weil 7.30 Uhr bis13.30 Uhr kostenlose Betreuung in der Grundschule ist und man somit länger die Kinder betreuen müsste) und Brandenburg auch nicht, da auch da 7.30 Uhr bis x Unterrichtszeit ist und somit die Hortbetreuung oder Schulbetreuung kostenlos bis Schulbeginn.

    Elterngeld kannst du nicht auf 24 Monate auszahlen lassen, da die ersten zwei oder drei Monate (je nach Geburtstermin) im Mutterschutz mit Fortzahlung der Bezüge als Basiselterngeldmonate gelten. Somit hast du nur noch maximal 10 Monate übrig, die umgewandelt 20 Monate EG+ ergeben plus 2 Monate EG (im Mutterschutz) = 22 Monate EG-Bezug

    Es gibt doch inzwischen noch mehr Möglichkeiten mit Teilzeit in Elternzeit und Zusatzmonaten, so dass es dann doch 24 Monate oder sogar noch mehr geht (26 Monate habe ich gerade in der Grafik gesehen scheinen möglich zu sein)

    Soviel ich weiß darf Mehrarbeit eh nur vorübergehend angeordnet werden, wenn das sich aber auf ein ganzes Schuljahr bezieht, dann geht das nur mit deiner Zustimmung, da ja deine Stundenzahl sicher von der übergeordneten Stelle so genehmigt worden ist, man müsste meiner Meinung nach also als Schulleitung darum bitten das abzulehnen. Ist aber nicht passiert, also brauchst du es nicht machen, wenn du willst.

    Tja, schade, wenn du dich so wenig eingelesen hast, dass du denkst, dass das in jedem Land außer Deutschland so ist. Gerade haben wir hier in den Nachbarländern nachgelesen, dass es eben nicht so ist.

    Österreich hatte ja im ersten Jahr auch so blöd reagiert, das hat sich ja schneller zur Maske zurückgebracht als ihnen lieb war und auch jetzt ist hier vieles deutlich vorsichtiger, aber ja, es gibt einige Unbelehrbare für die Corona beendet ist und die normal weiterleben.

    E10 gab es bei mir damals auch nur mit Master, aber da gabs kein E13. Also mit Bachelor würde mich das total wundern, aber ich würde bei der Gewerkschaft nachfragen und auch, ob die einen evtl. Rechtsstreit übernehmen würden. Dann ist es für dich ja auch total ohne Risiko.

    Es sind in letzter Zeit einige merkwürdige Entscheidungen getroffen worden.

    Weiß jemand wie lange es durchschnittlich dauert bis das durchgesetzt wird?

    Naja, Berlin hat 2021 beschlossen, dass Lehrkräfte wieder verbeamtet werden im Koalitionsvertrag. Vor 10 Tagen ist der erste Durchgang von gerade fertig gewordenen Referendaren und Lehramtsanwärtern verbeamtet worden, die Bestandslehrkräfte folgen frühestens 2023. Man sieht, kann also etwas dauern.

    Ergänzung: Die Problematik bei der Sofortzahlung in der Apotheke stimme ich dir zu, hier würde ich aber einfach eine vernünftige Apotheke suchen, wo auch Kreditkartenzahlung geht (geht bei den meisten) und dann hat man ja etwas längere Zahlungsfrist.

    Klar macht er das auch so, reicht aber nicht, wenn die Bearbeitungszeiten aktuell bei Beihilfe und Versicherung bei 2-3 Monaten liegen.

    Bist du sicher, dass das in Brandenburg so ist ( kann dein Bundesland nicht sehen), denn Berlin z.B. hat das inzwischen meine ich auf 18 geändert oder war das der Bund? Ich weiß, dass das bei meinem ersten Inlay noch galt und beim zweiten dann nicht mehr, das Alter hatte sich nicht geändert.

    Susannea das heißt konkret? Mein höchster Betrag waren bisher 10k und diese wurden nach schätzungsweise 6 Wochen erstattet. Das Menschen, die freiwillig! in die PKV eintreten ein finanzielles Polster aufbauen müssen, sollte doch eigentlich allgemein bekannt sein?

    Auf der anderen Seite kann man das Zahlungsziel auch etwas strecken und dann sollte die Erstattung vor der X-ten Mahnung auf dem Konto landen. Bzw. sind viele Ärzte durchaus kulant, wenn man dort mitteilt, dass die Beihilfe sich gerne ziemlich lange Zeit lässt, bis sie ihren Teil erstattet.

    Sehr hohe Rechnungen kann der Arzt/Krankenhaus teilw. direkt mit der Kasse abrechnen, damit halbiert sich der Betrag direkt schonmal.

    Es geht aber nicht um Arzt oder KKH-Rechnungen, sondern um Medikamente, die man in der Regel gleich in der Apotheke zahlen muss als Privatpatient (was man eher nicht freiwillig als Beamter ist) und das sind bei einer Chemo dann eben locker fünfstellige Summen.

    Und das man als junge Familie solche Rücklagen noch gar nicht aufgebaut haben kann, sollte klar sein. Bei meinen Eltern sind die nun glücklicher Weise da, aber es ist nun einfach ein Vielfaches von dem, was man sonst auslegen müsste.

    qchn Da hast du vollkommen recht. Die Sache mit den Rechnungen kann unangenehm aufwendig werden. Allerdings müsste doch mittlerweile jedes Bundesland eine App besitzen und seitdem ist die Antragsgeschichte sehr einfach geworden.


    Das Einreichen einer Rechnung (PKV-App plus Beihilfe-App) dauert bei mir vllt 2 Minuten. Das ist kein Vergleich mehr zu damals, als man die Papieranträge ausfüllen und zur Post bringen musste.

    Und ändert auch nichts daran, dass du evtl. fünfstellige Beträge vorstrecken musst, wie wir gerade immer wieder erleben müssen.

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