DAs geht schon, wenn man die TEchnik vor Ort hat, aber die hat eben kaum einer und eine Aufsicht brauchst du ja meist trotzdem noch.
Beiträge von Susannea
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Verstehe ich das hier inzwischen Geschriebene richtig, wenn ich nun denke, dass jemand, die am 29.11.21 noch komplett in Elternzeit war, den Coronabonus so erhält, als ob sie so gearbeitete hätte wie vor Beginn der Elternzeit?
Wenn das Kind in 2021 geboren wurde, dann ja.
Ich befürchte, dass der zurückgezahlt werden muss in dem Falle, ist korrekt.
Das ist so, wie ich einen Vertrag bis 29.11. und ab 5.12. hatte, aber am 1.12. nicht beschäftigt war und damit die Jahressonderzahlung gar nicht erhalten habe.
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dass es Bundesländer gibt, in denen die Anwärter:innen ab Tag 1 des Vorbereitungsdienstes eine begleitende eigenständige Unterrichtsverpflichtung haben.
Schön wäre es gewesen, begleitet werden muss nämlich in Berlin schon seit einer Weile nichts mehr, wir hatten also sofort eigenständigen Unterricht, ohne Anleitung usw.
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Ich würde das wohl noch mal ansprechen, eigentlich wird er aber wohl in den meisten Bundesländern vom Schulamt darüber informiert.
Welches Bundesland betrifft es denn? -
Kann man in Berlin das Ref starten OHNE Masterzeugnis?
Ohne Master oder StEx gehtnur berufsbegleitendes Studium, dafür braucht es aber auch einen <Abschluss. du kannst aber als Student jeglicher Fachrichtung als PKB arbeiten.
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solle nach dem 20.03. weiterhin eine Testpflicht in Schulen möglich sein, allerdings keine Maskenpflicht mehr.
Im Tagesspiegel stand, dass beides weiterhin möglich ist.
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Wenn die Geburt nach September 2021 war, sind es 32 Stunden.
Stimmt, da hast du Recht, das hatte ich noch nicht auf dem Schirm, dass ja auch Eltern mit Kindern mit 6 Monaten schon Teilzeit arbeiten gehen. Dann sind es aber auch nicht mehr 75% sondern 80%.
Es werden ja nicht weniger Prozent bei mehr Stunden.Also dann stimmen die 72% so nicht.
Wären also beim Gymnasium NRW 20 Stunden.
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Du darfst 32 Stunden arbeiten. Bei mir sind das 72%. (Würde mir so von meiner Ansprechpartnerin in der Bezreg erklärt).
Das hängt immer vom Gesamtdeputat ab, wie gesagt 75% sind erlaubt, aber nie aufgerundet. Es geht ja um Schulstunden.
32 Zeitstunden ist falsch, da sind es maximal 30!
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75% und auch nicht auf die nächste volle Stundenzahl aufrunden, sondern abrunden.
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Ich mag egoistisch klingen, aber ich bin einfach echt genervt.
Ja, sind wir auch, waren gerade 3 Wochen zuhause, weil wir alle nach und nach positiv waren und nein, es war nicht nur ein leichtes Schnüpfchen, ich könnte den halben Tag schlafen, Treppen sind Horror und mein erster Arbeitstag endete heulend im Lehrerzimmer weil ich am Ende war (und mich jetzt glücklicher Weise dann eine ganze Woche durch Ferien- und Brückentag wieder erholen konnte). Aber hej, im Gegensatz zum Vater von der Schulfreundin meiner Tochter leben wir noch, da geht es uns gut. Die Familie hat mit dem Hauptverdiener alles hier in Deutschland verloren und war kurz davor nach Bulgarien wieder zurückzugehen, weil sie da wenigstens Familie haben, das jüngste Kind ist hier in Deutschland geboren, die anderen gehen aufs Gymnasium und das hätte so ein blöder Virus nun beinah alles zerstört. Ein Virus, der hier von einigen nur als ein leichtes Schnüpfchen dargestellt wird?!?
Ehrlich, dann trage ich lieber lange noch die Maske weiter.
Gute und schnelle Besserung für euer Kind und hoffentlich bleibt zumindest der Rest der Familie verschont.

Dem möchte ich mich anschließen.
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Dann kann sie es noch mal versuchen. Macht evtl. aber keinen Sinn am 7. Tag zu testen, wenn man noch positiv ist (sollte man vorher vielleicht zuhause klären), weil es einfach mehr Aufwand ist.
Du darfst dich ja frühestens am 7. Tag freitesten, später geht immer.
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Schön, dass du das witzig findest. Es gab mal Zeiten in der Pandemie, da war alles zu, aber die Schulen offen.
Jetzt sollen sich aber alle die Fetzen ins Gesicht kleben, und anderswo ist schön Party ohne Maske.
Nur weil man vorher Blödsinn verzapft hat, wie die Schulen offen zu lassen, soll man nun den nächsten Blödsinn machen. Interessante Einstellung.
Die ganzen Maßnahmen.
Da wird man sich daran gewöhnen müssen, das ist ja bereits angesagt worden, dass "normal" anders sein wird als "normal" vor der Pandemie, dass also auch Maßnahmen z.T. immer bleiben könnten.
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Ich glaube nicht, dass MNS in der Schule verboten würden - zumindest nicht mittelfristig.
Und was genau hilft es dann? Wenn beide Seiten sie tragen ist nun mal die Gefahr viel geringer.
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Vielleicht, weil du das eine frei wählen kannst, ob du die Gefahr hinnimmst und beim anderen (nämlich der Schule) gezwungen bist dich der Gefahr auszusetzen.
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Auch von mir alles Gute zum Frauentag.
Und den Berliner Kollegen und denen, die durch "Zufall" heute frei haben wünsche ich einen wunderschönen freien Tag.
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Ich würde schon umsteigen, wenn es denn brauchbare E-Autos geben würde. Brauchbar heißt für mich, daß der Wagen auch unter worst case Bedingungen im Winter 250-Autobahn Kilometer schafft und zwar ohne im Windschatten hinter einem LKW zu hängen und das der Wagen über eine Anhängerkupplung verfügt, mit der man auch wirklich etwas ziehen kann, die also nicht nur als Stütze für einen Fahrradträger taugt.
Ehrlich gesagt war mir das überhaupt nicht bewusst bisher, dass dem so ist mit der Anhängerkupplung. Habe aber gerade nachgelesen, dass das an unserem Zoe auch so wäre, dass Zuglast nicht erlaubt ist und das klang so als ob das generell bisher bei den Autos so wäre.
Ja, dann fallen leider manche Sachen wirklich raus, das verstehe ich.
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Du hast deinen Weg immer noch nicht erklärt. Wie kriegst du die Regelung in den Sonderzahlungstarifvertrag?
Zeige mir den Weg einfach und ich bin Still. Aber ich habe dir sogar gezeigt, dass sogar die TdL § 24 in Elternzeit anrechnet. Habe erklärt, das § 20 eine Sonderregelung für die JSZ enthält.
Ich möchte nicht bei einer (falschen) Meinung bleiben, daher bitte ich dich ja schon lange, zeige mir den richtigen Weg.
Das ist dir hier von anderen lang und breit erklärt worden, das muss ich nicht wiederholen und still bist du ja eindeutig trotzdem nicht!
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§ 20 ist kein Teil des Coronasonderzahlungstarifvertrages, § 24 allerdings schon.
Dann gibt es aktuell keine Rechtsgrundlage, wie diese an Kollegen in Elternzeit zu zahlen ist.
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Pakart, ich diskutiere dies mit dir nicht weiter. Du möchtest bei deiner Meinung bleiben, wir sehen dies anders. Eine Teilzeit nach dem BEEG wird NIE eine Teilzeit nach dem TVL!
Wir lesen dies anders als du und darauf beziehe ich mich bei der Antwort.
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Aber in der Elternzeit darf sie ja gar nicht Vollzeit arbeiten, das heißt, die vollen 1.300 hätte sie nie bekommen, selbst, wenn sie sich selbst in Elternzeit vertreten hätte mit mehr Stunden. Dann wären es zwar mehr als 100 gewesen, aber eben auch keine 1.300.
Doch, genau darum geht es ja, dass eben im Jahr der Geburt des Kindes dann die so gezahlt werden müsste, als ob sie eben nicht in Elternzeit ist (also nach dem, wie sie davor gearbeitet hat und das kann auch Vollzeit sein!)
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