Beiträge von Susannea

    Eig spannend, dass dies kaum durchgesetzt wird…dann würde es sich schnell allgemein verbessern

    Wie gesagt, in Berlin kenne ich viele Fälle, wo das inzwischen durchgesetzt wird inklusive der AG muss sonst eine Tagesmutter für die Stunden stellen und bezahlen usw.
    Da ist unsere letzte Frauenbeauftragte sehr gut drin gewesen darauf hinzuweisen, dies aber auch für alleinerziehende Väter z.B. usw.

    DA sind also die Regelungen auch sehr klar in Berlin z.B.

    zum Verständnis: wer infiziert ist, ist doch krank.

    Warum sollten Kranke am (Distanz-)Unterricht teilnehmen?

    Ich gucke doch auch sonst bei keinen Krankgemeldeten, ob sie vll doch irgendwie am Unterricht teilnehmen können:gruebel:

    Das ist aber aktuell auch bei den Lehrern und AN so, wer in Isolation ist und arbeitsfähig muss im HO arbeiten, wer krank und krankgeschrieben ist, der nicht.

    Nein, das wird nicht funktionieren. Sonst würden die Singles und die Kinderlosen exklusiv in der ersten Stunden und im Anschluss nur nachmittags unterrichten... ;)

    Das MUSS sogar funktionieren bei TZ in EZ, weil wie gesagt, die Arbeitszeitverteilung nur in Absprache gemacht werden darf.

    Aber in Berlin muss dies eben z.B. auch außerhalb dieser durch das Gleichstellungsgesetz (bzw. hier Frauenförderplan) funktionieren.

    Meist tut er das aber einfach und sagt „das geht dienstlich nicht anders ;-)“

    Nein, das kann er seit dem BEEG nicht mehr. Wenn also SomeThingNice z.B. sagt, ich kann freitags nicht arbeiten, weil die Kita da zu hat, dann darf die Schule sie freitags nicht einsetzen entgegen ihrem Wunsch.

    Ich habe z.B. genau die von mir gewünschten Arbeitstage, schon immer. Meine Kollegen auch alle. War noch nie ein Problem bei uns. Auch wenn jemand sagt, er möchte in der Zeit gerne immer nur von 8-12 kommen ging das bisher problemlos bei uns.

    Spannend. Mein Schulleiter sagte ohne irgendwas schriftliches (Bluttest reicht) könnte er keinen Termin veranlassen.

    Wie gesagt, muss er ja auch nicht, wobei ich bis zum Mutterschutz nichts schriftliches abgegeben habe, denn die Personalstelle wollte das Attest nicht bezahlen, obwohl sie dazu verpflichtet ist, wenn sie etwas schriftliches haben will.

    nur damit ich das richtig verstehe: ich könnte reinschreiben, dass ich nur Dienstags und Donnerstags arbeiten möchte? oder meinst Du was anderes mit "Tage dazu schreiben"?

    Genau das wird im Gesetz empfohlen und kannst du machen, das kann der AG natürlich aber ablehnen und muss sich mit dir auf deine Arbeitstage einigen. Er kann sie nicht alleine festlegen.

    Denkt ihr, ich kann einfach erstmal krankgeschrieben werden bis der erste Vorsorgetermin war? Wir würdet ihr das machen? Ich bin echt unsicher, weil ich an sich wirklich mit Freude arbeite, aber die Angst jetzt riesig ist. ... Dabei sollte ich mich doch gerade einfach nur freuen!

    Du kannst auch einfach die Schwangerschaft bei deiner Schulleitung melden und bis dann alle Werte da sind usw. solltest du auch erstmal raus sein ohne erschlichene Krankschreibung.
    Um der Schulleitung das sagen zu können brauchst du keine Bestätigung und wenn die Schulleitung die haben möchte, muss sie eben danach warten, bis du diese vom Arzt hast, aber raus bist du dann trotzdem offiziell solange.

    Wieso wird ein Kind mit der Polizei zum Schwimmen gebracht?

    Weil auch Schwimmunterricht Pflicht ist und der Vater nicht wollte, dass wir das Kind mitnehmen. Wir haben es trotzdem mitgenommen (Mutter wollte es ja auch), denn es gab keine Attest, was es davon befreit hätte (und nach 6 Monaten hatten wir die Nase voll), jedenfalls hat dann der Vater uns im Schwimmbad aufgelauert und dann die Polizei gerufen, die hat uns das Kind aber in die Schwimmhalle gebracht, weil die auch der Meinung waren, dass es eine Schulpflicht gibt und die Atteste gefälscht wären.

    Ach du Schande. Was habt ihr mit dem Kind gemacht?

    Solange vor dem Sekretariat sitzen lassen und die Sekretärin hat es beaufsichtigt. Was willst du sonst machen? Jugendamt kann man informieren, hilft aber in dem Moment auch nicht.

    Sind aber leider so die typischen Eltern, das war nun das Kind, was in der 3. Klasse auch mit der Polizei zum Schwimmen gebracht wurde. ;(

    Wir in Hessen MÜSSTEN unser 13-jähriges Kind abholen. 20 Minuten lang wird es "betreut", wenn dann die Eltern noch nicht da sind (was bei den meisten der Fall wäre), soll das Kind allein auf dem Schulhof warten.

    Die Anweisung ist aber super, hätte uns neulich zumindest etwas entlastet, wobei es für das Kind die Hölle gewesen wäre. Die Eltern waren erst nach 5h da um das Kind abzuholen, nach 4h erst erreichbar.

    Letzteres weiß ich auch nicht (sieht man ja an den Windpockenfällen zweier unserer SuS vor kurzem...), aber diese "Großteil der SuS u18"-Regelung erklärt natürlich, warum meine BBS-Kolleginnen nicht auf eine solche Freigabe warten müssen. Danke für die Info!

    Du darfst ja dann bei bestimmten fehlenden Titern z.B. auch nur in Klassen über 6 eingesetzt werden usw. Als ob Krankheiten inzwischen auf Alter noch Rücksicht nehmen.

    Ist das denn nur an Grundschulen so?

    Nein, an allen Schulen, wo der Großteil der Schüler unter 18 ist (warum man davon ausgeht, dass Kinderkrankheiten nicht in der BBS vorkommen ist mir nicht klar, aber so vorgeschrieben)

    und auf eine Freigabe warten muss (Von wem denn eigentlich?

    NRW ist das meine ich das Bad, hier der Arbeitsmedizinische Dienst usw. Es müssen immer erst die Titer bestimmt werden bevor man wieder in den Schülerkontakt darf bzw. überhaupt das Schulhaus wieder betreten darf.

    Elternzeit: mag sein. Teilzeit in Elternzeit - es gibt zumindest in NRW das verlinkte Antragsformular.

    Nein, das verlinkte hat extra drauf stehen "im Anschluss an die Elternzeit" und nach den Paragraphen des TVL und dem Beamtengesetz, die für Teilzeit außerhalb der Elternzeit gedacht sind, also kann es nicht für Teilzeit in Elternzeit sein.

    Das haben die bei uns aber in der Personalstelle auch nicht begriffen, dass das eben andere Paragraphen sind, nach denen man beantragt und auch genehmigt bekommen muss (ich hatte nach BEEG beantragt und habe eine Genehmigung nach TVL bekommen, wo natürlich sowohl ich als auch der Personalrat in den Widerspruch gegangen sind, denn das war ja weder beantragt noch so gewollt).

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