Wenn du teilst wird ja anders berechnet.
Du bekommst In der Regel Elterngeldnetto- Einkommen. Aber bei der Teilung bekommst du 65% vom Unterschiedsbetrag maximal aber 50% vom Basiselterngeld.
Basiselterngeld wären 1800 Euro, halbes Elterngeld 900 Euro.
Unterschiedsbetrag bei 450 Euro Einkommen: 2320 Euro
Sprich wenn du 450 Euro verdienst bekommst du 65% von den 2320 Euro, das wären 1508, aber gekürzt auf die maximalen 50% vom Basiselterngeld, also 900 Euro.
Kindergeld hat ja mit dem ganzen gar nichts zu tun und beträgt fürs erste Kind 219 Euro.
Somit hast du Elterngeld plus (900), Kindergeld (219), Minijob (450) abzüglich PKV 1249 Euro.
Allerdings kannst du das erst ab dem ersten Monat, der nicht voll Mutterschutz ist aufteilen, somit kommst du maximal auf 1+2*11=23 Monate die du Geld erhältst. Das solltest du bei deiner Planung berücksichtigen.
Neu soll jetzt sein, dass du das auch weiter erhältst, wenn du doch nicht zwei Jahre zuhause bleibst, aber ich weiß nicht, ab wann das gilt. Früher war es dann verfallen bzw. musste umgewandelt werden und dann wurde eben doch voll angerechnet.
Denke übrigens während des Mutterschutzes dran, dass dir auch aus dem 450 Euro-Job Geld zusteht (allerdings als Mitglied der PKV nur einmalig 210 Euro vom Bundesamt für Soziales und jeden Monat 60 Euro Zuschuss von deinem Mann, auch nach der Geburt während du noch im Mutterschutz bist und somit noch keine 450 Euro bekommen kannst.)