Was in anderen BL gar nicht möglich ist. Die SL ist in NDS nicht dazu befugt.
Klar, in Berlin und Brandenburg dürfen sie es, wobei einige Bezirke es wieder von GA machen lassen.
Wäre wohl auch Amtsanmaßung. Die Anordnung einer Quarantäne obliegt dem Gesundheitsamt bzw. dem Amtsarzt. Das sind selten Lehrer oder Schulleiter.
Falsch, die Gesundheitsämter haben die Schulleitungen und Hortleitungen dazu ermächtigt.
Gab es ein offizielles Schreiben bei meinen Kindern z.B., wo das allen Eltern noch Mal mitgeteilt wurde.