Ja, da sie bei mir andersrum alles Geld angerechnet haben, auch für Zeiten, wo ich nachweislich nichts verdient habe, weil ich aber in der Zeit mein Selbstständigkeit nicht abgemeldet hatte und damit eben die komplette Elternzeit als Teilzeit gelaufen bin.
Sie haben dann das Einkommen aus den letzten Monate auf alle Monate mit Arbeitsstunden verteilt.
Da du nun keine Arbeitsstunden hast und somit ankreuzen müsstest, dass das Elternzeit ohne Teilzeit ist, dürfte für die Zeit niemand nach Einkommen fragen.
Ich finde jedenfalls hier keine wirkliche Sache, was sie dir anrechnen sollten:
§ 3 BEEG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Und Einkommen aus Erwerbstätigkeit hast du ja nach der Geburt nicht, denn du bist nachweislich aktuell nicht erwerbstätig.