Beiträge von Susannea
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Berlin hat übrigens gerade wieder die Ausschreibung der Ferienintensivschwimmkurse rausgeschickt. Kinder ab 4. Klasse, die im Schulschwimmen nicht mindestens Bronze erreicht haben, dürfen teilnehmen.
Kostenlos, in den Osterferien beide Wochen, jeden Tag eine Stunde und in der Regel lernen dort mindestens 50% schwimmen, wenn sie denn regelmäßig erscheinen. Aber das ist ein großes Problem, denn obwohl kostenlos und Ferien usw. schaffen das viele Familien nicht. -
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Was sind das denn bitte für Preise!?! Selbst im nächstgelegenen Thermalbad zahle ich aktuell lediglich 6,50€ für drei Stunden. Im normalen Hallen- oder Freibad kostet die Tageskarte für Erwachsene ohne Ermäßigung 5,10€. Z.B. Zehnerkarten machen das dann ggf. günstiger.
Hier die nächste Schwimmhalle ist eben auch Erlebnisbad und das kostet ab 13,50 Euro, das Sportbad "nur" 6 Euro.
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Einen solchen Ferienpass gibt es hier auch, was auch gut angenommen wird. Der gilt aber nur für Schulkinder und alleine sollten ohnehin nur größere Kinder ins Bad gehen, die bereits sicher schwimmen können. Das löst insofern leider nicht das Problem des Erlernens.
Nein, aber jemand der das in der Schule gelernt hat und danach nie wieder schwimmt, ist sicher auch kein sicherer Schwimmen später

Kindergartenkinder sind hier eh frei (also Kinder unter 6 Jahren). Und klar sollten sie nicht alleine Schwimmen gehen (deshalb die drei Personenkarte auch nur mit mindestens einem Erwachsenen zu nutzen
), aber wenn ich nur einen Erwachsenen zahle, ist das schon etwas anderes als für alle Kinder mit noch den Eintritt zu zahlen. -
DA ist ja Berlin in den normalen Bädern mit 3,50 bis 15 Uhr pro Erwachsenen und danach 5,50 Euro, ermäßigt 2 bzw. 3,50 Euro oder einer 3-Personenkarte für 9 Euro (jedes weitere Kind 1,25 Euro) echt preiswert und das ist schon das doppelte von dem, was wir damals bezahlt haben.
In den Ferien kann man mit 7 Euro Ferienpass aber frei in alle Bäder (Hallenbäder nur vormittags). Das lohnt sich total für die Kinder. -
Wenn du noch nicht über 50 bist, dann ist das gar kein Problem. Die GKVen müssen dich dann wieder nehmen.
Falsch, die müssen dich erst nehmen, wenn du wieder sozialversicherungspflichtig bist.
Meines Wissens nach ist es nämlich schwierig von der PKV wieder in die GKV zu wechseln.
Das stimmt, das geht nur, wenn du wieder sozialversicherungspflichtig bist und das bist du nach nichtbestehen erst mit einem neuen Job, denn ALG I erhältst du in der Regel nicht.
Also bspw. im Falle eines Nicht-Bestehens des Refs.
Genau, dann wird es schwierig, aber auch bei Bestehen, wenn du nicht gleich eine Stelle hast.
Zudem würde ich gerne wissen was genau diese Anwartschaft aufsich hat. Ist es Pflicht? Was sind die Vor- und Nachteile?
Du kannst den Status vom Einstieg beibehalten und nicht wieder von vorne anfangen, vor allem auch in Gesundheitsfragen.
Lohnt sich im Ref schon eine private Krankenversicherung?
Wenn du da später rein willst ja, weil je früher du einsteigst, um so günstiger wird es.
Du kannst dann ohne Probleme wieder in die GKV (wenn du z. B. arbeitslos oder angestellt bist).
Arbeitslos alleine reicht leider nicht, nur der Bezug von ALGI (worauf man nach dem Ref in der Regel keinen Anspruch hat), hilft dann.
Also nein, du kannst nicht ohne Probleme da wieder rein. (Siehe auch anderer Thread).Wenn du noch nicht über 50 bist, dann ist das gar kein Problem. Die GKVen müssen dich dann wieder nehmen.
Stimmt leider überhaupt nicht!
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Ein Arbeitsheft, indem nur 10% der Seiten gemacht werden, hat ja keinen Sinn.
Und das ist manchmal schon viel

Mein 2. Kind nutzt gerade das Spanisch-Arbeitsheft seiner großen Schwester, denn da stand außer ihrem Namen nichts drin.
Das finde ich für Familien ohne die Möglichkeit des Vererbens dann schon ganz schön deprimierend. -
Kann mir jemand von euch vielleicht sagen, ob ich die Schulbücher, die durch die Gesamtkonferenz beschlossen wurden,
Bei euch beschließt so etwas die Gesamtkonferenz? Bei uns die Schulkonferenz, nachdem es in den Fachkonferenzen bereits diskutiert und abgestimmt wurde und ja, dann ist es in der Regel bindend, wenn da keine Ausnahmen vorgesehen sind (deshalb ist es manchmal sinnvoll, die mit zu beschließen, aber dazu muss man das eben vorher mitteilen, dass man das nicht braucht).
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Der Plan war aber eigentlich, die private Versicherung zum Mai "einzufrieren" und dann in die gesetzliche überzugehen
Und genau das geht eben, wie hier schon geschrieben nicht und sollte man sich immer vorher überlegen. wie man wieder zurück kommt.
Genau, bei versicherungspflichtigem Status ist dem so, wenn ich jedoch gar kein Arbeitsverhältnis zum 01.05. habe wäre ich ja freiwillig versichert, dementsprechend die ursprüngliche Frage. Aber danke euch

Leider überhaupt nicht.
Wer übernimmt denn die Beihilfe oder wird man dann über das Bürgergeld vollversichert?
Man muss dann vom Bürgergeld, wenn man das denn erhält das alles zahlen oder eben gucken, wie man klar kommt.
Deshalb auch immer der Hinweis sich auch als Student und für das Ref gut einen Plan B zu überlegen. -
Da musst du dich in den Beihilferegelungen deines BL einlesen. Ich vermute: nein, aber es ist nur ein Gefühl vom Lesen im Forum (bin kinderlos und eh in NRW)
Ja, wenn dein Bundesland ab einer bestimmten Anzahl Kinder reduziert, dann ist es völlig schnuppe, wie die Kinder versichert sind, wenn dein Partner und du beide verbeamtet sind zählen sie aber nur bei dem, der das Kindergeld bekommt (weshalb sich bei mehreren Kindern die Aufsplittung des Kindergeldes lohnen kann), ist nur einer verbeamtet ist dies egal
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Man muss vor allem eine gute Selbsteinschätzung haben.
Typisches Beispiel heute, es kommt die Oberschule mit ihren diverse Kursen, aber wie immer, erst die Kinder, dann erst deutlich später die Lehrer.
Tja, bevor die Lehrerin drin war, hatte ich die Kinder schon einmal zusammengefaltet (auch wenn ich dafür gar nicht verantwortlich war, aber nachher bin ich es dann eben doch, wenn sie neben mit ertrinken), denn sie waren einfach schon mal im Wasser gewesen.
Naja, war doch ganz flach und sie können ja auch alle Schwimmen und was ich mir noch anhören musste. Und noch weniger Verständnis als für den Anschiss von mir hatten sie dafür, dass ich sie bei der Kollegin verpfiffen habe. Die hat sie nämlich auch noch mal ordentlich gefaltet.
Ja, sie können Schwimmen und da stehen, aber sie schubsen sich auch usw. es sind schon Leute in einer Pfütze ertrunken und wie man merkt, eben auch im Nichtschwimmerbecken! -
Richtig - und Palim ist sogar Niedersachsen. 😉
Aber Palim hat gefragt, wo die bei der Erlasslage in BW herkommen

Ich kann dir z.B. sagen, in Berlin gibt es sie nicht. Da gibt es eine Schwimmstunde pro 25 Schüler, aber du darfst seit den 90er Jahren nur maximal 15 Schüler beaufsichtigen mit einer Person.
Finde den Fehler, zumal sie dann weder hingekommen noch umgezogen noch sonst was sind.
Da stecken soviele zusätzliche Stunden, die eigentlich Förder- oder Ermäßigungsstunden sind, drin, die kein Mensch sieht und ab nächstem Schuljahr ist das damit dann eh alles anders und viel weniger.
Blöd nur, dass die Teilzeitanträge aufgrund der bisherigen Ermäßigungen beantragt wurden. -
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Bei uns hat nur die Direktion und der Schulwart (Hausmeister) einen Schlüssel für das Gebäude. Fachlehrer haben Schlüssel für die jeweiligen Fachräume.
Wir haben seit ein paar Wochen Schlüssel für die Klassenräume aufgrund ungewünschter Besucher (Obdschlose etc).
Wir müssen das Schulhaus 30 Minuten nach Unterrichtsende verlassen.
Das ist ja ätzend, das schaffe ich selten.
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schade ist es halt, weil die Schule so für euch nicht zugänglich ist, was, wie ich finde, ziemlich ungut ist.
DAs sie für uns nicht zugänglich ist, finde ich verschmerzbar, dass sie aber nicht mal für die Schulleitung zugänglich ist, eher nicht.
Ist übrigens hier in Brandenburg in der Grundschule auch so, dass selbst eine Sitzung die länger als bis 20 Uhr geht, dann dafür sorgt, dass man den Wachschutz informieren muss (obwohl die Schule inzwischen selber von den Lehrkräften scharf geschlossen wird, was vorher nicht so war). -
Klar. Wir kommen immer in die Schule, wann wir auch wollen. Wir haben ein elektrisches System mit "Bieper"dingens. Drangehalten, piep, auf. Registriert die Schlüsselkarte drin und es ist klar, wer drin war. Ich bin öfter in den Ferien in der Schule zum Gießen der Pflanzen oder zum Vorkopieren von Sachen, die ich danach dann machen möchte, das erleichtert mir den Schulalltag. Wäre schlimm, wenn das nicht ginge.
Wie gesagt, selbst da muss bei uns die Schulleitung anmelden, sonst kommt der Wachschutz. Ätzend.
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Dabei kam auch zur Sprache, das jedes i-Kind eine eigene Aufsicht braucht.
Ist das bei euch wirklich so? Bei uns brauchen nur "spezielle" I-Kinder eine Einzelaufsicht und das haben wir z.B. diesmal wirklich, eine I-Erzieher, der mit unserem "Downkind" mit zum Schwimmen kommt und eine Schulhelferin, die sie beim An- und Ausziehen begleitet. Am Unterricht nimmt sie aber kaum wirklich teil, aber sie kann bereits schwimmen und zumindest das Seepferdchen hat sie bei mir gemacht.
Vor zwei Jahren hatten wir ein Kind, was auch bereits schwimmen konnte und dann mit seiner Schulhelferin immer separat geübt hat. Letztes Jahr ein Kind, was nur zum Schwimmen durfte, wenn die Mutter dabei und mit im Wasser war (Epilepsie).
Aber alle anderen "I-Kinder" nehmen normal am Schwimmunterricht teil.
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