Thüringen hat seinen Lehrkräften eine explizite Plattform für den Austausch und zentral verwaltete E-Mail-Adressen zur Verfügung gestellt, weitere Software kann nach Einholen einer entsprechenden Freigabe genutzt werden.
Wenn Lehrkräfte aber von sich aus auf Plattformen wie Facebook usw. zurückgegriffen haben, ohne dies mit übergeordneten Stellen abgesprochen zu haben, dann ist das zu Recht zu rügen. Ob das gleich mit Bußgeldern sein muss, ist eine andere Frage.
Wir haben mit Zustimmung der Schulleitung und selbst die Schulsenatorin hatte in einem ihrer Briefe gesagt, man sollte das mit dem Datenschutz nicht so eng nehmen, alles genommen, was uns begegnet ist, denn Schul.Cloud wird jetzt erst aufgebaut, Videokonferenzen laufen noch nicht für alle usw. wie hätten wir also anders aggieren sollen?!?