Beiträge von Susannea

    Auf die Erfahrungen, die ich mache, wer erzählt, dass er schon wieder die Polizei gerufen hat und die Aussagen der Leute beim Ordnungsamt, die ich kenne usw.

    Nein, ich kann sie nicht belegen (brauche ich auch nicht), aber ja, ich empfinde das als Blockwart-Mentalität, die es hier übrigens bei einigen schon immer oder immer noch gab.

    Also, öffnen wir die Schulen nur für Kollegen und Kinder ohne Risiken im eigenen Haushalt?

    Also, ein paar Kollegen unterrichten dann wenige Schüler und alle anderen machen Fernunterricht?

    Nimmt denn aktuell jemand bei der Notbetreuung Rücksicht auf das Risiko der Kinder? Nein, die kommen also eh und dann kommen eben die ohne Risiko dazu und ja, dann eben andere nicht oder nicht gleich.

    Es geht ja aktuell immer um schrittweises Öffnen

    Also wir Hessen hier sind dazu nicht angehalten. Hat euch das die Schulleitung aufgetragen?

    Ich habe aus Spaß mal für mich grob dokumentiert. Bin ja nur Teilzeitkraft, aber ich komme auch auf meine normalen Stunden und zusätzlich einer fünf jährigen Zuhause.

    So mache ich es auch. Die GEW Berlin hat übrigens mitgeteilt, dass die Dokumentationspflicht verboten ist, der Schulleiter dies nicht anordnen kann, weil das eine unter Mitbestimmung des Personalrats zu erfolgende Maßnahme ist und sie das für unsinnig halten.

    Also keine 90%, sondern höchststen 50%. Von diesen 50% sind allerdinge viele unklar, da die Gruppe nicht angetroffen wurde (also schon weitergegangen war und/oder sich vorher (viele Minuten?!) nicht daran gehalten hatte (sonst wäre ja wohl kaum angerufen worden) und sich dann zufällig kurz vorher aufgelöst hatte.

    Also selbst die "optimistische" "Blockwartzählung" liegt bei max 50%, vermutlich eher deutlich darunter.

    Das sind doch auch nur die, wo sie überhaupt rausgefahren sind, denn bei weit über der Hälfte ist doch vorher klar, dass die erlaubt sind, weil sie im Garten, auf privaten Grundstücken oder Wohnungen sind und das ist eben in vielen Bundesländern komplett erlaubt!

    Und genau das meine ich, da wird ständig die Polizei gerufen, weil im Nachbargarten 8 Leute sitzen. Tja, dürfen sie hier aber problemlos! Die sind gar nicht erwähnt und auch einige von den angeblichen Anzeigen werden haltlos sein, weil eben auch Privatgelände!

    Stillende? Na ob die mich dann zum Abstillen der Zweijährigen drängen würden? (Und nein, bitte keine Diskussion über Langzeitstillen.)

    Ganz viele Vorschriften im MuSchG gelten ja inzwischen immer für Stillende, allerdings weiß ich, dass sie genauso wie die Stillstunden das bei uns z.B. auf bis zu einjährige Kinder beschränkt haben (und ja, ich habe damals die Stillstunden bis das Kind 3 war bekommen)

    Wenn gesund und schwanger = keine Risikogruppe, so frage ich mich, warum schwangere Kolleginen per se (in NRW) derzeit in der Notbetreuung arbeiten dürfen.

    Doch, in NRW ist das einheitlich. Schwangere, Vorerkrankte und Ü-60 dürfen nicht in die Schulen.

    Du siehst ja, scheinbar nicht, denn Flipper berichtet ja was anderes oder fehlt da das "NICHT"?

    Wenn gesund und schwanger = keine Risikogruppe, so frage ich mich, warum schwangere Kolleginen per se (in NRW) derzeit in der Notbetreuung arbeiten dürfen.

    Die Frage ist gut, denn wie du hörst ist das nicht überall so und scheinbar nicht mal in NRW einheitlich, denn oben wurde ja gesagt, dass sie in NRW derzeit nicht in der Notbetreuung eingesetzt werden dürfen. In Berlin dürfen sie es auch nicht.

    Ich verstehe den Link 2, der auch in #6 zitiert wird, auch so, dass alle Klassenfahrten abgesagt werden müssen, nur noch nicht sicher gesagt werden kann, ob die Storno-Kosten übernommen werden.

    So ist er definitiv nicht zu verstehen, das hat ja das Schulamt in der Mail vom 30.3. noch mal bestätigt, dass es keinerlei Rechtsgrundlage für eine Absage an dem Tag gab, aber das haben scheinbar eben viele missverstanden.

    Daher ja die Nachfrage nach einem konkreten Dokument!

    Für konkrete Infos würde ich eh meinen SL fragen, dem die Infos ja zugänglich sein müssten.

    Da kam eben wie gesagt nur, er hat eine Information, aber er gibt sie uns nicht.

    Und das ist mir eindeutig zu wenig.

    Letztendlich muss er sie uns auch gar nicht geben, wenn er absagt, aber dann haftet er eben auch für Kosten usw.

    Wenn er von uns aber eine Meinung/Entscheidung wie auch immer dazu haben will, dann erwarte ich, dass ich Infos dazu auch zur Verfügung habe.Und genau das ist eben nicht passiert, daher hatte ich hier nach etwas offiziellem gefragt.

    Transparenz von Seiten der Schule sieht eindeutig anders aus, aber das Thema ist gerade da eh ein Problem und habe ich mit ihm auch vor der Schließung gerade versucht zu erörtern. Er wollte ja auch nicht, dass das Schreiben vom Ministerium zum Sturm auf der Homepage erscheint, weil er dies den Eltern nicht mitteilen wollte, damit nicht zu viele Kinder zuhause bleiben.

    Da kann ich leider nur den Kopf schütteln! Über die Entscheidung uns die Infos nicht zur Verfügung zu stellen, aber eine Entscheidung/Meinung haben zu wollen, natürlich auch!

    Ich habe die Infos, du nicht. Ich sage dir wie es ist, du beleidigst mich. Finde den Fehler.

    Du behauptest aber mir die Infos hier bereit gestellt zu haben und wunderst dich, dass ich sie nicht selber gefunden habe. Und diese Infos, die du mir gegeben hast, besagen eben genau dies nicht.

    Und nein, ich beleidige dich nicht, sondern stelle fest, wenn dies deiner Meinung nach Infos zur verpflichtenden Absage sind, dann erkennst du den Unterschied zwischen Empfehlung und Absage nicht.

    Das du andere Infos hast, ist möglich, von denen sprachst du aber nicht, sondern von den oben verlinkten und genau nach diesen anderen Infos ist gefragt worden.

    Aber nicht die hast du mir gegeben, sondern pampst mich an, wieso ich die Infos nicht selber gefunden habe. Die gibt es ja scheinbar eben noch nicht öffentlich im Netz, wie du nun dann auch verstanden hast.

    Der Fehler ist also nicht bei mir, sondern bei dir zu suchen, weil du falsche Informationen hier eingestellt hast!

    Danke, dass du nun die richtigen rausgerückt hast, auch wenn das scheinbar nicht mit einem einfachen."Ups, dann war das wohl falsch!" sondern mit einer Beschimpfung nur funktioniert.

    Und nein, du hast mir eben nicht gesagt, wie es ist, sondern an der Frage vorbei geschrieben!

    Finde den Fehler!

    Danke für deine Hilfe!

    Noch eine Ergänzung: Home Office machen wir gerade wie alle anderen Lehrkörper auch.

    Und das könnte man doch evtl.so auch beibehalten für eben Schüler die nicht zur Schule kommen können/dürfen.

    Oder so wie es immer bei uns generell geht, in den Innendienst zu gehen. Sprich z.B. Bibliotheken zu katalogisieren (nicht aufzuräumen, das ginge dann wieder nicht wirklich wegen Gewicht und bücken/strecken) usw. Bestellungen abzuwickeln, Schülerakten zu schreiben/zu sortieren und und und. Da gibt es soviel, was du in Berlin eh ab spätestens dem 5.Monat immer einfordern kannst, warum soll das nicht auch in anderen Bundesländern gehen?!?

    Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Ankreuzbogen und aufgrund dieser Sachlage, entscheidet der Amtsarzt. Auf dem Ankreuzbogen steht aber natürlich nichts von Corona.

    Dann ist auch das bundeslandsabhängig, hier gibt der Arzt nur eine Empfehlung, letztendlich entscheidet der AG (bei uns in Form des Schulleiters),ob es ein BV gibt oder nicht, wobei dazu Frauenvertretung und Personalrat mit einbezogen werden.

    Und hier geht auch nichts ohne Blutabnahme bei arbeitsmedizinischen Dienst zur Bestimmung der Titer.

    Ja, das handhaben die Bundesländer teilweise unterschiedlich, aber in den letzten Jahren (ich meine seit 2018) ist das MuSchG ja massivverschärft worden, das ist also nicht mehr ganz mit früher zu vergleichen.

    Die Mitteilungen haben wir gefunden und die besagen nicht, dass alle abgesagt werden müssen. Es wird nur empfohlen und aufgrund der Empfehlung hätten wir aktuell nicht abgesagt, denn bis Anfang Juni könnten wir noch kostenfrei stornieren und hätten dies auch dann erst getan, denn bis September kann es ja sein, dass man problemlos fahren kann.

    Aber das ist eben genau das, was ich beim Klassenlehrer auch befürchtet habe, dass er ähnlich wie du den Unterschied zwischen einer Empfehlung und einer Anweisung nicht verstanden hat. Genau darum suchte ich, ob es eine Anweisung gibt und die gibt es zumindest öffentlich nicht und die Schule weigert sich die angebliche Anweisung rauszugeben.

    Übrigens sagen diese Dinge auch klar, dass noch nicht klar ist, ob die Kosten bis Ende des Jahres übernommen werden, sondern bisher werden nur die bis zum Ende des Schuljahres übernommen!

    Edit: Um dann mal das Schulamt in seinem Schreiben vom 30.3. zu zitieren:

    Zitat

    Es gibt keine generelle dienstliche Weisung für die Absage ab dem 20.04.20, da hierfür die Rechtsgrundlage fehlt. Unter Beachtung der Hinweise und im Schreiben genannten Umstände empfehle ich Ihnen jedoch alle Schulfahrten bis 31.12.20 in das In und Ausland abzusagen, da eben nicht abzuschätzen ist, wie die regionalen Gebietskörperschaften (hier Landkreise, Städte und Gemeinden) ihre Verfügungen nach Infektionsschutzgesetz o.a. zukünftig gestalten.

    Also gab es definitiv bis 30.3. (Montag) keine Mitteilungen zur verpflichtenden Absage!

    Also, Frage bleibt, wo steht, dass sie zwingend abgesagt werden müssen?

    Kann jemand wirklich helfen?

    Habt ihr eine Frauen-oder Gleichstellungsbeauftragte? Dann frag da an, aber ja, ich würde es einfach jetzt der Schulleitung mitteilen und ja, demnach müsstest du auch raus sein.

    Und nein, eigentlich muss es die Gefährdungsbeurteilung inzwischen bereits geben, die muss jetzt vorsorglich schon vorliegen.

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