Beiträge von Susannea

    Ich bin zwar ausgebildeter Lehrer, aber halt nicht in Deutschland, und somit nur Quereinsteiger. Ich muss als solcher ein erweitertes Führungszeugnis einreichen, ich denke aber, das muss jeder Lehrer?

    Nein, das muss nicht nur der Lehrer, sondern auch die Lesepatin usw.


    Die dürfen bei uns übrigens auch die Kinder beaufsichtigen, wenn auch keine ganze Klasse.

    In NRW sieht das genau so aus. ;) Der Braumeister mit dem Vertretungsstellenvertrag darf in Chemie Noten geben, für die der Schulleiter dann haftet. Aufsichtspflicht erfüllt er auch.
    Die Lesepatin, die in der Stadtbibliothek angestellt ist und Deutschförderung macht, darf keine Noten geben. Die Aufsichtspflicht erfüllt sie auch nicht.

    Bei uns wird da zumindest in Berlin zwischen ausgebildeter Lehrer und Vertretungskraft kein Unterschied gemacht, wer für die Noten verantwortlich ist, die Eltern kennen den Unterschied ja teilweise nicht mal.

    Alle anderen/Nichtlehrer dürfen keine Noten geben.

    Womit sich ja die Frage stellt, wer Lehrer ist, hier ist das jeder, der einen Vertrag darüber hat.
    Also eben nur Praktikanten dürfen keine Noten geben und dürfen auch nicht alleine die Aufsicht haben, in der Theorie, bei uns haben zwischendurch selbst die Sekretärinnen die Stunden gemacht.


    Alle müssen einen erweiterten Führungszeugnis vorlegen können (gesetzlich vorgeschrieben) und es wird in der Regel (das heißt: nicht nie) keiner ohne Studium eingestellt.

    Das ist zumindest für Berlin und Brandenburg grundlegend falsch.
    In Berlin werden viele viele Lehrer eingestellt, die entweder gerade etwas studieren, aber definitiv kein abgeschlossenes Studium haben. Und wenn Studium, dann irgendeines, es muss so gar nichts mit Lehramt zu tun haben!

    In Berlin und auch in Brandenburg würde ich das leider mit ja beantworten, aber ja, jeder muss ein erweitertes Führungszeugnis einreichen. Selbst die Eltern, wenn sie irgendetwas offiziell begleiten (und da reicht auch nicht, dass sie bereits im anderen Bundesland Lehrer sind usw.).

    Was sind denn Bögertage?

    Wer Böger ist, sage ich lieber nicht, damit ich hier nicht ausfallend werde.
    Er hat aber dafür gesorgt, dass die Berliner Lehrer Präsenztage in den Ferien bekommen und diese Tage ausgeglichen durch ursprünglich zwei Freie Tage, einer direkt vor Ferienbeginn, so dass Berlin immer einen Tag früher Ferienbeginn hatte aus Brandenburg und deshalb nur halb soviel Stau war und einen von jedem Kollegen frei wählbar (das das Mehrarbeit für die anderen bedeutet und eine Milchmädchenrechnung ist, weiß von uns jeder, er hat es aber genau wie die restlichen Berliner Politiker nie begriffen).

    Ja natürlich stehen sie dir auch zu und wenn du sie nicht nimmst, müssen sie genau wie Resturlaub ausgezahlt werden (und lass dich nicht damit abspeisen, dass die Urlaubstage mit den Ferien abgegolten sind, das stimmt nämlich nicht, so wie sie teilweise die Verträge machen).


    Mir mussten sie das alles schon mal auszahlen, weil sie die Ferien in der Bezahlung ausgeklammert haben.


    Übertragen auf das nächste Schuljahr kann man den Bögertag aber leider nur mit Zustimmung der Schulleitung, also evtl. ist dann der vom letzten Jahr weg, aber dieses Schuljahr kannst du noch einen nehmen (muss oder kann ich auch noch machen, weiß aktuell gerade nur nicht wann das sinnvoll wäre und überlege eben mir den auf nächstes Jahr übertragen zu lassen).

    Einzige andere Möglichkeit: du beantragst für den 8. Monat Elterngeld plus. So dass du in Summe eben nur "Halbzeit" arbeitest in diesem Monat

    Der Zusammenhang ist total unsinnig.
    Halbzeit arbeiten kann sie mit allem, das hat damit nichts zu, nur die Anrechnung ist eine andere, aber Basiselterngeld und angerechnet ist trotzdem mehr als nur ein Monat ElterngeldPlus mit Anrechnung.


    Ich beantrage Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz z.B. je nach Geburtstermin vom 19. September 2018 bis zum 12. April 2019. Mein Mann beantragt dann Elternzeit vom 13. April 2019 bis zum 18. September 2019. So hätten wir genau 1 Jahr Elternzeit auf uns beide aufgeteilt, aber eben mit einem taggenauen Wechsel.

    Ihr habt aber 6 Jahre Elternzeit, jeder 3!
    Aber natürlich könnt ihr so wechseln. Beachtet nur, ab der ersten Anmeldung muss sich jeder dann verbindlich für 24 Monate festlegen und verzichtet auf die restliche Zeit innerhalb der Zeiten Elternzeit zu nehmen, wenn er sie nicht gleich mit anmeldet.


    Dass der Mutterschutz nach der Entbindung angerechnet wird, ist mir klar. Aber da ich im Mutterschutz meine normalen Bezüge weiter erhalte und kein Mutterschaftsgeld bekomme, erhalte ich in diesen 2 Monaten kein Elterngeld, da meine Bezüge höher sind und das Elterngeld ja gegengerechnet wird. De facto bekommen wir also "nur" 12 Monate Elterngeld, ab dem 3. Lebensmonat des Kindes.

    Vorsichtig, denn 8 WOchen sind nicht 2 Monate und sobald das Kind vor dem Termin kommt wird die Berechnung mit 2 Monaten auch gefährlich.


    Elterngeld Plus kann ich doch aber nur beantragen, wenn ich in Elternzeit Teilzeit arbeite oder nicht?

    Nein, das hat damit nichts zu tun.


    Ich möchte bis zu den Osterferien 2019 Elternzeit nehmen, dann mit halber Stelle arbeiten gehen, bin dann aber nicht mehr in Elternzeit.

    Aber warum nicht, das wäre eine Möglichkeit z.B. noch vier zusätzlich Bonusmonate für jeden nachher zu erhalten, wenn ihr beide dann in Teilzeit arbeitet (kann ja auch im Anschluss an die Elternzeit deines Mannes sein), das geht übrigens generell auch ohne Elternzeit. Man kann ohne Elternzeit Elterngeld erhalten!


    Jein.
    Im Mutterschutz bekommst du 8 Wochen Bezüge, die verbleibenden Tage im 2. LM erhältst du anteilig Elterngeld.

    Wenn das Kind am Termin oder später kommt, sonst hat man evtl. bis in den 3. Lebensmonat hinein Mutterschutz!


    Elterngeld Plus kannst du immer beantragen.
    Du darfst in der Elternzeit generell bis zu 30 Stunden arbeiten. Das würde eventuell weniger Abzug im EG bedeuten, als wenn du mit Basiselterngeld arbeiten gehst. Oder du kannst den Bezugszeitraum verlängern (nicht aber die Gesamtsumme).

    Genau so.


    14 Monate Elterngeld stehen uns aber zu, sobald mein Mann nach meiner Elternzeit mind. 2 Monate Elternzeit nimmt, unabhängig davon, ob ich in der Zeit Voll- oder Teilzeit arbeite, richtig?

    Jein, die stehen euch zu sobald beide mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen und in mindestens zwei Monaten ein Einkommensverlust vorliegt.


    Ja, 14 Monate Basiselterngeld wenn beide Partner mindestens 2 Monate Elterngeld(!) beantragen.

    s.o. nicht die einzige Bedingung dafür!

    Wer als Vertretungslehrkraft angestellt ist, muss natürlich auch Vertretungsunterricht geben. Schikane kann ich darin keine erkennen und dass es eine Kündigungsfrist gibt, dürfte auch bekannt sein. Von daher: Bringe die 5 Wochen noch ohne größere Vorkommnisse hinter dich und dann ist das Thema auch abgehakt ;) !

    Die Kündigungsfrist ist eh fraglich, weil es sich um einen befristeten Vertrag von zu kurzer Dauer handelt, der in der Regel nicht kündbar ist.


    Und von wegen du sitzt am längeren Hebel, das glaube ich kaum und bin mir sicher, dass sie dann auch Schadensersatzansprüche stellen und die auch ziemlich sicher bekommen werden.


    In welchem Kindergarten sind wir denn hier, wenn du deinen Vertrag nicht erfüllen kannst, hättest du dir das vorher überlegen sollen.

    @Susannea
    Bei uns macht das jeder Raumbetreuer, dann wird alles eingereicht und dann geht jedes Jahr das Gefeilsche los, wessen Antrag denn jetzt berücksichtigt wird und wessen nicht. Dann müssen die Computer noch ein Jahr läönger halten.


    Optimal sind dann auch immer diese Aktionen: Ja, für die CAD-Arbeitsplätze brauchen wir neue (teure) Rechner mit speziellen Grafikkarten etc., da kannst du dann ja die Geräte bekommen, die die ausmustern. Ganz toll sowas. Blöd nur, daß die Maschinen nach ein paar Jahren immer anfälliger werden und da die Wartung auch durch die Raumbetreuer zu machen ist, will die Kisten natürlich niemand haben.
    --> Ich will auch mal fabrikneue Computer haben.

    Wir kriegen bisher generell nur ausgemusterte von Firmen oder Behörden.

    DAs freut mich, dass es geklappt hat.


    Das wundert mich mit dem SL nicht, hier bei meinen Kindern hat der SL ja auch zu mir gesagt, Kollege xy hat Elternzeit beantragt und er müsste jetzt mal hören, ob und wie das Amt das genehmigt und guckte mich ganz verdutzt an, als ich meinte, wenn er die ANGEMELDET hat, dann sind das die Daten, die sie brauchen, denn genau so geht er dann in Elternzeit. Hat ihn etwas überfordert, auch das jetzt ein Lehrer genau zur Geburt eben einen Monat weg ist.

    Und mit so etwas möchte ich mich nicht beschäftigen müssen in dem klaren Bewusstsein, dass ich mich in der Zeit eben nicht um meinen Unterricht kümmern kann.

    Aber genau das ist bei uns die Aufgabe der Fachbereichsleitung (die dafür keine Ermäßigung o.ä. bekommt) und die dann auch noch die Dummen sind, wenn sie eben das falsche beantragt haben.

    Meine Frage war an die gerichtet, die KEINEN Drucker zuhause haben.
    Davon gab hier auch einige, die vehement dahinter stehen, gar nichts privat zu kaufen und dann schulisch zu nutzen.


    Übrigens druckt mein Mann auch mal zuhause für die Firma was aus. Und er macht die Kosten nicht geltend. Genauso wenig für die sauteuren Anzüge, die er kaufen muss, weil er geschäftlich oft einen tragen muss. Und die Kosten für die Wartung seines PKWs, den er geschäftlich nutzen musste, als er noch keinen Dienstwagen hatte. Und und und. Als würden man in der freien Wirtschaft jeden Scheiß bezahlt bekommen.

    Entschuldige, nicht richtig gelesen.


    Ist hier ansonsten auch so, im Gegenzug kopiere ich aber auch mal was für mich in der Schule oder mein Mann im Büro oder druckt da was.


    Bist du dir sicher, dass jemand wirklich keinen Drucker hat, nur weil er nichts für die Schule kauft? Er nutzt ihn dann evtl. nicht für die Schule.


    Wobei ich auch Kollegen habe, die nicht mal einen Computer haben und auch ihre Dienstmail trotz Anweisung nie lesen. Geht also auch.

    An alle ohne Drucker zuhause: Wie druckt ihr privat mal was aus?

    Wie, einfach von meinem Computer, wo ich die Sachen ja wenn eh erstelle oder runterlade. Farbdrucker gibt es einen der nur im absoluten Notfall benutzt werden darf in der Schule. A3 drucken die glaube ich gar nicht, also mache ich das zu Hause auf meinem A3 Drucker, den ich deshalb habe.

    Ich würde ja nur kurz ausfallen.

    DAs ist vermutlich eine Definitionsfrage, ich finde im Schulbetrieb mindestens 14 Wochen, sprich ca. 3 Monate nicht wirklich kurz. Aber es ist natürlich kürzer als mit Elternzeit.



    Über wie viele Stunden reden wir dann da überhaupt? Wenn du 100% schwerbehindert bist, sollten das doch kaum mehr als 6 Stunden/Woche sein, oder?

    Bist du dir sicher? In Berlin ist die Pflichtstundenzahl bei 100% "nur" um 6 Stunden reduziert, sprich es sind 22 Stunden in der Grundschule zu unterrichten.

    Es gibt natürlich Leute, die in Nullkommanix alles eingestöpselt haben und sofort mit dem Unterricht starten können, aber auch solche, die erst einmal eine Viertelstunde brauchen bis sie den Kabelsalat physisch wie kognitiv durchdrungen haben. Digitale Medien in der Lehre waren an meiner Uni immer sehr stark vertreten und ich war immer sehr froh, wenn ich nach jemandem meine Präsentation halten konnte und in die vorhandene aufgebaute Apparatur nur meinen USB-Stick reinstecken musste.Dann möchte ich das "Abenteuer" ungerne in der Schule eingehen, wo du im schlechtesten Fall Geräte hast, die mehr schlecht als recht funktionieren - oder Kinder, die keine Lust darauf haben, eine Viertelstunde zu warten bis es mit dem Unterricht losgeht. Ganz ohne geht natürlich auch nicht, da curricular vorgeschrieben, aber da beschränke ich mich lieber darauf (listening comprehension im Englischunterricht, Literatur im Medienverbund in Deutsch) und überlasse Experimente denjenigen, die sich damit auskennen :) .

    Gewöhn dich gleich dran, denn Schule ist immer flexibel, ohne Flexibilität wirst du es da ziemlich schwer haben.


    Eigentlich sollen Smartboards sogar nie mit Kreidetafeln in einem Raum sein. Wegen des Staubes.

    Aber es gibt inzwischen sogar Smartboards, die eine aufklappbare Kreidetafel davor haben, die sind genial. Aber ich meine, die soll man nur mit Flüssigkreide beschreiben (macht natürlich eh niemand).

    Dann zeigst du Flexibilität und sagst: Plan B : am ausgeschaltetem Smartboard mit Magneten Tonpapierdchnipsrl/Plakate/ Bilder etc.dran pinnen

    Blöd nur, dass die billigsten der billigen Varianten weder Magnetisch sind noch sonst was. Da geht dann echt gar nichts, außer Tesafilm drauf, aber das geht kaum ab,

    Ganz ehrlich, ich befürchte, da sind zuviele Dinge dabei, die sich nicht planen lassen. Es kann alles nach Planung funktionieren oder eben gar nicht.
    Frag beim Schulamt nach, wie das ist mit Einsatz nach dem Mutterschutz (evtl. sogar noch mit Anrecht auf Stillpausen) an wohnortnahmen Schulen, wann man das am besten beantragt.

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