Einzige andere Möglichkeit: du beantragst für den 8. Monat Elterngeld plus. So dass du in Summe eben nur "Halbzeit" arbeitest in diesem Monat
Der Zusammenhang ist total unsinnig.
Halbzeit arbeiten kann sie mit allem, das hat damit nichts zu, nur die Anrechnung ist eine andere, aber Basiselterngeld und angerechnet ist trotzdem mehr als nur ein Monat ElterngeldPlus mit Anrechnung.
Ich beantrage Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz z.B. je nach Geburtstermin vom 19. September 2018 bis zum 12. April 2019. Mein Mann beantragt dann Elternzeit vom 13. April 2019 bis zum 18. September 2019. So hätten wir genau 1 Jahr Elternzeit auf uns beide aufgeteilt, aber eben mit einem taggenauen Wechsel.
Ihr habt aber 6 Jahre Elternzeit, jeder 3!
Aber natürlich könnt ihr so wechseln. Beachtet nur, ab der ersten Anmeldung muss sich jeder dann verbindlich für 24 Monate festlegen und verzichtet auf die restliche Zeit innerhalb der Zeiten Elternzeit zu nehmen, wenn er sie nicht gleich mit anmeldet.
Dass der Mutterschutz nach der Entbindung angerechnet wird, ist mir klar. Aber da ich im Mutterschutz meine normalen Bezüge weiter erhalte und kein Mutterschaftsgeld bekomme, erhalte ich in diesen 2 Monaten kein Elterngeld, da meine Bezüge höher sind und das Elterngeld ja gegengerechnet wird. De facto bekommen wir also "nur" 12 Monate Elterngeld, ab dem 3. Lebensmonat des Kindes.
Vorsichtig, denn 8 WOchen sind nicht 2 Monate und sobald das Kind vor dem Termin kommt wird die Berechnung mit 2 Monaten auch gefährlich.
Elterngeld Plus kann ich doch aber nur beantragen, wenn ich in Elternzeit Teilzeit arbeite oder nicht?
Nein, das hat damit nichts zu tun.
Ich möchte bis zu den Osterferien 2019 Elternzeit nehmen, dann mit halber Stelle arbeiten gehen, bin dann aber nicht mehr in Elternzeit.
Aber warum nicht, das wäre eine Möglichkeit z.B. noch vier zusätzlich Bonusmonate für jeden nachher zu erhalten, wenn ihr beide dann in Teilzeit arbeitet (kann ja auch im Anschluss an die Elternzeit deines Mannes sein), das geht übrigens generell auch ohne Elternzeit. Man kann ohne Elternzeit Elterngeld erhalten!
Jein.
Im Mutterschutz bekommst du 8 Wochen Bezüge, die verbleibenden Tage im 2. LM erhältst du anteilig Elterngeld.
Wenn das Kind am Termin oder später kommt, sonst hat man evtl. bis in den 3. Lebensmonat hinein Mutterschutz!
Elterngeld Plus kannst du immer beantragen.
Du darfst in der Elternzeit generell bis zu 30 Stunden arbeiten. Das würde eventuell weniger Abzug im EG bedeuten, als wenn du mit Basiselterngeld arbeiten gehst. Oder du kannst den Bezugszeitraum verlängern (nicht aber die Gesamtsumme).
Genau so.
14 Monate Elterngeld stehen uns aber zu, sobald mein Mann nach meiner Elternzeit mind. 2 Monate Elternzeit nimmt, unabhängig davon, ob ich in der Zeit Voll- oder Teilzeit arbeite, richtig?
Jein, die stehen euch zu sobald beide mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen und in mindestens zwei Monaten ein Einkommensverlust vorliegt.
Ja, 14 Monate Basiselterngeld wenn beide Partner mindestens 2 Monate Elterngeld(!) beantragen.
s.o. nicht die einzige Bedingung dafür!