Ich denke, Bayern wird es schwer von außerhalb und dann "nur" mit einem österreichischen Abschluss noch schwerer.
Beiträge von Susannea
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Großstädten wie Wien und Berlin zusätzliche Herausforderungen bei der Ausübung des Lehrerjobs gibt, die zumindest für manche Leute schlichweg ein Ausschlusskriterium bei der Ortswahl darstellen.
Aber genau das tut der TE ja nicht, sondern er sagt, in Wien sind es ihm zu viele, dann geht er lieber nach Berlin (und genau da kann man eben noch viel mehr davon haben, kommt aber auf die Stadtteile an).
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In Wien verdient man, genau wie im Rest von Österreich, deutlich weniger als in jedem deutschen Bundesland. Zwar ist das kein offizieller Bonus, aber macht doch was her. Und die Betreuung von Kindern mit DAZ ist eine Herausforderung.
Und genau diese Kinder, die angeblich so viele herausfordernder sind (kann sein, muss aber nicht sein, ich habe mich z.B. bewusst für die schwierigen Kinder statt der schwierigen Eltern, die ich davor hatte, entschieden)hat man in Berlin in vielen Bezirken zu Hauf. Und zu sagen, man verdient in Deutschland mehr ist ganz schön verallgemeinert, wenn man doch überall anders verdient und gerade in Berlin "nur" angestellt ist.
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Verstehe ich nicht, kannst du das erklären? Was für einen Bonus soll es für SuS mit Vornamen, die auf einen Migrationshintergrund hinweisen könnten warum geben? Und weshalb sollte in Ermangelung eines solchen Bonuses in österreichischen städtischen Gebieten Berlin das kleinere Übel darstellen?
Zumal du den Bonus in Berlin sicher nicht bekommst, denn selbst die Brennpunktzulage gibt es ja kaum noch, weil nach Berlin-Pässen gerechnet wird, die keiner mehr vorzeigt, wenn er soviel eh umsonst bekommt.
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Ich muss daher zugeben, dass ich Samus Reaktion jetzt nicht verstehe.
Ich schon, wenn man nämlich mal wieder nur den halben Satz liest und nicht das NICHT HILFREICH davor, könnte man denken, dass die Userin (oder noch viel schlimmer, wenn man den Unterschied immer noch nicht verstanden hat, die Moderatorin) das fordert und dann passt die Antwort.
Aber evtl. sollte man selber auch mal über den eigenen Satz nachdenken an Samus Stelle
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Eben nicht. Sondern in einem angemessenen Rahmen. Wenn es also nur zu viel wird, darf der SL durchaus die Freistellung verweigern. Frage ist halt nur, was ist angemessen und was nicht.
So jetzt bin ich aber raus hier.
Es ist laut Rechtsprechung eben genau dann angemessen, wenn Termine dafür anfallen, aber du musst dich da auch nicht bemühen nachzulesen, ist einfacher hier immer weiter zu stänkern ohne Hintergrundwissen!
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Ich weiß ja nicht, was du hier zusammen liest, ich habe weder in Beitrag 11 etwas anderes geschrieben als später, noch mir irgendwo widersprochen!
Das angemessen in dem Gesetz ist die Häufigkeit (wobei das eben einfach davon abhängt, wieviele Termine anfallen und da gibt es kein Urteil zu, das es auf eine Zahl begrenzt), aber mein "angemessen" bezog sich auf die Zeit vor dem Vertragsende! So steht es auch in jedem Beitrag immer wieder!Ich widerspreche dir aber, dass du in den letzten 4 Wochen nach belieben freigestellt wirst.
WAs heißt denn nach Belieben, immer dann, wenn einer der dafür notwendigen Termine anfällt!
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"Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren." § 629 BGB
Also ich lese es so, dass der AN eine angemessene Zeit zur Jobsuche zur Verfügung hat. Da steht nichts von angemessener Zeit vorher. Frage ist nur, was ist angemessen.
Ich glaube es bringt wenig hier weiter zu diskutieren. Überlassen wir das ggf. den Richtern.Sage mal, willst du hier eigentlich nur stänkern?!?
Deine Frage war, wie das in befristeten Arbeitsverhältnissen ist, da ist eine angemessene Zeit vorher (laut der Urteile, egal was du im Gesetz findest gibt es dazu ja schon genügend Urteile!) eine Freistellung zu gewähren. Das habe ich dir geantwortet und nichts anderes!
Das dann die Frage ist wieviele Freistellungen usw. ist noch eine ganz andere Sache, aber das ist nicht beschränkt.Die Richter haben also schon geurteilt, daher müssen wir da gar nicht diskutieren!
Von der Uhrzeit, dass man z.-B. Nachmittags gehen kann oder muss sagt übrigens das Gesetz was du gerade so schön zitierst gar nichts, auch wenn du das anders siehst!
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Ich wäre ja schon mit ein paar Tagen zur 2. Stunde zufrieden , da es mir schon klar ist das es schwierig ist alle Belange beim Stundenplan zu berücksichtigen
Ich frage mich eben ob man so " verrückt " sein kann und eine Planstelle absagt um dann auf eine Stelle in der näheren Umgebung im Sommer zu warten ( wobei die Wunschschule schon Bedarf signalisiert hat ).
Ich bin heute die Strecke zur Landschule gefahren , brauche etwa 25 Minuten für die 25km....Hier könntest du das problemlos, weil du bis dahin mindestens 10 kurze Stellen machen könntest, aber ich denke, wenn es bei euch nicht so gut mit Stellen aussieht, dann würde ich das nicht machen.
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Sehe ich auch so. Aber die Kritik kommt im Normalfall von jungen Leuten (ohne Verpflichtungen) mit VZ.Jemand hat sich mal wegen einer Stunde beschwert, die wir aber einfach nicht da weg bekamen. Da haben wir dann noch eine 2. auf den Tag gelegt.
Genau, dann ist das auch kein Problem. Hier steht übrigens auch drin in dem Berliner Frauenförderplan, Tage mit 2 oder weniger Stunden sind zu vermeiden. Scheint also eher die Regel zu sein, dass es nicht gewünscht ist.
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Wie interpretierst du denn "angemessene Zeit"? Das widerspricht doch allem, was du sagst.
Nein, tut es nicht, eine angemessene Zeit vorher ist ca. ein Monat nach der gültigen Rechtsprechung und nein, die Belange des AG muss ich NICHT berücksichtigen!
Genauso wird man ab einer gewissen Anzahl von Fehltagen keinen Anspruch mehr haben.
Nein, die Begrenzung auf wieviele Termine gibt es nicht, zumal Agentur für Arbeit, amtsärztliche oder ärztliche Untersuchungen dafür usw. auch alles dazu zählt und bezahlt freigestellt werden muss.
Ich sage nur "angemessene Zeit". Und bei einem Termin, den man auch am Nachmittag machen könnte, wird es schwierig zu argumentieren, dass er am Vormittag liegen muss. Wir reden ja hier von Menschen, die in der Regel nur halbtags verbindlich auf der Arbeitsstelle sind.
Du bringst hier was durcheinander, mit angemessene Zeit ist keinesfalls die Uhrzeit gemeint, denn auch der neue AG ist in der Regel nur halbtags da, also darfst du natürlich vormittags gehen. Sondern eine angemessene Zeit vor Vertragsablauf, aber das stand ja auch deutlich so in meiner Antwort, die sich somit in keiner Weise widerspricht!
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Wie viele Samstags-Einsätze im Jahr sind "im Gehalt mit drin"? Unbegrenzt?
Theoretisch ja, dann muss eben an anderen Stellen weniger gemacht werden und wenn da eben so Sachen wie Elternsprechtag, Einschulung, Tag der offenen Tür, Gesamtkonferenz usw. liegen, dann ist das so und mit dem Gehalt abgegolten, denn die Sachen gehören alle zu den Aufgaben eines Lehrers dazu.
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Ich denke, dass hier auch ein großer Unterschied zwischen einem befristeten Arbeitsvertrag und einer Kündigung durch den AG vorliegt
Glücklicher Wiese interessiert nur das Gesetz und nicht, was du denkst und das macht da keinen Unterschied!
Sonst kann ich ja bei einer befristeten Stelle von Anfang fehlen, um andere Stellen zu suchen ..
Wenn die Stelle so kurz ist, ja. Sonst erst in angemessener Zeit vorher!
Weiterhin halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass der AN die Pflicht hat solche Termine nach Möglichkeit in die Freizeit zu legen. Gilt ja bei Arztterminen genauso. Sollte ja auch in der Regel bei einer Vertretungslehrkraft gut möglich sein.
Schön, sieht das Gesetz auch anders! Ist ja aber in der Schule auch logisch, die haben alle zur selben Zeit Unterricht usw. also kann man das in der Regel nicht in die Freizeit legen und muss es eben auch gar nicht!
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Bei der Krankenversicherung würde ich nicht voreilig was einreichen, da du, wenn du nichts einreichst, einen Beitragsrückfluss von einigen hundert Euro bekommst. Einreichen lohnt sich erst, wenn die Erstattung über das Jahr größer ist als der Beitragsrückfluss.
Das kann man einfach nicht so verallgemeinern, denn es gibt welche die verrechnen es, es gibt welche da gibt's gar keine Beitragsrückerstattung usw. Das muss jeder eben gucken, wann er für sich die Grenze erreicht hat, wo einreichen sinnvoll ist.
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Das geht jetzt nicht zwangsläufig hier um dich, ich nehme das aber nur mal als Aufhänger:
Wenn man nicht gerade auf einer Baustelle arbeitet, wo man um 6 Uhr am Sammelpunkt sein muss, geht das in den meisten Fällen auch für Männer problemlos. Sie müssen nur wollen - daran hapert es häufig.Klar geht das an einigen Tagen, aber wenn man nicht gerade selbstständig ist, dann in der Regel eben nicht jeden Tag, weil da auch andere mit dran hängen. Bei uns z.B. würde es nicht gehen, weil an den Tagen, wo ich früher (zur 2. statt zur 3. Std) habe mein Mann nicht auf Dienstreise gehen kann, also tut er es an den anderen Tagen, damit kann er da einfach de facto kein Kind wegbringen, weil er nicht da ist. Dann gibt es auch Eltern auf Montage usw. Also doch, es gibt auch Gründe, warum der Vater sie nicht jeden Tag bringen kann und das nicht nur, weil er ein Mann ist!
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Mich stört die Haltung dahinter. Auch als Vollzeitkollege ohne Familie oder als Teilzeitkollege mit pflegebedürftigem Elternteil oder als Kollege mit anderen Dispositionen hat man Gründe für dies oder jenes.
Aber Familie und Beruf und Vereinbarkeit ist nun mal durch Vorschriften gesichert und da gehört natürlich auch die zu pflegende Mutter dazu und da ist egal, ob Teilzeit oder Vollzeit.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist durch die Bevorzugung der Kollegen bei der Stellenvergabe/die Versetzung in die Nähe gegeben. Durch die sogenannten Sozialpunkte.
Das dürfte reichen.Nein, ist sie nicht. Ich zitiere da mal aus dem Berliner Frauenförderplan: "Zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind die Einsatzwünsche der Einzustellenden nach Möglichkeit sicherzustellen."
5.1 Arbeitszeitregelungen
1. Schul- und Abteilungsleitungen sowie die koordinierenden Erzieherinnen und Erzieher besprechen vor der Unterrichtsverteilung sowie Stunden- bzw. Dienstplangestaltung mit den Beschäftigten im Sinne der Ziele gemäß § 10 Abs. 1 LGG folgende Regelungen:
• Dienstbeginn und Dienstende in Abstimmung mit den Betreuungszeiten der Kindertageseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen
• einvernehmliche Pausenregelungen
• Verteilung von Springstunden (zur Vertretung)
• Teilnahme an Klassen- und Gruppenfahrten
• familienfreundliche Regelungen bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen und AktivitätenBei unausweichlichen Situationen sollen Beschäftigte mit kleinen Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen von Konferenzen oder sonstigen dienstlichen Veranstaltungen freigestellt werden.
Du siehst, da ist noch deutlich mehr notwendig bei!
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Zitat von 'Fraggles
,Gleiche Arbeit, gleiches Geld (wobei Du mehr Besoldung erhältst als z. B. ein Single mit gleicher Stundenzahl).
Hm und warum genau nicht? Also in vielen Bundesländern gibt es Gesetze und Vereinbarungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit hat man dann schon Vorrang, wenn es um Wünsche geht. Hier z.B. ist es nicht zumutbar einer Alleinerziehenden die erste Stunde zu geben, wenn sie es mit der Kitaöffnung nicht schafft. Der AG hatte dann die Wahl die Tagesmutter für morgens zusätzlich zu bezahlen oder ihr einen anderen Stundenplan zu bauen (da hat die Frauenvertretung gut drum gekämpft und klar gewonnen) Wobei ja die Wünsche auch nicht immer gleich sind. Eine Kollegin z.B. wollte immer von 8-12 an 5 Tagen die Woche arbeiten trotz 50%.
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Finanzamt, wenn sie deine eingreichte Steuererklärung bearbeitet, auch lange Bearbeitungszeiten hat
Ja, da ist die Beihilfe noch schnell gegen.
Mein Einspruch aus dem Dezember 2018 zur 2017er Steuererklärung ist wohl im Januar 2019 zur Widerspruchstelle gegangen (habe ich Anfang des Monats nach mehrmaliger Nachfrage erfahren) und ist bis heute eben noch nicht bearbeitet!Und auch die 2018er Steuerklärung haben sie nach gut 6 Monaten erst Anfang Dezember dann bearbeitet, da geht es ja auch nur um mehrere tausend Euro (mehr als zwei meiner Monatsgehälter).
Gewöhn dich gleich dran zu warten!
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Könnte man denn dann nicht auch sich im anderen Bundesland entlassen lassen und zum 1.8 neu einstellen lassen im anderen Bundesland , wenn man die Zusage der Wunschschule hat ?
Kann man sicher, hier kündigen die meisten in Berlin, wenn sie nach Brandenburg gehen und machen das nicht über den Ländertausch, wobei das auch problemlos funktionieren kann.
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Verstehe ich eben nicht. Im Leistungssport gibt es eine ganze Menge Männer im Geräteturnen, wieso ist das in der Schule "Mädchensport"?
Aber sie haben trotzdem andere Disziplinen, Frauen haben 7-Kampf, Männer Zehnkampf, Männer z.B. turnen am Barren, Frauen am Stufenbarren und so sieht es in der Regel der Rahmenlehrplan auch vor, dass dann die Disziplinen andere sind.
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