Ich weiß ja nicht, wie. das bei euch ist, hier haben die alle auch ein Schulfach und bis auf die koordinierende Sonderpädagogin werden die bei uns mit mindestens 50% eingesetzt und erst dann in Sopäd. Aber ja, das sind je nach Schüler die ersten Stunden, die neben Teilung entfallen.
Beiträge von Susannea
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Ich verstehe, unabhängig vom Arbeitsvertrag, jede Zeit, die ich für die Arbeit aufwende, als Arbeitszeit. Daher sinkt durch unbezahlte Arbeitszeit wie bspw. Wege, unbezahlte Mehrarbeit etcpp. der Stundenlohn. Ist doch völlig logisch, ich nehm doch lieber 4000€ Brutto für 42h Arbeit als für 42h Arbeit plus 10h Weg pro Woche.
Interessante, aber sicher nicht die korrekte Sichtweise.
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Halbiert halt den Stundenlohn, aber sonst, wieso nicht?
Nein, tut es nicht. Der bleibt gleich, denn der Fahrtweg usw. zählt ja nicht mit zur Arbeitszeit.
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ich finde das für einen Studenten eigentlich gar nicht so schlimm. Ich bin zu meinem Studentenjob oft auch einfach mal für 2 Stunden gefahren. Wenn es zum Plan der Vorlesungen passt, why not?
Steh ich hier ganz alleine mit meiner Meinung?
P.S. klar fände ich sowas für ne alleinstehende Mutter blöd, aber eben bei nem Studentenjob doch nicht...
Nein, so habe ich es auch oft gemacht, teilweise sogar vor oder nach der Uni noch Unterricht. Ich bin dann eben oft von der Schule zur Uni und zurück gefahren. Waren aber auch nur ein paar U-Bahn-Stationen von dort.
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Was hat das damit zu tun? Bezieht sich doch gar nicht auf Lehrer. Allgemein gilt:
E 5 bis E 8 abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und entsprechenden Tätigkeiten E 9 bis E 12 Bachelor oder abgeschlossene Fachhochschulausbildung (Diplom) und entsprechende Tätigkeiten E 11 Lehrer an Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen
Lehrer im Bereich Sekundarstufe I im SeiteneinstiegE 12 Lehrer im Bereich Sekundarstufe II im Seiteneinstieg E 13 bis E 15 wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom oder Master)
Was das untermauert, was ich dir geschrieben habe.
Ansonsten guck in die TV-EntgO-L -
Was er dort tut hat meiner Meinung nach nichts mit der Eingruppierung zu tun.
Die Schulart wäre noch interessant. Welches Studium interessiert hier auch nicht, sondern nur, welcher Abschluss evtl. schon vorliegt.Also Student ohne Abschluss für die Grundschule bekommt hier E6-8. E9 mit Bachelor, E10 mit 1. SteX
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Das gilt selbstverständlich auch für Angestellte.
Hat der TV-H denn dazu nichts im Tarifvertrag stehen, im TV-L steht das doch schon im Tarifvertrag z.T. drin.
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Bist du Angestellt, dann gilt der Tarifvertrag, aber bei Beamten ist das Bundeslandssache und da macht jedes Bundesland, was es will.
Berlin hat eine ähnliche Regelung wie Hamburg.
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Weil ein solcher Vertrag nur gültig ist, wenn ein Notar beurkundet
Aber das kann man doch sicher nachholen, also wäre doch nicht der komplette Vertrag ungültig, oder?
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Ehrlich gesagt sehe ich das wie der Ausbilder mit dem ersten Vertrag. Ein Bierdeckel-Vertrag ist genauso wie ein mündlicher gültig. Warum sollte er das nicht sein?!?
Und als Mutter hätte ich das bei meinen Kindern auch kommentiert (vermutlich aber nicht direkt auf der Arbeit).
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Für den Monat November zahle ich jetzt doppelt, eine private Versicherung und darüber hinaus wird mir die gesetzliche dann vom Lohn abgezogen.
Warum das? Ohne Beamten-Status hast du keinen Anspruch auf die private Versicherung und somit kommt der Vertrag nicht zustande, denn die gesetzliche lässt dich mit TVL-Vertrag nicht ohne weiteres raus.
Also ich musste die Ernennungsurkunde einreichen, damit der PKV-Vertrag wirksam wurde und hinterher einfach die Entlassungsurkunde und den TVL-Vertrag einreichen, womit ich sofort raus war. Also nichts mit doppelt zahlen.
Da erkundige dich auch noch mal richtig (und frage das auch bei der Gewerkschaft nach). -
Wenn A/E 13 die "Grundvergütung" für alle ist/wäre, finde ich es richtig, dass jemand, der eine "herausragende Funktion" übernimmt, eine Zulage oder eine höhere Gehaltsstufe bekommt. Darüber habe ich mir im Detail aber noch keine Gedanken bekommt, denn "Geld" ist ja bekanntlich nicht so mein wichtigstes Streben, aber ich finde grundsätzlich richtig, dass mehr bekommt, wer (deutlich) mehr leistet - und das beißt sich natürlich auch mit dem gleichen Lohn für gleiche Arbeit (wobei sie ja dann eben nicht gleich ist).
Was spräche also dagegen?
Ich denke, es geht darum, dass das MEHR zu wenig ist für die Mehrarbeit!
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Diese Aussage stimmt ja nicht, man hat genau diese Leute explizit angeschrieben später und sie gebeten aufgrund des Lehrermangels doch wieder als Lehrer zu arbeiten und ihnen die Ausbildung anerkannt. Aber genau dies soll ihnen nun zum Vorwurf gemacht werden, dass sie der Bitte des Senats nachgekommen sind, aber eben auch nicht allen. Woran sie die Unterscheidung festmachen, habe ich z.B. noch nicht verstanden, denn wie gesagt, einige LuKs können durch eine weiter Qualifizierung und Bewährung mehr Geld erhalten. Auf der Seite steht übrigens keine Unterscheidung bei der Bezahlung.
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Sind das nicht die mit der DDR-Unterstufenlehrerausbildung, will sagen, ohne Hochschulstudium (die aber lange nicht mehr im Schuldienst waren)? Und die, die nach der Wende aus irgendwelchen Gründen verpasst haben, sich ihre Ausbildung anerkennen zu lassen? Ich erinnere mich, dass es hier Zustimmung fand, dass man ohne Hochschulstudium nicht das Gleiche verdienen soll wie mit.
Anerkannt haben die alle die Ausbildung und man hat ihnen auch im Gegensatz zu anderen die vollen Aufgaben übertragen, sie sollen z.T. sogar Refs ausbilden und anleiten, aber das gleiche Geld sollen sie nicht bekommen. Das geht einfach nicht. Ein Teil bekommt eben durch eine weitere Qualifizierung das Geld auch, aber nur ein Teil. Anderen ist die Zulassung zur Qualifizierung versagt worden.
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Die Anforderung Master ist doch höher als 9 Semester Regelstudienzeit...ich verstehe gerade das Problem nicht (kommt aus einem Bundesland in dem BA+MA 10 Semester Regelstudienzeit haben). Du hast aber natürlich Recht, ist inzwischen geändert worden (z.B. §21 BLV).
Unser Master hatte damals noch insgesamt 8 Semester

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Ist der Abschluss Staatsexamen eigentlich vergleichbar mit einem Master?
Zumindest ist mir der Master als 1. Staatsexamen anerkannt worden.
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Die Grenze im Beamtenverhältnis ist nicht BA/MA, sondern eine Regelstudienzeit von 9 Semestern.
Nach der Entgeltordnung ist die Grenze aber der Masterabschluss

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Ein Grundschullehrer und ein Sek1-Lehrer (mich mit eingeschlossen) hat mit dem 7semestrigen Staatsexamen keinen wissenschaftlichen Hochschulabschluss (diese Definition trifft erst bei einer Regelstudienzeit von 8 Semestern zu, siehe Promotionsordnungen, welche auch ein "wissenschaftliches Hochschulstudium von mind 8 Semestern vorraussetzen). Guckt man sich andere Bereiche des Beamtentums an, wird A13 auch nur für Absolventen wissenschaftlicher Studiengänge angeboten, sei es beim finanzamt/ Vermessungsamt usw.
Wir hatten 8 Semester und ich hatte bereits einen Master-Abschluss beim Lehramtsstudium, der trotzdem nicht sofort zur E13 führte. Also die Erklärung reicht nicht.
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Die für NRW finde ich eigentlich ganz gut verständlich.
Berlin genauso, Brandenburg auch.
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Kannst du das genauer erklären?
Ja, das kann ich genauer erklären, es gibt immer noch Kollegen, die man explizit damals darum gebeten hat wieder in den Schuldienst zu kommen (weil sie zwischendurch z.B. nur als Erzieher gearbeitet haben), die nicht mal nach einer weiteren Bewährung und einer Fortbildung höher gestuft werden sollen, sondern die Ablehnung für die einjährige Fortbildung bekommen haben. Welche das genau sind, weiß ich nicht, aber klar ist, sie machen seit Jahren die selben Aufgaben, wie alle anderen und sollen niemals höher als E10 oder E11 kommen, das kann doch nicht sein!
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