Beiträge von Susannea

    ...sorry, wenn ich es überlesen habe, aber wenn du nicht alleinerziehend bist, kann doch der vater sich am bringen/abholen/betreuen der kinder allgemein mehr einbringen? dann wäre dein stress mit dem stundenplaner immerhin schon mal weg.

    Das hat sie doch geschrieben, der kann nur bringen oder abholen, beides geht nicht. Also bleibt das Problem beim Stundenplaner.

    Auch NRW muss so etwas wie Frauenvertretung oder Gleichstellungsbeauftragte haben, die sich genau damit auskennt. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass es keine Vereinbarungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt und nach denen muss in der Regel schon Rücksicht auf solche Betreuungsengpässe genommen werden oder von AG-Seite Lösungen gesucht werden.

    Ich kenne das aus Berlin so, dass sich die Schule, sprich die Sekretärin darum kümmert und das die Schule bezahlt.

    Bei uns gab es bei der letzten Prüfung im Haus dann die Reste hinterher im Lehrerzimmer, da hatte die Sekretärin belegte Brötchen gemacht und Sekt gab es hinterher.
    Aber Kuchen o.ä. kenne ich gar nicht.

    nee, das stimmt, aber zumindest hoffe ich, dass ausgebildete Primarsportlehrkräfte mehr können, als das, was bei der Rettungsfähigkeit im Becken bis 1,20m können.

    Was bedeutet denn in NRW Rettungsfähigkeit? Hier heißt es, man muss in der Lage sein die Kombiübung (die ja eigentlich auch Tauchen bei 3m beinhaltet)ausführen zu können und die bestanden haben.

    nee, in der Grundschule kann doch jeder unterrichten, der irgendeine Befähigung hat?

    Mir wurde erklärt, dass in NRW Englisch nur mit Befähigung unterrichtet werden darf, das ist in Berlin nicht so. Da ist es wirklich nur Schwimmen, was eine besondere Befähigung braucht, kein anderes Unterrichtsfach.

    Wenn sich die Schulleitung beim aktuellen LehrerInnenmangel an Grundschulen dagegen sträubt, ist das nachvollziehbar. Aber das ändert nichts an dem Anspruch aus dem HBG. Zumal der Dienstherr nicht nur eine Fürsorgepflicht gegenüber des / der Beamten / Beamtin hat, sondern auch für die Familie.

    wenn zwingende dienstliche
    Belange nicht entgegenstehen

    Naja, das Problem ist, was gewichten sie nun schwerer, da kann wirklich nur jemand aus dem Bezirk genau helfen, wie die Erfahrungen sind. Aber ich befürchte, da hilft nur direkt anfragen.

    MIR macht es ehrlich gesagt (in NRW) Angst, weil ich weiß, was eine Lehrkraft für einen Nachweis braucht, um mit Kids zum Schwimmen zu kommen, und es ist (IN NRW!) ein (sehr trauriger) Witz. und ja, die armen (in der Regel Grundschul)Kräfte tun mir total leid, denen man es aufhalzt, weil sich kein voll ausgebildeter Sportlehrer finden ließ.

    Das ist auch traurig, denn für andere Fächer braucht man ja wohl in NRW deutlich mehr Qualifikation.
    Sportlehrer finde ich nicht wichtig, die waren deutlich schlechter bei uns ausgebildet als die mit der Zusatzqualifikation Schwimmen, aber eine Qualifikation sollte man schon haben. Und erst nachdem die Qualifikation und der Rettungsschwimmer vier Jahre her ist, reicht als Auffrischung die Rettungsfähigkeit bei uns. Und das auch erst seit letztem Jahr, vorher hat das niemanden interessiert ob da eine vorlag oder nicht. Da ist mir manchmal Angst geworden.

    In Berlin ist übrigens nur wichtig, dass ein Techniker da ist, mehr braucht es nicht ;) Nur für öffentlichen Schwimmbetrieb und Vereinsbetrieb braucht es hier einen "Meister".


    In NRW gilt aber (scheinbar auch Berlin): sobald eine Schule da ist, hat die Schule die Aufsicht, dafür ist keiner zuständig, egal ob Meister oder Rettungsschwimmer.

    Das siehst du so, in Berlin sieht es die AV Aufsicht etwas anders und ganz anders sahen es die Angestellten der Bäderbetriebe in der letzten Halle, die haben uns mehrmals erzählen wollen, was wir wie anders machen müssen und anders beaufsichtigen usw. weil sie sonst Ärger bekommen. Und vor allem wird da klar unterschieden zwischen Schwimmunterricht und Ausflug in Berlin, denn beim Ausflug hat definitiv der Bademeister die Aufsicht! Denn wie gesagt, der muss zu zweit begleitet werden und nur einer braucht dann einen Freischwimmer, der andere kann Nichtschwimmer sein.

    Aber das schweift jetzt vom Thema ab, das ist nämlich das was ich meinte, im nächsten Bad sieht das jetzt ganz anders aus, da interessiert niemanden, wer was wo macht und das die jemanden retten könnten bezweifle ich auch stark.

    etwas Anderes habe ich nicht gesagt und klar hängt es vom Bundesland ab. Wie ALLES in den Bildungsthemen. und siehe da: es steht im Titel NRW. Überraschend also, dass einige zur Frage antworten?

    Es ist aber kein Bildungsthema wie die Schwimmhallen beaufsichtigt werden und was die Bademeister dort können (müssen).

    Und davon bin ich überrascht, dass das auch so unterschiedlich gehandhabt wird.
    Und ich habe zu der Frage von O.Meier geantwortet, denn die Ursprungsfrage ist doch längst geklärt!

    Überrascht, dass man die auch beantwortet, die weiteren Fragen?

    Mit "Vor Ort" meinte ich: irgenwo im Schwimmbad. EBen nicht als Aufsichtsführender.
    und: ein "Meister für Bäder" ist eben kein Rettungsschwimmer. Wie ich vor kurzem erfuhr: unser Meister hat vor Jaaaaaaaaaaaahren den Rettungsschwimmer in der Ausbildung gemacht, muss aber jetzt nur noch regelmäßig den Erste-Hilfe-Kurs nachweisen.

    Naja, irgendwo im Schwimmbad ist ja nicht irgendwo im Schwimmbad. Da waren sie eben nebenan im Bad und in der Schwimmhalle nicht (kein Kombi-Bad!). Hier müssen sie regelmäßig den Rettungsschwimmer machen, wenigstens das.

    Das scheint also auch total Bundeslandabhängig zu sein, was die können und dann kommt noch dazu, was sie denn wollen ;)

    Das nützt nichts, wenn sie im konkreten Fall nicht mit drin ist. Vielleicht möchte man auch nichts mitbezahlen, das man nicht braucht. Ich würd' halt immer schuen, was mir konkret angeboten wird, was ich dafür zahle etc.

    Natürlich muss man sich die Versicherungen anschauen und die Bedingungen, so wie immer, aber explizit für Klassenfahrten angebotene RRVs haben eben diesen Baustein deutlich häufiger drin als nicht drin und du behauptest ja genau das Gegenteil!

    Das können die Eltern ja entscheiden, ob es sich für sie lohnt. Obacht. Der Versicherungsfall tritt bei den Versicherungen, die ich kenne, nur bei Gründen, die beim Versicherten liegen, ein, also Krankheit des Schülers o.ä. Für den Fall eines erkrankten Lehrers, was zum Ausfall der gesamten Fahrt führen kann, gibt es extra Lehrerausfallversicherungen. Habe da aber keine Erfahrungen mit.

    Nein, die sind nicht extra, sondern meist ganz normal in der RRV mit drin und so macht die auch Sinn. Wie gesagt, die letzte Klasse hat 6 Euro pro Person bezahlt, bei meiner Tochter war es ein Euro je Kind, das lohnt dann schon!

    Hier ein Beispiel von der DJH, die wir dann eben bei der Klasse meiner Tochter genommen haben:
    https://www.jugendherberge.de/fileadmin/haup…ssenfahrten.pdf

    nur, damit es sogar deutlicher wird: man braucht beim Schwimmunterricht keinen Rettungsschwimmerschein sondern die Rettungsfähigkeit. Es ist (deutlich!) weniger umfangreich und anspruchsvoll. (Sonst würden es vermutlich die LehrerInnen nicht schaffen, denen man den Schwimmunterricht aufzwingt.)"Vor Ort" ist immer ein Meister für Bäder dabei, er hat aber nicht die Aufsicht, weil in der Regel kein öffentlicher Betrieb abläuft.

    Das ist dann in NRW z.B. anders als in Berlin, da sind die nicht mehr immer dabei, den ganzen Sommer durch hatten sie parallel Freibadbetrieb und hatten nebenan die Aufsicht, in der Halle war niemand.

    Noch ein Gedanke: beim Schwimmunterricht, bei dem es organisiert zugeht, braucht man schon einen Rettungsschwimmerschein. warum sollte beim weniger geregelten freien Schwimmen im Freigewässer, also einer schwierigeren Situation, weniger reichen?

    Weil du beim Schwimmunterricht keinen Rettungsschwimmer des Bades vor Ort hast, der dafür zuständig ist!

    Ich kann nur sagen, in Berlin braucht man nicht mal schwimmen können, wenn ein Bademeister da ist und die 2. begleitende Person mindestens den Freischwimmer hat.

    Genau. Dass nur ein Teil der Eltern bezahtl, stand in etwa wo? Ist mir aber auch wurscht. So interessant finde ich den Foto-Hickhack nicht. Also, fassen wir zusammen: du hst recht!

    Das weiß man eben von Fotoaktionen, denn wie ich schon sagte, ich habe die Informationen gar nicht gegeben, weil die Aussage mit den Schülerausweisem nicht von mir kam. Hatte also die selbe Textgrundlage wie du und kann es trotzdem entnehmen.

    Wir haben uns in unserer Fachseminarrunde nach den Prüfungen zu einem gemeinsamen Essen getroffen und da haben wir auch ein Geschenk übergeben. Eben nach der Prüfung!

    Wir haben uns auch nach der Übergabe der Entlassungsurkunden bzw. der Zeugnisse beim Essen getroffen, da waren wir dann ja Privatpersonen, hatten mit der Dame weiter nichts mehr am Hut, also was wäre schlimm dabei gewesen?

    Ich mag so Gespräche nicht, in denen die Informationen so langsam 'reindröppeln.

    Naja, das liegt ja aber daran, dass du scheinbar so schlecht informiert bist oder zu wenig Infos rausliest, die andere problemlos lesen können. Denn ich habe ja die erste Info gar nicht gegeben, sondern verdeutliche dir die Infos aus der Info nur noch mal ;)
    Also ich habe hier die selben Infos bekommen, wie du und kann scheinbar mehr Informationen daraus entnehmen.

    Naja, ich glaube eher, dass die Schule mit dem Fotografen einen Termin ausmacht, die Kinder fotografiert werden und die Eltern bezahlen.Ich glaube, dass für uns bzw. unsere SuS die Schülerausweise dabei "kostenlos" rausspringen.

    Genau so, außer den Schülern, die Mappen nehmen bzw. jetzt online die Fotos bestellen (was bedeutet, wir müssen auch nur noch die Codes ausgeben und kein Geld mehr einsammeln) bezahlt da niemand etwas. Weder die Schule, noch die Kollegen. Keinen der Abzüge, auch nicht der in A3 an der Lehrerzimmertür z.B. ;)

    Ich versteh das Fotographen-Problem nicht. Inwiefern widerspricht es denn gesetzlichen Regelungen, dass ein Fotograph ein Kollegiumsfoto erstellt? >Wurde das nicht beauftragt?

    Das Problem ist, dass ich keinen Fotografen bisher kenne, wo das Kollegium das Bezahlen muss ;)

    Aber da das die Schulleitung beauftragt und auch die die uns aushändigt, handelt es sich also um durch die Schulleitung genehmigte Geschenke und somit bin ich da raus!

    Bei uns macht inzwischen der aktuelle Fotograf sogar noch die Übersicht mit dem Personal für den Schaukasten, aber auch das hat die Schulleitung mit ihm vereinbart, also nicht meine Baustelle.

    Der nächste bei meinen Kindern sagt, sowas wie auch Prozente für die Klassenkasse usw. darf er nicht mehr. Macht es aber indirekt doch, er lässt sich vom Förderverein eine Rechnung für ein Webelogo-Auftritt schreiben und zahlt damit die Prozente. Also alles nicht viel anders als vorher ;)

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