Beiträge von Susannea

    meyereggers stammt ja aus Bochum. Zumindest für Beamte in NRW gibt es seit 2017 keine Sonderzahlung mehr, die ist auf die einzelnen Monate aufgeschlagen worden. Evt ist das bei Tarifbeschäftigten auch der Fall!? Dann hätte sich die Frage nach dem Kündigungsdatum eh geklärt.

    Da auch in NRW die Angestellten nach dem TVL bezahlt werden, gelten die o.g. Regelungen.

    Also laut Tarifvertrag muss man am 1.12 in einem Beschäftigungsverhätlnis stehen. Die untere Quelle zeigt jedoch ein Urteil auf in dem diese Stichtagregelung nicht greift.
    Hat jemand evtl schon ähnliches erlebt oder hat da genauere Informationen und würde die mit mir teilen?

    Ich kann dir sagen, dass ich bis 30.11. und dann wieder ab 7.12. beschäftigt war und selbst das reichte, dass ich keine Jahressonderzahlung erhalten habe.

    Die anteilige Jahressonderzahlung wird nur wirksam bei mehreren einzelnen Verträgen, da musste man dann die Monate mit Zahlungen addieren und nicht nur das letzte Arbeitsverhältnis nehmen, wie Berlin es versucht hat.

    Weil ich glaube, dass die Nebentätigkeit nicht genehmigt wird bzw., dass die Anzeige einer nicht genehmigungspflichtigen Tätigkeit dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde. Nicht aus rechtlichen Gründen, sondern weil man mir beispielsweise die Moral abspricht, das Vertrauen entzieht, die Arbeit für das Amt als unangemessen ansieht.

    Wie sollte das, denn was du schreibst geht doch niemanden etwas an, die meldest einfach eine schriftstellerische Tätigkeit mit x Stunden an und gut ist.

    Warum? Das klassische Familienmodell Besserverdiener - Schlechterverdiener ist doch immer noch sehr verbreitet.

    Davon ab ist es doch vollkommen egal, welche Steuerklasse man zugrunde legt, solange es die gleiche ist.

    Nein, das ist eben nicht egal, weil es durch die unterschiedliche Berechnung des Nettos deutliche Unterschiede gibt.

    Warum I oder IV ist ganz einfach, weil es die Steuerklasse ist, die keinen bevorzugt und benachteiligt und die man z.B. auch akzeptieren muss, wenn der Partner sie vorgibt und auch überall angenommen wird bei Berechnungen, wenn keine vorliegt.

    Frage doch einmal deine GEWerkschaft, warum Lehrerkräfte als einzige akademische Berufsgruppe mit Masterabschluss im öffentlichen Dienst so diskriminiert werden...
    Gruß !

    Naja sind wir doch mal ehrlich, wieviele von euch haben denn einen Master-Abschluss? Vermutlich nicht viele und in den Bundesländern, wo immer mehr den haben, stellt man ja gerade auf E13/A13 für alle um!

    Also ich sehe da keine Diskriminierung.

    Als normaler Lehrer an GS, RS oder HS in Niedersachsen bekommst du halt nicht A13 sondern nur A12. Dazu habe ich auch nur 50% Beihilfe. Keine Weihnachtsgeld etc. Achja, irgendwie gibt es ja bald ganze 100 € Weihnachtsgeld. Da ist natürlich alles wieder gut ...

    Als Angestellter würdest du dann aber sogar nur E11 bekommen, da dies eigentlich A12 entspricht.

    Bei mir wurde in den Schwangerschaften nur der Rötelntiter bestimmt. Ist das heute anders?

    Übrigens: Die niedrigen Titer nach Impfung könnten schon noch problematisch werden, erste Studien zeigen, dass nach Impfungen die Titer stets niedriger sind als nach Erkrankungen.
    Es ist also durchaus möglich, dass MMR in Zukunft nachgeimpft werden muss. Im Erwachsenenalter. Dann, wenn die Männer eh nicht mehr freiwillig zum Arzt gehen...

    Wie sie das heute machen, weiß ich nicht, die letzte Schwangerschaft war 2´013 und ich habe gerade die Bescheinigung rausgesucht, da ist bestimmt worden: Mumps, Masern, Röteln, Windpocken, Keuchhusten, Cytomegalie Ringelröteln, aber wie gesagt nicht der Frauenarzt (den hatte ich nämlich gar nicht), sondern die Gesellschaft für Betriebsmedizin.

    Nicht ganz vollständig:

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Erweiterung der Standardimpfung gegen Masern auf jüngere Erwachsene. Zusätzlich zur zweimaligen Impfung von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr empfiehltdie STIKO allen nach 1970 geborenen Personen ≥ 18 Jahre eine einmalige Impfung gegen Masern, wenn sie bisher nicht gegen Masern geimpft sind, nur einmal in der Kindheit geimpft wurden oder der Impfstatus gegen Masern unklarist. Zur Impfung soll vorzugsweise ein Kombinationsimpfstoff gegen Masern,Mumps, Röteln (MMR) verwendet werden.

    https://www.rki.de/DE/Content/Inf…publicationFile

    Und wo ist nun der Unterschied zu meiner Aussage, dass man Erwachsene nur einmal impft?!?

    Mir war noch bei der letzten Masernhysterie vom Arzt gesagt worden, Erwachsene impft man nur einmal, auch wenn es das erste Mal ist.

    Korrekt, muss man kein 2. Mal impfen.


    Zitat von RKI

    'f Einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff für alle nach 1970 geborenen Personen ≥ 18 Jahre mit unklarem Impfstatus,'

    Es wird schon sehr früh geimpft. Achtfach. Ob diese Konzentration sein muss?

    https://www.rki.de/DE/Content/Kom…publicationFile

    Wie kommst du auf 8fach? 6fach und das andere sind einzelne Impfungen.

    Und ja, uns war es zu früh, wir sind erst deutlich später eingestiegen und haben z.B. dann Pneumokokken weggelassen, weil es da gar nicht mehr empfohlen wird.

    Rota haben wir z.B. auch nie gemacht, da waren sie aus dem Alter raus, als wir angefangen haben zu impfen.

    Sie wurde von den Windpocken verschont, dafür bekommt sie als Erwachsene immer wieder Schübe von Gürtelrose. Ich kenne mich da nicht aus, aber ich meine, dass man gegen Gürtelrose immun ist, wenn man Windpocken hatte, bzw. geimpft ist. Bin mir aber nicht sicher. Vllt. kennt sich hier jemand aus

    Andersrum, Gürtelrose kann man nur bekommen, wenn man Windpocken hatte, denn dann ist der Erreger im Körper drin.

    Weil erst die Gehälter dann die Zulagen gemacht werden?

    Die Gehälter haben eine höhere Priorität im Vergleich zu den Zulagen.
    Manche Bundesländer agieren sofort, manche warten auf die erste Lesung des neuen Gesetzes, bevor die Änderungen getätigt werden.

    Bei allem Respekt: Unfähig finde ich eine unnötige, unfaire Unterstellung. Genau wie "faule Säcke"...

    Wir haben von der Personalstelle ein Schreiben bekommen, dass die neuen Gehälter mit dem Juni Gehalt gezahlt werden, dann muss es heißen, die Tariferhöhung ohne die Zulagen wird gezahlt oder man muss eben komplett zahlen. Wenn mitgeteilt wird, dass dies zum 30.6. umgesetzt wird, dann muss alles umgesetzt werden. Die Zulage ist eben auch Teil des Tarifabschlusses!

    Und nein, die Unfähigkeit ist keine Unterstellung, sondern eine Tatsache. Immerhin haben sie 1,5 Jahre gebraucht, um den Antrag auf die Zulage überhaupt zu bearbeiten und dann zu zahlen :autsch:

    Von der Unfähigkeit den Unterschied zwischen Teilzeit nach TVL und Teilzeit in Elternzeit nach dem BEEG zu erkennen rede ich mal gar nicht und auch nur diese Leute bekommen es hin, meinen Urlaubsanspruch auf 3/5 zu kürzen (weil nur 3 Arbeitstage die Woche), aber pro Ferienwoche 5 Tage abzuziehen.

    Brauche ich noch mehr aufzählen?!? Wohl eher nicht!

    Achso, du bekommst die auch noch neu dazu...

    Heute bin ich kurz in der Schule vorbeigefahren und habe meine Abrechnung geholt und habe wieder festgestellt, wie gut ich die Unfähigkeit schon kenne.

    Es ist also wie von mir vermutet, die Ausgleichszulage, die auch rückwirkend ab 1.1.19 erhöht werden sollte ist noch nicht erhöht, also mal abwarten, wann ich dann den Schlag der Nachzahlung noch bekomme und ob das nur mir so geht oder allen.

    Wie kann man sich eigentlich so unfähig anstellen?!?

    wieso müsst ihr Schwimmabzeichen und Noten nachweisen? Abzeichen sowieso nicht und für Zeugnisse ist die Schule zuständig. Sonst müsste man ja alle Noten aller Kollegen von jedem Kind sammeln :sterne:

    Klar brauche ich die Schwimmabzeichen für die Sportabzeichen (die Geld für die Schule bringen), denn ohne Schwimmnachweis gibt es keine Sportabzeichen mehr. Das muss ich also nicht nachweisen, sondern nur gelistet haben um sie einzutragen ;)

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