...ich den Schülern Dienstag zu Donnerstag Hausaufgaben aufgebe, um dann festzustellen, dass es ein Feiertag ist.
Und wenn mir erst um 15 Uhr einfällt, dass die Woche damit für mich bereits beendet ist und ich den Rest der Woche frei habe.
...ich den Schülern Dienstag zu Donnerstag Hausaufgaben aufgebe, um dann festzustellen, dass es ein Feiertag ist.
Und wenn mir erst um 15 Uhr einfällt, dass die Woche damit für mich bereits beendet ist und ich den Rest der Woche frei habe.
Hatte heute meine Abrechnung im Briefkasten für Juni. Rückwirkend mit den Bezügeerhöhungen seit Januar.
Anderes Thema, aber vielleicht kann jemand was dazu sagen: Dabei fiel mir auch auf, dass ich bereits in Steuerklasse IV bin, aber bei Familienstand noch ledig steht und ich noch nicht den Zuschlag für verheiratet habe. (Heirat im März, Urkunde wurde da auch eingereicht).
Da würde ich noch mal einfach drauf hinweisen, dass sie da sicher vergessen haben das einzugeben. Denn das sollte genauso wie die Steuerklassenänderung nur ein Klick sein.
@Susanna, was ist damit gemeint, dass man sich beim Beantragen auf zwei Jahre festlegen muss?
Damit ist gemeint, dass du bei der erstmaligen ANMELDUNG (wird ja nicht beantragt) sagen musst, für welche Zeiten innerhalb der nächsten 24 Monate du Elternzeit nimmst. Meldet man also nur ein Jahr an, sagt man damit automatisch, dass man vom 1. bis zum 2. Geburtstag keine Elternzeit nimmt!
Und genau aus diesem Grund braucht ihr eine vernünftige Arbeitszeitmessung, so wie sie von der EU auch für die Schule vorgeschrieben werden soll.
Hilft doch aber dabei gar nicht, dass das Überstunden sind, weiß die Schulleitung und ordnet die trotzdem an, darf sie. Was hätte ich davon bei der Arbeitszeitmessung, dass ich das noch mal schwarz auf weiß habe?
Wird dann eben wann anders wenn möglich abgebummelt, z.B. spricht aktuell alles bei mir dafür, dass ich wieder nur 2 von 3 Präsenztagen zur Schule komme.
Wie organisiert ihr das, wenn ihr euch in der Schule einen Tisch mit mehreren teilen müsst? Ich hatte schon immer einen für mich und kann mir das gar nicht vorstellen.
Naja, bei uns darf auf dem Tisch nichts liegen gelassen werden, es muss immer alles weggeräumt werden, dementsprechend habe ich z.B. mein Material nicht in der Schule, denn das jedes Mal alles wegzuräumen usw. ist mir echt zuviel.
Entweder machts dann jemand anders oder die Sache fällt aus.
Wie gesagt, wir machen es nicht freiwillig und von vier Kollegen unabhängig voneinander kam der Hinweis darauf, dass das nicht schaffbar ist und wir es doch einfach mal ein Jahr ausfallen lassen können.
Hat die Schulleitung untersagt, wir müssen sie nächste Woche nachholen, weil es vor Ostern nicht geklappt hat.
Wollen wollte das niemand von uns. Interessiert nicht, ist so angeordnet worden, wäre eben angeblich unsere Aufgabe.
Mal in die normale Arbeitswelt verlegt: ist es wirklich sinnvoll, wenn der Betriebschef traditionell bei den Betriebsratsversammlungen der Belegschaft dabei ist? Wahrscheinlich nicht wirklich...
Nunja, aber der Abteilungsleiter wird auch dabei sein und was anderes ist der Schulleiter ja auch nicht, er entscheidet eben viel auch nicht, sondern führt nur Anweisungen aus und deshalb sehe ich das nicht so verbissen, denn wir hatten eben auch Schulleiter dabei, die klar die Missstände aufgezeigt haben und eben dabei unterstützt haben nicht alles hinzunehmen!
Was die vielen Überstunden angeht: Ich lasse alles fallen, wenn ich weiß, dass jetzt zeitlich gesehen Feierabend ist. Dazu ist natürlichen ein bisschen Planung vorab nötig. Ich mache immer einen to-do Monatsplan. Am Anfang stehen die wichtigsten Sachen, die bis zu bestimmten fristen fertig sein müssen, zB weil Noten eingetragen werden müssen. Danach kommt alles andere. Wenn dann die wichtigen Sachen unerwartet länger brauchen, fällt das nicht so wichtige am Ende halt hinten runter. Dann plane ich halt mal keinen Feuerwerksunterricht, sondern kopier ne Buchseite.
Wenn das so klappt ist schön, wenn aber dann noch so Aufgaben dazu kommen, die nicht runterfallen dürfen, wie z.B. noch die Sportfeste (diesmal zwei, weil geteilt), die "Osterstaffel" die nicht entfallen darf, weil die schon immer gemacht wurde, die Bestellung des Fachbereichs (wo sonst das Geld an andere geht) usw. dann ist da nichts mit einfach fallen lassen.
Mehr als Buchunterricht ist aktuell doch eh nicht drin (ach doch, Löwenzahn zu Sexualkunde ist auch gut).
Sollte jemand in dem Zusammenhang noch einen guten Film zur Sexualkunde Klasse 6 kennen, der frei im Netz verfügbar ist, gerne her damit, denn Zeit zum Suchen ist auch diese Woche keine mehr ![]()
Ich hatte zunächst auch nur ein Jahr Elternzeit angegeben, diese dann aber (rechtzeitig) um ein Jahr verlängert. Das war problemlos möglich.
Das ist sehr abhängig von den Unterrichtsfächern. Mit Deutsch und Mathe in der Grundschule sind zwei Tage die Woche aussichtslos. Wenn ich aber z.B. auch Sport und Musik unterrichte, ist das durchaus realistisch mit 7 Stunden an zwei Tagen eingesetzt zu werden.Daher mein Vorschlag, das im Vorfeld mit der Schulleitung zu besprechen.
Ich werde vermutlich sogar Mathe in der Grundschule nun mit nur drei Arbeitstagen machen, geht also fast alles, wenn der AG will!
EZ müsste dir jedenfalls nicht genehmigt werden, wenn sie nicht wollen. Du musst dich auf die ersten 2 Jahre festlegen und das hast du ja gemacht und nur ein Jahr genommen.
Genau das ist der Punkt, verlängern geht nur als Entgegenkommen des AG!
Bevor unser Sohn auf die Welt kam, konnte ich leider noch nicht abschätzen, wie es so mit einem Baby sein wird. Daher habe ich dummerweise nur ein Jahr Elternzeit beantragt.
Naja, aber Elternzeit musstest du ja erst nach der Geburt anmelden und nicht vorher
Und außerdem ist dir hoffentlich auch dort der Hinweis gegeben worden, dass man sich auf zwei Jahre festlegen muss.
Das war / ist mir so nicht bekannt. Meines Wissens kann man (jedenfalls in Baden-Württemberg) selbst entscheiden, in welchem Umfang man nach der Elternzeit arbeiten möchte. Zumindest haben alle Lehrerinnen, die ich kenne, nach der Elternzeit nur Teilzeit gearbeitet. Mir ist das Deputat relativ egal, ich kann eben nur an zwei Tagen pro Woche unterrichten.
Dann haben sie extra dazu Teilzeit beantragt, dein normales Deputat sind ja 100% und die müsstest du ohne extra Antrag eben erfüllen und das ist überall so ![]()
Das Problem, was du hast, ist, dass du eigentlich nach dem einen Jahr Vollzeit zurück kommen müsstest. Es sei denn du beantragst Teilzeit (3 Monate vorher) oder der AG lässt dich ausnahmsweise die Elternzeit verlängern und du beantragst dann evtl. Teilzeit in Elternzeit.
Der AG hat ja evtl. Interesse daran dich die Elternzeit verlängern zu lassen, wenn er dich nicht braucht oder im Zweifelsfall nur wenig.
Aber ja, es geht alles nur im Gespräch mit der Schulleitung, denn rein rechtlich ist klar was passieren muss.
Da ja nicht zwingend Daten vorgesehen sind trägst du einfach "Geburt(VET xx.07.2019)" bis "Ende 7. LM" ein.
Muss reichen, genauen Daten reichst du nach. Viel schlimmer ist schon wieder, dass das Formular einfach falsch ist, weil man natürlich gemeinsam nicht nur 3 Jahre Elternzeit, sondern 6 Jahre hat.
Eine Aussprache mit dem SL ist unausweichlich. Die Kollegin darf auch gar nicht das Zeugnisschreiben anordnen. Vllt. fühlt sie sich schlichtweg auch nicht in der Lage dazu, weil die ja die Übergabe als mangelhaft ansieht. Wie sie auch dem SL gemeldet hat.
Ich weiß, ich bin hier die Buhfrau der Nation. Aber wenn man mal auf den Zeugnissen von anderen sitzen geblieben ist, sieht man auch die andere Seite.
Grundschulen sind oft viel kleiner als die großen anonymen Berufskollegs. Oft funktionieren Dinge nur, weil alle zusammenhalten und nicht, weil jeder Dienst nach Vorschrift macht und geht. Das mögen andere als Naivität ansehen und das mag ihnen auch das Halbverdaute hochtreiben. Spätestens, wenn ihr eure Kleinen zu uns schickt, soll alles perfekt sein.
Aber letztendlich muss es für die TE egal sein, ob die Schule noch funktioniert oder nicht, denn sie ist kein Teil mehr davon.
Ich hab jetzt mal meinen Tisch inspiziert. Er ist in der Höhe verstellbar und an meinem Stuhl wären auch Rückenlehne und Neigungswinkel der Sitzfläche verstellbar (ich bleibe trotzdem beim Ball). Alles schick würde ich sagen.
Dann hast du doch schon die Luxusvariante, ich habe weder einen wirklichen Tisch noch einen Stuhl.
Hm mein Referendariat ist so aufgebaut, dass ich immer zwei Seminartage in der Woche habe. Es gibt auch welche in meinem Jahrgang die trotzdem noch einen Tag frei haben, bedeutet die sind nur 2 von 3 Tagen an der Schule. Bis jetzt finde ich das nicht nachteilig. Den Rest vom Schulalltag lernt man früher später eh kennen...
Sehe ich auch so, ich hatte Montag und Freitag vormittags Fachseminar, da ging kein Unterricht und Donnerstag Nachmittag Hauptseminar, also gingen eben eh nur drei Tage Schule und ja, der Donnerstag war anstrengend, aber es war zum Schluss toll, als es dann keine Seminare mehr gab nur Dienstag bis Donnerstag Unterricht zu haben.
Da bin ich jetzt arbeitsrechtlich nicht fit genug, um das wirklich beurteilen zu können, aber kann der Dienstherr das wirklich mit einer gewissen Regelmäßigkeit machen, dass er Teilzeitkräften, die ja oft mit Sachgrund reduziert haben (Vereinbarkeit Familie und Beruf) ständig zu Überstunden bis zur Vollzeit zwingt?
Naja, sie machen das zwar regelmäßig, aber nicht durchgängig, also ja, das kann er schon, denn er weiß ja nicht, was da gerade noch an Vertretung usw. ansteht, um uns nicht entlasten zu können.
@Susannea:
Ok, ich war jetzt von NRW ausgegangen und wir haben eine 41-Stunden-Woche. Und was die Arbeit angeht, bleibt die ann einfach liegen oder wird von jemand anderem gemacht werden (müssen), denn Du hast deine bezahlte Arbeitszeit erreicht. Termin hin oder her.
Tja, dann wäre das wohl so. Das wäre aber dann nicht dein Problem oder meins, sondern das Problem des Dienstherren. Dann muss er sich etwas einfallen lassen, bspw. dass die Korrektur von zentral gestellten Arbeiten auch gut extern zentral gesteuert passieren kann.Sicherlich kann er auch in solchen Phasen mal Überstunden anordnen und bezahlen, aber das geht auch nicht unbegrenzt.
Genau, er ordnet damit einfach Überstunden an, und solange du Teilzeit arbeitest geht das eben bis zur Aufstockung auf Vollzeit erstmal problemlos, nur die Behörde sieht das natürlich nicht so gerne.
Ja, würdest Du mit Stempeluhr arbeiten, könntest Du nach 57% der Arbeitszeit, also nach 23,37 Stunden (bei einer 41 Stunden Vollzeitstelle) den Griffel wegschmeißen und nach Hause gehen. Was dann noch nicht erledigt ist, bleibt eben liegen.
Also erstens haben wir nur eine 40-Stunden-Woche und zweitens nein, dann würden mir die Überstunden an anderer Stelle erstattet, denn liegenbleiben kann die Arbeit ja nicht, sind ja alles Terminarbeiten.
Nur wer vom jetzigen System profitiert, würde dies nicht wollen.
Naja, irgendwie profitieren wir alle davon, dass nämlich auch zuhause gearbeitet werden kann, also nur wenn das ginge, finde ich es interessant. Denn nein, ein Arbeiten in der Schule in weiterer Zeit kommt für mich nicht in Frage und das nicht, weil ich zu wenig arbeite (Beispiel, trotz 57% habe ich letzte Woche ca. 40 Zeitstunde gearbeitet).
Mal ein kleiner zwischenruf: Bekommt ihr regelmäßig eure Bezügemitteilungen? Ich habe in diesem Jahr sage und schreibe bisher eine bekommen. Ich war vor dem schuldienst jahrelang HiWi an der Uni und da kamen die Dinger auch nur ab und an sporadisch. Als ich das mal bei der zuständigen Stellen beiläufig erwähnte, kam die nette Dame am Telefon vor Wut fast durchs Telefon gekrabbelt, wie ich denn sowas behaupten könne. Angeblich würden sie ja IMMER alles pünktlich rausschicken
(NRW)
Wenn sich irgendetwas ändert (kann auch was Steuerliches sein). Ist in NDS auch so.
Gruß !
Genau, hier auch so, aber oben drauf steht die Nummer des laufenden Jahres bei uns auch, nicht nur der Monat, also in 4/2019 habe ich z.B. die Abrechnung 3/2019 erhalten und ja, die gibt es bei uns auch zur Monatsmitte.
Werbung