Elternzeit: Teilzeit arbeiten? Verlängern? Ratlos!

  • Liebes Forum,


    ich befinde mich in Elternzeit und blicke gerade etwas ratlos in die Zukunft. Daher würde ich mich sehr freuen, wenn mir jemand mit ein paar Denkanstößen oder Tipps ein wenig helfen könnte.


    Herzlichen Dank schon mal im Voraus.


    Hier meine Situation:


    Ich habe leider nur ein Jahr Elternzeit beantragt, kann mir momentan aber nicht vorstellen, meinen Sohn nach diesem Jahr in „fremde“ Hände zu geben. Meine Schwiegereltern haben sich allerdings bereit erklärt, ihn an zwei Tagen pro Woche zu betreuen, was ich gegebenenfalls gerne in Anspruch nehmen würde. Nun meine Fragen:


    1) Wie geht man in so einem Fall am besten vor? Der Schulleitung sagen, dass man nur an zwei Tagen pro Woche arbeiten kann und fragen, bei welchem Deputat dies möglich wäre? (Das geringst mögliche ist ein 1/4-Deputat, also 7 Unterrichtsstunden.)
    Das Problem ist allerdings, dass jetzt noch nicht absehbar ist, ob meine Schule mich überhaupt braucht. (Meine Elternzeit endet mitten im Schuljahr.) Eventuell komme ich also kurzfristig an eine andere Schule und kann somit im Vorfeld mit der Schulleitung keine Vereinbarungen treffen.


    2) Wäre es unter den gegebenen Umständen sinnvoll, die Elternzeit zu verlängern? Ich würde dann trotzdem gerne nach dem einen Jahr wieder arbeiten gehen, also Teilzeit in Elternzeit. Welche Vorteile (abgesehen von finanziellen) hätte eine Verlängerung der Elternzeit denn?


    Liebe Grüße
    YpsilonZett

  • Das Problem, was du hast, ist, dass du eigentlich nach dem einen Jahr Vollzeit zurück kommen müsstest. Es sei denn du beantragst Teilzeit (3 Monate vorher) oder der AG lässt dich ausnahmsweise die Elternzeit verlängern und du beantragst dann evtl. Teilzeit in Elternzeit.


    Der AG hat ja evtl. Interesse daran dich die Elternzeit verlängern zu lassen, wenn er dich nicht braucht oder im Zweifelsfall nur wenig.


    Aber ja, es geht alles nur im Gespräch mit der Schulleitung, denn rein rechtlich ist klar was passieren muss.

  • Das Problem, was du hast, ist, dass du eigentlich nach dem einen Jahr Vollzeit zurück kommen müsstest.

    Das war / ist mir so nicht bekannt. Meines Wissens kann man (jedenfalls in Baden-Württemberg) selbst entscheiden, in welchem Umfang man nach der Elternzeit arbeiten möchte. Zumindest haben alle Lehrerinnen, die ich kenne, nach der Elternzeit nur Teilzeit gearbeitet. Mir ist das Deputat relativ egal, ich kann eben nur an zwei Tagen pro Woche unterrichten.

  • Das war / ist mir so nicht bekannt. Meines Wissens kann man (jedenfalls in Baden-Württemberg) selbst entscheiden, in welchem Umfang man nach der Elternzeit arbeiten möchte. Zumindest haben alle Lehrerinnen, die ich kenne, nach der Elternzeit nur Teilzeit gearbeitet. Mir ist das Deputat relativ egal, ich kann eben nur an zwei Tagen pro Woche unterrichten.

    Dann haben sie extra dazu Teilzeit beantragt, dein normales Deputat sind ja 100% und die müsstest du ohne extra Antrag eben erfüllen und das ist überall so ;)

  • Vielleicht sprichst du mal mit den zuständigen Stellen. Persönliche Gespräche können manchmal einiges (auch kurzfristig) erreichen.
    Ist bei mir schon ein paar mal geschehen. Da hieß auch: "Ja eigentlich ist da ja eine Frist. Aber ich kann Ihre Situation verstehen. Mal sehen wie war das machen …" und es ging da fast immer.


    Versuchen kann man es ja mal.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Ich glaube, Elternzeit ist bundesweit gleich geregelt, deshalb dürfte es eigentlich keine Unterschiede zwischen den Bundesländern geben.


    Ich hatte zunächst auch nur ein Jahr Elternzeit angegeben, diese dann aber (rechtzeitig) um ein Jahr verlängert. Das war problemlos möglich.


    Während der Elternzeit (maximal drei Jahre insgesamt, zu nehmen bis zum 8. Lebensjahr des Kindes) darfst du unterhälftig arbeiten. Auch 7 Stunden sollten da machbar sein. Wie die Schule dich einsetzt, solltest du am besten mit der Schulleitung im Vorfeld kären! Geh´ doch einfach mal hin, erkläre deine Situation und deinen Wunsch und schau`, ob ihr da irgendwie zusammen kommt!


    Egal, für welche Lösung du dich entscheidest (ein weiteres Jahr "ganz" in Elternzeit oder mit wenigen Stunden zurück), musst du einen Antrag stellen! Mir ist aber noch nie zu Ohren gekommen, dass es mit einer Verlängerung Probleme gegeben hat.

  • An meiner Schule gibt es eine Lehrerin, die an vier Tagen arbeitet - bei zehn LWS. Deshalb frage ich mich, ob eine SL den Einsatz an nur zwei Tagen überhaupt garantieren kann.

  • An meiner Schule gibt es eine Lehrerin, die an vier Tagen arbeitet - bei zehn LWS. Deshalb frage ich mich, ob eine SL den Einsatz an nur zwei Tagen überhaupt garantieren kann.

    Das ist sehr abhängig von den Unterrichtsfächern. Mit Deutsch und Mathe in der Grundschule sind zwei Tage die Woche aussichtslos. Wenn ich aber z.B. auch Sport und Musik unterrichte, ist das durchaus realistisch mit 7 Stunden an zwei Tagen eingesetzt zu werden.
    Daher mein Vorschlag, das im Vorfeld mit der Schulleitung zu besprechen.

  • Also wann der Teilzeitantrag gestellt werden muss, ist glaub ich schon festgelegt, ich muss ihn jedes Jahr ca. im März stellen für das kommende Schuljahr! Allerdings kann man meines Wissens auch theoretsich mitten im Schuljahr oder zum Halbjahr beginnen, allerdings hat man dann garantiert keinen guten Stundenplan.


    Ich würde mit dem Problem an den Personalrat deiner Schule herantreten, um herauszufinden, wie das an deiner Schule so gehandhabt wird. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es keine Verpflichtung gibt, dich nur an 2 Tagen einzusetzen oder dir bestimmte Stundenplanwünsche zu garantieren.


    Bei uns kann jeder Wünsche äußern und dann wird priorisiert. Die Kolleginnen mit kleinen Kindern haben die höchste Prio. Meistens haben meine Stundenpläne gut gepasst (meine Wünsche: ein freier Tag und nicht 10./11. Stunde, hat nur 1x nicht geklappt), allerdings arbeite ich auch immer so 75%. Aber es soll auch Schulen geben, die Teilzeitkräften extra blöde Stundenpläne machen um sie zu ärgern... Gibt es alles. Daher würde ich mich mit erfahrenen Kolleg(inn)en, dem Personalrat und letztlich mit der Schulleitung in Verbindung setzen, um herauszufinden, was geht.


    Viel Glück :rose:

  • ...rede mit der schule, rede mit deinem partner, ob er nicht vielleicht auch in teilzeit gehen könnte, und du dafür mehr arbeiten könntest, rede mit dir selber, ob du wirklich rationale gründe gegen eine externe betreuung in der kita/tagesmutter hast/das emotional wirklich nicht gebacken bekommen würdest (warum nicht?). rede mit jemanden, der sich mit den juristischen vorgaben auskennt.


    wird schon werden, du hast doch eigentlich tolle bedingungen vor ort (unterstützende großeltern, auch noch zwei davon, einen mann mit job, einen sichere anstellung/verbeamtung...). bei uns bemüht man sich, wünsche im stundenplan zu erfüllen, aber nur soweit, wie das möglich ist, und auch nur soweit, wie das elternteil sich ebenfalls bemüht (die "ich möchte vier stunden zurückkommen, aber bitte keine sechs, und bitte keine oberstufe, und bitte nur nach neun, aber kein nachmittag"-fraktion , die zu fast jeder konferenz und am elternabend überraschend entschuldigt ist, wird weniger rücksichtsvoll betrachtet). reden, reden, reden. :) viel erfolg!

  • ( für Stille mitleser, die nicht in BW wohnen: In NRW müssen TZ- Anträge bis zum 31.1. vorliegen. Bei der Rückkehr aus der EZ ca. 3 Monate vorher.)


    Ob 2 Tage machbar sind hängen von Schule, Stundenplaner etc. ab. Wir haben 2 Mütter (jetzt auch wieder Schwanger), die 6-7 Stunden machen. Die haben wir nach Rücksprache auf einen Tag gelegt, da beide recht weit fahren müssen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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  • ach ja: wenn ihr beide 4 Monate lang parallel 25-30 Stunden arbeitet bekommt ihr sogar noch 4 Monate lang EG+ zusätzlich ;)
    Wir machen das aktuell und bekommen so auch die Betreuung der Kleinen ohne Kitaplatz bis zum Sommer super überbrückt.


    EZ müsste dir jedenfalls nicht genehmigt werden, wenn sie nicht wollen. Du musst dich auf die ersten 2 Jahre festlegen und das hast du ja gemacht und nur ein Jahr genommen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Vielen Dank für eure Antworten! Ich werde nun versuchen, die Elternzeit zu verlängern. Bevor unser Sohn auf die Welt kam, konnte ich leider noch nicht abschätzen, wie es so mit einem Baby sein wird. Daher habe ich dummerweise nur ein Jahr Elternzeit beantragt. Mein Kind mit einem Jahr in die Kita oder zur Tagesmutter zu bringen, kommt für mich absolut nicht in Frage. So wichtig ist es für mich dann doch nicht, so "früh" wieder arbeiten zu gehen....

  • Ich hatte zunächst auch nur ein Jahr Elternzeit angegeben, diese dann aber (rechtzeitig) um ein Jahr verlängert. Das war problemlos möglich.


    Das ist sehr abhängig von den Unterrichtsfächern. Mit Deutsch und Mathe in der Grundschule sind zwei Tage die Woche aussichtslos. Wenn ich aber z.B. auch Sport und Musik unterrichte, ist das durchaus realistisch mit 7 Stunden an zwei Tagen eingesetzt zu werden.Daher mein Vorschlag, das im Vorfeld mit der Schulleitung zu besprechen.

    Ich werde vermutlich sogar Mathe in der Grundschule nun mit nur drei Arbeitstagen machen, geht also fast alles, wenn der AG will!


    EZ müsste dir jedenfalls nicht genehmigt werden, wenn sie nicht wollen. Du musst dich auf die ersten 2 Jahre festlegen und das hast du ja gemacht und nur ein Jahr genommen.

    Genau das ist der Punkt, verlängern geht nur als Entgegenkommen des AG!


    Bevor unser Sohn auf die Welt kam, konnte ich leider noch nicht abschätzen, wie es so mit einem Baby sein wird. Daher habe ich dummerweise nur ein Jahr Elternzeit beantragt.

    Naja, aber Elternzeit musstest du ja erst nach der Geburt anmelden und nicht vorher ;) Und außerdem ist dir hoffentlich auch dort der Hinweis gegeben worden, dass man sich auf zwei Jahre festlegen muss.

  • @Susanna, was ist damit gemeint, dass man sich beim Beantragen auf zwei Jahre festlegen muss?

    Damit ist gemeint, dass du bei der erstmaligen ANMELDUNG (wird ja nicht beantragt) sagen musst, für welche Zeiten innerhalb der nächsten 24 Monate du Elternzeit nimmst. Meldet man also nur ein Jahr an, sagt man damit automatisch, dass man vom 1. bis zum 2. Geburtstag keine Elternzeit nimmt!

  • Damit ist gemeint, dass du bei der erstmaligen ANMELDUNG (wird ja nicht beantragt) sagen musst, für welche Zeiten innerhalb der nächsten 24 Monate du Elternzeit nimmst. Meldet man also nur ein Jahr an, sagt man damit automatisch, dass man vom 1. bis zum 2. Geburtstag keine Elternzeit nimmt!

    "Beantragen" war ein Versehen Ich kenne mich da ja gar nicht aus. Natürlich wird das angemeldet und nicht beantragt.
    Das heißt also, dass es meistens besser wäre, zwei Jahre anzumelden und ggf früher wieder einzusteigen, anstatt ein Jahr zu nehmen und evt keine Verlängerung zu bekommen?

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