Beiträge von Susannea

    Um die 2 Monate zu überbrücken kann der Vater natürlich auch im 13. und 14. LM in EZ gehen und EG beantragen, statt gleichzeitig mit der Mutter.

    Dann hätten sie ja aber noch weniger Geld, wenn sie eben die zwei Monate bis zu den Ferien nicht arbeiten will. Ich habe das so verstanden, dass sie netterweise erst nach den Sommerferien wieder einsteigen will und deshalb da zwei Monate dazwischen sind, nicht wegen fehlender Kinderbetreuung o.ä.

    Noch eine Frage zum Elterngeld: Ich nehme 12 M, mein Mann 2, d.h. wir sind zwei Monate parallel in EZ. Der Geburtstermin ist aber vermutlich so, dass mit dem Ende des Elterngeldanspruches bis zu den Sommerferien noch 2 Monate zu überbrücken sind. Danach will ich wieder arbeiten. Wie könnte oder sollte diese Zeit am besten überbrückt werden?

    Du kannst deine Elternzeit ja auch zu dem Zeitpunkt enden lassen, das muss akzeptiert werden, wenn das Elterngeld beendet ist. Aber ansonsten die letzten 4 Monate ElterngeldPlus nehmen, dann hast du die letzte Zeit auch was.

    Wie ist das mit dem "Mutterschutzgeld oder so?

    Bist du Beamtin, dann bekommst du dies nicht.

    Ich würde lieber gucken, mir einen entsprechenden Ton anzugewöhnen, niemanden mehr zu fragen und mein Ding zu machen. Lies dir autodidaktisch die Didaktik an, probier dich aus und sage lächelnd, falls wer fragt, dass alles super läuft. Und dann suchst du direkt nach den Prüfungen das Weite.

    Ich würde über einen Schulwechsel nachdenken, das wirkt manchmal Wunder und ist während des Quereinstiegs möglich.

    Tja, ich würde sagen, blöd gelaufen.
    In der Regel taucht so etwas wieder auf, gerade wenn du sie wirklich erhalten hast (bei mir waren das angebliche Hefter die ich verbummelt haben soll, wo die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass ich die jemals hatte), da habe ich dann einfach gar keine Note eingetragen und gut war es.

    Aber das kann natürlich auch zum Nachteil der Schüler sein.

    Wie Schulleiter reagieren kann man nicht steuern, einigen wird man es eh nie Recht machen können (meine damalige Schulleiterin war beleidigt, dass sie es "erst" in der 7. SSW erfahren hat, aber ich musste die Vorbereitung fürs 2. StEx eben erst sicher durch haben und finde 7. SSW auch keineswegs spät), also such für dich die passende Zeit und Variante aus.

    Warum?

    Hingehen, sagen du bist schwanger und entsprechenden Nachweis vorliegen. Fertig.

    Einen Nachweis muss sie nur vorlegen, wenn der AG/SL dies verlangt und dann muss der AG dies auch bezahlen. Also die mündliche Mitteilung ist erstmal vollkommen ausreichend (und bei mir war sie das bis zum Schluss, weil der AG kein Attest bezahlen wollte laut Personalstelle).

    Wie weit bist du denn?
    Ich würde es definitiv persönlich mitteilen. Hast du dich informiert, wie das bei euch weiter läuft (in Berlin bleibst du bis zur Rückmeldung vom Arbeitsmedizinischen Dienst zuhause)? Davon würde ich das evtl. auch abhängig machen, wann du das sagst. Und ob du aktuell Gefahren für dich und das Kind siehst.

    Hallo LehrerininBW! Wo hast Du die Info denn gefunden? Ich habe auch schon gegoogelt, bin aber leider nicht fündig geworden. Falls die Nachzahlung wie Zuverdienst gerechnet wird, würde dann nicht noch mehr Elterngeld als "nur" ein Monat entfallen? (Es wird doch auf's Jahr gerechnet, oder?)

    Es darf nur auf Monate mit Einkommen verteilt werden (bzw. mit Arbeit), sprich wenn TZ während Elternzeit gearbeitet wird (oder ein Gewerbe läuft), zählt es auf alle Monate, sonst höchstens auf den der Zahlung (wobei ich denke in dem Falle ist es eine Einmalzahlung, sonst müssten sie es ja auf alle Monate vorher auch mit anrechnen und dann wird's noch mal interessant, wenn man nicht über der Kappungsgrenze liegt).


    Man spricht immer davon, wenn es klar den Monaten zuzuordnen ist, wird es da angerechnet. Das wären ja aber alles Monate im Bemessungszeitrahmen und nicht im Auszahlungszeitrahmen!

    Die Angleichungszulage bekommen nur die, die sie bis Ende Juli 2017 beantragt hatten, falls man das verpasst hat, geht man leer aus. So kann man als AG natürlich gut sparen . Damals waren das ganze 30 €. Diese Angleichungsanlage ist jetzt auf 105 € erhöht worden.

    Sorry, aber wer sie nicht beantragt hat, weil ihm das zu wenig ist, ist selber schuld. Aber auch da haben die Gewerkschaften gesagt, man soll sich an den Landesverband wenden, evtl. gibt es noch Möglichkeiten.

    Die Ausgleichszulage mussten aber nur die beantragen, die vor dem 01. August 2015 als angestellte Lehrer eingestellt worden waren. Alle später eingestellten angestellten Lehrer erhalten sie automatisch.
    gew.de/tv-l/lehrkraefte-eingru…hrkraefte-eingruppierung/

    Genau, viele kriegen sie eh ohne Antrag.

    Thema "Streik in der Grundschule" - die Kinder werden nicht nach Hause geschickt. Sie werden allerdings auch nicht unterrichtet. Aber sie werden betreut. (Stichwort "verlässliche Grundschule") (Gilt zumindest für NRW so.)

    Die Folgen eines Streiks in der Grundschule merken also nur die Kinder und die Kolleginnen, die irgendwie die Kinder ohne Lehrerin mitbeaufsichtigen müssen.

    Bei uns wurden die Eltern gebeten die Kinder zuhause zu behalten und es waren nur ca. 30 1.-6. Klässler anwesend. Also haben auch die nicht streikenden Kollegen nur jeweils 3 Schulstunden lang Kidner beaufsichtigt und das zu mehreren in Kleinstgruppen, also für die auch total relaxed.

    Das stimmt, ist aber aufgrund des Lehrermangels teilweise nicht möglich.
    In diesem Fall z.B. hat die Schulkonferenz beschlossen, dass Schüler bei hohem krankenstand des Kollegiums klassenweise zuhause bleiben müssen:
    https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.unterri…1a43160c9e.html
    Wohlgemerkt ganz ohne Streik!

    Wäre bei uns auch nicht möglich gewesen und daher wurde nur Notbetreuung angeboten, die kaum genutzt wurde!

    Es soll auf die Beamten übertragen werden.
    (Wie immer. Schade für die Angestellten, gut (und auch nachvollziehbar) für die Beamten. Die Angestelltengehälter sollten einfach mal (unabhängig von einer Lohnerhöhung) angeglichen werden.)

    Daher gibt es ja eine Ausgleichzulage von 105 Euro je Monat (bei 100%), bisher waren es 30 Euro je Monat. Also ein bisschen Ausgleich gibt es schon. Ab wann die Ausgleichzulage allerdings erhöht werden soll, steht nicht dabei und warum die Zahlen, die die GEW-Berlin nennt andere sind, also die die ihr hier nennt und bei der Bundes-GEW stehen, ist mir bisher unklar.

    Welchen Gewinn versprichst du dir davon, wenn du die immer Gleichen 7 min. später reinlässt?

    Sie haben 38 Minuten vom Stoff mitbekommen und nicht verpasst, also verspreche ich mir das sie deutlich mehr Stoff mitbekommen und nicht durch den ihnen fehlenden Stoff noch mehr Schüler stören

    Ich denke wer so ein System einführt muss sich da einiges bei einfallen lassen und bedenken.

    Genau darum ging es ja, dass man das eben bei so einem System bedenken muss. Es gibt einfach Stundenpläne, wo immer die gleichen Fächer in der 1. Stunde liegen, wenn man die Schüler dann immer draußen stehen lässt, dann hat man damit sicher nicht viel gewonnen.

    Ich halte nichts davon, Noten zur Disziplinierung zu vergeben, aber in gewisser Weise haben sie diesen Effekt natürlich durchaus. Was ist der Unterschied?

    Das ist ein gewaltiger Unterschied, ob die Schüler sich selber schlechte Noten "erarbeiten" und das dann schwarz auf weiß haben oder ob ich sie einfach nur "reinrufe".


    Ich finde, da muss man trennen. "Oskar, du quatschst jetzt das 3. Mal rein, das gibt eine 6" wäre falsch. Unangekündigte Tests hingegen sind ein normales Mittel, die Leistung zu checken. Benotete Gruppenarbeiten kommen sogar den zurückhaltenderen Kindern zugute.

    Sehe ich ganz genauso, wobei es eben Schüler gibt, da müssen es nicht mal unangekündigte Tests sein, die bekommen so wenig mit, dass selbst die angekündigten oder die Klassenarbeiten, wo man gemeinsam geübt hat, nicht besser aussehen.

    Es gibt ja auch Schulen, wo man gar keine Noten erteilt, die Klassen arbeiten trotzdem. Ich glaube, dass der Notengebung viel zu viel Bedeutung beigemessen wird. Sie ist nur für die Kinder lustig, die gute Noten haben... Aber egal, das steht nicht zur Debatte.

    Bei uns gibt es frühestens ab Klasse 3, in der Regel (und ab nächstem Schuljahr eh) erst ab Klasse 4. Die Schüler haben also vorher meist schon gelernt sich zu benehmen, ohne das man Noten dazu genutzt hat und das funktioniert auch (oder hat bis dahin nicht funktioniert, dann wird das auch nicht mit Noten was werden).

    Was hat das mit disziplinieren zu tun? Unentschuldigtes Fehlen heißt die Stunde ist 6. Es geht also um die reine Konsequenz. Das ist ja keine Boshaftigkeit oder Absicht. So Leute sind mir sogar lieb, machen keine Arbeit.
    Ist mir ehrlich gesagt egal ob die Schüler das dadurch lernen oder nicht. Aber mit einer 6 werden sie nicht zum Abi zugelassen oder bleiben sitzen oder was auch immer.

    Mal davon abgesehen, dass die 6 auf dem Zeugnis dich in dem Schuljahr bis dahin kein Stück weiter bringt, denn der Stoff fehlt einfach, kann auch nicht so einfach eine 6 gegeben werden, denn der Schüler wäre ja da gewesen (wenn auch verspätet), ich habe ihm dann aber den Zutritt verwehrt bei eurem System.
    Klar, bei uns ist er dann gar nicht da, aber da gibt es auch gar keine Noten in der Klassenstufe, daher nützt das dann reichlich wenig (und bringt weder den Schüler noch mich auch nur ein Stück weiter). Und die Eltern, gerade die von den Flüchtlingskindern, interessiert die unentschuldigte Fehlstunde gar nicht. Wenn sie sie denn überhaupt verstehen.

    Da muss eben erst der Kuchen gebacken werden und erst danach darf die Tochter in die Schule! Klar, bei der Häufigkeit setzen wir uns gerade mit dem Thema Schulversäumnisanzeige wegen fehlender Einzelstunden auseinander, aber ob das was bringt? Fraglich. Dann wird die Familie evtl. schneller abgeschoben und das Mädchen sieht dann eben gar keine Schule mehr von innen, denn sie ist doch eh nur ein Mädchen.

    Ich hatte vorgeschlagen, eine Art Auffanggruppe für alle Zuspätkommer einzurichten, damit sie in der ersten Stunde beschäftigt sind und den Unterricht nicht stören. Ende der ersten Stunde können sie dann nachrücken.

    Ich gebe zu bedenken, dass dann einige Fächer evtl. komplett für die Schüler fehlen. Ich merke das gerade jetzt bei uns, wenn eben nur Montag 1./2. Stunde schwimmen ist und wer um 8 Uhr nicht da ist nicht mitgeht. Wir haben ein Kind was bereits 7x2 Stunden unentschuldigt gefehlt hat, das ist über die Hälfte, was nun vermutlich bis zur Schließung der Schwimmhalle auch nicht schwimmen kann. Aber auch andere Fächer sind ja evtl. nur einstündig oder immer in der 1. Stunde, so dass sie Kinder dort nie teilnehmen.

Werbung