Beiträge von Susannea

    Ich weiß aber auch nicht, ob diese Anordung bzgl. Fegens in Berlin noch gültig ist und noch weniger ob es diese auch andernorts gab. Sollte das nicht mehr gelten frage ich mich aber doch, aufgrund welcher neuer Erkenntnisse das aufgehoben worden sein sollte? Besen stehen jedenfalls in den Klassenzimmern...

    Bei uns gabs die auch, der Hausmeister hat daraufhin alle Besen geklaut, aber inzwischen fegen wir doch wieder, denn man kann nicht ständig knöchelhoch durch den Dreck laufen.

    Sag mal, hast du das ‚aber ich muss immer als Letzte was sagen‘-Syndrom?! Ich habe doch nicht gesagt, dass es falsch war, was dastand, sondern nur ERGÄNZT, weil es Leute gibt, für die es relevant ist.

    DAs ging aus deinem Post nicht klar hervor, dass es nur eine Ergänzung war und daher habe ich es ergänzt (weil auch ich das für relevant halte) und das Syndrom passt ja dann bei dir wunderbar, sonst hättest du es ja nicht mehr kommentieren müssen!

    Du zeigst mal wieder, das eine Diskussion mit dir sinnlos ist, denn du liest ja eh nur das, was du möchtest!

    Ja, ist klar. Die mangelnde Verschwiegenheitder Kinder rechtfertigt die mangelde Verschwiegenheit des Begleitpersonals?

    Wo steht denn, das die deshalb nicht verschwiegen sind, aber es ist eh schon angekommen bei den Eltern bevor überhaupt jemand der Begleitpersonen die Chance hätte nicht verschwiegen zu sein.

    Es kommt auf die Eltern an. Wenn sie nachher petzen, dass S XY Heimweh hatte, ins Bett gemacht, Schüler Z verprügelt hat, dann möchte ich das nicht. Sprich: Eltern müssen verschwiegen sein. Unsere sind das nicht.

    Ich glaube davon stand da auch noch was drin, ja. Aber solche Sachen haben doch eh die Kinder brühwarm nach Hause durchgegeben, dass z den Schrank kaputt gemacht hat z.B.

    Das dürfte eine bewusste Übertreibung sein. Als rhethorisches Mittel legitim. Im echten Leben dürften die Mehrheit der Lehrer ihren Beruf erlernt haben und z.B. auch eine Unterweisung in Rechtsfragen bekommen haben, so dass sie zumindest wissen, was sie dürfen.

    Leider für Berlin und auch z.T. Brandenburg keine Übertreibung sondern die bittere Wahrheit, um in Berlin als Lehrer Arbeiten zu dürfen musst du z.B. als Student immatrikuliert sein, Fachrichtung, Semester usw. ist dabei vollkommen egal.

    Was auch immer "teilweise" bedeuten mag. Generell ist die formale Qualifikation für Eltern geringer, als die für Lehrer. Ich weiß halt nicht, ob die entsprechenden Schulen wirklich die Möglichkeit haben, die sich anbietenden Lehrer nach tatsächlicher Qualifikation zu filtern. Dann wäre alles glatt. Wenn nicht, nicht.

    s.o. Das heißt, das die Eltern im Gegensatz zu dem, was in den Schulen arbeitet eben Pädagogik oder Lehramt studiert haben und damit eben eigentlich deutlich qualifizierter sind als die Lehrer.

    Nur mal als Vergleich, für die ehremamtliche Tätigkeit im Sportverein musste ich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, da sich die Tätigkeit auch auf Kinder-und Jugendgruppen erstreckt. Im Übrigen unabhängig davon, dass ich hauptberuflich mit jener Personengruppe befasst bin. Wie sieht das jetzt mit den mitreisenden Eltern aus? Müssen die auch etwas vorlegen? Würde mich mal interessieren?

    DAs ist die einzige Qualifizierung, die die Eltern brauchen und das auch unabhängig davon, was sie hauptberuflich machen!

    Und der Schulleitung ist es bestimmt lieber, wenn sie dich nur in drei Klassen ersetzen muss, als wenn sie dich komplett ausplanen muss (falls du ein BV bekommst). Damit zu drohen ist bestimmt nicht klug aber es evlt. mal ansprechen (abhängig von der Schulleitung) ist schon möglich.

    DA muss sie aber eigentlich nicht drohen, sondern das besagt das MuSchG so, das ist ein Teil-BV aus dem Gesetz, was nicht mehr erlaubt ist, genau wie eben nicht mehr nach 20 Uhr arbeiten usw. (wobei das freiwillig bis 22 Uhr geht)

    Klar kann man entscheiden, welche Versicherung jemand nimmt, aber die kostenlose Familienversicherung fällt weg.

    Aber genau nur darum ging es, dass man die Wahl hat, dass GKV nicht immer gleich kostenlose Familienversicherung ist, ist ja wohl klar und oft geschrieben worden..

    für ein Beschäftigungsverbot ist der Arbeitgeber in fast allen Fällen zuständig. Hier muss immer eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden.

    Der Frauenarzt kann zu den Arbeitsbedingungen nichts sagen und daher normalerweise kein Beschäftigungsverbot ausstellen (Ausnahme Mobbing).

    Natürlich kann der FA auch eines ausstellen, aber eben nur aus gesundheitlichen Gründen und die sind nicht nur Mobbing!

    Ist es in Hessen anders als in Berlin? Hier wird man vom Land Berlin beschäftigt, die Schulen sind nur Arbeitsstelle bzw. Dienststelle, heißt andere Schule bedeutet nur andere Dienststelle (auch anderer Bezirk ist möglich) und somit würdest du dann gar nicht den Dienstherren wechseln, sondern beim selben bleiben und damit es evtl. schwierig mit einem Wechsel haben, aber nicht noch mal von vorne anfangen müssen. Denn wenn du den Dienstherren wechseln würdest, dann würdest du ja wieder von vorne anfangen und nicht auf Lebenszeit zur eigentlich vorgesehenen Zeit verbeamtet werden.

    In Berlin soll es ja zum 1.8. dann so weit sein, aber da haben wir inzwischen vom Personalrat mitgeteilt bekommen, dass dies nur auf Antrag geschieht (und das sie da nun wieder x-Voraussetzungen und Tricks drin haben erwähne ich besser nicht und das jeder Antrag von der Schulleitung erst noch abgezeichnet werden muss, dass du die x-Voraussetzungen vorher erfüllt hast, auch nicht). Also nicht mal dazu war die Senatsverwaltung in der Lage und das selber mitzuteilen.

    Also ich bezweifle, dass bei euch das automatisch geht, einfach weil sie eben ähnlich gestrickt sind.
    Ich drücke aber die Daumen.
    Hast du mal bei der GEW geguckt, in Berlin ist die meist informierender bei der Aktion als die Personalstelle, selbst auf Nachfrage gibt die nur unsinnige Antworten.

    Das stimmt so aber doch nicht. Ein Elternteil muss in der GKV sein, damit du es mitversichern kannst. Der GKV-Versicherte muss nicht weniger Verdienst haben als der PKV-Versicherte Elternteil, aber er darf nicht über der Verdienstgrenze sein.

    Du willst es ja nicht mitversichern lassen, sondern kannst es dann alleine versichern, aber nicht kostenlos, geht evtl. aber erst später, aber es geht.

    Nur wenn der in der PKV über der Verdienstgrenze ist, interessiert, wer mehr verdient und auch das gibt nur an, ob kostenlose Versicherung möglich ist, nicht welche möglich ist, es sind immer beide möglich!

    Also doch, es stimmt genau so, sie ist ganz alleine freiwillig in die PKV gegangen, denn als Student hat man dann die Wahl egal wie die Eltern versichert sind!

    dass man nicht immer die freie Wahl hat mit Kindern, zumindest nicht mehr später.

    Man hat bei der Geburt der Kinder immer die freie Wahl, denn Kinder können auch in der GKV sein, ohne das die Eltern das sind!

    Also doch, die Wahl hat man immer, man muss nur auch langfristige Überlegungen dabei berücksichtigen.

    Wo steht, dass ich das nicht getan habe?

    Ich habe nur auf das vorherige geantwortet, dass man nicht immer die freie Wahl hat mit Kindern, zumindest nicht mehr später.

    Mir wurde geantwortet, als ich schrieb, dass einen keiner gezwungen hat in die PKV zu gehen, dass man nicht in die Familienversicherung konnte. Also entweder warst du dann in der GKV studentsich versichert, dann hat dich niemand in die PKV gezwungen oder du warst es nicht, dann bist du freiwillig in die PKV gegangen!

    In Hamburg würde mir sogar der Arbeitgeberanteil als Beamter bezahlt werden. Habe mir da nie Gedanken gemacht. Bis wann kann man wechseln?

    Wenn du erstmal in der PKV bist als Beamter wirst du da nicht mehr ohne weiteres rauskommen solange du Einkommen hast.

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