Beiträge von Susannea

    Was sagte eine Kollegin von mir so schön, wir streiken doch nur aus Solidarität zu den Erziehern, es betrifft uns doch gar nicht

    Alles klar, also sowohl für sie, als auch für mich gilt der TV-L

    Ich hatte ab dem 23.01.2016 ein Jahr Elternzeit für Kind 1 und ab dem 14.02.2018 ein Jahr für Kind 2. Nun möchte ich ab dem 01.08. erneut in Elternzeit gehen, aber der Dezernent sagt, dass ich keine bekomme, da es zu großen Bedarf an Lehrkräften gibt.

    Bist du angestellt oder verbeamtet? Bei Angestellten beantragst du ja gar nicht, sondern teilst nur mit und seit dem 13.1.2018 kannst du für Kind 1 bis zu 2 Jahre anmelden und ab dem 14.2.2020 für Kind 2 bis zu 2 Jahre. Da Kind 1 bereits über 3 ist, beträgt die Frist 13 Wochen, da kann der AG nicht ablehnen. Dies geht nur beim 3. Teil, der es nicht ist (es ist jeweils der 2. Teil!).


    Naja, wenn du jetzt quasi das 3. Jahr für Kind 1 nehmen würdest, sehe ich auf Grundlage der eben angeführten Gesetze keine Möglichkeit der Ablehnung. (Evtl hättest du die Übertragung des 3.Jahres erklären müssen,ich glaube das hat sich aber geändert)
    Wenn du allerdings die Elternzeit für Kind 2 verlängern möchtest, kann das abgelehnt werden, da es noch im Zwei-Jahres-zeitraum liegt.

    Seit 1.7.2015 entfällt ein Antrag auf Übertragung und es kann das 2. und 3. Jahr noch genommen werden.

    Fett markiert ist der Bereich, der für deinen Fall relevant sein könnte. Der Erstantrag lief jeweils über ein Jahr, mehr war wenn ich dich richtig verstehe nicht beantragt. Damit ist eine Verlängerung im Rahmen der möglichen Maximaldauer von 3 Jahren nur mit Zustimmung des Dienstvorgesetzten möglich.

    Falsch, es ist weder eine vorzeitige Verlängerung, noch will sie innerhalb der 24 Monate auf die sie sich festlegen musste weitere Elternzeit nehmen, also keine Möglichkeit der Ablehnung nach deinen Gesetzestexten!

    Wenn dein erstes Kind ab Juli 2015 geboren wurde und du beim Erstantrag die Übertragung von 24 Monaten beantragt hast, müsstest du diese 24 Monate genehmigt bekommen- wie yestoerty und panthasan schrieben. Du musst 13 Wochen vor Beginn beantragen.

    Eine Übertragung muss seit dem 1.7.2015 bei den Kindern nicht mehr beantragt werden!

    Dankeschön für eure Antworten! Ich habe beim Erstantrag nichts besonderes angegeben. Dennoch habe ich nur ein Jahr genommen und noch restliche Zeit übrig. Wären das dann zwei Jahre pro Kind, also könnte ich dann vier Jahre Elternzeit bekommen?

    Du hast alles richtig gemacht und kannst bis zu 4 Jahre noch nehmen und der AG hat keinerlei Rechtsgrundlage dies abzulehnen!
    Wende dich an den Personalrat, die Frauenvertretung oder die Gewerkschaft.

    Ähnliches haben sie in Berlin auch versucht und sind damit (da gesetzeswidrig) natürlich klanglos untergegangen!

    Soweit ich das bis jetzt durchschaue, bin ich im OBAS noch nicht verbeamtet, aber direkt im Anschluss. Bin mir in dem Punkt aber nicht 100% sicher.
    Hat das den was mit der Frage zu tun, ob man während des OBAS 1/2 Jahre Elternzeit nehmen darf? Oder bin ich dann automatisch raus, weil der OBAS ja auf 2 Jahre mit max. 6 Monate verlängerung ausgelegt ist?

    Ja, das hat damit was zu tun, denn als Angestellte stehen dir in allen Bundesländern nach dem BEEG 3 Jahre Elternzeit je Kind zu, als Beamtin würde das entsprechende Landesbeamtengesetz zählen und da können Ausnahmen drin sein.

    Sollte also ähnlich wie bei Wissenschaftsverträgen sein, dass die Zeit der Elternzeit einfach hinten angehängt wird.

    Hallo zusammen,
    ich habe in dem Zusammenhang auch die Frage:
    Wenn ich während des OBAS mein Kind bekomme, habe ich dann auch Anspruch auf die ein oder zwei Jahre Elternzeit und kann anschließend an der gleichen Stelle im OBAS wieder einsteigen?

    Nach meiner Recherche im Internet bin ich nur auf den Hinweis gestossen, dass Referendare für 1 bis 2 Jahre Elternzeit aussetzen können. Habt ihr vielleicht mittlerweile weiter Informationen gefunden?

    Auch Referendare haben Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit je Kind. Bist du im OBAS verbeamtet?

    Ich zitiere mal die Mail, die ich gerade erhalten habe, evtl. bringt es jemandem etwas:

    Zitat

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    Naja, Conni, dazu muss auch gesagt werden, dass "A 13 für alle" mit der neuen Lehrerausbildung in Berlin (Lehrerausbildungsverordnung???) begründet wurde, wonach neue Grundschullehrer genauso lange studier(t)en wie die anderen Lehrämtler. Die haben dadurch den Anspruch auf A 13 / E 13 erworben.

    Aber die Neueinstellungen müssen meiner Meinung nach gar nicht nach dem neuen Bildungsgesetz ausgebildet worden sein und die Übersicht des öD sagt ja eh, mit Master-Abschluss mindestens A/E13, den hatte ich bereits 2013 und der hilft mir jetzt gar nichts.

    Das betrifft, nachdem Brandenburg es vormachte, ja nun auch in Berlin die Lehrer mit DDR-Ausbildung, die dafür nicht einmal studieren mussten (worin ich keinen Mangel sehe).

    Aber die haben noch ganz andere Voraussetzungen, müssen z.T. noch eine einjährige Veranstaltung besuchen, haben 6 und nicht vier Jahre Arbeit nachzuweisen und dann auch eine 2 jährige Bewährungsfrist nach der einjährigen Veranstaltung. Also so einfach, wie es für die anderen aussieht ist es leider keineswegs. Zumal die Veranstaltung schon seit Jahren versprochen wird und bisher nicht zustande kam.

    Aber da Studientage miteinbezogen werden können, die ja jeweils mehrere Stunden umfassen, sollte das doch leicht zu bewerkstelligen sein

    Aber es können eben entgegen der Veröffentlichungen in den Zeitungen und so gar nicht alle Studientage mit einbezogen werden, es kommt eben auf die Themen drauf an.

    Ist eine gewisse Anzahl an Fortbildungen pro Schuljahr nicht sowieso Pflicht bzw. "gern gesehen"?

    Bedeutet das, wenn jemand über einen Bundesländerwechsel nach Berlin kommt, behält er/sie die Erfahrungsstufe z.B. 3; wenn ein neuer Vertrag zustande kommt, bekommt er/sie hingegen Erfahrungsstufe 5 (wegen Neueinstellung), @Susannea ?

    Ja, davon gehe ich aus, denn so unsinnig wird ja aktuell mit den schon ansässigen auch verfahren.

    @Susannea Meine Eingangsbestätigung war schon nach 2 Wochen da, ich habe aber quasi sofort ausgefüllt, nachdem die GEW die Rundmail geschickt hatte.

    Meiner ist vom 9.1., direkt am Tag nachdem wir die Anträge zugeschickt bekommen haben abgegeben ;) Aber wie gesagt, das dauert ja auch immer alles ;)

    Jetzt ist die Frage, ob jemand, der von einer thüringischen Schule an eine Berliner Schule wechselt, dann dort als "neueingstellt" gilt. Das weiß ich nicht. Immerhin werden ja sicherlich auch die vorherigen Jahre angerechnet, was theoretisch wichtig ist für die Erfahrungsstufe, in Berlin aber nicht, da alle Neueingestellten sofort die Erfahrungsstufe 5 erhalten. (Seit Kurzem gibt es aber die Erfahrungsstufe 6.)

    Wenn das nicht über einen Bundeslandswechsel geht, sondern ein neuer Vertrag zustande kommt, dann ist man natürlich neueingestellt, denn es ist ein AG-Wechsel!

    Die "altgedienten Lehrer" in Berlin bekommen demnächst auch A 13 oder E 13 (fast 50 % der Lehrer in Berlin sind ja noch verbeamtet). Sie müssen dazu, ich glaube, 30 Stunden Fortbildung (seit Eintritt in den Schuldienst) vorweisen. Dazu zählen dann auch Studientage. Also "altgediente Lehrer" sollten das sicherlich locker zusammenbekommen.
    berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/einstellungen/lehrkraefte/

    Du vergisst da was wesentliches, nämlich, dass die Lehrer sich auch verpflichten in den nächsten 3 Jahren 30 weitere Fortbildungsstunden zu besuchen, jährlich 10 (es gelten aber nicht alle Arten der Fortbildungen, sondern nur bestimmte Themen).

    Nö.Ab 1.8. fast alle, die einen Antrag gestellt haben. Hoffentlich. Bin gespannt, ob die Senatsverwaltung schnell genug die Anträge bearbeitet.

    Mit 2 Sekundar-Fächern sollte es allerdings für die E13 reichen.

    Und hier kommt das Silbertablett mit dem Link.

    Wir haben gerade einen Brief vom Personalrat bekommen, dass sie nicht davon ausgehen, dass das klappt, obwohl die Anträge ja bis Februar gestellt werden sollten. Da aber die Bestätigung des Eingangs meines Antrags und dem Hinweis, dass es nun an den Bearbeiter weiter geht schon einen Monat gebraucht hat, sehe ich da auch echt schwarz.

    Es ist bereits mein 3ter oder 4ter befristeter Vertrag hintereinander. Der letzte läuft von 01.08.2018 - 31.07.2019 mit 20 Stunden / Woche. Jetzt wurden die Stunden aber vom 01.11.2018 - 01.02.2019 auf 24 Stunden / Woche aufgestockt. Die Rektorin hat dann beim Amt die Verlängerung der Stundenaufstockung beantragt. Was machen die ....., Sie verlängern ab 10.02.2019 - 31.07.2019. Somit kriege ich den 02.02.2019 - 09.02.2019 20 Stunden / Woche bezahlt obwohl ich davor und danach 24 Stunden / Woche gearbeitet habe. Ich verstehe die Ämter nicht, angeblich fehlt es vorne und hinten an Lehrern, aber versuchen alles um Sie zu vergraulen....

    Ist aber in Berlin genauso, meine Aufstockung (über PKB)musste jeweils vor den Ferien enden. Sie haben das Datum sogar auf dem Vertrag geändert, was Schulleitung und Frauenvertretung eingetragen hatten.

    Morgen.

    Wieder ich. Erhöhung der Stufe gab es zum 01.01.2019. Aber jetzt wieder ein neuer Fall, wo man nur den Kopf schütteln kann.

    Mein derzeitiger Zeitvertrag wurde im November von 20 auf 24 Stunden erhöht. Sollte bis 01.02.2019 gehen. Jetzt möchte aber die Rektorin, dass ich weiterhin 24 Stunden arbeite, da Lehrer fehlen und krank sind. Was macht das Amt? Verlängert den Vertrag ab 10.02.2019 (02.02.2019 - 07.02.2019 Winterferien). Wenn man sich hierbei nicht aufregen darf, dann weiß ich auch nicht...

    Ja, kenne ich so. aber vergiss dann bloß nicht zu gucken, ab sie dir dadurch Urlaub auszahlen müssen (so war es bei mir, weil sie die Ferien ausgeklammert haben ;) ).

    Er kann die Elternzeit natürlich so nehmen, aber somit bräuchte er 3 Elterngeldmonate, um überall Elterngeld zu erhalten, das ist mit einem Monat Basiselterngeld und zwei Monaten Elterngeldplus natürl7ch mögl7ch, führt aber 1. zur Anrechnung des Einkommens vor dem Beginn der Elternzeit und nach dem Ende in den Lebensmonaten und dazu, dass er in den Elterngeldplus Monaten nur die Hälfte Geld erhält.

    Aber möglich ist seine Elternzeit so problemlos. Nur ob es sich finanziell rechnet ist fraglich.

    Da war der Lehrer, der Kinderpornographie auf dem Rechner hatte. Was passierte? Er wurde an eine Berufsschule versetzt, seine Zielgruppe wären ja jüngere Kinder :uebel:

    Ich weiß es zwar nicht, kann mirs aber auch nicht vorstellen. Ab welchem Strafmaß sollte denn eine Kündigung erfolgen @Schiri?

    Na typisches Beispiel Berlin, der Volkslehrer. Da sogar fristlose Kündigung.

    Das kann er sicherlich, aber es gibt ja einfach auch diverse Abstufungen von Körperverletzung, also fahrlässig z.B. geht ja bei einem Autounfall z.B. total schnell und sollte weniger schwerwiegend sein als vorsätzlich usw.

    Ich denke, davon hängt das sicher ab.

    Bin gerade etwas perplex. Ich hab noch nie einen Grund dafür gebraucht, den Arzt zu wechseln.

    OT: nicht den Kinderarzt aufzusuchen kann lebensgefährlich sein. Einige Krankheiten äußern sich bei Kindern anders als bei Erwachsenen. Ich erinnere mich an den Blinddarm kurz vorm Durchbruch, weil nur Appetitlosigkeit vorlag :(

    DAS ist doch wohl etwas übertrieben, denn viele Hausärzte behandeln ja genauso viele Kinder wie Erwachsene

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