Beiträge von Susannea

    Warum?

    Hingehen, sagen du bist schwanger und entsprechenden Nachweis vorliegen. Fertig.

    Einen Nachweis muss sie nur vorlegen, wenn der AG/SL dies verlangt und dann muss der AG dies auch bezahlen. Also die mündliche Mitteilung ist erstmal vollkommen ausreichend (und bei mir war sie das bis zum Schluss, weil der AG kein Attest bezahlen wollte laut Personalstelle).

    Wie weit bist du denn?
    Ich würde es definitiv persönlich mitteilen. Hast du dich informiert, wie das bei euch weiter läuft (in Berlin bleibst du bis zur Rückmeldung vom Arbeitsmedizinischen Dienst zuhause)? Davon würde ich das evtl. auch abhängig machen, wann du das sagst. Und ob du aktuell Gefahren für dich und das Kind siehst.

    Hallo LehrerininBW! Wo hast Du die Info denn gefunden? Ich habe auch schon gegoogelt, bin aber leider nicht fündig geworden. Falls die Nachzahlung wie Zuverdienst gerechnet wird, würde dann nicht noch mehr Elterngeld als "nur" ein Monat entfallen? (Es wird doch auf's Jahr gerechnet, oder?)

    Es darf nur auf Monate mit Einkommen verteilt werden (bzw. mit Arbeit), sprich wenn TZ während Elternzeit gearbeitet wird (oder ein Gewerbe läuft), zählt es auf alle Monate, sonst höchstens auf den der Zahlung (wobei ich denke in dem Falle ist es eine Einmalzahlung, sonst müssten sie es ja auf alle Monate vorher auch mit anrechnen und dann wird's noch mal interessant, wenn man nicht über der Kappungsgrenze liegt).


    Man spricht immer davon, wenn es klar den Monaten zuzuordnen ist, wird es da angerechnet. Das wären ja aber alles Monate im Bemessungszeitrahmen und nicht im Auszahlungszeitrahmen!

    Die Angleichungszulage bekommen nur die, die sie bis Ende Juli 2017 beantragt hatten, falls man das verpasst hat, geht man leer aus. So kann man als AG natürlich gut sparen . Damals waren das ganze 30 €. Diese Angleichungsanlage ist jetzt auf 105 € erhöht worden.

    Sorry, aber wer sie nicht beantragt hat, weil ihm das zu wenig ist, ist selber schuld. Aber auch da haben die Gewerkschaften gesagt, man soll sich an den Landesverband wenden, evtl. gibt es noch Möglichkeiten.

    Die Ausgleichszulage mussten aber nur die beantragen, die vor dem 01. August 2015 als angestellte Lehrer eingestellt worden waren. Alle später eingestellten angestellten Lehrer erhalten sie automatisch.
    gew.de/tv-l/lehrkraefte-eingru…hrkraefte-eingruppierung/

    Genau, viele kriegen sie eh ohne Antrag.

    Thema "Streik in der Grundschule" - die Kinder werden nicht nach Hause geschickt. Sie werden allerdings auch nicht unterrichtet. Aber sie werden betreut. (Stichwort "verlässliche Grundschule") (Gilt zumindest für NRW so.)

    Die Folgen eines Streiks in der Grundschule merken also nur die Kinder und die Kolleginnen, die irgendwie die Kinder ohne Lehrerin mitbeaufsichtigen müssen.

    Bei uns wurden die Eltern gebeten die Kinder zuhause zu behalten und es waren nur ca. 30 1.-6. Klässler anwesend. Also haben auch die nicht streikenden Kollegen nur jeweils 3 Schulstunden lang Kidner beaufsichtigt und das zu mehreren in Kleinstgruppen, also für die auch total relaxed.

    Das stimmt, ist aber aufgrund des Lehrermangels teilweise nicht möglich.
    In diesem Fall z.B. hat die Schulkonferenz beschlossen, dass Schüler bei hohem krankenstand des Kollegiums klassenweise zuhause bleiben müssen:
    https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.unterri…1a43160c9e.html
    Wohlgemerkt ganz ohne Streik!

    Wäre bei uns auch nicht möglich gewesen und daher wurde nur Notbetreuung angeboten, die kaum genutzt wurde!

    Es soll auf die Beamten übertragen werden.
    (Wie immer. Schade für die Angestellten, gut (und auch nachvollziehbar) für die Beamten. Die Angestelltengehälter sollten einfach mal (unabhängig von einer Lohnerhöhung) angeglichen werden.)

    Daher gibt es ja eine Ausgleichzulage von 105 Euro je Monat (bei 100%), bisher waren es 30 Euro je Monat. Also ein bisschen Ausgleich gibt es schon. Ab wann die Ausgleichzulage allerdings erhöht werden soll, steht nicht dabei und warum die Zahlen, die die GEW-Berlin nennt andere sind, also die die ihr hier nennt und bei der Bundes-GEW stehen, ist mir bisher unklar.

    Welchen Gewinn versprichst du dir davon, wenn du die immer Gleichen 7 min. später reinlässt?

    Sie haben 38 Minuten vom Stoff mitbekommen und nicht verpasst, also verspreche ich mir das sie deutlich mehr Stoff mitbekommen und nicht durch den ihnen fehlenden Stoff noch mehr Schüler stören

    Ich denke wer so ein System einführt muss sich da einiges bei einfallen lassen und bedenken.

    Genau darum ging es ja, dass man das eben bei so einem System bedenken muss. Es gibt einfach Stundenpläne, wo immer die gleichen Fächer in der 1. Stunde liegen, wenn man die Schüler dann immer draußen stehen lässt, dann hat man damit sicher nicht viel gewonnen.

    Ich halte nichts davon, Noten zur Disziplinierung zu vergeben, aber in gewisser Weise haben sie diesen Effekt natürlich durchaus. Was ist der Unterschied?

    Das ist ein gewaltiger Unterschied, ob die Schüler sich selber schlechte Noten "erarbeiten" und das dann schwarz auf weiß haben oder ob ich sie einfach nur "reinrufe".


    Ich finde, da muss man trennen. "Oskar, du quatschst jetzt das 3. Mal rein, das gibt eine 6" wäre falsch. Unangekündigte Tests hingegen sind ein normales Mittel, die Leistung zu checken. Benotete Gruppenarbeiten kommen sogar den zurückhaltenderen Kindern zugute.

    Sehe ich ganz genauso, wobei es eben Schüler gibt, da müssen es nicht mal unangekündigte Tests sein, die bekommen so wenig mit, dass selbst die angekündigten oder die Klassenarbeiten, wo man gemeinsam geübt hat, nicht besser aussehen.

    Es gibt ja auch Schulen, wo man gar keine Noten erteilt, die Klassen arbeiten trotzdem. Ich glaube, dass der Notengebung viel zu viel Bedeutung beigemessen wird. Sie ist nur für die Kinder lustig, die gute Noten haben... Aber egal, das steht nicht zur Debatte.

    Bei uns gibt es frühestens ab Klasse 3, in der Regel (und ab nächstem Schuljahr eh) erst ab Klasse 4. Die Schüler haben also vorher meist schon gelernt sich zu benehmen, ohne das man Noten dazu genutzt hat und das funktioniert auch (oder hat bis dahin nicht funktioniert, dann wird das auch nicht mit Noten was werden).

    Was hat das mit disziplinieren zu tun? Unentschuldigtes Fehlen heißt die Stunde ist 6. Es geht also um die reine Konsequenz. Das ist ja keine Boshaftigkeit oder Absicht. So Leute sind mir sogar lieb, machen keine Arbeit.
    Ist mir ehrlich gesagt egal ob die Schüler das dadurch lernen oder nicht. Aber mit einer 6 werden sie nicht zum Abi zugelassen oder bleiben sitzen oder was auch immer.

    Mal davon abgesehen, dass die 6 auf dem Zeugnis dich in dem Schuljahr bis dahin kein Stück weiter bringt, denn der Stoff fehlt einfach, kann auch nicht so einfach eine 6 gegeben werden, denn der Schüler wäre ja da gewesen (wenn auch verspätet), ich habe ihm dann aber den Zutritt verwehrt bei eurem System.
    Klar, bei uns ist er dann gar nicht da, aber da gibt es auch gar keine Noten in der Klassenstufe, daher nützt das dann reichlich wenig (und bringt weder den Schüler noch mich auch nur ein Stück weiter). Und die Eltern, gerade die von den Flüchtlingskindern, interessiert die unentschuldigte Fehlstunde gar nicht. Wenn sie sie denn überhaupt verstehen.

    Da muss eben erst der Kuchen gebacken werden und erst danach darf die Tochter in die Schule! Klar, bei der Häufigkeit setzen wir uns gerade mit dem Thema Schulversäumnisanzeige wegen fehlender Einzelstunden auseinander, aber ob das was bringt? Fraglich. Dann wird die Familie evtl. schneller abgeschoben und das Mädchen sieht dann eben gar keine Schule mehr von innen, denn sie ist doch eh nur ein Mädchen.

    Ich hatte vorgeschlagen, eine Art Auffanggruppe für alle Zuspätkommer einzurichten, damit sie in der ersten Stunde beschäftigt sind und den Unterricht nicht stören. Ende der ersten Stunde können sie dann nachrücken.

    Ich gebe zu bedenken, dass dann einige Fächer evtl. komplett für die Schüler fehlen. Ich merke das gerade jetzt bei uns, wenn eben nur Montag 1./2. Stunde schwimmen ist und wer um 8 Uhr nicht da ist nicht mitgeht. Wir haben ein Kind was bereits 7x2 Stunden unentschuldigt gefehlt hat, das ist über die Hälfte, was nun vermutlich bis zur Schließung der Schwimmhalle auch nicht schwimmen kann. Aber auch andere Fächer sind ja evtl. nur einstündig oder immer in der 1. Stunde, so dass sie Kinder dort nie teilnehmen.

    Immerhin: Die Korrektur geht schneller als die einer regulären Klassenarbeit

    Mal davon abgesehen, dass das bei uns noch nie so war, aber wenn man dann die Ergebnisse noch eingeben muss und das alles zusätzlich zu den Klassenarbeiten, denn als die darf es ja nicht zählen, weil es nicht das Gelernte abfragt, dann verschwendet es einfach nur Zeit.

    Mich überrascht die fast einhellige Meinung hier. Sonst wird bei jeder Studie kollektiv aufgeschrien, wie schlecht dieses und jenes Bundesland abgeschnitten hat, welche Kinder warum nicht gut genug schreiben oder lesen können und ob der Untergang des Abendlandes bevorsteht... so ganz uninteressant ist es ja am Ende doch nicht, oder?

    Doch, ich finde es total uninteressant, weil Äpfel mit Birnen verglichen werden. Es werden ja nicht nur Sachen des Rahmenlehrplans abgefragt, die schon dran waren, sondern auch welche, die noch kommen werden. Wie soll ich da also was vergleichen? Zumal eben die Korrektur auch genau vorgegeben ist und Vereinbarungen, die sonst bei dir im Unterricht anders getroffen werden (wie z.B. richtiger Rechenweg gibt Punkte usw.) nicht mehr gelten, weil es nur richtig oder falsch gibt.

    Ah okay, ich dachte das wäre gleichzusetzen. Auch gut zu wissen, danke!
    Okay wenn es E10 ist, dann kann ich ja selber nachschauen und es mir ausrechnen.

    Nein, der Master-Abschluss wird mit dem 1. Staatsexamen gleichgesetzt. Da aber E10 nur einen Uni-Abschluss vorsieht und der Bachelor einer ist, ist damit die Bezahlung mit Bachelor oder Master in der Regel gleich mit E10.

    Was sagte eine Kollegin von mir so schön, wir streiken doch nur aus Solidarität zu den Erziehern, es betrifft uns doch gar nicht

    Alles klar, also sowohl für sie, als auch für mich gilt der TV-L

    Ich hatte ab dem 23.01.2016 ein Jahr Elternzeit für Kind 1 und ab dem 14.02.2018 ein Jahr für Kind 2. Nun möchte ich ab dem 01.08. erneut in Elternzeit gehen, aber der Dezernent sagt, dass ich keine bekomme, da es zu großen Bedarf an Lehrkräften gibt.

    Bist du angestellt oder verbeamtet? Bei Angestellten beantragst du ja gar nicht, sondern teilst nur mit und seit dem 13.1.2018 kannst du für Kind 1 bis zu 2 Jahre anmelden und ab dem 14.2.2020 für Kind 2 bis zu 2 Jahre. Da Kind 1 bereits über 3 ist, beträgt die Frist 13 Wochen, da kann der AG nicht ablehnen. Dies geht nur beim 3. Teil, der es nicht ist (es ist jeweils der 2. Teil!).


    Naja, wenn du jetzt quasi das 3. Jahr für Kind 1 nehmen würdest, sehe ich auf Grundlage der eben angeführten Gesetze keine Möglichkeit der Ablehnung. (Evtl hättest du die Übertragung des 3.Jahres erklären müssen,ich glaube das hat sich aber geändert)
    Wenn du allerdings die Elternzeit für Kind 2 verlängern möchtest, kann das abgelehnt werden, da es noch im Zwei-Jahres-zeitraum liegt.

    Seit 1.7.2015 entfällt ein Antrag auf Übertragung und es kann das 2. und 3. Jahr noch genommen werden.

    Fett markiert ist der Bereich, der für deinen Fall relevant sein könnte. Der Erstantrag lief jeweils über ein Jahr, mehr war wenn ich dich richtig verstehe nicht beantragt. Damit ist eine Verlängerung im Rahmen der möglichen Maximaldauer von 3 Jahren nur mit Zustimmung des Dienstvorgesetzten möglich.

    Falsch, es ist weder eine vorzeitige Verlängerung, noch will sie innerhalb der 24 Monate auf die sie sich festlegen musste weitere Elternzeit nehmen, also keine Möglichkeit der Ablehnung nach deinen Gesetzestexten!

    Wenn dein erstes Kind ab Juli 2015 geboren wurde und du beim Erstantrag die Übertragung von 24 Monaten beantragt hast, müsstest du diese 24 Monate genehmigt bekommen- wie yestoerty und panthasan schrieben. Du musst 13 Wochen vor Beginn beantragen.

    Eine Übertragung muss seit dem 1.7.2015 bei den Kindern nicht mehr beantragt werden!

    Dankeschön für eure Antworten! Ich habe beim Erstantrag nichts besonderes angegeben. Dennoch habe ich nur ein Jahr genommen und noch restliche Zeit übrig. Wären das dann zwei Jahre pro Kind, also könnte ich dann vier Jahre Elternzeit bekommen?

    Du hast alles richtig gemacht und kannst bis zu 4 Jahre noch nehmen und der AG hat keinerlei Rechtsgrundlage dies abzulehnen!
    Wende dich an den Personalrat, die Frauenvertretung oder die Gewerkschaft.

    Ähnliches haben sie in Berlin auch versucht und sind damit (da gesetzeswidrig) natürlich klanglos untergegangen!

    Soweit ich das bis jetzt durchschaue, bin ich im OBAS noch nicht verbeamtet, aber direkt im Anschluss. Bin mir in dem Punkt aber nicht 100% sicher.
    Hat das den was mit der Frage zu tun, ob man während des OBAS 1/2 Jahre Elternzeit nehmen darf? Oder bin ich dann automatisch raus, weil der OBAS ja auf 2 Jahre mit max. 6 Monate verlängerung ausgelegt ist?

    Ja, das hat damit was zu tun, denn als Angestellte stehen dir in allen Bundesländern nach dem BEEG 3 Jahre Elternzeit je Kind zu, als Beamtin würde das entsprechende Landesbeamtengesetz zählen und da können Ausnahmen drin sein.

    Sollte also ähnlich wie bei Wissenschaftsverträgen sein, dass die Zeit der Elternzeit einfach hinten angehängt wird.

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