Ich hatte ab dem 23.01.2016 ein Jahr Elternzeit für Kind 1 und ab dem 14.02.2018 ein Jahr für Kind 2. Nun möchte ich ab dem 01.08. erneut in Elternzeit gehen, aber der Dezernent sagt, dass ich keine bekomme, da es zu großen Bedarf an Lehrkräften gibt.
Bist du angestellt oder verbeamtet? Bei Angestellten beantragst du ja gar nicht, sondern teilst nur mit und seit dem 13.1.2018 kannst du für Kind 1 bis zu 2 Jahre anmelden und ab dem 14.2.2020 für Kind 2 bis zu 2 Jahre. Da Kind 1 bereits über 3 ist, beträgt die Frist 13 Wochen, da kann der AG nicht ablehnen. Dies geht nur beim 3. Teil, der es nicht ist (es ist jeweils der 2. Teil!).
Naja, wenn du jetzt quasi das 3. Jahr für Kind 1 nehmen würdest, sehe ich auf Grundlage der eben angeführten Gesetze keine Möglichkeit der Ablehnung. (Evtl hättest du die Übertragung des 3.Jahres erklären müssen,ich glaube das hat sich aber geändert)
Wenn du allerdings die Elternzeit für Kind 2 verlängern möchtest, kann das abgelehnt werden, da es noch im Zwei-Jahres-zeitraum liegt.
Seit 1.7.2015 entfällt ein Antrag auf Übertragung und es kann das 2. und 3. Jahr noch genommen werden.
Fett markiert ist der Bereich, der für deinen Fall relevant sein könnte. Der Erstantrag lief jeweils über ein Jahr, mehr war wenn ich dich richtig verstehe nicht beantragt. Damit ist eine Verlängerung im Rahmen der möglichen Maximaldauer von 3 Jahren nur mit Zustimmung des Dienstvorgesetzten möglich.
Falsch, es ist weder eine vorzeitige Verlängerung, noch will sie innerhalb der 24 Monate auf die sie sich festlegen musste weitere Elternzeit nehmen, also keine Möglichkeit der Ablehnung nach deinen Gesetzestexten!
Wenn dein erstes Kind ab Juli 2015 geboren wurde und du beim Erstantrag die Übertragung von 24 Monaten beantragt hast, müsstest du diese 24 Monate genehmigt bekommen- wie yestoerty und panthasan schrieben. Du musst 13 Wochen vor Beginn beantragen.
Eine Übertragung muss seit dem 1.7.2015 bei den Kindern nicht mehr beantragt werden!
Dankeschön für eure Antworten! Ich habe beim Erstantrag nichts besonderes angegeben. Dennoch habe ich nur ein Jahr genommen und noch restliche Zeit übrig. Wären das dann zwei Jahre pro Kind, also könnte ich dann vier Jahre Elternzeit bekommen?
Du hast alles richtig gemacht und kannst bis zu 4 Jahre noch nehmen und der AG hat keinerlei Rechtsgrundlage dies abzulehnen!
Wende dich an den Personalrat, die Frauenvertretung oder die Gewerkschaft.
Ähnliches haben sie in Berlin auch versucht und sind damit (da gesetzeswidrig) natürlich klanglos untergegangen!