Beiträge von Susannea

    Zumindest bei uns nicht mehr, habe hier bei drei Sparkassen und zwei Volksbanken nachgefragt.

    Das ist komisch, weil mir hier erzählt wurde, das würden alle Sparkassen noch machen. Gefunden habe ich leider aber auch nichts dazu. Ist natürlich dann sehr schade für euch. Erleichtert ja einiges. Volksbank habe ich es generell noch nie erlebt.

    Das Thema Klassenkasse hatten wir sogar in der Tat in einem Seminar, ich bezog mich aber eher darauf, dass man in den 1,5 - 2 Jahren Referendariat mal an seiner Ausbildungsschule irgendwie mitbekommt, wie Kollegen eine Klassenkasse führen.

    Mal davon abgesehen, dass ich ja nur ein Jahr Referendariat hatte, habe ich in der Ausbildungsschule das in der Zeit überhaupt nicht mitbekommen, da hatte ich für so etwas irgendwie überhaupt keine Zeit. Das hätte man ja am ehesten in den Hospitationsstunden sehen müssen und davon gabs ja eh viel zu wenig.

    Chili, die Antwort von Karl Dieter ist aber allgemein geschrieben, dass das eben immer so ist und dem ist nicht so.
    Mag ja in NRW gelten, aber nicht immer.

    Und nein, dann werde ich keine Bundeslandsngsbe berücksichtigen, wenn er allgemeingültig formuliert.
    Und gelesen habe ich bis auf dem das eine Wort im Anfangspost (Ende)
    Und würde deshalb such alles wieder so antworten.
    Aber könntest du evtl. mal aufhören zu pöbeln?
    Auch wenn dir die Posts nicht passen, sind und bleiben sie korrekt zu dem Beitrag von Karl Dieter und der TE.

    Und dich, ich bin sicher, dass das andere dann auch für sich beziehen, zumal übers Handy kein Bundesland zu sehen ist.

    Du wirst dann immer weiter hochgestuft, auch wenn es eine Lücke gebe, dann halt entsprechend etwas später.

    Wie kommst du darauf? Berlin z.B. hatte sehr schnell raus, dass sich damit viel Geld sparen lässt. Ich bin vier Jahre lang immer wieder bei 1 gelandet, selbst nachdem ich schon zwei hatte musste ich bei der nächsten Vertretungsstelle wieder bei 1 anfangen und da wurde dann der Vorgängerin in der Personalstelle sogar noch vorgeworfen, sie hätte mich nicht in 2 einstufen dürfen und hatte eben keine Ahnung.

    Auch nach dem Referendariat wurde ich von 2 vorher auf 1 zurückgestuft.

    Ich persönlich bevorzuge die reine unbare Variante, leider ist die inzwischen fast immer kostenpflichtig, ein privates Konto würde ich hier nicht eröffnen.


    Sei mir nicht böse, aber hattest du im Referendariat hier etwas geschlafen?

    Wieso privates Konto? Die Sparkasse bietet fast überall kostenlose Klassenkonten an.
    Hm, also solche Dinge hatten wir alle gar nicht im Referendariat. Klassenleitung an sich, vielleicht in 15 Minuten, mehr nicht.

    Frage: Gibt es immer eine Klassenkasse? Wenn ja, wo (vorausgesetzt sowas wird einheitlich organisiert)?
    a) In einer Schatulle unterm Bett der Ex-Klassenlehrerin [= für mich unerreichbar]
    b) Auf einem Privatkonto der Ex-Klassenlehrerin [= für mich unerreichbar]
    c) Auf einem Schulkonto [man wird ja noch träumen dürfen]

    Nein, gibt es nicht immer, kann es aber geben. Bei meinen Kindern hatten wir bisher folgende Varianten (Brandenburg):
    a) Klassenlehrerin führt sie als Barkasse
    b) Elternteil führt sie als Barkasse
    c) Elternteil führt sie als Klassenkonto

    Bei uns sind bisher z.B. nach einem halben Jahr nur die 70 Euro Gewinn vom Weihnachtsmarkt drin, eingezahlt wurde nie etwas. a hatten wir in Klasse 1/2 und da wurde immer zum Beginn des Schuljahres eine feste Summe eingezahlt.

    Von unserer Schule (Berlin) kenne ich nur a und b, wobei meine Kollegen a bevorzugen und meist so handhaben. Aber dies sind gerade die ersten 1-3 Jahre Grundschule, wo daraus auch viel Material gekauft wird. (Meist weil es ihnen zu blöd ist dem Material ständig hinterher zu rennen oder jeder sonst was anderes hätte. Danach kenne ich wenig Kollegen, die dann noch eine Klassenkasse haben.

    Ich habe von keiner Lücke gesprochen.
    Meine Frage war darauf bezogen, dass die Bezirksregierung dann eine andere ist.

    Danke chilipaprika! Ich bin bei dem ganzen Gedöns noch nicht so sicher, aber das hört sich ja sehr gut an :)

    Nein, du hast gesagt, dass die Ferien unter der Woche enden und deshalb keine Lücke vorhanden wäre ;)

    Endet der Vertrag aber mit Ferienende und der nächste fängt an, dann ist doch eh keine Lücke vorhanden, egal, wann sie enden. ;)


    Wie chilipaprika schon sagt, du hast den Vertrag ja mit dem Land, die Bezirksregierung ist nur die entsprechende "Dienststelle", das interessiert aber nicht, ist der selbe AG.

    Lest ihr den Beitrag, bevor ihr antwortet?

    Der Vertrag geht bis zum Ende der Sommerferien. Es ist also ein nahtloser Übergang....
    Natürlich wird es weitergezählt, zumal nicht die Bezirksregierung dein Arbeitgeber ist, sondern das Land. Darüber hinaus ist NRW sowieso ziemlich kulant, was das angeht.

    Nein, das hatte ich überlesen, zumal die TE ja von einer Lücke gesprochen hat. Hat sie dann ja überhaupt nicht, wenn der Vertrag durchläuft. Dann verstehe ich die Frage nicht so ganz.

    Hallo Susannea,
    Die Ferien enden unter der Woche, daher wäre keine Lücke vorhanden.
    Meine Frage ist eher, ob die eine Bezirksregierung die Zeiten bei der anderen weiter laufen lässt, es ist ja noch kein Jahr.

    Arggh, habe gerade geguckt, sind nur 4 Wochen, dann muss es nicht weiter zählen, darf aber, weil es förderliche Zeiten sind.

    Hallo,
    Ich arbeite seit November als Vertretung in NRW. Der Vertrag geht bis zum Ende der Sommerferien. Eingestuft bin ich in Stufe 1.
    Nach den Sommerferien werde ich, wenn alles glatt läuft, eine Vertretungsstelle in meiner Stadt antreten (andere Bezirksregierung).
    Beginnt die Stufenlaufzeit dann wieder von vorne? Hat da jemand Erfahrungen mit?

    Das kommt auf die genaue Länge der Sommerferien an (bzw. Vertragsanfang und -ende), bis 6 Wochen fängt sie nicht wieder an, sonst ja. Da bei uns meist das Wochenende raus war, fing sie also immer wieder von vorne an!

    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hat die GEW Berlin das (ging doch um die Eingruppierung, oder?) nachher doch noch angenommen, weil die anderen Landesverbände der GEW es gar nicht so furchtbar abwegig fanden...

    So kann man das natürlich auch hinstellen.
    Nach ca. einem Jahr haben sie es akzeptiert, weil das die Bedingung war über andere Dinge überhaupt zu verhandeln vom Land Berlin.

    Zudem, ja auch das Arbeitsgericht festgestellt hat, egal ob die GEW dies annimmt oder nicht, gilt dies für alle Neueinstellungen. Es war also vollkommen egal, was die GEW dazu letztendlich gesagt hat. (Ausnahme waren die bereits geschlossenen Arbeitsverträge mit GEW-Mitgliedern).

    Meinst du damit die damals von der GEW bejubelte Förderung der Gesamtschulen und der Ganztagsschulen unter der niedersächsischen rot-grünen Landesregierung, die leider den kleinen "Nebeneffekt" hatte, dass zur Finanzierung die Arbeitszeit der Gymnasiallehrer heraufgesetzt werden sollte? Siehe: Welche Gewerkschaft?
    Aber immerhin leben wir in einem Rechtsstaat und die Unrechtmäßigkeit dieser Maßnahme wurde ja mittlerweile verwaltungsgerichtlich festgestellt.

    Gruß !

    Nein die meine ich nicht, sondern den angeblichen Tarifabschluss der dbb in Berlin, der unter aller Sau war und eben dann plötzlich trotz der Nachteile für alle gelten sollte (zumindest nach der Behauptung der Senatsverwaltung, dass das natürlich Unsinn war, haben sie natürlich nie zugegeben), obwohl die GEW ihn abgelehnt hatte.

    Das ist deine Sichtweise... :weissnicht:
    Es gibt Menschen mit anderen Grundeinstellugen. Für mich - und viele, viele andere Gymnasialkollegen - ist Solidarität ein Wert.
    Aber ich schrieb's ja schon oben. Jeder nach seiner Facon.

    Danke, dass sehe ich auch so. Und gerade die "kleine" Gewerkschaften, die von den anderen auch profitieren wollen, sind mehr als unverschämt, wenn sie bei anderen Entscheidungen diesen eben in den Rücken fallen!

    Sprich, wenn ich über die anderen Gewerkschaften etwas für meine Mitglieder rausholen kann, ist es meiner Meinung nach unverschämt, an anderer Stelle aber dafür zu sorgen, dass die Mitglieder anderer Gewerkschaften dadurch Nachteile haben.

    Ach komm, Meike. Die angebliche "Kompetenz" der GEW ist doch nicht "höher" als die der anderen Verbände. Alleine im DBB sind folgende BIldungsverbände organisiert:https://de.wikipedia.org/wiki/DBB_Beamt…chaften_des_DBBAlleine der Philologenverband hat ca. 90.000 Mitglieder. Die Kompetenz des DBB im Beamtenrecht dürfte unschlagbar sein.

    Wie sie ja deutlich gezeigt haben. So etwas verlogenes wie der dbb hier in Berlin ist mir jedenfalls selten irgendwo untergekommen und solidarisch sind sie da auch nicht, also für mich untragbar.

    Bei Beurlaubung wegen Angehörigenpflege besteht die Beihilfeberechtigung weiterhin.

    Gegebenenfalls muss also der Krankenversicherungsschutz angepasst werden.

    Aber Achtung in vielen Bundesländern, nur bei Beurlaubung wegen Angehörigen 1. Grades, also wegen der Enkelkinder entfällt der Beihilfeanspruch. Und dann muss man auch noch aufpassen, wenn beide Beamte sind, ob Bundes- oder Landesbeamte. Denn bei Bundesbeamten ist man dann komplett ohne Beihilfe für den Beurlaubten, bei Landesbeamten kann man dann unter Umständen als Angehöriger wieder Beihilfe bekommen (und damit dann ja sogar mehr).

    Der Lehrermangel ist aber insofern "künstlich", da auch bei Quereinsteigern auf Master-Abschluss und mehrjährige Berufserfahrung gesetzt wird. Könnte man ganz schnell beheben, wenn man auch Bachelorabsolventen zulässt. Dann ließe sich auch E11/A11 oder noch weniger ganz schnell rechtfertigen.

    Und so wird es kommen (alleine aus demographischen Gründen).

    Gruß !

    Entschuldige, das ist Unsinn, hier lässt man sogar Studenten ohne Abschluss zu und trotzdem reicht es nicht. Also was ist daran künstlich und was heißt E11 rechtfertigen, wir bekommen nur E11! Der Rest (sogar ein Teil der DDR-Lehrer sogar nur E10).

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