Beiträge von Susannea

    Zunächst vielen Dank für Eure Antworten.
    Wie verhält sich das bei Euch mit den Kopierkosten? Ich habe in der Schule ein Kopierkontingent von 300 Kopien pro Quartal. Damit komme ich nicht aus.
    Liebe Grüße
    Kati

    DAs gibt es glücklicher Weise bei uns nicht, wir kopieren ohne Zählerei usw. Manchmal ist dann das Papier alle., so dass wir das dann schon mal selber mitbringen mussten.

    Bei uns in der Schule ist nichts offizielles angekommen und mehr Geld gab es auch nicht, also wird, obwohl die Zeitungsartikel bekannt sind, alles so gemacht wie immer und die Eltern müssen die Bücher und Arbeitshefte bis zu 100 Euro je Schuljahr je Kind kaufen.

    Bist du in der Gewerkschaft? Habt ihr einen Personalrat, das sind die Stellen, die da bei uns richtig Feuer machen (wobei das letzte Mal unserer Schulleitung da persönlich Terz gemacht hat).

    Elterngeld bekommst du während der Elternzeit dann, 65-100% deines Elterngeldnettos (überschlagen kannst du das mit deinem Netto abzüglich 83,33 je Monat), aber maximal 1800 Euro.

    Aber das macht ja eigentlich keinen Sinn, denn es fällt ja für spontanen Vertretungsunterricht keine oder kaum Vorbereitung an und keine Korrekturen. Aber eine Anrechnung als normale Arbeitszeit wäre dann logisch.

    Mal davon abgesehen, dass ich Vertretungsstunden sehr aufwendig zum Vorbereiten finde, weil man sich auch noch darum kümmern muss, wo die Klasse gerade ist, was die anderen Kollegen machen usw. kann man da eindeutig keine Unterschiede machen, denn dann müsste man immer sagen in Fach X fällt weniger Vorbereitung an oder in Fach Y, das stimmt aber so allgemein nicht. Nur weil Kollege A seine Sportstunden nie vorbereitet fällt nicht generell keine Vorbereitung an oder weil Kollege A seinen Schwimmunterricht nicht vorbereitet, machen das alle nicht usw.

    Letztes Jahr durfte man aber noch Belege mit einreichen. Dieses Jahr nehmen sie die nicht mehr an, außer sie fordern sie an. Das haben sie mir letztes Jahr auf dem Finanzamt gesagt.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass du keine Belege einreichen darfst, aber notwendig war es eben nicht mehr. Bei mir haben sie die Werbungskostenbelege z.B. zwischendurch angefordert, war ein ganzes Paket voll, ich glaube, dass haben sie einmal und nie wieder gemacht. Denn meine Ordnung war nicht ihre, sie haben das System nicht verstanden und nichts gefunden.

    Mit Verlaub: Schön blöd.
    Im Übrigen wollte der StB von uns noch nie die Herstellungskosten des Hauses wissen (vielleicht sollte ich ihn mal fragen, ob da noch was geht, zur Not hätte ich die Zahlen nämlich. Falls Du die Daten für Dein Haus brauchst: Die Kostenberechnung des Architekten ist Teil der Bauakte, bis 90 zumindest in Westdeutschland). Wir haben ihm die Grundfläche unserer beiden AZ mitgeteilt, und er bekommt jedes Jahr die Abrechnungen für Strom, Wasser, Heizöl und Schlotfeger. Daraus ermittelt er den Anteil der AZs und gibt das in der Steuererklärung an.

    Dann solltest du da wirklich mal nachhaken, wenn du nicht an die 1250 Euro kommst.

    Die Herstellungskosten sind sehr wohl ansetzbar. Bei unserer ersten Steuererklärung nach dem Hausbau haben wir alle Rechnungen für das Haus nachgewiesen. Der Finanzbeamte hat daraufhin die anteiligen Herstellungskosten für das Arbeitszimmer bestimmt, die wir seitdem (immerhin schon fast 15 Jahre) steuerlich geltend machen. Dazu kommen noch die jährlichen Verbrauchskosten (Müll, Strom, ...), bis zur Tilgung auch die Kreditzinsen.

    Du hast Recht und Bolzbold und ich auch, denn es sind beide Varianten richtig, wie du sagst und zwar gemeinsam. Sprich Herstellungskosten und Kreditzinsen usw. Das macht dann ja noch mal einiges aus, wenn man beides angeben kann, aber ja, Grenze ist bei 1250 Euro. Hat mir ja keine Ruhe gelassen und ich habe einen Steuerberater dazu befragt ;)

    Wir haben für die 1. Stunde eine Bereitschaftsstunde statt Pausenaufsicht (für Vollzeitkräfte 2 pro Woche). Wenn wir eingesetzt werden, gibt es eine Überstunde, wenn wir nicht eingesetzt werden, haben wir Pech gehabt.
    Nach dem Wegfall der Q2 bekommen wir ebenfalls Bereitschaftsstunden. Wenn wir z.B. 3 Q2-Stunden hatten und 3 Ber-Stunden bekommen, bekommen wir bei unserer Überstundenabrechnung generell 3 Stunden abgezogen (obwohl wir in der Schule rumhängen). Wenn wir eingesetzt werden, zählt es als Überstunde, anderenfalls nicht.

    Das ist aber z.B. bei Angestellten so nicht rechtens, Bei Beamten kann das natürlich das Landesbeamtengesetz so hergeben,

    Bei uns gibt es keine Bereitschaft oder Anrechnung von Bereitschaftszeiten. In Freistunden müssen wir immer zur spontanen Vertretung zur Verfügung stehen. Wenn keine Vertretung anfällt, dann kannst du eben in deinen Freistunden machen, was du willst.

    DAnn ist es aber keine Freistunde, sondern eine Bereitschaftsstunde und muss bezahlt werden .

    Hallo,

    wie werden bei euch Bereitschaftsdienste gezählt?
    Bei uns müssen wir reihum Bereitschaftdienste übernehmen, während deren wir anwesend sein müssen und spontan für Vertretungen zur Verfügung stehen müssen.

    Laut Entscheidung des EuGH ist Bereitschaftszeit gleich Arbeitszeit, müsste also vollständig angerechnet werden... Derzeit bei uns nicht. Bei euch?

    LG,
    feynman09

    Ja, so müsste es sein. Bei uns gibt es solche Stunden einfach gar nicht, selbst wenn ich da bin, weil etwas ausfällt, muss ich voll bezahlt werden, weil ich meine Arbeitskraft angeboten habe. Nimmt der AG sie nicht an, kommt der Annahmeverzug ins Spiel und daher ist es voll zu bezahlen.

    Der TVL zumindest gibt keinerlei unbezahlte Bereitschaftsdienste her, die Frage ist, was sagt bei euch das Landesbeamtengesetz dazu.

    Susanne,

    nimm es doch so wie es ist. Das Finanzamt hat es bei mir akzeptiert. Du schreibst, dass Du Dich da eigentlich auskennst und stellst es anders dar.
    Für eine tiefergreifende Auseinandersetzung mit Dir über das Steuerrecht fehlt mir im Moment echt die Zeit.

    Nur weil ein Finanzamt etwas akzeptiert hat (oder nicht geprüft hat), heißt es aber noch lange nicht, dass es so korrekt ist und man es so machen darf.

    Da würde ich mich also bei so einem Fall, wo zwei gegenteilige Meinungen zu vorliegen ganz klar noch richtig informieren, ob das so erlaubt ist.

    Also nein, einfach hinnehmen, dass es korrekt sein wird, weil es bei dir so akzeptiert wurde, würde ich genauso wenig, wie irgendwelche Dinge verdrehen.

    Ich hoffe, das wird nicht zu offtopic, aber da hier viele offenbar einen ganz immensen Aufwand sehen, bin ich doch etwas irritiert.

    Ich hab mich an diversen Vorschlägen im Netz orientiert, die dazu raten, einfach die Fläche des Arbeitszimmers prozentual zur gesamten Wohnung (oder dem Haus) zu berechnen, und dann von den monatlichen Gesamtkosten (in meinem Fall Warmmiete + Müll etc. oder bei Eigenheim eben alle laufenden Kosten) eben diesen Prozentsatz als absetzbar anzugeben.

    Das war bei mir ne Sache von vielleicht 20 Minuten... Mach ich da was falsch?

    Gruß,
    DpB

    Nein, du machst nichts falsch und genauso einfach ist es beim Eigenheim auch. Einfach Kreditzinsen, Müll, Wasser, Strom, Versicherungen, Grundsteuer usw. anteilig und schon hast du die Grundkosten fürs Arbeitszimmer, Einrichtungsgegenstände, die nur für das Arbeitszimmer gekauft werden kommen voll drauf und gut ist es.

    Sie scheint an irgendeinem Programm teilzunehmen, also muss man es schon irgendwie erfassen...

    Sehe ich auch so.

    Ist halt die Frage:

    Wenn ich zur didacta gefahren wäre, hätte ich das "privat" gemacht. Nicht aufgrund einer dienstlichen Anweisung. Wenn man dann eh da ist, kann man natürlich auch was mitbringen.

    Noch als Nachtrag zur Erfassung: hast du einen Dienstreiseantrag gestellt und genehmigt bekommen?
    Falls ja, ist es eine Dienstreise und damit natürlich Arbeitszeit.
    Falls nein, ist es keine Dienstreise. Ohne Dienstreisegenehmigung hättest du die dienstliche Reise nicht durchführen dürfen. Also ist es eine private Fahrt gewesen.

    kl. gr. frosch

    Bei uns z.B. sind gestern einige Kollegen gefahren, statt zu unterrichten, also war es eine genehmigte Dienstreise und muss natürlich erfasst werden (und ich denke, wie doof war ich, nicht gefragt zu haben, sonst hätte ich auch fahren können, nur heute war mir das einfach zu viel).

    Mit dem Freund bin ich ja mittlerweile verheiratet, wir haben jetzt ein gemeinsames Haus und Haushaltskasse aber keine gemeinsame Erklärung fürs letztes Jahr gemacht (ich bin zu langsam, er war genervt und es bringt uns eh keine Vorteile)

    Wie kannst du das schon sagen, ohne dein fertig zu haben?!?

    Aus der Erfahrung ändert sich während der Eingabe da noch mehrmals dann die Sache, ob gemeinsame Veranlagung oder nicht günstiger ist. DAs würde ich alles zusammen in ein Steuerprogramm von euch beiden eingeben und dann gucken, ob das wirklich keinen Vorteil bringt.

    Bei uns bringt es den z.B. immer.


    Verdrehen würde ich da auch nichts, sondern die entstanden Kosten als eure Kosten, die damit auf deine Werbungskosten entfallen einsetzen und abwarten, ob das Finanzamt damit ein Problem hat.

    1. Herstellungskosten des Hauses ermitteln (also nicht den Kaufpreis!)
    2. Antei des Arbeitszimmers an der Gesamtfläche ermitteln.
    3. Herstellungskosten mit diesem Anteil multiplizieren.
    4. Davon sind 2% pro Jahr absetzbar.

    Wahlweise die Pauschale mit 1250,- Euro wählen oder eben mit Grundrissplan und Nachweis der Herstellungskosten die tatsächlichen Kosten ermitteln. Letzteres lohnt sich nur, wenn man sicher über dem Pauschbetrag liegt.

    Ach ja:

    5. Gut überlegen, ob die Angaben den Tatsachen entsprechen und sich ggf. nachweisen lassen.

    Ich kenne mich eigentlich ganz gut mit Steuern aus, aber diesen Ansatz habe ich noch nie gehört. In eigenem Haus sind grundsätzlich auch nur die Zinsen der Raten absetzbar, nicht die Tilgung und das würde ja den Herstellungskosten gleich kommen. Also kann ich mir nicht vorstellen, dass es die Variante gibt. Hast du dazu irgendwelche Quellen?

    Ich sitze jetzt gerade an meiner ersten Lohnsteuererklärung, wo ich "wirklich" Geld verdient habe UND auch ein erwachsenes Leben außerhalb eines WG-Zimmers hatte...
    Ich hatte in dem Jahr ein Arbeitszimmer, das Haus gehörte aber meinem damals-Freund/jetzt-Mann. Ich war an der Adresse gemeldet, wohnte auch dort (allerdings mit doppelter Haushaltsführung wegen Entfernung zur Arbeit). Da ich unter der Woche nur ein 14qm-WG-Zimmer bewohnte, ist ja klar, dass mein Schulzeug im Haus war. Nur halt nirgendwo auf meinem Namen und einen Mietvertrag für ein Teil des Hauses oder ein Arbeitszimmer habe ich ja natürlich nie unterschrieben.
    Hat jemand damit Erfahrung gemacht?
    Danke im Voraus,
    Chili

    Ihr seid ja jetzt scheinbar verheiratet, gebt ihr eine gemeinsame Steuererklärung ab für das letzte Jahr? Dann ist das doch kein Problem, denn das Haus gehört ja ihm und da dürft ihr natürlich auch die Kosten für absetzen.

    Da die Erklärung mit doppelter Haushaltsführung, langen Wegen und tralala kompliziert genug ist, will ich es so "sicher" gestalten, wie ich kann. Einen Grundriss kann ich abgeben, aber natürlich keine Besichtigung anbieten, da wohne ich seit anderthalb Jahren nicht mehr

    DAs ist ja dann nicht dein Problem, sondern das des Finanzamtes, niemand kann ja gezwungen werden da so lange zu wohnen, wie die Bearbeitung der Steuererklärung noch braucht.

    naja, das ist jetzt eine Annahme deinerseits, dass ich kostenfrei im Haus von meinem Freund gewohnt habe.
    Ich werde aber nicht den Wochengemüseeinkauf absetzen, weil er in dem Jahr die Ratenzahlungen bezahlt hat.

    Wie gesagt, wenn ihr jetzt eine gemeinsame Kasse habt, gehe ich auch von einer gemeinsamen Erklärung aus und dabei macht es keinerlei Unterschied, wem von euch die Kosten entstanden sind.

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