Zum Glück sieht das Bundesverfassungsgericht das anders. Da ist es nämlich sehr wohl entscheidend was die Trägerin damit assoziiert. Die Behauptung Kopftuchträgerinnen würden im Widerspruch zum GG stehen, muss natürlich im jeden einzelnen Fall bewiesen werden.
Wie soll das denn gehen? Wie gesagt, Berlin hat es ganz einfach gemacht und eine AV erlassen, wonach keines der Symbole für irgendjemanden erlaubt ist, der als staatlicher Angestellter/Beamter in der Schule tätig ist.