Beiträge von Susannea

    Weil ein Fonds ab einem frühen Zeitpunkt, unabhängig von Entwicklung am Aktienmarkt, massiv umschichten muss um dir deine Rentenzahlung zu garantieren.
    Passiert dies zu Beginn einer Hausse, verzichtest du massiv auf Rendite.
    Oder der Anteil an Aktien ist eher gering. Dafür sind die Kosten aber horrend.

    Vergleiche die Wertentwicklung deines Fonds mit dem Vergleichsindex. Schaue wie hoch deine Kosten im Vergleich zu dem entsprechenden Etf war und vergleiche dann die Nettorendite.

    Wegen dem obigen Umschichtungsproblem/Renditeproblem bei einer Laufzeit von>30 Jahren empfehle ich eher einen langweiligen Riesterbanksparplan für die Zulagen und für den Fonds eigenes Kapital zu verwenden.

    Wie ich ja gerade mit Zahlen belegt habe, habe ich keinerlei Renditeprobleme. Besser und sicherer wird es wohl kaum geben. Und was interessiert mich ein Vergleichsindex, ist genauso wie der Vergleich mit der Note des Nachbarn, mich interessiert was ich raus bekomme, nicht was ich hätte noch besser rausbekommen können ;)

    Also wie gesagt, sehe ich deutlich anders als du, konnte das hier meiner Meinung nach auch gut belegen, warum eben Riester doch eine sehr gute Anlage sein können (und vor allem sicher) und komme damit zum eigentlichen Thema zurück.

    Altverträge kann man nicht neu anlegen. Neue KLV haben, wenn überhaupt, einen miserablen Garantiezins.

    Riester macht v.a. für z.B. Frauen mit mehreren Kindern und die somit nur den Mindestbeitrag ansparen muss Sinn.

    Bei den meisten fressen die Kosten einen Großteil der Rendite auf.
    Riesterbanksparpläne als günstige Form werden kaum noch angeboten.
    Riester mit Fonds ist Schwachsinn. Wohn-Riester die Kundenverarsche schlechthin.

    Die Finanzbranche freut sich. Da war die Lobby halt erfolgreich. Und das bei der Arbeiterpartei SPD. :cash:

    Das man Altverträge nicht neu anlegen kann ist klar, aber alte Kapitallebensversicherungen sind immer noch gut ;)

    Und warum sollte Riester mit Fonds Schwachsinn sein, ich bekomme einen Garantie, was ich mindestens bekomme und alles darüber ist deutlich besser und schon alleine die Zulagen bei Familien ergeben einen zu hohen Zinsertrag damit, dass man da immer gut beraten ist.
    Von Wohn-Riester halte ich auch überhaupt nichts, habe ich ja auch nirgends erwähnt.

    Und nein, es muss nicht nur der Mindestbetrag sein und warum sollte es für Männer nicht genauso gut sein?!? Da die Zulagen ja auf die notwendige Einlage angerechnet wird, kommen damit doch einige gar nicht so schlecht weg!


    Um das mal mit Zahlen zu belegen, ich habe 540 Euro in den letzten 8 Jahren eingezahlt und habe eine Garantieleistung von 5731,23. Wo bitte bekomme ich so eine Rendite denn noch?!? Und ja, ich hatte Gebühren von etwas über 60 Euro, aber dafür auch zusätzlich eine Fondperformance von 180 Euro. Ist aber alles nicht wichtig, weil alleine die Zulagen von fast 1000 Euro je Jahr das eh alles übertreffen.

    Ach und die Verrechnung mit der Grundsicherung bei einem Produkt welches dank SPD das Licht der Welt erblickt hat...

    Und Grundsicherung sollte einen mit solchen Verträgen hoffentlich nie treffen und selbst wenn, ist die Verrechnung wohl durchaus berechtigt, denn warum sollte die Allgemeinheit für einen zahlen, wenn man es selber zahlen kann!

    Wer sein Geld auf Sparkonten, Riester (außer in ganz wenigen Ausnahmen) oder Lebensversicherungen anlegt, der hat schlicht keine Ahnung.

    Tja, ich denke, das ist leider falsch. Denn je nachdem, wie alt diese Dinge sind, kann es sehr gut investiert sein (zumal die ja teilweise Fondgebunden sind) und Riester ist für Mütter oder Väter (ganz wichtig, aber nur einer je Familie) eine sehr gute Sache und das ist eher keine Ausnahme ;)

    Ich sage mal so: Urlaubsgeld ist mir zwar ein Begriff, mir war jedoch nicht klar, dass das jeder Arbeitgeber zahlen muss. Mein Wissen über Angestelltenrecht ist etwas beschränkt, da ich mich familiär bedingt eher mit Selbstständigkeit bzw. Minijob auskenne.

    Scheinbar ja nicht, denn auch im Minijob hat man bezahlten Urlaub und nein mit Urlaubsgeld hat das alles nichts zu tun!

    Ich weiß nicht, ob man gezwungen werden kann, Urlaub zu nehmen, aber ich weiß von mindestens einem Fall, in dem die Arbeitnehmerin in ihrem Urlaub von Arbeitsstelle A einfach vermehrt in Arbeitsstelle B arbeitete. Das macht aber wohl eh nur Sinn, wenn man, wie besagte Arbeitnehmerin, (noch) keine Kinder oder auch keine sonstigen Verpflichtungen hat, vermeiden möchte, dass einem die Decke auf den Kopf fällt, und zusätzlich auch keinen Geldbaum im Garten stehen hat.

    Das ist eben eigentlich nicht zulässig, da der Urlaub zur Erholung genutzt werden soll/muss und ja, man ist auch verpflichtet den zu nehmen bzw. der AG ihn zu genehmigen.

    Hier tun sich ja echt Abgründe auf, das gehört für mich eindeutig zur Allgemeinbildung, dass man weiß was Urlaub ist.

    Wow ... das ist echt unter aller Kanone. Mir war bis eben echt nicht klar, dass ihr in so einem Fall nicht offiziell freinehmen dürft. Meine Mutter ist erst vor Kurzem gestorben, da habe ich anstandslos 2 Tage frei bekommen. Es hätte mir per Gesetz (!) sogar noch ein dritter zugestanden, auf den ich verzichtet habe. Uns steht auch für sowas wie Hochzeit oder Umzug je 1 Tag Sonderurlaub zu. Wollte ich jetzt einfach mal so erwähnt haben, da es ja anscheinend wirklich Leute hier gibt, die denken, das sei im System Schule nicht drin.

    Eigene Hochzeit z.B. ist hier in der Regel auch kein Grund um frei zu bekommen, kann man ja in den Ferien machen. Bisher hatte ich bei meinen Schulleitungen bei so etwas immer Glück, auch die Beerdigung meines Großvaters war kein Problem da frei zu bekommen, aber ansonsten bin ich bei so etwas auch nicht arbeitsfähig, das attestiert mir jeder Arzt.

    Ich setze seit Jahren mein Arbeitszimmer ab. Es ist zwar ein abgeschlossener Raum, hat aber durchaus eine eigene Stereoanlage und vor allem meine Gästecouch darin. Das war nie ein Problem. Als ich das das erste Mal gemacht habe, war ich am Serviceschalter meines Finanzamtes und habe alles (möglicherweise etwas naiv) wahrheitsgemäß angegeben. Die Antwort war, dass das keine Rolle spielt, solange der Raum bei einer möglichen Kontrolle deutlich als Arbeitszimmer erkennbar ist. Wenn dann ab und an mal jemand darin übernachtet, ist das kein Problem. Wenn er allerdings eher wie ein Gästezimmer mit Arbeitsecke wirkt, ist die Situation natürlich anders.
    Hatte damti nie Probleme, allerdings hatte ich auch noch nie eine Kontrolle. Einen Grundriss o.Ä. musste ich auch noch nie nachreichen.

    Ist hier auch so und da ich ja auch nur eine bestimmte Prozentzahl absetze, ist der Rest mit der privaten Nutzung auch kein Problem (also auch Spielecke usw. nicht, wobei die ja zum Arbeiten gebraucht wurde). Und mein Bett ist 90% der Zeit eh Ablagefläche für alle möglichen Vorbereitungen, da ist nichts mit mal drauf schlafen ;)

    Stratham bezieht sich darauf, dass in Hessen im Studium mindestens zwei Fächer belegt werden müssen, um studierter Haupt- und Realschullehrer werden zu können. Daher seine/ihre Frage, ob eine nachträgliche Reduktion auf ein Fach Konsequenzen für die Lehrgenehmigung haben könnte.

    Zumal dann die Frage immer noch bleibt, ob Hessen nicht auch aus andere Bundesländern einstellt, die eben nur ein Fach haben. Wichtig ist ja nicht unbedingt zu wissen, was im Studium ist, sondern was bei der Einstellung z.B. wichtig ist.

    Missverständnis. Selbst verständlich hat das mit Englisch nichts zu tun. Jedoch brauche ich ja als Lehrer an sich zwei Fächer und die Frage ist, ob Religion dann noch (gesetzlich gesehn) als zweites Fach zählt, wenn ich es gar nicht unterrichten kann.

    Wieso genau brauchst du zwei Fächer? Ich kenne hier sehr viele, die nur ein Fach haben, das ist doch kein Problem. Wobei hier davon bisher die Einstufung abhängt.

    Äh, was, Susanna? Da hast du dir aber ziemlich einen zurechtgeschwurbelt. Du hast geäußert, dass Zuparken vermutlich unter "Pech gehabt" abzubuchen wäre. Diese Windungen nach links und rechts nun sind albern. Möchtest du nicht einfach mal sagen "Oh, da lag ich wohl falsch"?

    Darum geht es doch hier gar nicht, es ging darum, dass gesagt wurde, ich hätte gesagt, es gäbe auf keinen Fall was.

    Ich gehe immer noch davon aus, dass das vermutlich unter Pech gehabt bleibt. Aber wie das wirklich im konkreten Fall ist, kann keiner von uns sagen, also kann ich auch nicht falsch liegen. Ob es allerdings was geben kann, weiß ich nicht, habe auch nie das Gegenteil behauptet und damit bin ich dann hier auch raus. Dnen nein, ich habe mir nichts zurechtgeschoben, ich verwehre mich einfach nur dagegen, dass ich behauptet habe, dass nichts passieren kann und sich somit Leute darauf verlassen!

    Denn dies habe ich nirgends hier, wie ja auch andere schon feststellten behauptet!

    Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Falls dein Kind früher als terminiert auf die Welt kommt, wird der zuvor nicht genommene Mutterschutz an die Wochen danach angehängt.
    Bis zum Tage der Geburt darfst du arbeiten, musst aber nicht. Nach der Geburt hast du ein striktes Beschäftigungsverbot von 8 Wochen + nicht genommene Tage bei einer früheren Geburt. Falls dein Kind also am 1. Mai kommen sollte, darfst du bis Ende Juni nicht arbeiten und auch keine Fobi besuchen.

    Achtung, es gibt auch die Variante, dass es sogar 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt gibt!

    Bestätigt habe ich, dass du die Vermutung in den Raum stellst, dass nichts passieren wird. Nicht mehr, nicht weniger.

    Ja, genau darum geht es, dass ich dies nur vermutet habe und nicht mehr und nicht weniger. Aber schön, wenn du es nun auch verstanden hast!


    Da steht also nirgends, es kann dem Zuparker nichts passieren. Kann es immer, er kann unters Auto kommen, sein Auto kann verbeult sein usw. :pfeifen:

    Nein, kann man an den Terminen die nach der Geburt liegen nicht. Da besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. Vor der Geburt geht dies schon!

    Aber der Mutterschutz geht ja nach der Geburt in der Regel nur 8 Wochen, kein halbes Jahr!

    Hier nur nochmal dein Zitat. Kann sich ja jeder seine Meinung bilden, was du geschrieben hast.Auf jeden Fall hast du auch in deinem, letzten Beitrag geschrieben, dass du vermutest , dass es für den Zugeparkten dann unter "Pech" abläuft, dem Zuparker also nichts passiert. Und dieses "Es läuft unter Pech ab" stimmt halt nicht und führt in die Irre.

    Kl.gr.frosch

    Ja, auch dieses Zitat zeigt es noch mal, es wird vermutlich unter Pech ablaufen, zeigt doch, dass es eine Vermutung ist.
    Ich habe also nirgends geschrieben, dass da gar nichts passieren kann!

    Hast du schön zitiert und mich nett bestätigt.

    Und ob es unter Pech abläuft oder nicht, kannst du doch vom Einzelfall gar nicht sagen, also sage doch nicht, das es nicht stimmt. Denn damit es dies nicht tut, muss ja jemand aktiv etwas tun, es ist keine automatische Sache, soviel ist mal ganz klar!

    ??? Ich habe doch gar nicht gesagt, dass da nichts bei passieren kann. Das warst du doch.
    Kl.gr.Frosch

    Nein, du hast gesagt, dass man dies hier nicht äußern darf, das da nichts bei passieren kann, hat sonst niemand gesagt, bitte richtig nachlesen.

    Ich habe vermutet, dass der dann Pech hat, aber was da nun wirklich passieren kann oder nicht, habe ich nicht gesagt. Und ich bleibe dabei, dass das vermutlich dann unter Pech abläuft.

    Kann sich der Hausmeister nicht mal eine Weile an die Einfahrt stellen. Bei uns macht das der Cop4you gerade zu Beginn eines Schuljahres. Bei uns sind es auch die Elterntaxis, die es dann aber schnell einsehen.

    Wir hatten jetzt auch ein Schuljahr lang eine ABM-Kraft da stehen, aber selbst die wurde meist noch blöd angemacht. Die Zettel, die er an die Dauerparker verteilt hat einfach hinter sich geworfen usw. Es wurde allerdings ein bisschen besser, als vorher. Aber die Arbeitszeit des Hausmeisters wird bei uns da eigentlich woanders gebraucht.

    Nur, wenn dies eine öffentliche Straße / ein öffentlicher Parkplatz ist. Auf Privatgelände kann man (verkehrsrechtlich) keine Ordnungswidrigkeit begehen.

    Und ähnlich wird es auch mit dem Zuparken sein, wenn auf dem Privatgelände geparkt wird und da nun jemand mit Berechtigung parkt und der andere nicht mehr rauskommt, wird das vermutlich unter Pech gehabt fallen.

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