Beiträge von Susannea

    Wie aufwendig ist denn eine solche Recherche? Und, gibt es an eurer Schule keine Möglichkeit diese durchzuführen? Muss man dafür also einen privaten Rechner/Laptop verwenden?

    Also die zwei Rechner, die es bei uns im Lehrerzimmer gibt, brauchen mindestens 10 Minuten bis man überhaupt einen Browser öffnen kann, der dann langsam ist und die Hälfte der Seiten gesperrt sind. Da bin ich auf meinem Laptop bereits fertig.

    Nein, es ist nicht ungewöhnlich, aber es macht in der geg. Situation - nämlich dem Mangel - keinen Sinn. Und noch weniger Sinn macht es, dass ich diesen Unterricht ohne Lehramtsausbildung UND fachfremd immer hübsch jahrelang unterrichten darf und soll, ich aber mein Wissen - welches ja theoretisch fehlt - nicht erweitern darf.

    Doch, dass macht Sinn.

    Sie sparen so Gehalt und sparen auch eine Investition an Geld ein für jemanden, der es evtl. nachher irgendwo anders nutzt, weil er nicht an sie gebunden ist.

    Das ist aber nicht ungewöhnlich, dass es dies nur für unbefristete Stellen gibt.

    Bei uns war es noch bekloppter dann, weil die Zulassung nur kriegen sollte (für Schwimmlehrbefähigung), wer das bereits fachfremd unterrichtet. Ein fachfremdes unterrichten im Schwimmen ist aber nicht zulässig.

    Du darfst halt zum Beispiel kein Sofa drin haben oder kein Gästebett (wobei ich aber auch noch nie gehört habe, dass das überprüft worden wäre).

    DAs ist falsch, habe ich drin und war auch bei Kontrollen bei Bekannten kein Problem, wenn deutlich ist, dass es nicht für ein Gästezimmer da ist, sondern z.B. um darauf zu lesen für den Unterricht oder bei mir, um die Sachen zu sortieren usw. (damit dort jemand schlafen kann, muss er erstmal viel Wissen beseitigen ;) ).

    Und was ist, wenn ich meine Fachliteratur und die Lektüren für den Unterricht auf dem Sofa lese?

    Oder ist aufrechte Haltung Pflicht?

    Nein und genau deshalb geht es inzwischen mit durch.

    Der für mich zuständige Sachbearbeiter beim Finanzamt hat bisher bei allen Wohnungen, in denen ich gewohnt habe, jeweils Grundriss-Skizze der gesamten Wohnung mit Raumaufteilung und eine Einrichtungsskizze des Arbeitszimmers angefordert. Bei einer Familie in einer 3-Raum Wohnung dürfte ein separates Arbeitszimmer unglaubwürdig sein.

    Bei uns bisher nur einen Grundriss.


    Ach und was das Arbeitszimmer angeht: Bei einer Mietwohnung kann man das noch relativ einfach absetzen. Da nimmst einfach die Kaltmiete und alle Nebenkosten und teilst das gemäß der Raumgröße entsprechend auf, aber bei Eigentum wird das eine gewaltige Rechnerei. Welchen fiktiven Mietzins soll ich mir selber denn zugestehen und so eine komplette Nebenkostenabrechnung frißt auch Zeit. Außer fürs Finanzamt und das Arbeitszimmer brauche ich sonst ja keine Nebenkostenabrechnung.

    Wo liegt denn das Problem, ich nehmen Müll, Wasser, Strom, Versicherungen und Grundsteuer und Kreditzinsen und damit habe ich schon eine ordentliche Summe zum Absetzen zusammen.
    Und Zeit kostet das doch nicht wirklich, das einfach aufzulisten.

    Das Arbeitszimmer muss meines Wissens (ich kann ja schon länger nicht mehr absetzen) abgeschlossen sein und so eingerichtet, dass eine private Nutzung quasi ausgeschlossen ist. Laptop und PC haben bei mir immer problemlos funktioniert.

    DAs macht aber keinen Sinn, denn du musst angeben, wieviel du das Arbeitszimmer beruflich und privat nutzt und ob mehrere Personen usw. Bei uns ist es ein eigener Raum, aber ich nutze das Arbeitszimmer und den PC natürlich auch privat, habe das angegeben in der Steuererklärung und es war noch nie ein Problem.

    Edit: Habe nachgeguckt, bis 10% reine private Nutzung ist problemlos möglich. Wirklich einzige Voraussetzung ist, dass es ein abgeschlossener Raum und keine Arbeitsecke ist.

    Ok, mag sein, ich weiß es halt nur von den Angestellten, die mit ihrem Gehalt über der Pflichtversicherungsgrenze liegen (oder wie das heißt). Die zahlen den Krankenkassenbeitrag alleine, in ihrem Netto ist aber nicht ganz die Hälfte als Zulage, sodass ihr "wirkliches Netto" dann doch wieder fast so ausfällt, als hätten sie und der Arbeitgeber es hälftig bezahlt.

    Ich meine, dass in Berlin z.B. sich der AG auch an der freiwilligen Versicherung beteiligt. Ist meine ich ab und an so, muss aber so nicht sein und ist auch nicht so ganz selbstverständlich. Die KK haben das z.T. nämlich nicht auf dem Schirm.

    Soviel ich weiß zählt das BV als ob du arbeiten würdest und damit läuft die Probezeit dann darin aus und du würdest sogar darin auf Lebenszeit verbeamtet (wenn die Zeit spätestens innerhalb des Mutterschutzes um ist), sonst kommt das einfach nach der Elternzeit.

    Entlassen darfst du deswegen keinesfalls werden!

    Abgesehen davon: Wenn wir dann schon mit Urlaub argumentieren, müsste das dann ja auch vom Gesamturlaubssanspruch abgezogen werden. Dann müsste ein Lehrer dementsprechend in den übrigen Ferien durcharbeiten. Macht keiner, sieht keiner ein - aber eben nur, wenn es einem zum Nachteil gereicht.

    Warum müsste man durcharbeiten, viele Lehrer arbeiten in der ferienfreienzeit bereits soviel vor, dass sie die 12 Wochen Urlaub machen dürften bzw. Überstunden abbummeln.

    SteffdA: Weil andere Arbeitgeber nicht mit 6 Wochen Elternzeit auf 14 Wochen daheim kommen können (wenn man die Elternzeit genau zwischen Sommer- und Herbstferien legt) und weil der Dienstherr keine Lust hat für seine Lehrer diesen Luxus finanziell zu tragen.

    Aber andere AN können dies mit Urlaub auch tun und dieser steht Lehrern nun einmal auch zu. Wobei einen dies meist für das Elterngeld nicht weiter bringt.

    Es geht aber eben nicht um den Anspruch der studierten Fächer, sondern es handelt sich hier um ein laufbahnrechtliches Problem. Ich weiß nicht, wie es jetzt mit den Masterabschlüssen ist. Aber ich habe noch mit Staatsexamen abgeschlossen und da war es so, dass z.B. Grundschullehrer nicht promovieren durften während Absolventen der Sonderpädagogik dies durften (Einordnung höherer vs. gehobener Dienst mit entsprechender Bezahlung).Sollte sich dies geändert haben, muss natürlich auch die Einordnung entsprechend angepasst werden.

    die Einordnung des öD sagt, Masterabschluss bereutet mindestens A13, weil höherer Dienst. Wird aber bei Den Lehrern eben nicht so bezahlt.

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