Beiträge von Susannea


    Jetzt aber die eigentlich Frage: Sie kamen dann auf meine Kollegin zu sprechen, die vier Wochen später Termin hat. Von ihr wollen sie es anscheinend tatsächlich verlangen, dass sie im MuSchu die Prüfung korrigiert (sie sollte ursprünglich meine 10. Klasse übernehmen, dummer Zufall)! Ich weiß, dass man im MuSchu freiwillig arbeiten KANN, aber darf die Schulleitung es ANORDNEN??? Ich finde das ehrlich gesagt unverschämt und denke, es ist die Aufgabe der Chefs, sich um einen Ersatz zu bemühen, oder nicht?

    Freiwillig kann man, anordnen kann niemand und wenn es ganz blöd kommt, kommt das Kind früher und nach der Geburt darf man selbst freiwillig nicht. Wäre doch sehr riskant, dass plötzlich jemand anders weiter korrigieren muss, sollte man sich wohl besser vorher überlegen!

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele das nicht unterscheiden. Man geht zum Arzt und muss nicht mehr zur Arbeit , ergo krankgeschrieben. Beschäftigungsverbot ist es meist in Schwangerschaft. Ich kenne eigentlich keinen Fall, wo man die gesamte Schwangerschaft krankgeschrieben wurde...

    Ich kenne sogar mehrere, denn BV muss viel besser begründet werden usw. durch die Erstattung. Bei Beamten gibt es ja aber auch bei AU dauerhaft die Bezüge weiter, also haben die FÄ einfach eine AU erteilt, weil es so für sie einfacher war.

    Natürlich. Beschäftigungsverbot heißt, dass man zwar nicht in der Schule arbeiten muss - aber seine gesamte Arbeitsleistung auch zuhause erbringen kann.

    Das kommt sehr auf das BV darauf an, denn es gibt auch welche, da musst und darfst du gar nicht arbeiten. Aber was man machen darf oder muss und was nicht, legt dann nicht unbedingt der Schulleiter fest.

    ...sind wir krank. Leute, was lasst ihr denn mit euch machen? :(

    Frage ich mich auch gerade.

    Einzig ein Arbeitsblatt habe ich gestern geschickt und darum gebeten es auszugeben und die Klassenarbeit für nächsten Donnerstag anzusagen, ansonsten bin ich krank und habe mir keinen Kopf darum gemacht, was die Klassen machen.

    Nein, das ist keineswegs in Ordnung, du bist krank und damit musst du sicher keine Zeugnisse schreiben o.ä.
    Das du Klassenlehrerin bist ist schön, es wird sicher einen Stellvertreter geben und der ist dann dafür zuständig, wenn klar ist, dass du zu den Zeugnissen nicht wieder da bist.
    Manchmal denke ich, die Schulleitungen machen es sich z.T. selber schwer.

    Wie oft bist du in den Bergen im Schnee und wo genau bist du da, Susannea? Berlin ist ja nicht gerade Alpenvorland ;-).

    Seit mehr als 30 Jahren durchschnittlich zweimal jährlich, wie gesagt im Gailtal. Und da mein Bruder da inzwischen wohnt, kann ich auch über die aktuellen Schneelagen da ganz gut mitreden ;)

    Also er sagt, "unten" ist der Schnee weg, dass es regnet, war jetzt bei ihnen vor ein paar Tagen erstmalig, sonst teilweise nachts 50cm Neuschnee ;) Und er wohnt sicher nicht auf dem Berg, sondern nur Straße Richtung Windische Höhe ein Stück hoch ;) (also war so, dass sie gerade bei Lawinengefahr an der Absperrung waren).

    Die liegen alle so bei ca. 900m.

    Danke. Ja, der Teilzeitantrag ist auch nachgelagert, wenn ich das richtig verstehe. Ich muss nur jetzt schon angeben, wann ich vorhabe Elternzeit (also ganz raus ider TZ) zu nutzen und das geht ja nach Lebensmonaten. Also in LM 11-14 möchte ich elternzeitbedingte TZ machen.

    Genau, das kannst du jetzt schon mit angeben, dann kann der Ag das noch schlechter ablehnen oder bis 7 Wochen vorher beantragen.

    Wenn der AG nicht innerhalb von 4 Wochen ablehnt gilt der Antrag als genehmigt. (das ist dem Land Berlin schon mehrmals zum Verhängnis geworden z.B. , weil damit die Stunden da waren.

    Nun habe ich mit der SL gesprochen und es ist alles unproblematisch. Es wurde nur gemeint, dass TZ evtl. nur pro Schulhalbjahr gehe.

    Auch das stimmt nicht. Aber das kommt auch etwas darauf an, wie gut ihr aufgestellt sind. Unsere Schulleitung hat das z.B. auch mit dem schnellen Aufstocken gerne genutzt, weil sie so schnell eben bei anderen nichts bekommt (weil da in der Regel nur zum Schulhalbjahr), das ist in Elternzeit total unproblematisch.

    Und je nach Geburtsdatum muss man dann auch gucken, wenn man hinterher Teilzeit arbeitet, ab wann man die beantragt.

    Mein Kind hat z.B. in den Sommerferien Geburtstag, aber das Schuljahr beginnt ja offiziell erst zum 1.8. und erst ab da habe ich dann Teilzeit beantragt, d.h. in den Ferien musste ich regelmäßig ab dem Geburtstag Vollzeit bezahlt werden.

    Wenn ich bei der Auswertung gesagt habe, dass 14 Punkte eine 3 sind und 2 ein Versehen von mir war, dann korrigiere ich die Note von 2 auf 3. Hätten sie mal lieber ihre Klappe gehalten.

    Und genau deshalb korrigiere ich nichts nach unten. Denn sie sollen ja nicht die Klappe halten, weil sie Angst haben, sondern ehrlich sein.

    Die 21 Tage ab der letzten Meldung einer Erkrankung bestehen ja deshalb, weil in der Zeit neue Fälle auftreten können (Inkubationszeit ist relativ lang), daher besteht die Regel natürlich trotzdem weiterhin für dich, egal ob die Kollegin da ist oder nicht.

    Sollte bis Ablauf der 21 Tage keine weiteren Erkrankungen gemeldet sein, darfst du wieder in die Schule.

    Susannea: Das Hörverstehen ist nur Teil der Klausur (30 % , immer, vorgeschrieben) und für die restlichen 70 % Schreibaufgabe mache ich dann pflichtgemäß den EWH. Immer.

    Es ging doch aber darum, dass eben in anderen Fächern Klausuren bzw. Arbeiten eben nur solche Aufgaben haben und wir dann mit deiner Begründung den gar nicht erst machen müssten. Denn du machst ihn ja auch nicht, weil er nicht sinnvoll ist für die Aufgabe.

    Man kann einfach nicht festlegen, dass der immer sinnvoll ist und man ihn deshalb immer machen muss. Das ist totaler Unsinn, wenn er doch in einigen Fällen völlig unsinnig ist.

    Doch, Susannea wir MÜSSEN in der Oberstufe IMMER (= bei JEDER Klausur einen EWH mitgeben).

    Aber sinnvoll ist es doch damit trotzdem nicht.

    Zumal du ja gerade gesagt hast, dass du das für bestimmte Aufgaben nicht machst.

    Für eine Hörverstehensübung erstelle ich natürlich auch keinen EWH, da hake ich nur ab.

    Da lässt du ihn doch auch weg. Also macht es keinen Sinn immer für alles einen zu verlangen ;)

    Kommt ja sicherlich auf das Fach und die Jahrgangsstufe an. Ich spreche von der Oberstufe und unterrichte Fremdsprachen. Das geht es meist um Textanalyse. Da ist das echt hilfreich und da kann ich auch kein AB anhängen, weil es das nicht gibt.Für eine Hörverstehensübung erstelle ich natürlich auch keinen EWH, da hake ich nur ab. Aber zu jeder Klausur gehört eine verpflichtende Schreibaufgabe (Zusammenfassung + Analyse oder Kommentar), da macht das Sinn.

    Und das die Schüler auf der zweiten Seite genau sehen, wo bei der Darstellungsleistung ihre Schwerpunkte liegen, ist auch gut.

    Klar hängt es vom Einzelfall ab, deswegen sage ich ja auch, die Forderung immer einen Erwartungshorizont ist unsinnig, weil es teilweise unnötig ist (was du ja selber auch sagst).

    Mache ich auch so. Was ist daran falsch, wenn die Schüler den Erwartungshorizont kennen? Das ist doch Transparenz - mal abgesehen davon, dass es sich mit einem Erwartungshorizont sehr viel schneller korrigiert und dass man bei eventuellen individuellen Nachbesprechungen als Lehrer auch viel besser weiß, warum man wie bewertet hat.

    Es ist teilweise einfach unnötige Arbeit, wenn die Schüler z.B. bei Laborgeräten ein Arbeitsblatt haben, wo von allen die Erklärung drauf ist, warum sollte ich das für die 10 in der Arbeit ausgewählten dann noch einmal aufschreiben? Da könnte ich dann auch einfach das Arbeitsblatt anhängen, wenn jemand die Lösungen haben will ;)

    Naja ... ich wüsste nicht, was „Neger“ mit „Schoko“ zu tun hat.
    Und somit hat es nicht dieselbe Bedeutung. Konnotationen gehören auch zum Wort und sollen beim Sprachgebrauch mitberücksichtigt werden.

    Schön, dass du das so siehst, da es ja aber nicht um Schoko und Neger, sondern Schokokuss und Negerkuss ging, sind die laut Duden synonym zu benutzen.
    Also haben sie die selbe Bedeutung.

    Und damit kommen wir dann evtl. wieder zum Thema des Beschäftigungsverbotes im Ref und der Berechnung der Bezüge zurück.

    tja, aber wehhhh jemand sagt „Antrag“ (wie nunmal alle sagen) statt „Anmeldung“...Und dabei ist in dem Wort „Antrag“ nichts Rassistisches...

    Nichts Rassistisches, hat aber im Gegensatz zu Negerkuss und Schokokuss eben zwei deutlich unterschiedlicher Bedeutungen, denn beim einen wird der AG eben zu seiner Meinung befragt und es bedarf einer Genehmigung, beim anderen ist es nur eine Mitteilung an den AG.

    Ist also ein deutlicher Unterschied zu den anderen Beispielen!

    Bei gleicher Bedeutung wäre das ja auch kein Problem. Haben die beiden Wörter aber nunmal nicht.

    Zumal die die Antrag sagen meist weder den Unterschied kennen noch wissen, dass bei Elternzeit keinerlei Genehmigung vorliegen muss.

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