Beiträge von Susannea

    Macht halt Standardkost als Unterricht. Warum verzichtet man bloß auf Geld? Ein Job, der in Vollzeit anscheinend nicht zu bewältigen ist, das ist ein Skandal und muss massiv von den Gewerkschaften und Verbänden mit aller Macht bekämpft werden.

    Hier zumindest wird da massiv gegen gekämpft, aber vielen ist eben auch ihre Gesundheit und ihr eigener Anspruch wichtiger als Geld und das finde ich durchaus berechtigt.

    Ich habe auch keine, nicht lohnenswert, denn ich kann sie nur mit einem gewissen Prozentsatz über meinem jeweils aktuellen Einkommen abschließen, das ist ja in Elternzeit deutlich geringer gewesen.

    Und du glaubst daran, daß da ein Anwalt noch etwas regeln könnte, bloß weil die GEW das schreibt? Mehr als ein Gnadengesuch einreichen kann der auch nicht mehr. Aufschiebende Wirkung hat das alles nicht.

    Nein, ich glaube daran, weil ich es bei uns in der Kirchengemeinde erlebt habe, dass das so funktioniert.

    Letztendlich ist es als ob ich jemandem eine drauf gebe: Früher oder später kommt die Polizei und nimmt mich fest. Da kann ich auch nicht so tun, als ob diese Reaktion völlig unrwartet passiert.

    Kann es sein, kann aber genauso sein, wie ich stehe daneben und irgend jemand behauptet, ich hätte geschlagen und die Polizei kommt und nimmt mich fest. Also kann es sehr wohl unerwartet oder unberechtigt sein.

    Was soll da noch einmal überprüft werden? Finde dich einfach mal damit ab, daß es einfach irgendwann mal ein letztinstanzliches Urteil gibt, wo nichts mehr zu überprüfen ist. Das Verfahren ist an der Stelle bereits komplett gelaufen.
    Es ist ja nicht so, daß solche Abschiebungen gleich das erste Mittel der Wahl sind. Zuerst werden die Leute aufgefordert freiwillig zu gehen und ihnen noch eine Geldprämie dafür zugesagt, quasi als Startgeld in der alten Heimat. Wenn sie dies ablehnen, kommt die "normale" Abschiebung, die vorher auch angekündigt wird. Erst wenn das auch nicht funktioniert, weil sie sich der Abschiebung entziehen, kommt es zu solchen Auswüchsen, daß die Leute unangekündigt irgendwo abgeholt werden.

    Und das glaubst du wirklich, was du schreibst? Ist es keinesfalls, denn sonst könnte nicht z.B. ein Anwalt die Abschiebung noch verhindern, wenn das letztinstanzlich geregelt wäre.

    Äh, wie arrogant ist das denn bitte? Und das von Lehrern, die sich immer wieder ,zu recht, beschweren, dass jeder meint, er könne bei unserer Arbeit mitreden.
    Wenn eine Abschiebung erfolgen soll, ist ein Verfahren durchlaufen und es wurde geprüft. Sind wir ein Rechtsstaat oder eine Bananenrepublik? Mit welchem Recht verlangen wir eine Überprüfung.

    WAs ist daran arrogant, wenn man den Leute hilft, dass sie noch eine Überprüfung bekommen können. Und damit macht man auch nicht anderer Leute Arbeit. Auch unsere Arbeit kann und wird ja in manchen Fällen überprüft, warum sollten wir das nicht auch fordern dürfen?
    Frage die sich mir eher stellt, sind wir aktuell noch in der DDR, wo man alles so hinnehmen musste.

    @Susannea

    Eben, sie sind meine Schüler. Nicht meine Kinder. Und genau deshalb werde ich Anweisungen der entsprechenden Institutionen sicherlich nicht torpedieren.

    Ansonsten können wir das gesamte Asylverfahren auch sein lassen und einfach alle aufnehmen die kommen. Frag dich dann aber nicht wieso die öffentliche Meinung dann kippen wird.

    Es ist gerade auch das (noch) vorherrschende Vertrauen in die Institutionen, dass diese auch Flüchtlinge wieder zurückführt, dass die deutsche Bevölkerung trotz des großen Flüchtlingsandrangs 2015 bis heute recht entspannt geblieben ist.

    Wenn aber jetzt begonnen wird, keine Rückführungen mehr durchzuführen, dann wird es keine Akzeptanz einer zweiten Flüchtlingswelle mehr geben.
    Dann kippt die Stimmung zu den Wahlen und ihr dürft euch dann selbst fragen, warum die AfD plötzlich so viele Sitze in den Parlamenten hat. Aber dann bitte nicht weinen...

    Zwischen nicht zurückführen und dafür sorgen, dass das noch einmal überprüft wird liegen doch aber auch Welten.

    Und ja, es sind meine Schüler, die die Eltern mir anvertraut haben und bei denen die Eltern darauf vertrauen, dass wir uns gut um sie kümmern. Und dazu gehört meiner Meinung nach auch, die Schüler bzw. Eltern zu informieren, wenn mir etwas komisch vorkommt oder ihnen Hilfen zu geben, wie sie sich verhalten können. Das erwarte ich nämlich von den Lehrern meiner Kinder auch.

    Zum Weinen finde ich eher, dass so viele meinen, dass alles richtig sein wird, was einem vorgegeben wird. Ich hinterfrage lieber und bilde mir dann meine eigene Meinung. Und in Deutschland ist leider eh noch ein großer Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen!

    Ehrlich gesagt frage ich mich auch, ob die, die hier der Meinung sind alles so umsetzen zu müssen, wie man ihnen das von oben vorgibt, sich genauso verhalten würden, wenn es um "deutsche" Kinder geht, die z.B. zu Hause geschlagen werden o.ä. oder ob man nicht auch alles versuchen würde, dass sie von dort wegkommen. Nur mal so zum drüber nachdenken!

    Ich habe grade mal geschaut, die o.g. Paragraphen sind nicht auf Beamte beschränkt.

    Die Frage ist doch, was ist eine aktive Verhinderung, die kann es nicht sein, wenn ich erst wissen will, wonach ich Auskunft geben muss oder das Kind darauf hinweise, dass es abgeholt werden soll. Das wäre es nur, wenn ich es selber wegbringe ;) Oder den Beamten festhalte usw.
    Da ist einfach viel Spielraum zwischen aktiver und nicht aktiver Möglichkeit. Und solange noch Rechtsmittel möglich sind und genutzt werden können, kann es meiner Meinung nach auch keine Verlängerung eines unerlaubten Aufenthaltes sein.

    Der ganze 2. Absatz von plattyplus scheint eher allgemein für Lehrer zu gelten. Ich gehe - auch da ich Beamtin bin, würde es aber auch als Angestellte machen - lieber auf Nummer sicher und warne weder Schüler vor noch behindere ich irgendwelche polizeilichen Maßnahmen. Auf den damit verbundenen Stress (selbst wenn es auf einen Freispruch rauslaufen sollte und es keine dienstrechtliche Konsequenzen geben sollte), kann ich gut und gerne verzichten. Man muss ja nur den einen Richter finden, der die Linie von dem hier zitierten Verwaltungsrichter folgt. Danke! Brauch ich nicht! Wenn jm. abgeschoben werden soll, gehe ich davon aus, dass alles Rechtliche geklärt ist. Ich muss mich dann nicht mehr darüber stellen und gebe die Auskünfte, die von mir gefordert werden.

    Ich lasse mir in der Regel erst sagen, wonach ich die Auskünfte geben muss und aktuell wüsste ich da keinen Passus. Und nein, bloß weil es dann weiter mit Lehrern geht (übrigens sind ja deutlich mehr Mitarbeiter als nur Lehrer in einer Schule ;) ) kann man noch lange nicht davon ausgehen, dass das für Angestellte auch gilt, ganz im Gegenteil, es lässt darauf schließen, dass da eben verallgemeinert wurde, dass Mitarbeiter in der Schule alles Lehrer sind und die verbeamtet!
    Aber das können mir die Beamten dann ja gerne erklären. Ich werde jedenfalls nicht blind irgendwelche Auskünfte geben.

    @Susannea
    Dann verlasse dich halt auf die GEW, die dann wieder wie bei den streikenden Beamten hektisch mögliche Disziplinarverfahren verhindern muss.

    Ich verlasse mich auf niemanden, weiß ja um den Grenzfall, aber geben eben auch nicht blind irgendwelche Auskünfte. Und Disziplinarverfahren können mir ja keinesfalls passieren ;)

    Und ehrlich gesagt bin ich da bei immergut und finde es echt traurig, wie wenig ihr euch scheinbar für die Schüler einsetzen würdet!

    Moin,
    hier die rechtliche Einschätzung eines Verwaltungsrichters zu der Handreichung:

    "Die Verteilung und Anwendung derartiger Pamphlete innerhalb der Schule verstößt gegen die beamtenrechtliche Neutralitätspflicht (Verbot der politischen Betätigung im Dienst) und das Mäßigungsgebot (vgl. § 33 BeamtStG). Derartige Betätigungen sind disziplinar zu ahnden.

    Inhaltlich gibt das verlinkte Machwerk in mehrfacher Hinsicht falsche rechtliche Informationen. Nur ein paar Punkte dazu: Selbstverständlich kann es strafbar sein, wenn ein Lehrer aktiv eine Abschiebung verhindert. Das nennt sich Beihilfe zur Verlängerung des unerlaubten Aufenthalts und ist in § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, § 27 StGB geregelt. Dasselbe gilt übrigens für das sog. Kirchenasyl, dazu gibt es schon Verurteilungen von Popen und Kirchenvorständen. Beratung, wie jemand ins Kirchenasyl kommen könnte, wird aber wohl noch straffreie Vorbereitungshandlung sein, die allerdings disziplinarrechtliche Folgen haben kann. Das dürfte nicht anders zu bewerten sein, als wenn ein Lehrer in der Schule einen minderjährigen Schüler berät, wo er Schnaps oder Drogen kaufen kann. Unvollständig sind auch die Aufzählung, wann eine Abschiebung zulässig ist, und die Angaben zu den Rechtsbehelfsfristen. Falsch ist, dass § 87 AufenthG regelt, ob ein Lehrer/Schulleiter der Polizei Auskunft erteilen muss, wo in der Schule sich ein Schüler gerade aufhält. Das hat nichts mit (genereller) Datenübermittlung an die Ausländerbehörde zu tun, sondern ist ein Fall der Amtshilfe im Einzelfall. Und selbstverständlich muss die Polizei mit der Abholung einer abzuschiebenden Person nicht abwarten, bis es zur Pause klingelt oder die Lehrkraft den Unterricht unterbricht. Die Freiheitsentziehung hat vielmehr in dem Moment zu beginnen, wenn der Schüler von der Polizei gefunden wird. Es ist schlicht eine abwegige Idee zu glauben, dass bei einer Vollstreckungshandlung ein laufender Unterricht über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung eine Art von aufschiebender Wirkung hätte, die zur Flucht genutzt werden könnte. Unverhältnismäßig wäre es nur, wenn die Polizei das gesamte Schulgelände umstellen müsste, um die Flucht einer Person aus dem laufenden Unterricht zu verhindern."

    Das wäre dann wohl ziemlich eindeutig?

    Finde ich gar nicht eindeutig, geht nämlich an allen Stellen davon aus, dass alle Mitarbeiter im Schulhaus Beamte sind. Fängt ja schon beim ersten Satz an und geht so weiter.

    Und das das sehr heikel ist und unterschiedliche Interpretationen (so wie bei Gesetzestexten ja öfter der Fall) möglich sind, zeigte ja schon der Artikel!

    Und ich gehe davon aus, wenn es zu so einer Abschiebung kommt (und eben keiner freiwilligen Heimreise), daß da der Rechtsstaat schon gearbeitet hat. Entsprechend ist es nicht meine Aufgabe da noch irgendetwas überprüfen zu lassen. Das wurde alles schon überprüft. An der Stelle geht es für mich nur noch darum diese rechtsstaatlichen Entscheidungen zu exekutieren (im Sinne von staatlicher Exekutive).

    Nimmst du immer alles hin?!? Sorry, aber ich dachte, die Zeiten hätten wir alle hinter uns gelassen.

    Das hätte nämlich auch bedeutet, dass bei der Einführung bzw. dem Versuch den einzuführen vorher ordentlich darüber nachgedacht worden ist, dass dem nicht so war, wissen wir alle. Sicher gibt es noch mehr schöne Beispiele.

    Naja, es kann innerhalb von vier Wochen nach dem BEEG aus dringenden betrieblichen Gründen schon abgelehnt werden (Personalmangel könnte einer sein), da Beamtenrecht meist nicht angepasst ist, ist das da vermutlich etwas schwieriger, das durchzubekommen und wichtig ist eben, dass man nichts beenden will, sondern nur verändern, das macht einen wesentlichen Unterschied ;)

    Ich weiß nicht, wie oft ich das mit den 70 Prozent ab 2 Kindern nun schon in diesem thread geschrieben habe. Wenn ich also auch, wie von Anfang an gesagt,wenig verstand: das wusste ich.

    Ich weiß auch, in welchen Fällen und bis zu welchem Alter das Kind über einen Elternteil versichert werden kann.

    Bezweifelt doch auch keiner, nur der Zusammenhang mit dem Brief wird mit trotzdem nicht klar, es sei denn, es ging um den an deine Eltern ;)

    DA kann ich mich fast anschließen, nur das eben einiges in den Gemüse-Garten fließt bei uns, dafür spart es dann das Geld für Lebensmittel und es ist zumindest mein Ausgleich zwischendurch. Urlaub machen wir zwar regelmäßig, aber fahren "nur" zweimal im Jahr nach Österreich und haben da die letzten Jahre auch noch privat ohne Unterkunftskosten gewohnt. Auto fahre ich das Familienauto, wir haben nur eines und das ist/war vor zwei Jahren neu, weil es eben auch bestimmte Anforderungen erfüllen musste.

    Ich will ein Auto, das zuverlässig fährt, brauch darin einen CD Player und inzwischen eine Klima-Anlage. Es sollte vier Türen haben (weil Familie mit Kindern) und zwei / drei Gitarren plus Verstärker transportieren können. Mehr brauch ich nicht.

    Ich hatte eine ähnliche Liste, die aber Schiebetüren, sieben Sitze, dabei die hinteren einzeln usw. beinhaltete, so dass nur ein Auto übrig blieb und das gab es damals nur als Neuwagen, weil relativ neues Modell.

    Versicherungsstatus und Kindergeld ist mir dann doch klar, weil ich vor einigen Jahren zum Geburtstag diesen schönen Brief mit dem neuen Beitrag von der Versicherung bekam...

    Der Zusammenhang, den du meinst, ist mir nun nicht klar. Denn es geht doch um das Kindergeld für deine Kinder, was die Höhe deines Beihilfeanspruchs verändert. Denn es müssen mindestens zwei Kinder Anspruch auf Kindergeld haben, damit du 70% Beihilfe erhältst.

    Eure Hessenregelung scheint mir nicht viel für unseren Fall zu bringen...?

    Ich schrieb es eingangs ja schon: Mein Mann ist FREIWILLIG gesetzlich versichert. Also klar, ja, er kommt über die Beitragsermessungsgrenze. Sonst hätten wir auch nicht die Wahl zwischen PKV und GKV, sondern müssten das Kind bei mir in der PKV versichern, so wie ich das bisher verstanden habe.

    Nein, du hast immer die Wahl, nur nicht immer kostenlos.
    Allerdings ist die Gefahr eben immer, dass dein Kind nicht ohne weiteres aus der PKV wieder raus kommt, denn einzige Möglichkeiten dazu sind Anspruch auf ALGI, Studium oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
    Andererseits kommen die Kinder auch nicht ohne weiteres später rein.

    80% für Kinder stimmt auch in Brandenburg. Überlegenswert ist ansonsten evtl. eine Anwartschaft in der PKV.

    Nein, nicht uniabhängig, vielleicht bundeslandabhängig? Ich habe das gekoppelte 1. Staatsexamen (L1 = 1 Fach bis Kl. 10 + 2 Lernbereiche bis Kl. 4) und dann in Brandenburg das Referendariat angefangen, da es damals exakt 24 Referendariatsstellen für Grundschullehrer in Berlin gab. Gekoppeltes Referendariat stand gar nicht zur Debatte. In Berlin wird es aber wieder als L1 anerkannt, was mir wichtig war, da ich ja über das L1 hinaus noch viel mehr studiert habe.

    Aber ich denke, du hast auch in Brandenburg studiert? Oder nicht? In Berlin gab es in der Regel auch kein gekoppeltes Ref, sondern du hast das meist in der Grundschule gemacht und dann durftest du trotzdem bis Klasse 10 unterrichten. In Brandenburg das selbe. Heißt ja auch inzwischen "Lehrer für allgemeinbildende Schulen".

    frkoletta: Wie das bei euch und bei dir konkret abläuft kann ich nicht beurteilen. Ich habe ja auch nur gesagt, wer das so macht, muss sich nicht wundern.

    Bei uns ist bisher keiner von denen dabei, der mehr Geld bekommt und unterstützt die anderen, weil es sie ja nicht betrifft. :daumenrunter:

    Es gibt Klassen, mit denen gehe ich nicht vor die Tür, weil ich vorher weiß, wie das endet.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das aus heiterem Himmel kam ...

    Das stimmt eindeutig, da muss man klar differenzieren, mit wem man fährt usw.
    Aber es gibt eben auch Schulen, da treten diese Klassen gehäuft auf.

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