Herzlichen Glückwunsch, da habt ihr jetzt hoffentlich wenigstens 11 Wochen Ruhe. Genießt die erste Zeit.
Beiträge von Susannea
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Einfach sagen, sie kann es nicht mehr und dann sollte gut sein.
Wobei ich alleine diese Anfrage zu so einem Zeitpunkt schon unmöglich finde, wenn sie für so etwas noch in der Lage wäre und gewillt, hätte sie wohl von sich aus gesagt, sie arbeitet noch.
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Bekommst du denn ein Entgelt für deine Tätigkeit? Wenn nein, kann es meiner Meinung nach keine Nebentätigkeit sein.
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Arbeitstage.
Es bezieht sich glaube ich auf die Frage, wie gesundmelden samstags oder sonntags, weil ja hier irgendwo stand, "bei Tarifbeschäftigten Kalendertage"
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Nein, nur Angestellte. Beamte nicht, da er bei Donnerstag, Freitag und Montag nur drei Arbeitstage gefehlt hat, eine AU aber bei länger als drei Arbeitstage erforderlich ist. Zumindest in NRW.
in Berlin gilt das explizit auch für Beamte. Freitag und Montag krank wurden wir schriftlich darüber informiert, dass damit eine AU her muss.
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Naja was heißt längere Krankheit? Länger als eine Woche habe ich noch nie gefehlt. Meist sind es deutlich weniger Tage und dann sage ich meist morgens Bescheid, dass ich krank bin und dass ich mich wieder melde, wenn es länger ist, als am ersten Tag gedacht. Melde ich mich dann nicht mehr, geht man davon aus, dass ich wieder komme.
Bei mir muss es genau eine Woche gewesen sein, wobei ich ja sogar nur drei Tage gearbeitet hätte.
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Meldet sich von euch jemand wirklich gesund? So wie im Zitat oben gefordert? Das habe ich noch nie gemacht. Bei uns läuft es eher so: Wenn ich mich nicht mehr melde, gehen sie davon aus, dass ich wieder komme.
Also gerade bei denen, die länger krank sind, bitten sie bei uns explizit darum sich gesund zu melden. Ich hatte das auch schon mal, dass ich dann nach einer Woche in der Schule ankam und überall ausgeplant war, weil ich eben nicht genau gesagt habe, dass ich da wieder da bin. Also ja, ich melde mich bei "längerer Krankheit" nun wieder gesund.
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Für Sachunterricht hat gerade Cornelsen noch kostenloses Downloadlinks verschickt:
http://www.cornelsen.de/shop/capiadapt…1_GS_O_AB_3.pdf
http://www.cornelsen.de/shop/capiadapt…1_GS_O_AB_1.pdf (Kreuzgitter)
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https://www.klett.de/web/uploads/assets/52/52726ae/Kopiervorlage_Fußballkarten.pdf
Ist für die 5. Klasse mit Primfaktorzerlegung usw.
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Erkrankung am Donnerstag und am Freitag, Gesundmeldung am folgenden Montag = vier Kalendertage => Attestpflicht.
Ich kenne auch die Unterscheidung Beamte / Angestellte. D.h. bei uns wird von Beamten auch kein Attest bei Krankheit am Donnerstag und Freitag verlangt. Ich habe selbst schon mal am Montag und Dienstag gefehlt und brauchte auch kein Attest.
Da liegt eben der Hase begraben, ich melde mich gleich von Donnerstag bis Freitag (bzw. aktuell sogar nur für Donnerstag!) krank und bin damit ab Samstag gesund gemeldet und benötige kein Attest.
Hier benötigt nur jemand (egal ob Angestellter oder Beamter) ein Attest, wenn er Montag auch noch fehlt. -
Wenn ich mich für Donnerstag und Freitag krank gemeldet habe, woher will der Arbeitgeber dann wissen, ob ich am Samstag und Sonntag auch krank war, um von mir ein Attest wegen angeblich 4 Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit verlangen zu können?
Genau das meine ich. Es macht also überhaupt keinen Unterschied, ob da nun Kalendertage oder Arbeitstage steht.
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Schantalle, das hängt aber vermutlich auch vom Bundesland ab, in Berlin muss ja die Grundschule bis 13:30 Uhr die Betreuung sicher stellen und somit geht dies nur durch Lehrer oder Erzieher und da die Beamten ja auch arbeiten müssen, können sie die Aufsicht übernehmen. Mehr wird es dann meist eh nicht, wenn man dann zwei Klassen z.B. gleichzeitig hat, weil eben nicht genug Lehrer/Erzieher da sind.
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Den Einwand kann ich ad hoc nicht nachvollziehen. Geltendes Recht ist geltendes Recht - und es lohnt sich, dieses zu kennen, ganz gleich wie gelegen einem das in der jeweiligen Situation kommt oder auch nicht kommt.
DAs kann nicht geltendes Recht sein, weil ein Angestellter gar keinen Dienst hat

Es ist also inhaltlich schon falsch, woher soll man dann wissen, ob der Rest richtig ist. Und wie gesagt, es ist auch vollkommen unlogisch diese Unterscheidung, weil sie nie autreten wird, da kein Angestellter sich wohl für seinen freien Tag oder das Wochenende krank meldet, wenn er nicht eh krankgeschrieben ist. -
Okay: dann noch mal deutlich
"AN MEINER SCHULE" ... wissen die KollegInnen nicht mal, warum jemand nicht da ist, bzw. dass jemand streikt.Ich habe einmal mitbekommen, wie eine angestellte Kollegin unserem Schulleiter mitteilte, dass sie streiken wird. Selbstverständlich mit Hinweis, dass sie Materialien bereitstellt und so weiter. Am Streiktag fehlte sie, ich war nicht die Vertretung, der vertretende Kollege wusste nicht, warum sie nicht da ist (würde man auch so nicht unbedingt nachfragen, wenn man nicht selbst Kontakt hat: "Selbst krank? Kind krank? Todesfall? Fortbildun? Streik?" ENtweder wird es erzählt, man weiß es oder es war's.
chili
Ganz ehrlich, dann ist die Kollegin sogar zu blöd zum Streiken, denn da ist ja der Sinn, dass dies bekannt ist, sonst kann ich mir das auch klemmen. Das der Schulleiter dies nicht unbedingt weiter erzählt, ist doch klar.
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Hier noch eine rechtsverbindliche Quelle:
Mit der Quelle schießt man sich aber ins eigene Bein, denn Tarifbeschäftigte können keinen Dienst versäumen und wenn auch nur an Arbeitstagen, also braucht man ab dem 3. Tag eine Krankmeldung und nicht mehr, denn niemand kann ja nachweisen, dass ich nicht an meinem freien Tag gesund war, wenn ich mich dort nicht krankgemeldet habe.
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Aufsichtspflicht der Schule, das heißt, selbstverständlich wird der streikende Kollege vertreten. Die vertretenden KollegInnen wissen nicht mal den Grund der Abwesenheit. Ob es am Ende eine "richtige Vertretung" oder "nur " eine Aufsicht ist, macht in der Praxis sicher keinen Unterschied.
Soweit ich es verstanden hatte: eine Vertretung dürfte nicht angeordnet werden, eine Aufsicht schon.chili
Also doch, bei uns ist klar, wer streikt und diese Stunden werden nicht vertreten, sondern nur beaufsichtigt und nur so darf es auch rechtlich sein.
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GUck mal nach, was bei euch das Landesbeamtengesetz dazu genau sagt, für Angestellte ist es nämlich inzwischen möglich zum Beginn des Mutterschutzes die Eltenrzeit zu beenden und demnach auch dann den kompletten Mutterschutz Vollzeit-Geld zu erhalten.
Viele Bundesländer haben das auch für die Beamten bereits umgesetzt. Ansonsten ja, wenn die Elternzeit beendet ist, wird das aktuell gültige Geld im Mutterschutz gezahlt ab dem Tag, nicht das was direkt davor verdient wurde.
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Kinderkranktage gelten auch nur dann, wenn niemand anderes im Haushalt das Kind betreuen kann. Hat z.B. der Mann gerade Elternzeit => Geht kein Kindkranktag
Natürlich geht das trotzdem, denn Elternzeit heißt ja nicht zwangsläufig, dass er zur Betreuung des Kindes zur Verfügung steht.
Ich war sogar im Mutterschutz und mein Mann musste Kinderkranktage nehmen, denn ich konnte das Kind nicht versorgen.
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Kinderkrankentage pro Kalenderjahr und ja, ärztliches Attest und das dann einreichen.
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Mir ist bekannt, dass dies in Deutschland unzulässig ist. Dieser Abschnitt bezog sich auf eine Frage, die gestellt wurde, nachdem ich schilderte, wie es bei uns (in Österreich!!!) gehandhabt wird.Es schadet nicht, auch mal über den Tellerrand hinauszublicken.
Es bringt hier aber niemanden auch nur ein Stück weiter, denn es geht hier nun mal um Deutschland und die Frage, wie dort damit umgegangen werden soll/ muss. Zumal ganz klar niemand gefragt hat, wie es in Österreich gehandhabt wird, sondern klar, wie man damit dem Deutschen Rechtssystem gerecht werden kann.
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