Beiträge von Susannea

    Aber das war ja nun nicht die Frage, es ging hier ums Elterngeld. ;) und ich weiß nicht ob Seph jetzt nicht verwirrter ist, als je zuvor.

    Weil die Frage schon falsch formuliert war, soll ich das so falsch stehen lassen, weil ich ja ahnen kann, was gemeint ist? Sorry, nein, das geht für mich gar nicht.
    Machst du ja bei Korrekturen vermutlich auch nicht, dass du die Fehler, die nicht die geübten Sachen betreffen einfach stehen lässt. ;)

    Und das mag ja sein, dass es erst mal verwirrend klingt, aber wenn man das begreift, dass Elterngeld und Elternzeit nichts miteinander zu tun haben, macht es vieles einfacher ;)

    Wie jetzt? D. h., wenn man das Maximum ausschöpfen will, endet die Elternzeit nicht mit dem 3. Geburtstag des Kindes, sondern erst 8 Wochen später?

    Nein, die Länge wird angerechnet, beginnen tut die Elternzeit aber erst nach dem Mutterschutz, sonst gäbe es weder volle Bezüge noch AG-Zuschuss und Mutterschaftsgeld, denn das gibt es in Elternzeit nicht.
    Steht ja auch so deutlich im BEEG:


    Zitat

    Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 2 angerechnet.

    Das hier widerlegt aber deine Aussage Susannea:


    Dauer der Elternzeit

    Die Elternzeit kann für drei Jahre in Anspruch genommen werden und grundsätzlich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Dabei wird die Mutterschutzfrist (grundsätzlich acht Wochen, bei Mehrlings- oder Frühgeburten 12 Wochen) angerechnet.

    Nein, keinesfalls widerlegt es meine Aussage, sondern bestätigt sie sogar noch! Denn beginnen tut sie eben nicht mit der Geburt

    Die Mutterschutzfrist (ab Geburt) wird sehr wohl auf die Elternzeit angerechnet. Das war bisher bei allen meiner drei Kinder so. Drei Jahre Elternzeit reichen damit bis einen Tag vor den dritten Geburtstag des Kindes.

    Klar wird sie angerechnet, das hat ja auch keiner bezweifelt, aber wie gesagt, das heißt ja nicht, dass die Elternzeit dort beginnt.

    Urlaub nach dem Mutterschutz wird auch auf die Elternzeit angerechnet, aber deshalb bist du trotzdem im Urlaub (und wirst bezahlt) und nicht in Elternzeit! Anrechnung und Beginn ist ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied!

    Seph: Mit Elternzeit hat das mit den Lebensmonaten nichts zu tun, die kannst du auch 2 Jahre, 3 Monate und 7 Tage nehmen! Aber Elterngeld und Elternzeit sind ja eh vollkommen unabhängig voneinander!

    Wenn der Lappen von der Schule gestellt wird, ok. Wenn nicht, dann geht es eben "zu Lasten der Kinder". Aber verantwortlich ist dann das Land Berlin, das die Schulen entsprechend auszustatten hat.
    Wohlgemerkt, dasselbe Land Berlin, das sich nicht scheut Milliarden für die Rettung der Bankgesellschaft Berlin rauszuhauen, und einen wahnsinnig teuren Flughafen zu bauen versucht, der einfach nicht fertig werden will.

    Und Berliner Lehrer kaufen ihre Tafelschwämme selber... "Naiv, naiver, (Berliner) Lehrer" kann man da nur sagen...

    Gruß !

    Ich würde das doch bitte von der TE nicht so verallgemeinern, denn bei uns ist es so, wie kleiner grüner Frosch sagt:

    1. Der Schwamm ist Schulsache, und normale Schulen haben die Dinger immer kistenweise im Schrank rumliegen.

    Und noch viel schlimmer, der ganze Schrank voller Schwämme wird noch für ca. 3 Tafeln genutzt, denn ansonsten haben wir White- und Smartboards ;)

    Also evtl. sollte sich die Kollegin dann an öffentliche Schulen wenden, die gerne mal bei sich ausmisten ;)

    Aber ja, auch Kopierpapier gab es im einen Schuljahr nicht mehr, da musste man dies selber kaufen, das ist dann meist über die Klassenkassen gelaufen, geht aber natürlich auch gar nicht und die Eltern haben sich dann an die Verwaltung gewandt, scheinbar mit Erfolg.

    Also evtl. hat diese Aufregung der Eltern dann doch einen Nutzen, aber ja ich sehe es auch so, es müsste Konsequenzen haben und zwar für die Klasse (nicht unbedingt die einzelnen Schüle, denn ihnen ist der Fehler ja wohl erstmalig unterlaufen) und den Putzmenschen, wo kommen wir da hin, wenn Fundsachen sofort entsorgt werden, egal welcher Art (naja Lebensmittel vielleicht noch).

    Kann das nicht ganz nachvollziehen.
    1) Du glaubst nach meinen Posts zum Thema ich fühle mich unterbezahlt ernsthaft ich wäre so jemand, der als unterbezahlter Schulbuchautor antanzen würde? Dass ich diesen Eindruck erweckt habe kann ich mir irgendwie schwer vorstellen, denn das wäre das letzte, was ich tun würde.

    2) Du sagst, man solle nur Dienst nach Vorschrift machen. Inwiefern ist mein Beitrag

    "Einfach immer so tun, als würde man sich engagieren, das im Lehrerzimmer
    auch nach aussen immer wieder betonen vor Zeugen. Insgeheim kannst Du
    dann immer noch nen faulen Lenz machen und dich hier und da ungeschickt
    anstellen."

    etwas anderes als Dein Vorschlag?

    Ja das glaube ich, weil du scheinbar alles tust, was deinen Vorgesetzen gefällt und hier auch noch den Tipp gibst zumindest so zu tun, als ob man dies tut. Und genau das ist etwas anderes, ob man demonstrativ Dienst nach Vorschrift macht oder sogar zumindest noch so tut, als ob man deutlich mehr macht. Der Dienst nach Vorschrift sollte schon klar ersichtlich werden, sonst bringt es ja nichts!

    Firelilly, wie kann man denn immer so klein beigeben und ständig alles schlecht machen.

    Sorry, aber wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, der hat schon verloren und du gehörst eindeutig zu der 2. Gruppe. Sorry, mir fällt bei deinen Antworten hier langsam nichts mehr ein. Wie kann man denn so ein Drückeberger sein und das, wo doch gerade du sagst, es ist eh alles Mist und man wird fertig gemacht.

    Aber ja, ich verstehe, dass sie z.B: immer unterbezahlte Autoren finden usw. wenn es noch mehr so Leute wie dich gibt, die sich das alles gefallen lassen und lieber in ihrem stillen Kämmerlein meckern, wie schlecht die Welt ist.


    ich schließe mich Panama, dann eben nur noch Dienst nach Vorschrift und die Vorschrift, dass du dir das gefallen lassen musst, sollen sie dir dann auch gleich mal zeigen ;)

    Vor allem würde ich noch mal in mich gehen, ob der Referendar nicht doch einiges außerhalb des Unterrichts macht.

    Meine Schulleiterin wollte mir damals auch erzählen, dass das Einbringen in den Schulalltag nicht vorhanden wäre, bis ihr dann auffiel, was ich alles eben doch zusätzlich mit den Schülern gemacht habe: Projekttage, Ausflüge, Exkursionen, Backen für die Vorleser, Auftritte usw.
    Aber das war erst einmal so selbstverständlich für sie, weil ich das schon immer gemacht habe, dass das beinah untergegangen wäre.

    Die Teilnahme an Konferenzen und schulinternen Fortbildungen muss in der Tat auch von Teilzeitkräften komplett wahrgenommen werden. Gerade an konferenzfreudigen Schulen lohnt es sich dennoch, die Schulleitung mal darauf aufmerksam zu machen, dass sie auch zur Einhaltung der Arbeitszeitverordnung verpflichtet ist. In NRW beträgt die regelmäßige Arbeitszeit der Beamten 41 Stunden/Woche, mit einer halben Stelle also nur noch knapp 20 Stunden/Woche. Selbst wenn man die unterrichtsfreien Tage (abzgl. des normalen Jahresurlaubs) einbezieht, landet man dann nur bei 23 Stunden/Woche. Wenn der Unterricht bereits knapp 10 Zeitstunden und die Konferenzen weitere 6 Zeitstunden pro Woche ausmachen, darf die SL gerne erklären, wie sie sich Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen, Elterngespräche etc in 4-6 Stunden pro Woche vorstellt. Andersherum bist du natürlich selbst auch verpflichtet, auf deine eigene Arbeitszeit zu achten.
    Im Übrigen: DIe Nichtanrechnung von Methodentagen als Unterricht halte ich für absolut rechtswidrig. Was anders als Unterricht soll es denn sein, wenn mit Schülern Arbeitstechniken eingeübt werden?

    Das ist aber mal wieder bundeslandabhängig, denn wie gesagt, in anderen Bundesländern muss definitiv nicht komplett an Konferenzen und Fortbildungen teilgenommen werden, deshalb finde ich solche allgemeinen Aussagen immer sehr wenig hilfreich.

    Oder beziehst du dich auf NRW, so dass es für die TE gilt?

    Zitat

    fossi74 schrieb:
    Ich streite derzeit mit meiner Frau darüber, ob wir das U-Heft unseres Kindes im Kindergarten vorzeigen müssen, nur weil da ein Zettel hängt "bitte U-Heft mitbringen". Meine Frau hätte es schon längst mitgenommen und bereitwillig vorgezeigt, ich alter Querulant möchte dafür erst die rechtliche Grundlage sehen und würde wohl selbst dann noch zögern, medizinische Akten einfach aus der Hand zu geben.

    Hm, also ich mache als Frau solche Sachen auch nicht, mein Mann hingegen schon, der hat auch nicht verstanden, warum ich dem AG nicht meinen Mutterpass kopiert habe, sondern gesagt habe, wenn er eine schriftliche Bestätigung will, dann kann er die nach dem MuSchG haben, aber auch bezahlen Daraufhin wollte er keine mehr ;)

    Ich vermutet mal, du machst es in der Ernährung? Dann ist doch die Problemstellung evtl., dass die Schüler wissen wollen, wo Fett enthalten ist (weil sie das als Nährstoff z.B. brauchen). darüber sollten sie dann evtl. auf die Idee mit dem Fettfleck kommen und als Kontrollversuch kommen sie sicherlich selber darauf, dass man Öl oder eben Fett nehmen kann, weil man weiß, dass dort Fett drin ist. Meine Schüler haben dann so eben die Lebensmittel durchgetestet. Also z.B. Cornflakes, die erst dafür gelöst werden müssen oder Saft oder Milch oder Babynahrung (hatte in der Examensstunde den Nachweis, ob alle lebenswichtige Nährstoffe in Babynahrung enthalten sind).

    Das Problem ist doch eigentlich, dass es kaum bis gar keine Solidarität unter Lehrern gibt. Jeder kämpft für sich alleine und findet unterschiedliche Wege, mit dieser Situation umzugehen.

    Das kann ich so gar nicht bestätigen, ich habe bisher noch nie alleine kämpfen müssen, immer Unterstützung von Personalrat, Frauenvertretung und der GEW erhalten, wenn vielleicht auch nicht immer bis zu der Instanz, die ich gerne gehabt hätte, aber das würde wohl jede andere Rechtschutzversicherung auch so machen!

    Susanna, deine Aussagen sind für Bayern nicht sinnvoll, da bundeslandspezifische Bedingungen.

    1. Habe ich darauf hingewiesen, dass sie das überlegen muss, weil es dazu in einigen Bundesländern spezifische Regelungen gibt und
    2. begründest du in deinen Aussagen doch genau, warum es sinnvoll ist.

    Also warum nun sollte es für Bayern nicht sinnvoll sein Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten?

    Dazu gab es neulich einen aktuelleren Thread, wo es darum ging, dass das glücklicher Weise nicht in allen Bundesländern so ist, ich nehme an diverse Dingen nicht teil, weil ich nur 2 Tage in der Schule bin, die anderen Tage interessieren mich die Veranstaltungen in der Regel nicht, sollte ich doch mal erwünscht sein, kann die Schulleitung mich nett bitten und manchmal komme ich dann, aber nicht immer!

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