Beiträge von Susannea

    Bei der PKV ist eine Mitaufnahme ins KKH auch deutlich schwieriger bezahlt zu bekommen bzw. den Verdienstausfall dann zu erhalten (da ja dies auch nicht als Kind-Krank-Tage zählt).

    Achso, das Kind kommt dann auch erst zum Studium/ beim sozialversicherungspflichtigen Job usw. wieder aus der PKV raus. Ist es zwischendurch ohne Beschäftigung (auch über 18) muss der PKV-Beitrag trotzdem gezahlt werden.

    Hallo, ich habe eine Frage zum Bundesland-Wechsel. Angenommen, ich habe eine bestimmte Schule in einem anderen BL, an die ich gerne möchte, die aber nicht weiß, ob sie eine Stelle ausschreiben darf bzw. ich ja nicht weiß, ob sie nicht doch einen Mitbewerber nehmen. Kann ich nach erfolgreichem Freistellungsantrag auch einen Rückzieher machen oder wird man dann in jedem Fall dem anderen BL zugeordnet und muss dort irgendwo unterkommen?

    Vermutlich wird das auch Bundeslandabhängig sein. Wir hatten dieses Mal zum Beginn des Schuljahres Überhang, weil eine Kollegin bereits die Freigabe zur Versetzung bekommen hat und sie dann im anderen Bundesland die Schule doch nicht genommen hat. Sie ist dann geblieben.

    Du gehst doch mit deinem Mann und der Familie mit oder habe ich das falsch verstanden.

    Familiäre Gründe können ja z.B. eben Betreuung der Kinder unter 18 Jahren sein.

    Würdest du dich nicht beurlauben lassen, könntest du nicht dein Kind betreuen und hier arbeiten, weil die Entfernung zu Mann und Kind zu groß ist (sind ja im Ausland). Hast du nun aber eine Stelle im Wohnort deines Mannes, dann lässt sich dies natürlich mit der Kinderbetreuung viel leichter vereinbaren (weil man nicht erst hunderte von Kilometern zurück legen müsste um zum Kind zu kommen ;) ).

    So hat meine Mutter damals problemlos ihre Nebentätigkeit durch bekommen, sie konnte Samstags (wenn mein Vater da war) oder zwischen 9-12 ausschließlich arbeiten und benötigte keine Kinderbetreuung, das hätte im Schuldienst nicht funktioniert. Da hat dann die Stundenzahl auch nicht funktioniert, nur das es problemlos mit der Kinderbetreuung (wegen der sie beurlaubt war) zu vereinbaren war.

    Das Problem ist, das es Sachen gibt, die sind mit 5 h schon nicht erlaubt, weil sie klar gegen z.B. deine Freistellung zur Betreuung von Kindern laufen, aber andere sind problemlos damit zu vereinbaren (nur Vormittagstätigkeit bei Kindergarten und Schulkindern usw.) Es gibt da in den meisten Bundesländern wirklich keine klare Zahl, das kommt auf den Bearbeiter und die Begründung an.

    Du kannst es doch relativ einfach begründen, deine "normale" Tätigkeit lässt sich mit der Kinderbetreuung nicht vereinbaren, weil die Kinderbetreuung im Ausland notwendig ist (weil dein Mann dort hin geht), aber eine Tätigkeit dort vor Ort, lässt sich natürlich vereinbaren.

    Und wie willst Du die Eltern nun "bestrafen"? Das geht doch nur, indem Du den unschuldigen Schüler bestrafst. Für mich ist das hier wieder ein klassisches Beispiel, wie die alt-preußischen Relikte "Schulpflicht" und "Berufsbeamtentum" den Lehrerberuf eigentlich ad absurdum führen.

    Wieso wird der Schüler bestraft, wenn es als unentschuldigt gilt und somit die Eltern eine Schulversäumnisanzeige bekommen=.

    Und wo haben wir hier Berufsbeamtentum? Hier gibt's leider nur noch "alte" Beamten, wir sind alle Angestellt ;)

    Hier heißt es, wenn eine die dienstlichen Belange zulassen, dann ist dies zu berücksichtigen bei Konferenzen. Sprich, du musst dich mit der Schulleitung einigen.
    Bei uns müssen die meisten Teilzeitkollegen zu allen Konferenzen, aber die haben mehr als die Hälfte der Stunden, ich habe 11 von 28 Stunden (minimale Stundenzahl nach dem BEEG) und damit muss ich nicht zu allen.

    wenn du damit den eigenen Schokikonsum meinst: d'accord! :lach:


    Aber in der Ausgangsfrage ging es ja nicht um die eigene Schokolade oder um die für die Schüler, sondern um die für Kollegen. warum sollte die denn arbeitsnotwendig sein?

    Nein, der eigene geht leider nicht durch, das sieht das Finanzamt als Privatvergnügen, das würde bei der Menge wohl auffallen ;)

    Nein, die Süßigkeiten der Schüler du wenn ich dann einmal im Jahr etwas für die Kollegen mitbringe (wobei es bei uns dann selbstgemachtes Essen, wie Kuchen usw. gibt und keine gekauften Süßigkeiten ;) ) dann nehme ich das einfach dazu (also würde ich Süßigkeiten kaufen für die Kollegen ;) den Kuchen natürlich nicht).

    Das finde ich aber sehr inkonsequent denn hier geht es ja um die Verpflichtung des Lehrers gegenüber den SuS. Im Krankheitsfall bist Du Deinem Arbeitgeber Rechenschaft schuldig, damit haben die SuS nichts zu tun.

    Was ist daran von mir inkonsequent?
    Vom Gesetzgeber mag das sein, damit habe ich aber nichts zu tun.

    Ich halte mich an die Vorschrift, die es gibt. So zügig wie möglich. Wie lange das aber ist, ist ja ein weit gefasster Raum.

    Und doch, das hat schon etwas damit zu tun, das eben vom Gesetzgeber vorgegebene Regeln, egal für wen, einzuhalten sind.

    Egal ob für Schüler (die damit auch nichts zu tun haben, sondern die Eltern!) oder für Lehrer.

    ... und was sind dann die Konsequenzen für die uneinsichtigen Eltern?

    Gelten bei euch die gleichen "strengen" Regeln für das Lehrer-Kollegium? Korrigiert z. B. jeder innerhalb der vorgesehenen Frist seine Prüfungen? Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird? Welches Recht haben dann die SuS? Dürfen die dann sagen "die Noten akzeptieren wir nicht, die Prüfung wurde nicht innerhalb der Frist korrigiert"?

    Ja, die gelten, diese Regeln, Lehrern wird z.B. dann anteilig Geld abgezogen, wenn die Krankschreibung nicht rechtzeitig da war usw.
    Korrekturvorschriften gibt es keine feste Zeit.

    Es ist strittig. Jeder Handelsvertreter oder Firmeninhaber, der seinen Kunden ein Geschäftsessen spendiert, darf das - samt der eigenen Kosten - als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

    Sobald ich Süßigkeiten an die Schüler verteile, verhalte ich mich IMHO analog. Im Zuge der steuerlichen Gleichbehandlung sollten die Kosten demnach absetzbar sein.

    Mein Finanzbeamter sieht das anders. Er argumentiert, dass ich keine Kundenpflege betreiben muss - weil mir meine Kunden nicht abhanden kommen können - demzufolge der Kundenstamm keiner Pflege und keiner Nettigkeiten bedarf.

    Ich plädiere dafür, dass jeder Finanzbeamte ein 6-wöchiges Praktikum an einer Hauptschulklasse zu absolvieren hat - damit er merkt, welcher Pflegeaufwand betrieben werden muss :teufel:

    Guter Punkt ;)
    Ich definiere es einfach anders, für mich sind es Arbeitsmittel, ohne kann ich nicht arbeiten, genauso wie die anderen kleinen Belohnungen usw.

    was wilst du denn jetzt noch????
    das attest war doch da....

    Es war aber nicht fristgerecht da und das obwohl darauf aufmerksam gemacht wurde. Oder gibt es diese Frist bei euch nicht?
    War das nur eine einfache Bitte, dass es vor den Ferien zu bringen ist?

    Bei uns kann man z.B. nachträglich auch nicht mehr beurlauben, die Frist ist einfach abgelaufen usw. und das finde ich müssen Eltern auch lernen.

    Genauso wie Schüler lernen müssen, dass Hausaufgaben die zum nächsten Tag auf sind nicht erst am übernächsten ohne Konsequenzen vorliegen können usw.

Werbung