Beiträge von Susannea

    Naja was heißt längere Krankheit? Länger als eine Woche habe ich noch nie gefehlt. Meist sind es deutlich weniger Tage und dann sage ich meist morgens Bescheid, dass ich krank bin und dass ich mich wieder melde, wenn es länger ist, als am ersten Tag gedacht. Melde ich mich dann nicht mehr, geht man davon aus, dass ich wieder komme.

    Bei mir muss es genau eine Woche gewesen sein, wobei ich ja sogar nur drei Tage gearbeitet hätte.

    Meldet sich von euch jemand wirklich gesund? So wie im Zitat oben gefordert? Das habe ich noch nie gemacht. Bei uns läuft es eher so: Wenn ich mich nicht mehr melde, gehen sie davon aus, dass ich wieder komme.

    Also gerade bei denen, die länger krank sind, bitten sie bei uns explizit darum sich gesund zu melden. Ich hatte das auch schon mal, dass ich dann nach einer Woche in der Schule ankam und überall ausgeplant war, weil ich eben nicht genau gesagt habe, dass ich da wieder da bin. Also ja, ich melde mich bei "längerer Krankheit" nun wieder gesund.

    Erkrankung am Donnerstag und am Freitag, Gesundmeldung am folgenden Montag = vier Kalendertage => Attestpflicht.


    Ich kenne auch die Unterscheidung Beamte / Angestellte. D.h. bei uns wird von Beamten auch kein Attest bei Krankheit am Donnerstag und Freitag verlangt. Ich habe selbst schon mal am Montag und Dienstag gefehlt und brauchte auch kein Attest.

    Da liegt eben der Hase begraben, ich melde mich gleich von Donnerstag bis Freitag (bzw. aktuell sogar nur für Donnerstag!) krank und bin damit ab Samstag gesund gemeldet und benötige kein Attest.
    Hier benötigt nur jemand (egal ob Angestellter oder Beamter) ein Attest, wenn er Montag auch noch fehlt.

    Schantalle, das hängt aber vermutlich auch vom Bundesland ab, in Berlin muss ja die Grundschule bis 13:30 Uhr die Betreuung sicher stellen und somit geht dies nur durch Lehrer oder Erzieher und da die Beamten ja auch arbeiten müssen, können sie die Aufsicht übernehmen. Mehr wird es dann meist eh nicht, wenn man dann zwei Klassen z.B. gleichzeitig hat, weil eben nicht genug Lehrer/Erzieher da sind.

    @Susannea

    Den Einwand kann ich ad hoc nicht nachvollziehen. Geltendes Recht ist geltendes Recht - und es lohnt sich, dieses zu kennen, ganz gleich wie gelegen einem das in der jeweiligen Situation kommt oder auch nicht kommt.

    DAs kann nicht geltendes Recht sein, weil ein Angestellter gar keinen Dienst hat ;)
    Es ist also inhaltlich schon falsch, woher soll man dann wissen, ob der Rest richtig ist. Und wie gesagt, es ist auch vollkommen unlogisch diese Unterscheidung, weil sie nie autreten wird, da kein Angestellter sich wohl für seinen freien Tag oder das Wochenende krank meldet, wenn er nicht eh krankgeschrieben ist.

    Okay: dann noch mal deutlich
    "AN MEINER SCHULE" ... wissen die KollegInnen nicht mal, warum jemand nicht da ist, bzw. dass jemand streikt.

    Ich habe einmal mitbekommen, wie eine angestellte Kollegin unserem Schulleiter mitteilte, dass sie streiken wird. Selbstverständlich mit Hinweis, dass sie Materialien bereitstellt und so weiter. Am Streiktag fehlte sie, ich war nicht die Vertretung, der vertretende Kollege wusste nicht, warum sie nicht da ist (würde man auch so nicht unbedingt nachfragen, wenn man nicht selbst Kontakt hat: "Selbst krank? Kind krank? Todesfall? Fortbildun? Streik?" ENtweder wird es erzählt, man weiß es oder es war's.

    chili

    Ganz ehrlich, dann ist die Kollegin sogar zu blöd zum Streiken, denn da ist ja der Sinn, dass dies bekannt ist, sonst kann ich mir das auch klemmen. Das der Schulleiter dies nicht unbedingt weiter erzählt, ist doch klar.

    Hier noch eine rechtsverbindliche Quelle:

    https://www.phv-nw.de/system/files/f…rkrankung_1.pdf

    Mit der Quelle schießt man sich aber ins eigene Bein, denn Tarifbeschäftigte können keinen Dienst versäumen und wenn auch nur an Arbeitstagen, also braucht man ab dem 3. Tag eine Krankmeldung und nicht mehr, denn niemand kann ja nachweisen, dass ich nicht an meinem freien Tag gesund war, wenn ich mich dort nicht krankgemeldet habe.

    Aufsichtspflicht der Schule, das heißt, selbstverständlich wird der streikende Kollege vertreten. Die vertretenden KollegInnen wissen nicht mal den Grund der Abwesenheit. Ob es am Ende eine "richtige Vertretung" oder "nur " eine Aufsicht ist, macht in der Praxis sicher keinen Unterschied.
    Soweit ich es verstanden hatte: eine Vertretung dürfte nicht angeordnet werden, eine Aufsicht schon.

    chili

    Also doch, bei uns ist klar, wer streikt und diese Stunden werden nicht vertreten, sondern nur beaufsichtigt und nur so darf es auch rechtlich sein.

    GUck mal nach, was bei euch das Landesbeamtengesetz dazu genau sagt, für Angestellte ist es nämlich inzwischen möglich zum Beginn des Mutterschutzes die Eltenrzeit zu beenden und demnach auch dann den kompletten Mutterschutz Vollzeit-Geld zu erhalten.

    Viele Bundesländer haben das auch für die Beamten bereits umgesetzt. Ansonsten ja, wenn die Elternzeit beendet ist, wird das aktuell gültige Geld im Mutterschutz gezahlt ab dem Tag, nicht das was direkt davor verdient wurde.

    Kinderkranktage gelten auch nur dann, wenn niemand anderes im Haushalt das Kind betreuen kann. Hat z.B. der Mann gerade Elternzeit => Geht kein Kindkranktag

    Natürlich geht das trotzdem, denn Elternzeit heißt ja nicht zwangsläufig, dass er zur Betreuung des Kindes zur Verfügung steht.

    Ich war sogar im Mutterschutz und mein Mann musste Kinderkranktage nehmen, denn ich konnte das Kind nicht versorgen.

    Mir ist bekannt, dass dies in Deutschland unzulässig ist. Dieser Abschnitt bezog sich auf eine Frage, die gestellt wurde, nachdem ich schilderte, wie es bei uns (in Österreich!!!) gehandhabt wird.Es schadet nicht, auch mal über den Tellerrand hinauszublicken.

    Es bringt hier aber niemanden auch nur ein Stück weiter, denn es geht hier nun mal um Deutschland und die Frage, wie dort damit umgegangen werden soll/ muss. Zumal ganz klar niemand gefragt hat, wie es in Österreich gehandhabt wird, sondern klar, wie man damit dem Deutschen Rechtssystem gerecht werden kann.

    Warum sollte man den Unterricht zu Hause verhindern? Wenn Eltern dies möchten, melden sie ihr Kind für den häuslichen Unterricht vom Schulbesuch ab. Eine Prüfung am Schuljahresende gewährleistet, dass der Lehrplan eingehalten wird (heißt dann Externistenprüfung).

    Aber genau dies ist eben in Deutschland nicht zulässig, das erfüllt die Schulpflicht nicht!

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