Beiträge von Susannea

    Hallo ihr Beiden,

    vielen Dank für eure Antworten!! Ja, ich habe dann mit der Vertretung am Mittwoch schon 4 Mehrarbeitsstunden, da ich an dem Tag ja auch komme. Hinzu kommt noch, dass ich einen befristeten Vertrag habe und da vorhin auch gelesen habe, dass man eigentlich gar keine Mehrarbeit machen darf. Stimmt das auch so? Wie gesagt, ich springe gerne ein in Notfallsituationen, fände es aber in dem Fall auch unverhältnismäßig...


    Nach welchem Tarifvertrag? TVL? Dann muss jede der Stunden einzeln bezahlt werden. Ich glaube also nicht, dass du dann die 1. Wahl bist ;)

    Nein, das kann sie nicht ablehnen. Zumindest in meinem Bundesland nicht. Dort können Lehrkräfte in Ausnahmefällen auch an ihren freien Tagen zu Unterricht herangezogen werden. Generell gilt: Pro Woche dürfen 4 Unterrichtsstunden zusätzlich erteilt werden, pro Halbjahr 40.


    DAs gilt aber sicherlich für Vollzeitkräfte. Denn bei 10 Stunden die Woche jede Woche 4 Unterrichtsstunden wären ja schon 40% mehr Arbeitszeit, das ist unverhältnismäßig. Dann müsste jemand mit einer vollen Stelle ja mehr als 10 Stunden die Woche mehr machen.

    Bei uns dürfen übrigens höchstens 3 im Monat unbezahlt gemacht werden, bei Vollzeitkräften, bei Teilzeitkräften muss eh jede Stunde mehr bezahlt werden.

    Und sie macht ja schon zwei Stunden an dem Tag mehr, da wird es keine vernünftige Begründung geben, warum sie alleine an dem Tag 4 Stunden mehr machen soll, als sie bezahlt bekommt! Zumal sie dann in der Woche auch schon alleine 6 Stunden mehr hätte bei 10 Stunden, die sie eigentlich nur hat. DAs wird auch in deinem Bundesland gelten, das das nicht geht, weil es unverhältnismäßig ist!


    Ein Arbeitsvertrag ist doch keine lebenslange Sklavenhaltung, wieso sollte man da nicht rauskommen können?

    Vorsichtig, befristete Verträge sind in der Regel nicht kündbar, wenn nicht explizit etwas anderes vereinbart ist. Die Laufen dann für die Zeit der Befristung und beide Seiten sind daran gebunden.

    Das bringt mich jetzt aber nicht so recht weiter :)


    Doch, das tut es. Diese Widerrufsfristen gibt es nicht, du müsstest also gucken, was in deinem Vertrag dann drin steht, nach welchem Tarifvertrag es gilt usw.
    Das kann dir von hier niemand sagen.

    Tatsache ist aber immer, solange du nicht wirklich etwas unterschrieben hast, kann man einfach wieder absagen.
    Bei uns liegen zwischen der Zusage und der Unterschrift manchmal noch Wochen.

    Habe ich die berühmten 14 Tage "Widerrufsrecht" wie etwa bei Kaufverträgen nach Unterzeichnung des Vertrags? Und wie sieht es mit dem Kündigen nach diesen 14 Tagen aus??


    Die hast du auch bei Kaufverträgen nicht, sondern nur im Haustürgeschäft und bei Internetgeschäften, im Laden gelten sie offiziell nicht, das ist reines Entgegenkommen der Händler!

    Wirst lachen, Brandenburg ist mein Wunschbundesland. Aber da steigt man ja bei Stufe 1 ein oder nicht?

    Du fängst übrigens in Berlin auch mit Stufe 1 an und das momentan unabhängig von der Vorerfahrung, erst beim Bundeslandwechsel würden sie dann gucken, was sie nachträglich anerkennen.
    So haben es der HPR und der Senat vereinbart.

    DAs was du meinst ist die sogenannte Berlin-Zulage, sprich, du bekommst eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags von Stufe 1 zu Stufe 5. Aber eingruppiert bist du trotzdem nur in 1. Kannst also da dann auch keine 5 mitnehmen. ;)

    Und ja, die Stufe ist dann beim Wechsel nach Brandenburg erst mal weg, denn in 5 werden sie dich nachträglich sicherlich nicht eingruppieren,

    Ich merke schon,

    ich bin überhaupt nicht auf dem aktuellen Stand, wie kann es sein, dass in Berlin Lehrer nicht mehr verbeamtet werden und andernorts schon? Das wirklich JEDER ein anderes Süppchen kocht was bestimmte Dinge angeht ist mir bekannt, aber entweder oder würde ich eigentlich beim Beamtenstatus denken. Sprich überall oder niergendwo Verbeamtung, also wie lautet da die offizielle Begründung? Falls ich mich hier aus Neugier mal ranhängen darf.

    Gruß Jenny


    Man wird angestellte Lehrer leichter wieder los, muss nicht so lange Krankheit bezahlen usw.

    Aber Berlin verbeamtet schon seit diverse Jahren nicht mehr und klar, Beamtenrecht ist Länderrecht, d.h. da macht ja auch jedes Bundesland, was es will. Ebenso bei der Beihilfe usw.

    Vielen Dank für die Einschätzungen von euch!
    Ohne die Mithilfe der Werklehrer sind diese "großen" Projekte" leider nur schwer zu realisieren :( Ich werde jetzt nochmal das Inet durchstöbern...

    Das ist einer der Gründe, warum ich dir z.B. marmorierte Eier nannte, weil die ganz einfach auch im kurzer Zeit zu erstellen sind und die jeder der Schüler hinbekommt.
    Teilweise ohne Hilfe, teilweise muss man noch etwas aufpassen (wobei eher ab 1. Klasse nicht mehr, das habe ich eher bei meiner vierjährigen Tochter gehabt, dass ich konktrollieren musste, dass sie tief genug ins Wasser eintaucht) und für die andere sind noch Schleifenbänder und Aufhänger da zum Ranmachen, also jeder kann mit eingebunden werden.

    Was immer gut ging (war aber nicht auf dem Schulbasar, sondern auf dem normalen Wochenmarkt) sind selbst marmorierte Kunststoffeier, die sowohl draußen als auch drinnen als Schmuck genutzt werden können. Ist nicht teuer, ist einfach (also auch mit jüngeren Klassen zu machen) und jedes Ei ist ein Unikat.

    Dann einfach Aufhänger mit Geschenkband ran und die gingen früher immer weg wie warme Semmeln. Habe früher immer Stück für eine Mark verkauft, davon waren mindestens 50% Gewinn.

    Das ist die mir bekannte Regelung:

    Nach dieser Regelung darf ich einzelne Seiten (max. 20 /bzw. 12% eines Buches) als Klassensatz kopieren. Korrigiert mich bitte, falls diese Regelung (bei mir gespeichert im Juli 2012) nicht mehr aktuell ist.
    Tootsie


    So kenne ich das auch und setze es auch um.

    Ketfesem: Danach dürftest du daraus kopieren. Und nein, bei uns gibt es gar keine Musikbücer, aus anderen Schulen kenne ich es so, dass im Musikraum z.B: ein Klassensatz oder zwei liegen und die werden dann eben in den Musikstunden ausgeteilt usw.

    Edit: Google (schnelle Suche, ohne Gewähr!) sagt, das hessische Beamte 30 Tage Urlaub haben - bei 7 Kalendermonaten macht das 17,5 Urlaubstage, das wären mal krasse 2 Wochen, die mir "fehlen" würden. :ohh:

    18 Urlaubstage, es wird aufgerundet nach dem BUrlG ;)

    Das sind doch aber nur dreieinhalb Wochen. Wie sieht das mit Weihnachten, Winter, Frühjahrs-, Pfingst- und Osterferien aus? Habt ihr die alle nicht?
    Und evtl. freie Brückentage?

    Edit: Alleine in den Weihnachtsferien sind ja schon 7 Tage weg. Bleiben noch elf Tage.
    Dann ist natürlich die Frage, wann dein Mutterschutz beginnt, da ja Ostern diesmal so spät liegt. Denn ansonsten wären es in den Osterferien auch wieder 8 Tage, die schon weg sind.

    Ganz ehrlich, du tust deinem Schulleiter keinen gefallen, wenn du Elternabende nach 20 Uhr machst, denn er wird dafür bestraft, wenn es rauskommt.

    Also ich habe mir mal Urlaub auszahlen lassen, weiß also deshalb, dass im Schuldienst genauso der Urlaub berechnet wird, wie sonst im öffentlichen Dienst.

    Wieviel Tage Urlaub habt ihr im Jahr?
    Pro Monat, den du nicht komplett in Elternzeit bist steht dir 1/12 zu. Also nicht nur bis zur Geburt, sondern bis zum Mutterschutzende und auch wenn der Mutterschutz nur bis zum 3. geht, dann hast diu Anspruch auf Urlaub für den ganzen Moant.
    Du musst dann die Ferientage und unterrichtsfreien Tage komplett abziehen, die bis zum Mutterschutzbeginn lagen.

    Wenn dann noch etwas übrig bleibt, kannst du eigentlich darauf bestehen, die zu nehmen.

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