Beiträge von Susannea

    Aber eins noch: du kannst dich nicht vorbereiten. Hab ich auch gedacht, aber alles (wirklich!), was ich hätte machen können, hätte mir nichts genützt. Du bekommst dir vollkommen fremde Schüler, auf die wirst du dich einstellen müssen. Du weißt ja noch gar nicht, in welchen Stufen du eingesetzt werden wirst. Entspannen ist also erstmal eine gute Idee :top:


    Bei uns klappt es manchmal, dass man an den Schulen Ref macht, an den man vorher als Vertretungslehrer war. Ich fands jedenfalls toll meine jetzigen Schüler schon ein halbes Jahr vorher zu kennen (und die Kollegen auch) und vor allem auch in anderen Fächern erleben zu dürfen. Und so etwas bereitet dann schon vor, denke ich!

    Bei 4 Stunden pro Wochen und einem Stundenlohn von mickrigen 5 € kriege ich dafür meinen Kühlschrank (für 2 Personen!) im Monat 2 Mal ordentlich gefüllt. :essen:

    Wenn das Geld tatsächlich so knapp ist, ist das schonmal ein ordentlicher Fortschritt.


    Ich nicht, denn von den insgesamt 80 Euro, die du da Brutto hast musst du evtl. noch Steuern abziehen (Steuerklasse 6 dann!) und außerdem z.B: Fahrtkosten usw. bezahlen. Da bleibt dann maximal eine Kühlschrankfüllung und der Anspruch auf ALGII bleibt auch!

    Ich hatte nen super Nebenjob und habe ganz legal 400€/Monat verdient.

    Dann müssen ebi euch entweder mehr Stunden erlaubt sein oder du hattest einen Stundenlohn von 25 Euro, den bekommst du hier eigentlich nirgendwo, selbst mein Mann als studierter Informatiker bekommt ihn bei einigen Kunden nur knapp.

    Friesin: Wie gesagt bei uns reicht anzeigen nicht, sondern es muss genehmigt werden und die maximale Anzahl, die genehmigt wird sind 4 Stunden die Woche, d.h. aber nicht, dass der Seminarleiter diese jedem genehmigt! Und nein, auch bei VHS-Kursen oder Nachhilfe ändert das nicht viel an dem zu wenigen Einkommen. Evtl. erreichst du damit, wenn du gut bist dann gerade mal die 1000 Euro Netto! Aber viel mehr kann es nicht werden, denn sobald es mehr ist muss es dann auch versteuert werden!

    Zur Ausgangsfrage: "was tun?" - jobben. Hab neben dem Ref, mit Genehmigung des Seminars, Reitunterricht gegeben. Geht alles, wenn man will.

    Sonst: ich schrieb es schon mal an anderer Stelle: Don't feed...


    Dann auch hier die Frage an dich, wie viele Stunden wöchentlich sind dir genehmigt worden bzw. werden maximal genehmigt. DAs scheint ja auch bundeslandabhängig zu sein. Und sorry, wie schon mal geschrieben, die 4 Stunden die Woche, die hier maximal erlaubt sind, würden nicht wirklich etwas an dem fehlenden Geld ändern!

    Natürlich haben wir auch selbst Dinge erarbeitet, deswegen ist man ja trotzdem Teilnehmer. Deine Schüler nehmen ja auch an dem von dir angebotenen Unterricht teil, auch wenn sie selbstständig Dinge erarbeiten. Deswegen würdest du ja auch nicht sagen, dass die Schüler den Unterricht gehalten haben.
    Ich bleibe bei der Meinung, dass die Seminare in der Ref Zeit Fortbildungsveranstaltungen sind und ich habe da auch viel gelernt!

    Wie immer bleibt eben vieles Einstellungssache. Ich war bis zum Schluss begeistert, dass ich meine Kilometer zu den Seminaren (meiner Ausbildung!) abrechnen konnte...


    Wie gesagt, hier geht es nicht um ein paar Dinge erarbeitet, sondern die Fachseminarleiterin nennt das Thema des Seminars und wer es hält bzw. es vorbereitet und den andere Aufgaben gibt usw. Muss also genauso vorbereitet werden wie der Unterricht vom Lehrer ;)
    Und Fortbildungsveranstaltungen waren bei mir eben bisher nur so, wie du sie nennst, man erarbeitet ein paar Dinge selber, wenn denn überhaupt! Das ist aber ein deutlicher Unterschied zu unseren Seminaren!

    Das Hauptseminar ist übrigens rein steuerlich betrachtet die Arbeitstelle, die Fachseminare und die Schule durch Einsatzwechseltätigkeit mit voller Kilometerzahl (und nicht der Entfernung) abzusetzen und zwar alles als Werbungskosten, das gehört alles nicht unter Ausbildungskosten!

    Apropo Rentenkasse. Ein Auszubildender erwirbt während seiner Ausbildung Rentenansprüche. Wie sieht das eigentlich mit einem Referendar aus?


    Bundeslandabhängig.

    In Berlin z.B. erwirbst du die, da der AG dich ja nachversichern muss, wenn du fertig bist, weil er dich nicht verbeamtet.

    schließlich hält jemand anders das Seminar und man selbst ist Teilnehmer. Ich weiß nicht, ob das in anderen Bereichen als zu bezahlende Arbeit gelten würde.


    War das bei euch so, das ist sehr traurig, bei uns war das nicht so, viel wurde gemeinsam erarbeitet, teilweise haben die Referendare die Semianre vorbereitet und gehalten (mit praktischer Arbeit für die restlichen Referendare) usw.
    Also so wie in der Uni in Vorlesungen z.T., dass man sich einfach berieseln lassen kann, war das sicherlich nicht.
    Und wie gesagt, Berufsschule wird ja auch als Arbeitszeit voll bezahlt!

    Zitat


    Ich möchte im Nachhinein nicht klagen, bin gut ausgekommen und wenn ich mehr gebraucht habe, habe ich mir was dazu verdient, teils genehmigt und teils einfach darüber hinaus (das merkt keiner!) und hinterher ist man stolz, wie viel man mit Anstrengung auf die Beine gestellt hat :-)...


    Naja, aber das kann und darf doch nicht die Lösung sein, dass man sich entgegen der Dienstanweisungen verhält. Der Dienstherr kann doch nicht es darauf hinauslaufen lassen, dass die Referendare gegen die Anweisungen verstoßen und deshalb genug Geld haben!

    Leben können sollte man davon schon - und das kann man von einem runden Tausender schon. Haben ja genügende schon hingekriegt.

    Dir ist aber schon klar, dass der runde Tausender im Monat in Berlin z.B. Brutto ist? Da sind kein Steuern und keine Krankenversicherung von runter.
    D.h. es sind nur so um die 800 Euro, die man als Alleinlebender dann hat, das ist schon mal ein deutlicher Unterschied!

    DAs mag ja in anderen Bundesländern anders aussehen!

    was auch wohl eher die Ausnahme ist


    Das mag vielleicht in anderen Bundesländern die Ausnahme sein, hier sind es immerhin so viele, die darauf Anspruch haben, dass die GEW gleich in ihrem Tipps für den Vorbereitungsdienst darauf hinweiset. Also nein, in Berlin ist es nicht die Ausnahme!

    Als Beamtin ist dann also die Teilzeit relevant fürs Geld im Mutterschutz, habe ich das richtig verstanden?

    Vorzeitige Beendigung ist mit Zustimmung des Dienstherrn wohl immer möglich, habe ich gelesen. Du schreibst, dass es nur zum neuen Mutterschutz geht. Was ist denn nun richtig?


    Nein, da verstehst du etwas falsch, als Beamtin gibt es gesonderte Regelungen, die auch solche Zusätze, wie du sie nennst (wie sie aber Angestellten kein AG ermöglichen würde unter den Umständen) enthalten können. DA musst du dann beim jeweiligen Bundesland reingucken, wie das das regelt. Da gibt's keine allgemein gültigen Aussagen, anders als bei Angestellten!

    -wenn ich meine erste EZ vorzeitig einen Tag vor dem neuen Mutterschutz beende, so erhalte ich volles Gehalt in der Zeit des Mutterschutzes - gilt dies auch, wenn ich während der Elternzeit Teilzeit gearbeitet habe?


    Ja, zumindest als Angestellte.

    Zitat

    -wenn die Elternzeiten, so dann direkt ineinander übergehen - gäbe es da für die Schulleitung die Möglichkeit auch für den Antrag des Vertretungsunterrichtes die volle Stundenzahl zu bekommen bzw. den Antrag für die erste EZ zu verlängern für die Dauer der zweiten EZ oder greift man da dann auf meine Teilzeit zurück?


    DAs sind ja länderinterne Schulamtsregelungen, da kann ich leider nicht weiterhelfen.

    Zitat

    Wenn hier auf den Teilzeitumfang zurückgegriffen wird, gäbe es dann nur die Möglichkeit, dass ich die EZ noch frühzeitiger beende, d.h. in meinem Fall: Vorzeitige Beendigung zum Schuljahr 2014/15, damit die Schulleitung dann wieder auf die volle Stundenzahl Anspruch hat


    Nein, erlaubt ist zum neuen Mutterschutz!

    [/quote]

    Susannea: nein. Du hast als fertiger Lehrer ganz andere Sicherheiten denn als ungelernte Vertretungskraft. Wenn du eine Stelle bekommst. Aber das ist ja immer Voraussetzung


    Nenn mir in Berlin mal eine, Vertretungsstellen zu bekommen ist genauso sicher momentan (und wohl auch mindestens noch für die nächsten 5 Jahre, wie eine feste Stelle.

    Und gut bezahlt ist ja wohl auch was anderes als das, was man nach dem Ref bekommt (aber das mag ja auch am Bundesland liegen und ist jetzt hier nicht Thema).

    Modal Nodes: Naja, aber wenn ich erst mehr als 11 Jahre arbeiten muss um den Lohnverzicht überhaupt rausbekommen zu können, dann ist doch da was falsch.

    ---
    Edit by Mod: Quotings repariert. kl. gr. frosch

    das erinnert mich an diejenigen, die nach der Schule ungelernt irgendwo ans Band gehen, weil sie dort erst mal mehr Geld bekommen als während einer Ausbildung :neenee:


    Der Unterschied bei denen am Band ist aber, dass sie wohl hinterher nach der Ausbildung auch deutlich mehr bekommen würden, nach dem Referendariat bekommst du 300 Euro mehr Brutto und 100 Euro Netto mehr und es wird auch im Laufe der Zeit nicht besser.

    Da musst du schon viele Jahre als Lehrer arbeiten um den "Verlust aus dem Ref" wieder aufzufangen! Naja, nach ca. 11 Jahren ist man dann bei +-0.

    Susannea: nicht unbedingt, aber mm1234 sagte, dass es immer so ist. und das stimmt halt nicht.


    Was ist immer so?
    Aber vergleichen wir doch einfach zum Lehramt. Ohen Referendariat werde ich mit E10 eingruppiert in Berlin. Das wären in Berlin aktuell ca. 3700 Brutto, d.h. Netto 2100 Euro, selbst wenn ich das Ref nur als halbe Stelle rechnen würde wird es bestraft sich fortzubilden. Eigentlich wird es aber im Schuldienst mit Ermäßigungsstunden eine Fortbildung belohnt (oder gar nicht honoriert).
    Da ist doch irgend etwas falsch, da bleibt ja die Überlegung, ob man nicht mit Vertretungsstellen besser bedient ist, denn damit hat man ja deutlich mehr!

    Wenn du beispielsweise als fertige Dipl-Ing in eine Behörde gehst und da für eine Aufgabe ausgebildet wirst, bekommst du auch nur ein referendariats-ähnliches Gehalt.

    kl. gr. Frosch

    Und bloß weil es noch mehr so machen muss es okay sein?
    Es ändert doch nichts an der Feststellung, dass Bezüge, die noch Anrecht auf ALGII ergeben nicht der Sinn sein können!

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