Beiträge von Susannea

    Hallo und danke für deine schnelle Antwort.
    Klar ist das eigentlich egal, aber schöner wärs schon, wenn man das schriftlich hat, bevor man 3 Jahr + x nicht voll dabei ist.
    Aber ob ich deshalb jetzt noch länger warten will????
    Gibt es da pro Bundesland so große Unterschiede? Wovon hängt das ab?
    Ich bin in Niedersachsen auf Probe.


    Ja, klar gibt's in jedem Bundesland Unterschiede, denn Beamtenrecht ist Ländersache, da macht jedes Bundesland, was es will ;)

    Achso und nein, wenn die Elternzeit nicht mitgerechent wird für die Lebenszeit Verbeamtung, dann ist es egal, ob Ferien oder nicht, dann zählt das alles nicht. Ansonsten werden die Ferien ja auch nicht rausgerechnet bei den Jahren ;)

    In Elternzeit kannst du natürlich auch in der Probezeit gehen, das ist davon ganz unabhängig. Der Mutterschutz zählt wie normale Arbeitszeit in allen Bundesländern mit, dass ist gesetzlich so festgelegt (auch BVs), lediglich, ob du auch in der Elternzeit auf Lebenszeit verbeamtet wirst, ist wohl unterschiedlich. Aber wenn du nicht in der Elternzeit auf Lebenszeit verbeamtet wirst, dann eben danach. Das ist doch egal ;)

    Laut Techniker Krankenkasse kann ich, sofern ich kein Einkommen habe, über meinen Mann familienversichert werden.
    Problemlos. Sollte ich jedoch wieder arbeiten, muss ich mich wieder selbst versichern, je nach Einkommen.


    Genau so, das ist vollkommen altersunabhängig und kein Problem ;)
    Wobei sich das wieder arbeiten auch nur auf Jobs die sozialversicherungspflichtig sind beschränkt, also beim 450-Euro Job, könntest du da auch versichert bleiben.

    Das mit der privaten Krankenversicherung stimmt nicht. Du musst solange in der privaten bleiben, bis du eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst.


    FAlsch, es gibt drei Varianaten um raus zu kommen.

    1. Aufnahme einer Sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit,
    2. Bezug von ALGI und somit auch sozialversicherungspflichtig,
    3. Anspruch auf Aufnahme in der Familienversicherung.

    Hier liegt der 3. Fall vor.

    DAs dies korrekt ist, kannst du übrigens auch in jedem Ratgeber für Referendare nachlesen, denn bei denen taucht der Fall mit der PKV ja immer auf, wenn sie nicht übernommen werden und das werden sie ja z.B. in Berlin nie als Beamten.

    Da liegt ein Missverständnis: Ich brauch das Material nicht, der Schüler braucht es. Wenn es jemand nicht hat, kann ich dennoch weiterarbeiten. "Nachlässigkeit auf deiner Seite resultiert nicht in Mehrarbeit auf meiner Seite." eine meiner Prämissen.

    Was SPON angeht, finde ich die Texte ganz ok. Perspektiven aus der Praxis sind sonst so oft ideologisch vorgefärbt. Es geht da auch nicht um die Kommentare. Die folgen ganz eigenen Spielregeln, wie man bei zig anderen Themen auch nachlesen kann. Manchmal hat man das Gefühl, die werden von bezahlten Claqueuren verfasst (sehr schön bei der Mehrzahl der ukrainischen Artikel zu verfolgen).

    Na da würdest du dann wohl genauso verwundert wie der Lehrer in dem Artikel gucken, wenn du so mit diversen Schülern umgehst. Und warum Nachlässigkeit beim Schüler? Ich würde eher sagen, Spaß bei den Mitschülern z.B.
    ICh sage nur, Material, was von Schüler- oder Lehrertisch verschwindet.

    Und ich verstehe meinen Job so, dass ich den Schülern etwas beibringen soll und nicht nur anbieten und wenn er nicht nimmt, dann ist es sein Problem!

    verstehe ich nicht.
    Ich suche doch nicht mit den Kindern das Material?
    Wenn sie keinen Zirkel haben, haben sie eben keinen.
    Dann gibt es einen Eintrag ins Heft... Anna Lisa konnte in der Schule heute nicht arbeiten, weil sie keinen Zirkel hatte.... und sie muss das dann halt zu Hause nachholen, wo der verloren gegangen Zirkel wahrscheinlich wieder gefunden werden kann.

    Dann bist du wohl in einer Gegend, wo es die Eltern interessiert bzw. sie auch verstehen, was du willst.

    Bei uns liegt grundsätzlich alles an Material, was man nicht für Hausaufgaben braucht in der Schule, also kann auch eigentlich auch nur da etwas verloren gehen und natürlich dann auch mit bzw. die Mitschüler, wenn eben der rote Hefter nicht mehr in dem Stehordner von Mohammed ist. Denn er löst sich ja nicht in Luft auf.
    Die Eltern interessiert das herzliche wenig und zu Hause werden mindestens 50% das auch nicht nachholen (können).

    Außerdem habe ich eben dann Ersatzmaterial, so wie eben das Sekretariat auch Binden, Tampons usw. hat ;)

    Also doch, bei uns wird all das tagtäglich geleistet und ich kenne es eigentlich aus keiner Grund- oder Oberschule anders.

    So wie ich es verstanden habe, kam der Kollege aus der Sek1. Davon abgesehen geh ich auch meinen Drittklässlern keine Socken (oder U-Materialien - for that matter) suchen.

    Wenn du das Material brauchst, wirst du es schon mit suchen, du kannst ja sonst auch nicht weiter arbeiten.
    Aber natürlich wird man sie erst einmal anleiten, wie sie selber zu suchen haben und wo.

    Ich weiß ja nicht, was der Kollege sich vorgestellt hat, aber ist es nicht das, was viele von uns tagaus tagein, gerade in den Grundschulen leisten, nur dass eben auf der Klassenfahrt nicht irgendwann nachmittags/abends (wenn dann nicht zu unmenschlichen Zeiten Eltern anrufen) vorbei ist, sondern eben ein 24h-Dienst zu leisten ist?


    Die Idee mit den Vertretungsverträgen hört sich interessant an. Ginge so etwas auch ohne das 2.Staatsexamen?


    Solange du noch theoretisch die Chance hast das 2. StEx zu machen klar.

    Und vor allem kann man dann evtl. auch in einem anderen Seminar einsteigen, das wirkt manchmal Wunder.
    In Berlin darfst du nach dem Durchfallen alles wechseln, die Schule, die Fachseminare und das Hauptseminar und das ja nicht aus Spaß!

    wobei Achtung:
    "zurückkehren" (aus England) kann man natürlich nur, wenn man nicht endgültig durchgefallen ist.
    Ich musste zumindest sowas unterschreiben, als ich auf befristeten Verträgen gearbeitet habe. Ich kann mir also kaum vorstellen, dass man dann eine Anerkennung des 2. Staatsexamens bekommt, wenn man vorher durchgefallen ist.

    Chili


    Das kommt immer darauf an. Ich bin endgültig durch das 1. StEx z.B. gefallen mit Mathe als Fach, aber konnte dann in den BA wechseln, der ja nicht der selbe Studiengang war und das (BA und MA) später anerkennen lassen als 1. StEx, wenn auch mit einem anderen Fach. Beim 2. StEx wird es natürlich etwas schwieriger.

    Danke dir, im Schreiben vom Schulamt stand halt drin, dass ich antragsgemäß das eine Jahr beurlaubt werde und dass ich bis zum 15.10.14 per Formantrag mitteilen soll, ob ich eine Verlängerung beantragen möchte.

    Daher dachte ich, dass das wohl grundsätzlich geht, wusste aber nicht welche Dauer von EZ man dann noch beantragen kann...


    Dann scheint das Schulamt das problemlos mitzumachen. Oder es war ein Standardvordruck und sie haben nicht darauf geachtet wie lange du nun Elternzeit nehmen willst.

    Du kannst jede Zeit bis zu 3 Jahren nehmen, auch z.B. 2 Jahre, 4 Monate und 16 Tage, das bleibt dir überlassen. Es geht nicht nur monats- oder gar jahreweise. Wobei eben NRW mit den Zeiten des Wiedereinstiegs Stress macht, wenn da irgendwelche Ferienzeiten sind. Die haben sich da ziemlich!

    Guten Morgen,

    unsere Tochter ist am 16.01.14 geboren und ich habe erst mal ein Jahr bis zum 15.01.15 EZ genommen.
    Nun tun sich folgende Fragen auf:
    - ist es möglich die EZ für ein halbes Jahr zu verlängern?


    Es ist möglich, wenn der AG zustimmt. Rein offiziell hast du auf Zeiten bis zum 2. Geburtstag mit der Anmeldung eines Jahres verzichtet!

    Zitat


    Ich würde gern erst zum neuen Schuljahr wieder einsteigen, allerdings würden die 6 Monate mitten in den Ferien (NRW) am 15.07.15 enden. Geht das?
    Einen Monat länger EZ wäre ja 15.08.15 und da hat das SJ ja schon angefangen...
    - falls die oben genannte Verlängerung möglich ist, kann ich daran dann die Elternzeit um ein Jahr verlängern, in der ich dann Teilzeit arbeiten gehen möchte?

    Vielen Dank schon mal und nen schönen 1. Mai...


    Du müsstest dann jetzt gleich den AG bitten, dass er dir die Elternzeit um 1 Jahr verlängert und dann angeben ab wann du Teilzeit arbeiten willst. Das muss dann auch nicht der 15.7. sein, sondern bei usw z.B. fängt ein Schuljahr offiziell am 1.8. an, also müsste ich den Teilzeitantrag ab da stellen.

    Aber es geht alles nur, wenn der AG zustimmt, ein Recht hast du auf keine der Varianten mehr. Das hast du mit der Angabe von einem Jahr verwirkt, weil eben eine Festlegung auf 2 Jahre laut Gesetz gemacht wird und wenn du dann nur eines nimmst, verzichtest du automatisch auf das 2. Jahr!

    Das passt, war bei mir ähnlich, ich habe auch nur eine 4 bekommen mit der Begründung, ich hätte die Mit-Referendarin mit der ich die Stunde gemeinsam geplant hatte und die dann eben auch eine ähnliche Stunde vor mir gehalten hat, mit aufnehmen müssen im Entwurf.

    Die Fachleiterin hat die Stunde damals z.T. mit uns gemeinsam geplant, wusste also, dass wir sie zusammen gemacht haben, hat der anderen Referendarin das nicht angekreidet und das auch nie erwähnt.
    Beim Auswertungsgespräch wusste die dann plötzlich auch von nichts mehr.

    MIr ist es egal, Augen zu und durch und meine feste Stelle habe ich auch, aber woanders sind ja die Noten doch noch interessant.

Werbung