Beiträge von Susannea

    du kannst ja in der stunde auf das vertiefende üben in der nächsten stunde hinweisen. als ausblick für die schüler und wink mit dem zaun für den unterrichtsbesucher. ;)

    aber hausaufgaben würde ich auch keine aufgeben wenn es nicht notwendig ist.

    So habe ich es immer gemacht, denn meist habe ich Lernumgebungen in den Unterrichtsbesuchen in Mathe gemacht oder eben in Nawi eine Stunde die nach Meinung unseer Seminarleiterin immer beginnen musste mit der Stundenfrage, die die Schüler finden und enden musste mit der Beantwortung der Stundenfrage durch die Schüler. Dazwischen dann Experimente. Wo passt also da eine Hausaufgabe hin.

    Genau, gar nicht!

    Ich denke, dass kommt auch darauf an, weswegen man fehlt und wir man sich fühlt.
    Als ich im vorübergehenden BV war vor Weihnachten habe ich das natürlich vorbereitet, denn dann wusste ich, was die Klassen bis zu meiner Prüfung noch gemacht habe.
    Seit ich wegen "Kotzerei" was aber vor allem an der Schule und den Leitung liegt zu Hause bin, habe ich nichts vorbereitet, soll sie doch ihren Unterricht selber machen ;)


    Das Kind kommt aber doch am 31.08.. Daher die Frage, ob meine Frau bewusst nur 11 Monate Elternzeit nehmen kann.


    Euch stehen doch aber gemeinsame nur 14 Monate zu und wenn du 3 davon nehmen willst, dann ist das dein gutes Recht. Somit bleiben für sie nur 11 übrig ;)
    Und entschuldige, muss natürlich 31.8. heißen, ändert aber nichts daran, dass der Lebensmonat dann am 30. endet!

    Wenn das Kind am 31.7. kommt ist dein Frau nur bis zum 30.7. in Elternzeit ab dem 31.7. müsstest du dann schon gehen.
    Und ja, wenn ihr die Elterngeldzeiten so aufteilt, dann ist dies erlaubt. Denn mit dem Ende der Elterngeldzeit darf man dann auch weniger als die 6 Wochen vor den Ferien z.B. aus der Elternzeit zurück kommen.

    Wir haben eigentlich nur die Ich-Form verwendet, denn es ging z.B. im 1. Punkt der Unterrichtsentwurfes darum, was ich persönlich bei mir verbessern will. Wie mache ich eine Angabe dazu ohne ich zu verwenden?
    Genauso, wenn ich begründen soll, warum ich diese Methode wähle, dann benötige ich nun mal automatisch die Ich-Form, denn es geht nicht darum, was allgemein gilt, sondern warum ich mich dafür entschieden habe!

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    Notwendig: Kommt auf den Einzelfall an, aber einem Akademiker sollte man zutrauen, dass er mal zwei Jahre im voraus planen kann, wann man wieder aus der Elternzeit kommen will.
    Sozial: Nein, denn die Vertretungskräfte können dann eben zwangsläufig gar nichts mehr planen.


    Natürlich ist es notwendig, denn das Gesetz wird ja nicht für einzelne gemacht, sondern für alle und das besagt nun mal, dass es die Möglichkeit geben muss mit 7 Wochen Frist anzumelden, dass man in Elternzeit Teilzeit arbeiten will z.B.
    Also muss man die Vertretungsverträge so gestalten, dass man sich an das Gesetz halten kann!

    einen anspruch hast du nicht, da du angegeben hast, dass du bis zum tage x in elternzeit bist.
    auch wenn man während der elternzeit teilzeit arbeiten MÖCHTE muss das nicht gestattet werden.
    eine bekannte von uns wollte ab den herbstferien wieder mit 8h einsteigen.. man teilte ihr dann mit, dass dies nicht möglich sei.
    nun hat sie ihre elternzeit beendet und startet zum 01.02 wieder...

    versuchen würde ich es aber trotzdem, am besten mit dem PR.


    IN Elternzeit muss eine Teilzeitarbeit bei so einem großen AG gestattet werden, denn er könnte nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Nicht gesagt ist aber, dass es an der eigenen Schule sein muss.
    Aber es darf dann eben eine Vertretungskraft nicht eingestellt werden, wenn jemand in Elternzeit zu arbeiten beantragt hat! Wenn schon eine eingestellt ist, dann muss diese ja auch einen entsprechenden Vertrag, der an diene Elternzeit gekoppelt ist haben und kann damit dann gekündigt werden bzw. der Vertrag endet.
    Nur einen Anspruch darauf die Elternzeit zu beenden hast du wirklich nur wenn du dich in einer finanziellen Notlage befindest!

    Darf ich mal nachfragen: Hast du momentan denn einen Arbeitsvertrag? Wenn nicht, bist du nicht in Elternzeit. Elternzeit kann man nur als AN haben.

    Das ist evtl. auch ganz wichtig bei der Berücksichtigung. Du müsstest dann nämlich angeben, dass du auf Grund der Kindererziehung erst ab dann und dann zur Verfügung stehst. Sonst gehen sie davon aus, dass du bereits einen Arbeitsvertrag hast.

    Hey, das ist ja mal ne super Info. Ich hab nämlich 2013 schon einiges an Lohnsteuer eingezahlt, weil ich bis Ende Juli eine Vollzeitstelle hatte. Nun von August bis Dezember bin ich jeden Tag gut 130km nach Berlin zum Ref ins Seminar oder in die Schule gegondelt. Bei den Reisekosten bekomme ich also beide Wege erstattet? Mehr als 8 Stunden würde ich bei 4h täglicher Fahrzeit öfter mal zusammen kriegen.


    Wie gesagt, Reisekosten gibt's für Schule und Fachseminare und das sind die tatsächlich gefahrenen Kilometer (hin- und zurück), für das Hauptseminar gibt es nur die Entfernung bezahlt und auch keine Verpflegungskostenmehraufwendungen.
    Aber die solltest du ja bei Schule und Fachseminaren (wenn sie nicht im Hauptseminar sind) genügend erhalten.

    Danke euch!

    Scheint ja also meist so zu sein, dass man einfach weiter macht wie bisher. Bzw. die zwei Stunden Hospitationen bekomme ich natürlich für Vertretungsstunden ;)

    die Stundenzahl erhöhen und weiterarbeiten bis zum Ende.

    Das entfällt bei mir glücklicher Weise einfach aus dem Grund, dass man sich nicht einig ist ob Mehrarbeit oder nicht und als Schwangere ist Mehrarbeit ja verboten, also scheint ihnen das zu heikel zu sein!

    Das ist mein einziger Vorteil im Moment!

    Aus gegebenen Anlass meine Frage, wie bei euch das Ref endet.
    Seid ihr nach den Prüfungen gleich fertig? Oder unterrichtet ihr normal weiter.

    Ich bin ja nun seid Mittwoch fertig, aber eigentlich eben auch nicht, denn bis zu Ende unserer Verträge (laufen alle bis zu den Winterferien) müssen wir normal weiter unterrichten und evtl. sogar noch zusätzliche Stunden.
    Der nächste Tag nach der Prüfung ging also weiter wie immer, daher kommt mir das alles so unwirklich vor!

    Dabei habe ich doch nun ein 2. Staatsexamen und bin fertig!

    Herzlichen Glückwunsch!

    Bist du jetzt richtig fertig oder musst du noch bis zum Halbjahresende weiter unterrichten, wenn auch Prüfungen usw. schon vorbei sind und man damit das 2. Staatsexamen schon bestanden hat?

    So ist es nämlich jetzt bei mir, ich bin auch seit Mittwoch fertig, aber Zeugnisse gibt's erst zum Halbjahresende und so lange muss der normale Unterricht (plus evtl. Stützunterricht) fortgeführt werden.


    Das heißt, die für später geplante Anschaffung eines Beamers kann ich mir sparen? Und alle Kollegen mit eigenen CD-Playern etc. verstoßen gegen Vorschriften?


    Ja, eigentlich heißt es das oder zumidnest, dass sie auf eigenes Risiko handeln.

    Beispiel, ich habe meine BoschMUM6 letztes Jahr zur Weihnachtszeit mit im Unterricht gehabt, weil die Handrührer den Lebkuchenteig nicht geknetet haben. Leider meine auch nicht (weil der Teig eingefroren ist), aber jedenfalls ist sie dabei kaputt gegangen.
    DAs ist dann mein Problem, wenn es keine Eltern gibt, die das von sich aus der Haftpflichtversicherung

    Hallo Zuppi,

    für Berlin hilft wohl das Landesbeamtengesetz Berlin §54.
    "Bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit" (als nicht: 10 Stunden) und "soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen".
    Der Staat stellt dich nicht zu seinem Vergnügen ein, sondern damit du für ihn arbeitest.

    Gruß
    Nitram

    Nö, das hilft in Berlin nicht mehr, da ja nicht mehr verbeamtet ist.
    Also sprich, Berlin stellt nur Vollzeit jetzt an und man kann reduzieren und das auch weniger als die Hälfte. Eigentlich kein Problem. Dann muss die Schule sagen, dass sie zu wenig Stunden hat und bekommt noch jemanden.

    Achso und das muss nicht begründet werden.

    Bei uns hat nur eine das Referendariat abgebrochen und das erst Anfang Oktober, als nach ca. 8 Monaten.
    Und sie hat es gar nicht selber gemerkt, sondern die Schulleitung hat es ihr bei dem letzten Unterrichtsbesuch nahe gelegt. Bei uns fing ja Anfang November der Prüfungszeitraum an, vor dem musste sie abbrechen, um evtl. später noch einmal einsteigen zu können.

    Wie begehrt sind denn bei euch die Plätze? Bei uns war es so, dass jeder der sich für die Grundschule einen Platz bekommen hat, diesen auch erhalten hat. Wenn es Wartezeiten gibt, dann würde ich wohl vorher erst das andere Ausprobieren und nicht jemandem evtl. den Platz wegnehmen, um dann später andere Wege zu gehen!

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